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(Genf) – Der Einsatz von Streumunition durch Russland und Georgien während der Kämpfe im August 2008 kostete zahlreiche Menschenleben, zerstörte die Existenz unzähliger Menschen und unterstreicht damit die Bedeutung des neuen Vertrags zur Ächtung dieser Waffe, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die USA, China, Russland, Georgien und andere Länder, die den Vertrag ablehnen, treffen sich diese Woche in Genf, um ein separates, wesentlich schwächer formuliertes Abkommen zu schließen.

Der 80-seitige Bericht „Dying Practice: Use of Cluster Munitions by Russia and Georgia in August 2008“ ist die erste umfassende Studie über den Einsatz von Streumunition durch Russland und Georgien während der einwöchigen Kämpfe um die abtrünnige Region Südossetien. Die Recherchen von Human Rights Watch vor Ort im August, September und Oktober 2008 dokumentieren Dutzende zivile Opfer und Verletzte durch den Einsatz von Streumunition, teilweise auch noch nach Ende der Kämpfe. Nicht explodierte Submunition stellt weiterhin eine Bedrohung für Zivilisten dar. Trotz des umfangreichen Beweismaterials bestreitet Russland, Streubomben eingesetzt zu haben.

„Streumunition tötet und verstümmelt immer auch Zivilisten, während der Kämpfe und noch lange danach“, so Bonnie Docherty, Waffenexpertin bei Human Rights Watch und Autorin des Berichts. „Ein umfassendes Verbot ist die einzige Lösung. Der sogenannte verantwortungsvolle Einsatz von Streumunition ist ein Märchen. Bemühungen, das Verbot aufzuweichen, müssen abgewehrt werden.“

Die neue Konvention zum Verbot von Streumunition liegt seit Dezember 2008 zur Unterzeichnung aus und verbietet Streumunition kategorisch. Sie verpflichtet Staaten, mit Streumunition kontaminierte Gebiete zu räumen und betroffenen Personen und Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Bislang haben 96 Staaten das Abkommen unterzeichnet, sechs haben es ratifiziert. Es tritt mit der 30. Ratifizierung in Kraft und wird damit rechtsverbindlich.

Auf der viertägigen Konferenz, die heute in Genf beginnt, wollen sich Länder, die die Konvention ablehnen, auf ein Übereinkommen über ein alternatives Rechtsinstrument einingen, das den Einsatz von Streumunition regulieren, jedoch nicht verbieten würde. Diese Staaten unterstützen den Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Konvention über konventionelle Waffen, das auch in Zukunft den Einsatz vergleichbarer Waffen zulassen würde, wie sie beide Seiten im Georgienkonflikt eingesetzt haben.

Der Einsatz von Streumunition durch Russland und Georgien während der Kämpfe um die abtrünnige Region Südossetien im August 2008 führt die humanitären Probleme vor Augen, die diese Waffe verursacht. Human Rights Watch fand Beweise für den Einsatz von Streumunition in bewohnten Gebieten durch beide Konfliktparteien. Die Ermittlungen bestätigten, dass in Georgien, südlich der südossetischen Grenze, mindestens 16 Zivilisten durch Streumunition getötet und 54 weitere verletzt wurden.

„Die Staatengemeinschaft soll dafür sorgen, dass die Kämpfe zwischen Russland und Georgien die letzten waren, in denen Streumunition Zivilisten getötet oder verstümmelt hat“, so Docherty. „Um dies zu erreichen, muss die Konvention gegen Streumunition zügig ratifiziert werden.“

Vor dem Ausbruch der Kämpfe hatten 107 Staaten die Konvention zum Verbot von Streumunition verabschiedet. Doch Russland und Georgien ignorierten den sich abzeichnenden internationalen Konsens über eine Ächtung von Streumunition. Human Rights Watch appellierte an alle Staaten, die Konvention gegen Streumunition so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren, um die Ächtung dieser Waffe zu bekräftigen und dem Vertrag Rechtsverbindlichkeit zu verleihen.

Streumunition besteht aus Behältern, die Dutzende bis Hunderte kleiner Sprengkörper freisetzen. Ob sie aus der Luft oder vom Boden abgefeuert werden, Streumunition wirkt doppelt verheerend: Sie tötet durch ihre großflächige Wirkung fast zwangsläufig Zivilisten, wenn sie in bewohnten Gebieten eingesetzt wird. Zudem explodieren viele der freigesetzten Sprengkörper beim Aufprall nicht und fordern noch Monate oder Jahre nach dem Einsatz zivile Opfer.

Laut Human Rights Watch hat Russland durch die wahllose und unverhältnismäßige Verwendung von Streumunition in bewohnten Gebieten Georgiens das humanitäre Völkerrecht verletzt. Beispielsweise überzog es die Stadt Variani zwei Tage mit Streumunition, wobei 19 Zivilisten starben. Human Rights Watch konnte Teile russischer Streumunition in oder in der Nähe von sieben Städten und Dörfern sicherstellen. Im März berichtete Norwegian People’s Aid, eine internationale Organisation zur Minenräumung, über Überreste von Streumunition in zwei weiteren Dörfern.

Human Rights Watch dokumentierte auch Opfer durch georgische Streumunition in oder in der Nähe von neun bewohnten Gebieten in Georgien, die südlich der südossetischen Verwaltungsgrenze liegen. Die georgische Regierung räumt ein, Streumunition eingesetzt zu haben, doch sie behauptet, das Ziel seien russische Invasionstruppen in einem unbewohnten Gebiet in Südossetien gewesen. Die Streumunition hinterließ eine ungewöhnlich hohe Anzahl nicht explodierter Sprengkörper. Das Beweismaterial legt nahe, dass ein schweres technisches Versagen der Waffen dazu führte, dass die Sprengkörper ihre beabsichtigten Ziele in Südossetien nicht erreichten. Unabhängig davon, ob die Waffen funktionierten oder versagten, zeigt dies, dass Streumunition immer hochgefährlich ist.

„Egal wer sie einsetzt und welcher Typ verwendet wird: Streumunition hat nicht hinnehmbare Risiken für die Zivilbevölkerung und muss verboten werden“, so Docherty.

In dem Bericht ruft Human Rights Watch Russland und Georgien dazu auf, unabhängige und unparteiische Untersuchungen über den Einsatz von Streumunition durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die beiden Länder sollen diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die Streumunition unter Verletzung des humanitären Völkerrechts eingesetzt haben. Um die Räumung von Blindgängern zu erleichtern, sollen Russland und Georgien für das Räumen der Minen Informationen über die Ziele, Typen und Anzahl der eingesetzten Streumunition zur Verfügung stellen.

Am 15. August 2008 dokumentierte Human Rights Watch als erste Organisation den Einsatz von Streumunition in Georgien. Der heute erschienene Bericht stützt sich auf mehrere Folgemissionen, Befragungen von über 100 Augenzeugen, Minenräumern und Regierungsbeamten sowie auf die Auswertung von physischem Beweismaterial.

„A Dying Practice“ ist der jüngste Human Rights Watch-Bericht in einer Serie von Untersuchungen, die sich mit dem Einsatz von Streumunition weltweit beschäftigen. Human Rights Watch hat bereits andere umfassende Studien dazu durchgeführt: im Kosovo im Jahr 1999, in Afghanistan in den Jahren 2001-2002, im Irak im Jahr 2003 sowie im Libanon und in Israel im Jahr 2006.

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