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Afghanistan

Ereignisse von 2025

Afghanische Geflüchtete beladen einen Lastwagen, um das Lager Omari am 16. September 2025 in Torkham, Afghanistan, zu verlassen. Seit September 2023 sind mehr als drei Millionen Afghan*innen aus Pakistan und Iran nach Afghanistan zurückgekehrt.

© 2025 Photo by Elke Scholiers/Getty Images

Im Jahr 2025 verschärften die Taliban ihre Unterdrückung, indem sie die Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen verstärkten und zusätzliche Verordnungen zur Einschränkung der Medienfreiheit erließen.

Auch die humanitäre Krise in Afghanistan verschärfte sich. Durch die hohe Zahl an Abschiebungen aus Iran und Pakistan sowie drastische Kürzungen der Auslandshilfen fehlte es Millionen Menschen an ausreichend Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung.

 

Rechte von Frauen und Mädchen

 

Die Taliban-Behörden hielten an ihrem Verbot für Mädchen und Frauen fest, eine Sekundar- oder Hochschule zu besuchen. Das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters schränkte die Meinungsfreiheit von Frauen weiter ein, indem es ihnen verbot, in der Öffentlichkeit den Koran zu rezitieren oder zu singen. Frauen, die sich diesen Regeln widersetzten, wurden misshandelt und willkürlich inhaftiert. 

Im September haben die Behörden Bücher von Frauen aus dem Lehrplan afghanischer Universitäten gestrichen. Taliban-Beamte schränkten die Bewegungsfreiheit und den Zugang zu öffentlichen Räumen für Frauen und Mädchen stark ein. Es gibt strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, insbesondere für Frauen und Mädchen. Lokale Vollzugsausschüsse führten Razzien an Arbeitsplätzen durch, um die räumliche Trennung von Frauen und Männern sicherzustellen. Die Ausschüsse überwachten öffentliche Räume und richteten Checkpoints ein, um Mobiltelefone zu überprüfen und Fahrzeuginsass*innen und Fußgänger*innen zu befragen. 

Die Durchsetzung der Vorschrift, dass Frauen von einem männlichen Verwandten begleitet werden müssen, schränkte die Freiheit von Frauen weiter ein, behinderte ihren Zugang zu Beschäftigung und medizinischer Versorgung und hinderte sie daran, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Taliban-Beamte nahmen Personen wegen angeblicher Verstöße fest, beispielsweise wegen des Tragens unangemessener Hidschabs oder wegen der Nicht-Trennung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz. 

Die Taliban-Behörden schränkten das Recht der Frauen auf Arbeit ein. Im Februar schlossen sie von Frauen in ihren Wohnungen betriebene Schönheitssalons und einen Frauenradiosender. Sie schränkten zudem die Beteiligung von Frauen an der Bereitstellung humanitärer Hilfe ein.

 

Körperliche Züchtigung, außergerichtliche Tötungen, Verschleppungen und Folter

 

Die Taliban führten in den Provinzen Nimruz, Badghis und Farah mindestens vier öffentliche Hinrichtungen von Männern durch. In ihrem ersten und zweiten Quartalsbericht dokumentierte die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) 414 Fälle (327 Männer, 83 Frauen, drei Mädchen und ein Junge) von körperlicher Bestrafung durch öffentliche Auspeitschungen, meist aufgrund von Vorwürfen „moralischer“ Vergehen wie Ehebruch.

Die UNAMA dokumentierte außerdem 31 Fälle willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie acht Vorwürfe von Folter und Misshandlung ehemaliger Regierungsbeamter und ehemaliger Mitglieder der Sicherheitskräfte und mindestens sechs Morde an ehemaligen Mitgliedern der afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (ANDSF).

 

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

Wie bereits in der früheren Gesetzgebung Afghanistans sind auch im Gesetz der Taliban zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe gestellt. LGBT-Personen in Afghanistan waren auch 2025 weiterhin systematischer Verfolgung ausgesetzt, wobei Taliban-Beamte gezielt gegen sie vorgingen, um sie zu verhaften und zu misshandeln. Vier Männer, die im Februar wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen verurteilt wurden, wurden mit Auspeitschungen und Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren bestraft. 

 

Angriffe auf Medien, Zivilgesellschaft und Minderheiten

 

Die Taliban schränkten weiterhin die Meinungs- und Medienfreiheit ein und nahmen Journalist*innen und Kritiker*innen willkürlich fest und folterten sie. Im September verboten sie Live-Übertragungen politischer Sendungen und beschränkten Medieninterviews auf Personen aus einer vorab genehmigten Liste. Sie untersagten die Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen und Sicherheitszwischenfälle und verschärften zudem die Beschränkungen für soziale Medien und Lyrik.

Lokale Medien müssen strenge Vorschriften bezüglich der gesendeten Inhalte einhalten, so dürfen etwa keine Bilder von Personen gezeigt werden. Es gibt nicht klar definierte Verbote von jeglichen islamkritischen Inhalten. Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Schriftsteller*innen und Künstler*innen sind einem hohen Risiko willkürlicher Inhaftierung und Misshandlung ausgesetzt. Im August verbot der Taliban-Führer Gedichtlesungen, die Freundschaften zwischen Jungen und Mädchen fördern oder Entscheidungen der Taliban kritisieren. Im September schalteten die Behörden 48 Stunden lang das Internet und alle Telekommunikationsdienste in ganz Afghanistan ab.

Im Juni nahmen die Taliban in der Provinz Faryab kurzzeitig eine große Anzahl von Usbek*innen fest, nachdem es zu Protesten gegen den Umgang der Behörden mit einer früheren Auseinandersetzung zwischen Usbek*innen und lokalen paschtunischen Dorfbewohner*innen gekommen war. Am 27. Juli vertrieben die Taliban gewaltsam 25 Hazara-Familien (etwa 200 Menschen, darunter Frauen, Kinder und ältere Menschen) aus dem Dorf Rashk in der Provinz Bamiyan. Die lokalen Behörden in Bamiyan verboten im September schiitische religiöse Bücher und eine schiitische Versammlung. Nach Angaben der Vereinten Nationen zwangen die Taliban-Behörden etwa 50 Mitglieder der ismailitischen Gemeinschaft in Badakhshan unter Einsatz von körperlicher Gewalt und Morddrohungen dazu, zum sunnitischen Glauben überzutreten. 

 

Wirtschaftliche und humanitäre Krisen

 

Die humanitäre Krise in Afghanistan verschärfte sich 2025, nachdem die USA massive Kürzungen der Auslandshilfen beschlossen hatten. Bis zum Jahresende waren mehr als 22 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen, wobei Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen waren. Die zurückgehenden Finanzmittel ausländischer Geber, die Auswirkungen der Unterdrückung durch die Taliban und die groß angelegten Abschiebungen aus Iran und Pakistan führten dazu, dass Millionen Afghan*innen – darunter über drei Millionen akut unterernährte Kinder – auf humanitäre Hilfe und Unterstützung angewiesen waren. Bis September waren weniger als 20 Prozent des Humanitären Hilfsplans der Vereinten Nationen für Afghanistan finanziert.

Der Wegfall ausländischer Hilfen hat das Gesundheitssystem Afghanistans zugrunde gerichtet und die gesundheitlichen Schäden durch Unterernährung verschlimmert. Im Jahr 2025 wurden mehr als 400 Gesundheitseinrichtungen aufgrund fehlender Finanzmittel geschlossen. Die Kürzungen von Hilfsgeldern gefährden zudem wichtige Online-Bildungs- und Stipendienprogramme für Mädchen und Frauen.

 

Afghanische Geflüchtete

 

Im Jahr 2025 gehörten die Afghan*innen mit 5,8 Millionen Menschen zu den größten Geflüchtetengruppen weltweit. Allein im Jahr 2025 haben Iran und Pakistan mehr als zwei Millionen Menschen ausgewiesen, darunter Tausende Afghan*innen, die außerhalb des Landes geboren wurden und nie in Afghanistan gelebt hatten. Im Juli gaben UN-Expert*innen an, dass mehr als 1,5 Millionen Afghan*innen aus Iran abgeschoben wurden. 

Unter denjenigen, die nach Afghanistan zurückgeschickt wurden, befanden sich afghanische Aktivist*innen und Journalist*innen, die nach der Machtübernahme durch die Taliban nach Iran und Pakistan geflohen waren und aufgrund ihrer Tätigkeit möglicherweise von Repressalien bedroht sind. Ehemalige Sicherheitsbeamte, die nach Afghanistan abgeschoben wurden, waren willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Im Juli schob Deutschland 81 Afghanen nach Kabul ab. Dies war bereits der zweite Flug dieser Art seit der Machtübernahme durch die Taliban. Die Bundesregierung erklärte, die Abschiebungen fortsetzen zu wollen. Im Juli setzte die Trump-Regierung den vorübergehenden Schutzstatus für afghanische Staatsangehörige aus mit der Begründung, dass sich die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bedingungen im Land verbessert hätten und keine Gefahr für zurückkehrende Staatsangehörige bestehe. Die USA schoben auch einige afghanische Staatsangehörige nach Panama ab.

Die Umsiedlungsprogramme für afghanische Geflüchtete in den USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada und anderen Ländern kamen zum Stillstand. Somit blieb das Schicksal Tausender Afghan*innen ungewiss, die vor den Taliban geflohen waren und denen nun in Iran, Pakistan, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen Ländern die Abschiebung drohte.

 

Angriffe auf Zivilist*innen

 

Grenzüberschreitende Angriffe zwischen Taliban-Kräften und pakistanischen Sicherheitskräften im Februar trafen auch Zivilist*innen, hierbei gab es mindestens ein Todesopfer. Im März und Februar wurden bei pakistanischen Luftangriffen in der Provinz Paktika zehn Zivilist*innen getötet, darunter fünf Kinder.

Die Islamische Provinz Khorasan (ISKP), eine IS-Tochterorganisation in Afghanistan, bekannte sich zu mehreren Angriffen, bei denen Zivilist*innen getötet wurden, darunter ein Selbstmordanschlag auf eine Bank in Kunduz, bei dem mindestens vier Zivilist*innen ums Leben kamen.

 

Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht

 

Im Oktober verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat einstimmig eine von der EU eingebrachte Resolution zur Einrichtung eines umfassenden unabhängigen internationalen Mechanismus zur Rechenschaftspflicht für Afghanistan. Der neue Mechanismus hat den Auftrag, Beweise für vergangene und aktuelle schwere Menschenrechtsverletzungen im Land zu untersuchen, zu sammeln, zu sichern und zu analysieren, die Verantwortlichen zu identifizieren und künftige Strafverfolgungen zu unterstützen. Dieser Schritt erfolgte, nachdem sich afghanische und internationale Menschenrechtsgruppen über Jahre für einen solchen Mechanismus eingesetzt hatten

Der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Afghanistan legte dem UN-Menschenrechtsrat zwei Berichte vor, einen über den Zugang zu Gerechtigkeit und den Schutz von Frauen und Mädchen und einen über das Gesetz zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung des Lasters. In beiden Berichten wurde ein Ende der Straflosigkeit und Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für in Afghanistan begangene internationale Verbrechen gefordert.

Im Juli erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den hochrangigen Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada und den Obersten Richter Abdul Hakim Haqqani und klagte sie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen der Verfolgung von Frauen und Mädchen sowie von LGBT-Personen an.

Im Mai richtete Australien ein Entschädigungsprogramm für Afghanistan ein, um die Entschädigungszahlungen an Familienangehörige von Opfern rechtswidriger Tötungen durch australische Spezialeinheiten in Afghanistan und an Opfer rechtswidriger Übergriffe oder Sachbeschädigungen durch diese Einheiten festzulegen. Im August bestätigte ein australisches Gericht, dass einem ehemaligen Soldaten wegen des Kriegsverbrechens der vorsätzlichen Tötung der Prozess gemacht werden kann. Er wird beschuldigt, 2012 einen afghanischen Zivilisten getötet zu haben. Es ist der bislang einzige Fall, bei dem aufgrund von Ermittlungen Anklage erhoben wurde, die gemäß den Empfehlungen einer unabhängigen Untersuchung aus dem Jahr 2020, bekannt als Brereton-Bericht, durchgeführt wurden.

Im März verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der UNAMA um ein weiteres Jahr. 

Im Rahmen einer britischen Untersuchung zu mutmaßlichen Misshandlungen durch die Spezialeinheiten des Landes während Militäroperationen in Afghanistan zwischen 2010 und 2013 wurde die Anhörung von Zeugen*innen in nichtöffentlichen Sitzungen fortgesetzt, es wurden jedoch nur wenige Informationen veröffentlicht.

Afghanische Frauenrechtsaktivistinnen kämpften unnachgiebig dafür, dass Geschlechterapartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach internationalem Recht eingestuft wird.

Deutschland, Australien, Kanada und die Niederlande verfolgten weiterhin eine Initiative, die zu einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Diskriminierung von Frauen führen könnte, und hielten im März 2025 eine zweite Konsultation mit afghanischen Menschenrechtsverteidiger*innen ab.