Die Bemühungen der EU-Institutionen und -Mitgliedstaaten, die Migration in die Union um jeden Preis zu beschränken, führten weiterhin zu schwerwiegenden Menschenrechtsrisiken und -verletzungen. Die EU-Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte machten Fortschritte. Deren Umsetzung, die weitgehend bei den Mitgliedstaaten liegt, hinkt jedoch hinterher. Rassismus und andere Formen der Diskriminierung sind ein anhaltendes Problem in der EU, das durch die Normalisierung rechtsextremer Narrative durch Mainstream-Parteien weiter verschärft wird. Die Mitgliedstaaten rückten weiterhin von ihren Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit ab, der EU-Rat ergriff jedoch keine wirksamen Maßnahmen, und auch die Europäische Kommission reagierte nicht konsequent auf diese besorgniserregenden Entwicklungen. Der Raum für die Zivilgesellschaft schrumpfte weiter, was zum Teil ebenfalls direkt auf Maßnahmen der EU zurückzuführen war.
Migrant*innen, Geflüchtete und Asylsuchende
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten strebten Änderungen an, welche die Rechte von Migrant*innen und Asylsuchenden untergraben würden, bevor der EU-Migrations- und Asylpakt 2024 im Jahr 2026 vollständig in Kraft tritt. Einige Regierungen (Polen, Griechenland, Finnland, Deutschland) schränkten den Zugang zu Asylverfahren ein oder setzten ihn aus, während die EU insgesamt darauf hinarbeitete, die schnelle Ablehnung von Anträgen zu erleichtern, die Verantwortung für Asylsuchende an Länder außerhalb der EU zu auszulagern und die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
Im März schlug die Europäische Kommission eine Rückführungsverordnung vor, welche die Rückführungsrichtlinie von 2008 durch Bestimmungen ersetzen soll, die den Einsatz von Haftmaßnahmen ausweiten, die Haftfristen verlängern und Schutzmaßnahmen gegen unfaire Verfahren und unsichere Abschiebungen aufheben würden. Der Vorschlag ebnet den Weg für die Schaffung sogenannter Rückführungszentren in Ländern außerhalb der EU, in die Menschen, die abgeschoben werden sollen, anstelle ihrer Herkunftsländer geschickt werden könnten.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellte im August klar, dass nach geltendem EU-Recht das Herkunftsland eines Menschen, der Asyl sucht, angemessenen Schutz für die gesamte Bevölkerung und auf seinem gesamten Hoheitsgebiet bieten muss, um als „sicher” eingestuft zu werden, und dass diese Einstufung auf zugänglichen Informationen beruhen und einer sorgfältigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen muss.
Im Dezember befürworteten der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments sowie die EU-Regierungen die Vorschläge der Europäischen Kommission, eine gemeinsame Liste „sicherer Herkunftsländer“ zu verabschieden und den Begriff „sicheres Drittland“ neu zu definieren, um die Überstellung von Asylbewerber*innen auch in Länder zu ermöglichen, zu denen sie keine Verbindung haben.
Der EuGH entschied im Juni, dass eine Person nicht strafrechtlich haftbar gemacht werden kann, wenn sie die illegale Einreise eines Minderjährigen, für den sie verantwortlich ist, ermöglicht hat, da dies eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“ des Rechts auf Familienleben und der Grundrechte des Kindes darstellen würde. Das Urteil erging, während die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über neue Vorschriften zur Schleusung von Menschen verhandelten (die bei Redaktionsschluss noch nicht in Kraft getreten sind), die ein erhebliches Risiko einer übermäßigen Kriminalisierung von Migrant*innen und Personen, die humanitäre Hilfe leisten, bergen, ohne das EU-Recht mit dem UN-Protokoll gegen die Schleusung von Migranten in Einklang zu bringen.
Die Europäische Kommission schlug vor, die Mittel für die Migrationssteuerung im Haushalt 2028-2034 auf 81 Milliarden Euro zu verdreifachen, davon sind 34 Milliarden Euro allein für die Grenzsicherung vorgesehen. Der vorgeschlagene Haushalt würde 12 Milliarden Euro für die EU-Grenzschutzagentur Frontex beinhalten, deren Mandat 2026 voraussichtlich erheblich erweitert wird.
Die EU-Agentur für Grundrechte kritisierte den mangelnden Fortschritt bei der Rechenschaftspflicht für weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen an den EU-Grenzen und betonte, dass strukturelle Veränderungen erforderlich seien, um effektive nationale Ermittlungen zu gewährleisten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Januar, dass Griechenland die Rechte einer Asylsuchenden im Rahmen eines „systematischen Einsetzens von Pushbacks“ von Drittstaatsangehörigen durch die griechischen Behörden verletzt habe. Im Juni erklärte der Gerichtshof eine Klage gegen Italien wegen des Abfangens von 17 Personen durch die libysche Küstenwache und ihrer anschließenden Rückführung und Misshandlung in Libyen für unzulässig, mit der Begründung, dass Italien trotz seiner Rolle bei der Alarmierung Libyens für das Boot nicht rechtlich zuständig gewesen sei. Bei Redaktionsschluss hatte die Große Kammer des Gerichtshofs noch nicht über drei Klagen gegen Polen, Lettland und Litauen wegen Pushbacks nach Belarus entschieden.
Die Unterstützung der EU für repressive Maßnahmen durch Drittstaaten und der Mangel an sicheren und geordneten Fluchtkorridoren führte dazu, dass in den ersten neun Monaten des Jahres mindestens 1.549 Menschen, die versuchten, das EU-Gebiet auf dem Seeweg zu erreichen, dabei starben oder seitdem als verschwunden gelten. Die meisten Fälle ereigneten sich im zentralen Mittelmeer.
Diskriminierung und Intoleranz
Der wachsende Einfluss und Erfolg rechtsextremer Parteien in vielen Teilen der EU, auch in der Regierung, und die Verbreitung ihrer Narrative und Politik trugen dazu bei, Diskriminierung und Intoleranz gegenüber marginalisierten Gruppen zu schüren, von denen insbesondere Migrant*innen, Muslim*innen und Lesben, Schwule, Bisexuelle und transgender Menschen (LGBT) betroffen sind. Die etablierten politischen Parteien in Europa reagierten auf sinkende Umfragewerte zugunsten rechtsextremer Parteien, indem sie deren Politik und Rhetorik übernahmen, anstatt der hasserfüllten Rhetorik entgegenzutreten. Sie trugen so zu deren Normalisierung bei. Auch die Mainstream-Medien und die sozialen Medien trugen dazu bei, die rechtsradikalen Narrative gegen die Menschenrechte zu verstärken.
Im Februar strich die Europäische Kommission die vorgeschlagene Gleichbehandlungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm für 2025. Die Richtlinie zielt darauf ab, erhebliche Rechtslücken im EU-Antidiskriminierungsrecht zu schließen.
Nach Kritik aus der Zivilgesellschaft machte die Kommission im Juli dann eine Kehrtwende, verwies auf die Unterstützung durch das Europäische Parlament und eine große Mehrheit der Mitglieder im Rat der EU und betonte, dass die Richtlinie „den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung über den Bereich der Erwerbsbeschäftigung hinaus ausweiten würde“. Bei Redaktionsschluss war die Richtlinie im Rat weiterhin blockiert.
Im März verabschiedete die Europäische Kommission einen Fahrplan für die Frauenrechte, ein langfristiges Projekt zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter. Dies zielt darauf ab, „die Rechte der Frau zu wahren und zu fördern und neue Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter anzugehen, wie z. B. technologiebedingte Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt“. Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisierten den Fahrplan dafür, dass er nicht ausreichend auf alle Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt, einschließlich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, ausgerichtet sei und nicht auf den derzeitigen Backlash gegen Frauenrechtsorganisationen eingehe.
Im Mai veröffentlichte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates ihren Jahresbericht, in dem sie die Trends in ganz Europa im Jahr 2024, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, untersuchte. Der Bericht hob dabei das Racial Profiling durch Strafverfolgungsbehörden, die Segregation von Roma-Kindern in der Schule, transphobe Hassreden und Herausforderungen im Gesundheitswesen für intersexuelle Menschen hervor.
Im Juni veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ihren Jahresbericht für 2024, in dem folgende wichtige Trends festgestellt wurden: ein demokratischer Rückschritt in der EU, die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen, die allgegenwärtige Diskriminierung und der zunehmende Hass im Internet gegen Muslim*innen, Jüd*innen, Schwarze und LGBT-Personen sowie die Misshandlung von Migrant*innen an den Außengrenzen der EU.
Im Juli schloss die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation ab, in der Beiträge für die neue Antirassismusstrategie der EU eingeholt wurden, die an den ersten EU-Aktionsplan gegen Rassismus (2020-2025) anknüpfen soll. Die Kommission wird die Strategie voraussichtlich im vierten Quartal 2025 verabschieden, die Umsetzung soll 2026 beginnen.
Im Oktober veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2026-2030, deren Schwerpunkte der Schutz von LGBTIQ+-Personen vor Diskriminierung und Hassverbrechen, die Stärkung von LGBTIQ+-Gemeinschaften und Gleichstellungsstellen sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft und der Mitgliedstaaten sind.
Im November entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, die rechtmäßig zwischen zwei Unionsbürger*innen in einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit geschlossen wurden.
Armut und Ungleichheit
EU-Daten vom April 2025 zeigten, dass zwar die Armutsquoten gegenüber den Vorjahren zurückgegangen waren, dennoch 93,3 Millionen Menschen (21 Prozent der Bevölkerung) im Jahr 2024 „von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht” waren, darunter 27,5 Millionen, die unter massiven materiellen oder sozialen Entbehrungen litten. Die Quote war in Bulgarien mit 30,3 Prozent am höchsten und lag auch in Rumänien, Griechenland, Spanien und Litauen bei über 25 Prozent.
Die EU-Armutsdaten zeigten zudem, dass ein niedriges Bildungsniveau und Arbeitslosigkeit den größten Einfluss auf die Quote der „von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten“ Menschen hatten; 10,9 Prozent der Erwerbstätigen waren gefährdet, gegenüber 66,6 Prozent der Menschen ohne Erwerbsarbeit.
Ein im September veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission zeigte, dass ein Fünftel der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nicht erwerbstätig war; die Untersuchung ergab, dass Frauen, Menschen ab 55 Jahren, Migrant*innen und Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Arbeitsplätzen mit besonderen Hindernissen konfrontiert waren.
Im März veröffentlichte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte, ein Gremium, das die Einhaltung der Rechte in der Region des Europarates – einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten – überwacht, die Ergebnisse seiner ersten Ad-hoc-Untersuchung zu sozialen Rechten und der Krise der Lebenshaltungskosten. Der Ausschuss gab Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Europarates zu Maßnahmen zur Gewährleistung wirtschaftlicher und sozialer Rechte in Zeiten schneller Inflation ab, darunter die Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge, die Anhebung des Mindestlohns, die Verbesserung des öffentlichen Wohnungsbestands und die Reduzierung von Zwangsräumungen sowie die „Gewährleistung eines stabilen, konsistenten und sicheren Zugangs zu ausreichend Strom“. Der Ausschuss betonte auch die zentrale Bedeutung des Zugangs zu Energie als Teil des in der Europäischen Sozialcharta verankerten Rechts auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung in einer wegweisenden Entscheidung über eine informelle Siedlung in Spanien, die seit 2020 von der Stromversorgung abgeschnitten war.
Die Inflation in der EU lag im Juli bei durchschnittlich 2 Prozent und stabilisierte sich damit nach drei Jahren mit höheren Raten. Nur in Estland und Rumänien lag die Inflation bei über 5 Prozent. Die Energiepreise, die für Haushalte mit niedrigem Einkommen oft einen erheblichen Kostenfaktor darstellen, gingen in der gesamten EU gegenüber ihren Höchstständen in den Jahren 2022 und 2023 zurück.
Das Ausmaß der Obdachlosigkeit war aufgrund unterschiedlicher Messmethoden und Definitionen schwer einzuschätzen. Einem Bericht einer Nichtregierungsorganisation zufolge waren 1,29 Millionen Menschen in den EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich obdachlos. Ein von der EU finanziertes Pilotprojekt zur Verbesserung der Qualität von Daten zur Obdachlosigkeit wurde im Laufe des Jahres ausgeweitet.
Auf institutioneller Ebene haben die EU-Organe einige Fortschritte bei der Umsetzung, Überwachung und Konsultation zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten sowie Plänen zur Armutsbekämpfung erzielt. Im Juni startete die Europäische Kommission eine zehnwöchige Konsultation zu einem neuen Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte. Im Juli kündigte die Kommission eine 14-wöchige Konsultation zu ihrer ersten EU-weiten Strategie zur Armutsbekämpfung an. In ihrer Rede zur Lage der Union kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen außerdem an, dass ein Maßnahmenpaket zur Erschwinglichkeit und zu den Lebenshaltungskosten folgen werde, unter anderem zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen und zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum.
Der Ausschuss für Sozialschutz, ein beratendes Gremium der EU, aktualisierte den Überwachungsrahmen der Europäischen Garantie für Kinder, einem wichtigen EU-weiten Politikinstrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, unter anderem durch eine bessere Berücksichtigung von Bildungsfaktoren, welche die Kinderarmut beeinflussen. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie über kostenlose Schulmahlzeiten für „bedürftige Kinder“, ein wichtiger Aspekt der Kindergarantie und ein politisches Ziel für alle Mitgliedstaaten bis 2030, zeigte, dass diese Politik die Gesundheit, Ernährung und Bildungsergebnisse von Kindern verbessert und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Trotz dieser Fortschritte äußerten zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften Bedenken hinsichtlich der Gefahr für die sozialen Rechte, wenn die EU-Staaten angesichts von Haushaltszwängen und größerer regionaler Unsicherheit versuchen, Verteidigungsausgaben auf Kosten der Sozialversicherungsbudgets zu finanzieren.
Rechtsstaatlichkeit
Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten unternahmen Schritte zur Stärkung der Überwachung und Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit, versäumten es jedoch, entschlossen gegen eklatante Verstöße vorzugehen. Vor dem Hintergrund von Rückschritten in mehreren EU-Mitgliedstaaten schlug die Europäische Kommission strengere Rechtsstaatlichkeitsbedingungen für den Zugang zu EU-Mitteln im neuen Siebenjahreshaushalt der EU (2028-2034) vor, darunter die Umsetzung der Empfehlungen ihres jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts.
Der EU-Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 der Kommission hob einen allgemein negativen Trend hervor, wobei nur 18 Prozent der Empfehlungen für 2024 in den Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte oder eine vollständige Umsetzung verzeichneten. Die für Rechtsstaatlichkeit zuständige Kommissarin McGrath stellte „systemische Bedenken” in einigen Mitgliedstaaten fest. Bulgarien, Ungarn und die Slowakei gehörten zu den Staaten, die den Großteil der EU-Empfehlungen zur Rechtsstaatlichkeit nicht umgesetzt haben.
Die Staats- und Regierungschefs der EU verurteilten wiederholt die anhaltenden und langjährigen Verstöße der ungarischen Regierung gegen die Rechtsstaatlichkeit und den EU-Vertrag, unter anderem in einer Erklärung einer beispiellosen Mehrheit von 20 EU-Mitgliedstaaten, in der diese das im März verhängte Verbot öffentlicher LGBT-Veranstaltungen in Ungarn und den Einsatz von Gesichtserkennungsüberwachung gegen Teilnehmende ablehnten und eine Reaktion der Kommission forderten. Im Juni gab eine Generalanwältin des EuGH eine Stellungnahme in der Vertragsverletzungsklage gegen das Anti-LGBT-„Propagandagesetz“ von 2021 ab und kam zu dem Schluss, dass das Gesetz gegen die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte der EU sowie gegen andere EU-Rechtsvorschriften und die Charta der Grundrechte verstößt. Bei Redaktionsschluss hatte der EuGH noch nicht über den Fall entschieden.
Das Vertragsverletzungsverfahren des EuGH gegen Ungarn wegen seines Gesetzes zur Verteidigung der nationalen Souveränität von 2023, das gegen zivilgesellschaftliche und mediale Gruppen gerichtet ist, wurde vom Gericht beschleunigt. Die Kommission hat es jedoch versäumt, einstweilige Maßnahmen zur Aussetzung des Gesetzes zu beantragen. Nach starkem diplomatischem Druck seitens der EU und innerstaatlichem Widerstand hat Ungarn die Verabschiedung eines Gesetzes für „Transparenz im öffentlichen Leben” ausgesetzt, das den bislang dreistesten Versuch der Regierung darstellt, die unabhängige Zivilgesellschaft handlungsunfähig zu machen. EU-Gelder in Höhe von 18 Milliarden Euro für Ungarn bleiben aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit eingefroren, wobei das Europäische Parlament im November weitere Einfrierungen von Teilen oder der gesamten EU-Zahlungen forderte, sollte dies gerechtfertigt sein.
Im Juni hat Ungarn seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt, obwohl der IStGH-Vertrag für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindend ist. Die Europäische Kommission erklärte, sie prüfe die Vereinbarkeit des Austritts mit dem EU-Recht.
Trotz der anhaltenden systematischen Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit durch die ungarischen Behörden und der wachsenden Unzufriedenheit der EU hat es der EU-Rat im Mai und Oktober versäumt, darüber abzustimmen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Werte des EU-Vertrags massiv zu verletzen.
In einem zunehmend feindseligen Klima gegenüber der Zivilgesellschaft in den EU-Mitgliedstaaten wurden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über eine EU-Richtlinie zur Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vorangetrieben, was die Besorgnis über die Stigmatisierung von ausländisch finanzierten Gruppen und die Risiken für die Arbeit der Zivilgesellschaft verstärkte. Der Richtlinienvorschlag entstand vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kontrolle der Finanzierung und der Interessenvertretung der Zivilgesellschaft, darunter ein neuer Bericht des Europäischen Rechnungshofs, in dem mehr Transparenz bei der EU-Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen gefordert wurde. Auf Druck und Forderungen nach Untersuchungen durch einige Fraktionen des Europäischen Parlaments begann ein rechtsgerichtetes parlamentarisches Gremium im November mit Anhörungen zur „Transparenz“ von NGO-Geldern. In einem Bericht an die UN-Generalversammlung vom Juli kritisierte die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger*innen, Mary Lawlor, einige EU-Mitgliedstaaten dafür, dass sie Klimaaktivist*innen zum Schweigen bringen und ihr Recht auf friedlichen Protest einschränken würden.
Außenpolitik
Die Reaktion auf die eskalierenden israelischen Gräueltaten in Palästina blieb das umstrittenste Thema für die EU-Mitgliedsstaaten. Im Juni stellte ein interner EU-Bericht fest, dass Israel gegen seine Menschenrechtsverpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel verstößt, basierend auf einer Bewertung des Verhaltens Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten. Im September, nach monatelangen massiven Protesten in ganz Europa, schlug die Kommission vor, den Handelsteil des Abkommens auszusetzen und israelische Minister zu sanktionieren. Die Zurückhaltung der Mitgliedstaaten, diese Maßnahmen zu verabschieden, nahm nach der Ankündigung eines Waffenstillstands im Oktober jedoch weiter zu. Da die erforderliche Mehrheit im Rat fehlte, kündigten mehrere Regierungen eigene Maßnahmen an, darunter ein Handelsverbot mit Siedlungen, die Einstellung von Waffenexporten und die Erklärung israelischer Minister zu „personae non gratae“.
Russlands großangelegte Invasion der Ukraine und die europäische Sicherheit dominierten die Außenpolitik der EU. Am 9. Mai einigten sich die EU, der Europarat, die Ukraine sowie eine Gruppe von EU- und Nicht-EU-Staaten darauf, einen Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine einzurichten. Die EU-Staaten bekräftigten ihre Verpflichtungen zur Rechenschaftspflicht und zur Rückführung von Kriegsgefangenen, Zivilist*innen und ukrainischen Kindern, aber anders als in den Vorjahren versäumte es der Europäische Rat im Laufe des Jahres 2025, seine Unterstützung für das Verfahren des IStGH zur Ukraine zum Ausdruck zu bringen. Die EU verabschiedete weitere Sanktionen gegen Russland und russische Amtsträger, unter anderem wegen der Verschleppung und Indoktrinierung ukrainischer Kinder und wegen Misshandlungen in Haft.
Die EU hat ihr Blockaderecht nicht geltend gemacht, um Akteure in der EU vor den Auswirkungen der US-Sanktionen gegen IStGH-Beamte (einschließlich EU-Bürger*innen), eine UN-Expertin (ebenfalls EU-Bürgerin) und zivilgesellschaftliche Gruppen, welche die Arbeit des Gerichtshofs unterstützen, zu schützen.
Die EU hat es zudem versäumt, Maßnahmen gegen die Entscheidung Ungarns, aus dem Internationalen Gerichtshof auszutreten, zu ergreifen und die durch Ungarn und Italien nicht erfolgten Festnahmen von Personen, die per IStGH-Haftbefehl gesucht werden, zu verurteilen.
Die EU als Ganzes und mehrere ihrer Mitglieder blieben führende Akteure in den Menschenrechtsforen der Vereinten Nationen, legten Resolutionen zu Nordkorea, Russland, Belarus, Myanmar, Eritrea und Burundi vor und richteten einen Mechanismus zur Rechenschaftspflicht für Afghanistan sowie zu anderen wichtigen Themen ein.
Die Auslagerung der Migrationskontrollen untergrub weiterhin die Außenpolitik der EU im gesamten Mittelmeerraum und darüber hinaus, wobei die Kritik an restriktiven Maßnahmen von Transitländern wie Tunesien, Libyen und Mauretanien abgeschwächt wurde oder diese sogar offene politische und finanzielle Unterstützung erhielten.
Die EU legte einen neuen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit der neuen Führung Syriens, hob die meisten wirtschaftlichen Sanktionen auf und forderte Rechenschaft für vergangene und noch andauernde Verbrechen. Zu den schrecklichen Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain und anderen Golfstaaten schwieg die EU weitgehend.
Im Juli äußerten EU-Beamte während des 25. EU-China-Gipfels ihre Besorgnis über die schweren Menschenrechtsverletzungen in China und hielten an den seit März 2021 gegen vier chinesische Beamte verhängten Sanktionen wegen willkürlicher Massenverhaftungen in Xinjiang fest. Die EU zögert jedoch weiterhin, den Menschenrechten im Rahmen ihrer Beziehungen zu China Priorität einzuräumen und sie zu einem zentralen Thema zu machen sowie mutigere Schritte zu unternehmen, wie beispielsweise die Initiative zur Schaffung eines UN-Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechte in China zu ergreifen oder mehr Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren.
Im Februar besuchte die EU-Kommission Indien und ignorierte Appelle, den autoritären Kurs der dortigen Behörden anzusprechen. Im September stellte sie ihre „Neue Strategische Agenda EU-Indien“ vor, in der sie die Menschenrechtsverletzungen Indiens jedoch nicht berücksichtigte.
Die EU verhängte Sanktionen gegen Beamte, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, und verurteilte Verbrechen im Sudan und im Osten des Kongo, war jedoch bei wichtigen politischen Prozessen zur Lösung von Konflikten in Afrika weitgehend abwesend. Durch einen neuen Ansatz für die Sahelzone, der derzeit noch von den Mitgliedstaaten diskutiert wird, könnte das mangelnde Engagement der EU behoben werden.
Im November verpasste der Gipfel der EU und der Gemeinschaft Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten (CELAC) die Gelegenheit, Rückschritte in einigen Ländern der Region anzusprechen und sich zu konkreten Maßnahmen zu verpflichten. Im September legte die Kommission die Vorschläge des EU-Mercosur-Abkommens zur Annahme vor, obwohl Bedenken hinsichtlich fehlender Umwelt- und Menschenrechtsschutzmaßnahmen bestanden.
Die Deregulierungsbemühungen der Kommission führten zu weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und untergruben deren Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit erheblich. Die Kommission bereitete sich weiterhin aktiv auf die Umsetzung der EU-Verordnung über Zwangsarbeit vor.
Die EU-Institutionen zeigten eine wachsende Entschlossenheit, gegen transnationale Repression vorzugehen, wie eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom November 2025 zeigt.
Der im Juli von der Kommission vorgeschlagene EU-Haushalt für den Zeitraum 2028-2034 sieht zwar eine Aufstockung der Mittel für die Außenpolitik der EU vor, bestätigt aber auch eine anhaltende Verlagerung hin zu investitionsorientierten Modellen.