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(Amman, 8. Oktober 2008) - Jordanien soll der alltäglichen und weitverbreiteten Folter in seinen Gefängnissen ein Ende setzen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Human Rights Watch ruft die jordanische Regierung auf, die Methoden zur Untersuchung, Disziplinierung und Bestrafung von Tätern zu verbessern und insbesondere die Untersuchung von Übergriffen in Gefängnissen nicht länger der Polizei zu überlassen, sondern den zivilen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

Der 95-seitige Bericht „Torture and Impunity in Jordan's Prisons: Reforms Fail to Tackle Widespread Abuse" dokumentiert die glaubwürdigen Vorwürfe von Misshandlung bis hin zur Folterung, welche 66 der 110 zufällig ausgewählten Gefangenen im Rahmen einer Befragung in den Jahren 2007 und 2008 in sieben von zehn jordanischen Gefängnissen zu Protokoll gaben. Aus dem von Human Rights Watch vorgelegten Beweismaterial geht hervor, dass scheinbar fünf Gefängnisdirektoren persönlich an der Folterung von Gefangenen teilnahmen.  
 
„Folter ist im jordanischen Strafvollzug auch zwei Jahre nach den von König Abdullah veranlassten Reformen noch weit verbreitet", sagt Sarah Leah Whitson, Direktorin der Nahostabteilung von Human Rights Watch. „Der Mechanismus zur Verhinderung von Folterungen - die strafrechtliche Verfolgung der Folterer - greift ganz einfach nicht."  
 
Zu den meist angewandten Formen der Folter gehören Schläge mit Kabeln und Stöcken sowie stundenlanges Aufhängen und Auspeitschen durch die Wärter. Die Gefangenen werden zu diesem Zweck an den Handgelenken an einem Metallgitter aufgehängt. Gefängniswärter foltern Gefangene ohne weiteres auch für angebliche Übertretungen der Gefängnisordnung. Human Rights Watch fand auch Hinweise dafür, dass zahlreiche Islamisten, die wegenVerbrechen gegen die nationale Sicherheit (Tanzimat) verurteilt worden oder angeklagt waren, bestraft wurden.  
 
Gefängnisbeamte sagen, bei Züchtigungen und anderen Misshandlungen handle es sich um isolierte Einzelfälle. Ein 2006 lanciertes Reformprogramm für die Gefängnisse habe die Haftbedingungen verbessert und die Rechenschaftspflicht des Anstaltspersonals verschärft. Die Nachforschungen von Human Rights Watch zeigen, dass die Reform in wichtigen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Überbelegung, Besuchs- und Freizeitmöglichkeiten sehr wohl Verbesserungen gebracht hat. Doch Straflosigkeit für körperliche Misshandlung von Gefangenen sei nach wie vor die Norm.  
 
Durch einen Zusatz zum Strafrecht vom Oktober 2007 wurde das Foltern von Gefangenen erstmals strafbar und anfangs 2008 bestimmte das Amt für Öffentliche Sicherheit Staatsanwälte, die Misshandlungen in sieben Gefängnissen untersuchen sollten. Doch entsprechende Strafverfolgungen sind bisher ausgeblieben.  
 
Im Februar 2008 erlaubte das Amt dem nationalen Zentrum für Menschenrechte erstmals, im Swaqa-Gefängnis ein Büro einzurichten. Kritische Berichterstattung über einen Gefangenenaufstand dort im April 2008 veranlasste das Amt für Öffentliche Sicherheit jedoch, seine Zusammenarbeit mit dem Zentrum einzustellen.  
 
„Jordanien hat einige Anstrengungen unternommen, um das Problem der Folter in den Gefängnissen in den Griff zu bekommen, doch unter dem Strich muss man sagen, dass die Maßnahmen ungenügend waren und Folter nach wie vor stattfindet", so Whitson.  
 
Zwei getrennte Vorfälle, bei denen jeweils große Gruppen von Insassen gefoltert und misshandelt wurden, sind bezeichnend für den Mangel an Rechenschaftspflicht. Trotz zahlreicher Hinweise, wonach Gefängnisangestellte in Juwaida und Swaqa nach dem erfolgreichen Ausbruch zweier islamistischer Gefangener aus Juwaida im Juni 2007 islamistische Insassen folterten, leiteten die jordanischen Behörden keine Untersuchung ein. Bei einem dritten Vorfall - den Gefängnisunruhen und dem Feuer vom 14. April 2008 im Gefängnis Muwaqqar, bei denen drei Gefangene ums Leben kamen - eröffnete das Amt für Öffentliche Sicherheit, das allen Sicherheitsdiensten, auch in Gefängnissen, vorsteht, eine ausführliche Untersuchung. Die Untersuchungsbehörden eröffneten kein Verfahren gegen einen Wärter, dem Gefangene vorwarfen, er hätte sie und auch einige der späteren Brandopfer vor dem Ausbruch des Feuers gefoltert. Eine unabhängige, außergerichtliche Untersuchung des nationalen Zentrums für Menschenrechte ergab, dass die Misshandlung von Gefangenen beim Ausbruch der Unruhen eine wichtige Rolle gespielt hatte. Trotzdem kamen die Untersuchungsbehörden zum Schluss, kein Beamter habe sich etwas zuschulden kommen lassen.  
 
Ein Teil des Problems besteht darin, dass die Gefängnisleitungen befugt sind, interne Disziplinarverfahren durchzuführen. Sie können so der formalen Anklagerhebung gegen folternde Beamte aus dem Weg gehen. 2007 untersuchte das Amt für Öffentliche Sicherheit 19 angebliche Fälle von Folter in ganz Jordanien und leitete sechs davon an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Gleichzeitig erklärten die Direktoren der drei Gefängnisse Muwaqqar, Qafqafa und Swaqa gegenüber Human Rights Watch, sie hätten sechs Beamte wegen Gefangenenmisshandlung intern zur Rechenschaft gezogen, ohne das Amt für Öffentliche Sicherheit einzuschalten. Gefängnisdirektoren in Jordanien können solche Misshandlungsfälle als „Vergehen" ahnden, ohne die Polizeigerichte zu informieren.  
 
„Die Ursache für die Zurückhaltung des Amts für Öffentliche Sicherheit bei der Strafverfolgung und Bestrafung von folternden Gefängnisbeamten liegt im fehlgeleiteten Wunsch, den guten Ruf der Strafvollzugsbehörde zu schützen", sagt Whitson. „Dabei schadet der Schutz von folternden Beamten vor Strafverfolgung dem Ruf des ganzen Berufsstandes, auch den Beamten, die ihre Pflicht erfüllen, ohne zu Misshandlung und Foltermethoden zu greifen."  
 
Human Rights Watch weist auch darauf hin, dass im Rahmen der Polizeigerichtsbarkeit Polizei-Staatsanwälte und Polizei-Richter für die Untersuchung und Strafverfolgung ihrer Berufskollegen bei Gefangenenmisshandlung und Folter zuständig sind. Die Beamten, welche die Misshandlungsfälle in Gefängnissen untersuchten, leiteten nur eine ganz kleine Zahl von Fällen mit erdrückender Beweislast zur Strafverfolgung weiter.  
 
Sogar in ganz krassen Fällen von Folter, in denen eine Strafverfolgung zustande kam, fielen die Entscheide des Polizeigerichts alles andere als beispielhaft aus. In einem Fall verurteilte das Polizeigericht Majid al-Rawashda, den früheren Direktor des Gefängnisses Swaqa zu einer Buße von 120 JOD (rund 180 US$), weil er im August 2007 die Misshandlung von 70 Gefangenen angeordnet und sich selbst daran beteiligt hatte. Das Gericht befand 12 weitere Gefängniswärter, die ebenfalls an der Abstrafung beteiligt waren, für nicht schuldig, weil sie „Befehle befolgt hätten". Das Gericht verurteilte die Wärter, die Firas Zaidan im Mai 2007 im Gefängnis von Aqaba zu Tode geschlagen hatten, zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Das Gericht verkürzte auch die Strafe der Beamten, die 2004 im Gefängnis Juwaida Abdullah Mashaqba zu Tode schlugen, auf zweieinhalb Jahre, da sie noch „in der Blüte ihrer Jugend" stünden.  
 
„Polizei und Strafvollzugsbehörden können sich nicht glaubhaft selbst untersuchen", sagt Whitson. „Zivile Staatsanwälte und Richter sollen alle Fälle von Gefangenenmisshandlung untersuchen und beurteilen, damit die Folterer nicht länger straffrei bleiben und die Folteropfer Wiedergutmachung verlangen können."  
 
Seit Beginn der Gefängnisreform 2006 hat Jordanien im Ausland Rat gesucht, um die Bedingungen in den Gefängnissen zu verbessern. Die New Yorker Kerik-Gruppe hat Ausbildungshilfe geleistet und die jordanischen Strafvollzugsbehörden in Sachen Gefängnisverwaltung, Ausrüstung und Neubauten beraten - so auch beim Bau eines Hochsicherheitsgefängnisses, das nur Zellen (240) für Isolationshaft enthält und Ende 2008 eröffnet werden soll. Gegenwärtig ist das österreichische Justizministerium in einem von der EU gesponserten partnerschaftlichen Projekt für die Gefängnisreform mit dem Amt für Öffentliche Sicherheit engagiert.  
 
Human Rights Watch fordert die Geldgeber Jordaniens auf, das Problem der weitverbreiteten Folter offensiv anzugehen und zumindest einen Teil ihrer Unterstützung von der Einführung unabhängiger Untersuchungsorgane und Strafverfolgungsmechanismen abhängig zu machen.

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