Der Erfolg populistischer und euroskeptischer Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai in Zeiten anhaltender wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit unterstreicht, dass sich die Europäische Union stärker für die Achtung der Menschenrechte innerhalb der Union einsetzen muss. Im März hat die Europäische Kommission einem Rechtsmechanismus für Krisensituationen zugestimmt und im Juni befürwortete der Rat der Europäischen Union den Plan einer EU-internen Strategie zum Schutz der Menschenrechte. Dennoch übten die EU und besonders der Rat keinen Druck auf jene Mitgliedstaaten aus, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
EU-Migration und Asylpolitik
Die strategischen Richtlinien zur Migrations- und Asylpolitik, die der Europäische Rat im Juni verabschiedet hat, bekräftigt zwar die Wichtigkeit der Einhaltung der Menschenrechte und die Notwendigkeit einer EU-umfassenden Migrationspolitik. Diese Richtlinien betonen jedoch hauptsächlich verstärkte Grenzkontrollen, ohne neue Maßnahmen zu unterbreiten, wie legale Migration oder ein sicherer Asylzugang in der EU ermöglicht werden können.
Bis Mitte November hatten über 155.000 Menschen die Küsten der EU erreicht. Sie kamen vor allem in Italien, aber auch in Malta, Griechenland, Spanien und Zypern an. Die Operation ‚Mare Nostrum‘ der italienischen Marine rettete Zehntausende Menschen von in Seenot geratenen Booten. Mehr als 3.000 Menschen kamen jedoch seit Januar auf See ums Leben, so eine Schätzung der Internationalen Organisation für Migration im September. Bei manchen Todesfällen handelte es sich um absichtlich begangenene Taten von Menschenschmugglern. In November startete die EU Grenzagentur Frontex eine weniger umfassende Operation, nachdem Italien Mare Nostrum eingestellt hatte.
Die neuen Frontex-Bestimmungen legen die Such- und Rettungsverpflichtungen fest, ebenso wie die Verfahrensweisen, durch welche die Flüchtlinge schnell an Land kommen sollen. Sie traten im Juli in Kraft.
Über das gesamte Jahr gab es Berichte über Sammelabschiebungen, u.a. von Syrern, aus Bulgarien, Griechenland und Spanien. Zudem wurde über den exzessiven Einsatz von Gewalt durch Grenzwachen aus diesen drei Ländern berichtet. In den EU-Mitgliedstaaten wurden laut Eurostat in der ersten Jahreshälfte 122.030 Asylanträge gestellt, 22 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Jahr 2013.
Flüchtlinge aus Syrien erhielten am häufigsten Schutz, jedoch wurden sie auch entsprechend der Dublin-Verordnung und bilateraler Rückübernahmeabkommen in das EU-Land zurückgebracht, in dem sie angekommen waren, ohne dass hierbei Rücksicht auf persönliche Umstände wie Familienzusammenführungen genommen wurde. Vierzehn EU-Staaten boten an, 31.817 schutzbedürftige syrische Flüchtlinge umzusiedeln, wobei die Zahl von 25.500 in Deutschland alle anderen übertraf, obwohl zum Zeitpunkt des Berichts de facto erst sehr viel weniger Menschen umgesiedelt worden waren.
Asylbewerber wurden in mehreren Ländern, darunter Italien, Bulgarien, Griechenland und Zypern, unter unwürdigen Aufnahmebedingungen untergebracht. Die katastrophalen Aufnahmebedingungen in Bulgarien hatten sich zu Beginn des Jahres signifikant gebessert, als die Zahl der Asylsuchenden, vor allem aus Syrien, zurückging. Diese Zahlen stiegen dann jedoch wieder an.
Im Juni entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass fehlende Papiere zur Identifikation keine Rechtfertigung sind, Migranten länger festzuhalten.
Im Juni äußerte sich der UN-Menschenrechtsausschuss besorgt über die automatische, langwierige Inhaftierung von Migranten in Malta. Malta nahm minderjährige Flüchtlinge weiter fest, deren Alter nicht eindeutig geklärt war, obwohl sich das Land im März dafür ausgesprochen hatte, Kinder nicht mehr zu inhaftieren.
Im Januar hat sich der Europäische Ausschuss für soziale Rechte besorgt geäußert über den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für Migranten ohne gütige Papiere in mehreren EU-Ländern, darunter Spanien, Belgien, Bulgarien und Frankreich. Im März hat die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) ihre Sorge darüber geäußert, dass irreguläre Immigration kriminalisiert wird, und einen verbesserten Zugang zum Rechtssystem für Migranten ohne gültige Papiere empfohlen.
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli sieht vor, die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylanträgen von unbegleiteten Minderjährigen klarzustellen. Dieser wurde zum Zeitpunkt dieses Berichts noch durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat geprüft.
Diskriminierung und Intoleranz
Roma werden weiterhin überall in der EU Opfer von Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Entbehrung. Eine Studie der Europäische Agentur für Grundrechte vom Oktober zeigt, dass hiervon besonders Roma-Frauen betroffen sind. Im Dezember 2013 sprach der Rat der Europäischen Union Empfehlungen aus, wie nationale Strategien zur Integration von Roma umgesetzt werden können. Im September kündigte die Europäische Kommission Maßnahmen gegen Tschechien an, da das Land über einen langen Zeitraum Roma-Kinder nicht in das tschechische Schulsystem integriert hat.
Im Januar warnte der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muižnieks vor wachsendem Antisemitismus in Europa. Im Laufe des Jahres kam es zu mehreren Ereignissen, die diese Warnung rechtfertigten, wie etwa dem Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel, bei dem vier Menschen starben. Zudem wurde vermehrt von antisemitisch motivierten Gewalttaten u.a. in Frankreich, Deutschland und Großbritannien berichtet. Die entsprechenden Behörden reagierten in der Regel massiv auf diese Vorfälle. Der mutmaßliche Angreifer des Attentats auf das Jüdische Museum stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses vor Gericht.
Im Dezember 2013 hat der Rat der Europäischen Union einen Beschluss verabschiedet, der eine ordnungsgemäße Erfassung, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von sogenannten Hate Crimes vorsieht. Zudem sollen die Opfer solcher Taten Hilfe, Unterstützung und Schutz erhalten.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) trat am 1. August in Kraft. Bis Dezember hatten acht EU-Staaten das Abkommen ratifiziert. Im März veröffentlichte die Europäische Agentur für Grundrechte die Ergebnisse der ersten EU-weiten Studie zu Gewalt gegenüber Frauen. Diese zeigen, dass eine von drei Frauen angab, seit dem Alter von 15 Jahren Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden zu sein.
Laut einem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im März melden sich irreguläre Migranten häufig nicht bei der Polizei, wenn sie Opfer oder Zeuge eines Verbrechens werden, da sie eine Abschiebung befürchten.
Im Juli bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2010, das eine vollständige Verschleierung des Gesichts verbietet, obwohl dieses Gesetz negative Auswirkungen auf das Recht auf persönliche Autonomie und die Religionsfreiheit von Frauen hat. Ähnliche Gesetze gibt es auch in Belgien und in einigen spanischen Städten.
Im Juni rief die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) die europäischen Regierungen dazu auf, gegen Rassismus bei der Polizei vorzugehen. So soll u.a. die Erstellung ethnischer Profile verboten werden. Ferner sollen Schulungen zur Identitätsprüfung durchgeführt werden. Ein Bericht der FRA enthielt ähnliche Empfehlungen.
Im Oktober zeigten die Ergebnisse einer Umfrage der FRA von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen (LGBT) in ganz Europa, dass es oft zu Mobbing gegen LGBT in Schulen kommt und transsexuelle Personen sowie lesbische Frauen häufig Opfer von Belästigung und Diskriminierung werden. Einige der Betroffenen gaben an, derartige Vorfälle nur selten den Behörden zu melden.
Im Mai zeigte eine Studie der FRA, dass Menschen mit Behinderungen auf große Hürden stoßen, wenn es um die politische Mitwirkung geht. In 15 EU-Ländern wird Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen, die unter Vormundschaft stehen, das Wahlrecht entzogen.
Terrorismusbekämpfung
Im März hat das Europäische Parlament in einer Resolution zur Kommunikationsüberwachung die EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritannien, Deutschland, Schweden, die Niederlande und Polen dazu aufgerufen, ihre Gesetze zur Regelung der Aktivitäten der Geheimdienste zu prüfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese im Einklang mit den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen und effizient überwacht werden.
In einem im Juli veröffentlichten Bericht zur Privatsphäre im digitalen Zeitalter hat der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Staatengemeinschaft dazu aufgerufen, Überwachungsmaßnahmen nur dann durchzuführen, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind
Im April hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Der EuGH befand, dass es einen schweren Eingriff in die Privatsphäre bedeute, Kommunikationsdienstleister zu verpflichten, sich an einer Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen.
Im Juli befand der EGMR, dass Polen eine Mitschuld trage an der Überstellung, der geheimen Festnahme und der Folter von zwei Terrorverdächtigen durch die CIA in den Jahren 2002 und 2003. Zudem kam der EGMR zu dem Schluss, dass seitdem keine wirklichen Fortschritte bei der Untersuchung dieser Menschenrechtsverletzungen erzielt wurden. Trotz überzeugender Beweise, dass sich viele andere EU-Staaten, darunter Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Litauen, Mazedonien, Rumänien, Schweden und Spanien, am Auslieferungsprogramm der CIA beteiligt hatten, hat bislang nur Italien Strafverfolgungen eingeleitet.
Deutschland
Im Februar kritisierte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (ECRI) die Praxis des sogenannten Ethnic Profiling durch die deutsche Polizei ebenso wie die unzureichende Reaktion des Staates auf rassistisch motivierte Straftaten und die Diskriminierung von LGBT.
Demonstrationen gegen den Gaza-Konflikt im Juli wurden von antisemitischen Übergriffen in mehreren deutschen Städten überschattet. Im August legte die Regierung ein neues Gesetz gegen Hate Crime. Nach diesem Entwurf soll eine rassistische Motivation in einem Strafverfahren als erschwerender Umstand gewertet werden. Bei Redaktionsschluss lag der Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Prüfung vor.
Asylsuchende und Flüchtlinge protestierten, u.a. durch Hungerstreiks, während des gesamten Jahres gegen die Bedingungen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie gegen die Einschränkungen der Freizügigkeit. Die Polizei ermittelte in mehreren Fällen in Nordrhein-Westfalen, bei denen Wachmänner Asylsuchende in einer Erstaufnahmeeinrichtung mehrfach misshandelt haben sollen. Bei Redaktionsschluss gab es seit Januar 2013 in Nordrhein-Westfalen 34 laufende Ermittlungsverfahren zu ähnlichen Vorwürfen gegen Wachmänner in insgesamt 7 der 20 Einrichtungen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte äußerte sich besorgt über ein Gesetz zum Asylrecht, das im September verabschiedet wurde und Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsländer einstuft. Somit können Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern beschleunigt werden. Mindestens drei Bundesländer haben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo abgeschoben, obwohl sie dort der Gefahr der Diskriminierung und dem Risiko von unangemessenen Integrationsmaßnahmen ausgesetzt sind.
Der Prozess gegen eine mutmaßliche Angehörige einer Neonazi-Zelle und vier mutmaßliche Komplizen wurde fortgesetzt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, neun Migranten und eine Polizistin zwischen 2000 und 2007 ermordet zu haben.
Medienberichten zufolge koooperierten der deutsche und der amerikanische Geheimdienste bei der Massenüberwachung. Im März wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit der Massenüberwachung in Deutschland befasst.
Frankreich
Die Regierung hat weiter keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht, um gegen Menschenrechtsverletzungen wie das sogenannte Ethnic Profiling bei polizeilichen Personenkontrollen vorzugehen. Ein neuer Kodex für Polizeiethik, der im Januar in Kraft trat, sieht die höfliche Form der Anrede vor, jedoch beinhaltet er nur minimale Richtlinien für Abtastkontrollen.
Es wurden weiterhin Zwangsräumungen von informellen Siedlungen, in denen Roma leben, durchgeführt. Menschenrechtsgruppen berichteten, dass zwischen Januar und September 2014 10.355 Menschen von derartigen Räumungen betroffen waren. Die meisten von ihnen hatten keine angemessene Wohnalternative. Im September rief der Menschenrechtskommissar des Europarates Frankreich dazu auf, derartige Zwangsräumungen zu unterlassen. Eine interne polizeiliche Anweisung zur systematischen Entferunung von Roma aus den Straßen des 6. Pariser Arrondissement war im April durch die Presse an die Öffentlichkeit gelangt. Daraufhin hatte die Regierung verkündet, diese Anweisung korrigiert zu haben.
Im Juni wurde ein 16-jähriger Roma-Junge heftig verprügelt und bewusstlos in einem Einkaufswagen in einem Pariser Vorort zurückgelassen. Bei Redaktionsschluss liefen strafrechtliche Ermittlungen wegen versuchten Mordes, Entführung und Freiheitsberaubung durch eine organisierte Bande. Es wurde jedoch noch niemand festgenommen.
Im Mai und Juli wurden Hunderte Migranten und Asylsuchende aus provisorischen Lagern in der Region um Calais vertrieben. In den meisten Fällen stellten die Behörden keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Im Juli verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dieses Gesetz beinhaltet Maßnahmen, um Männer zur Wahrnehmung der Elternzeit zu animieren, sowie Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und zur Sicherstellung der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen. Das neue Gesetz hat zudem die Bedingung abgeschafft, dass Frauen, die eine Abtreibung wünschen, hierfür „in einer Notlage” sein müssen.
Im Juli untersagte die Regierung mehrere pro-palästinensische Demonstrationen und eine pro-israelische Demonstrationen aus Sorge um die öffentliche Ordnung. Dies war ein Verstoß gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ebenfalls im Juli kam es zu einem Angriff auf ein koscheres Restaurant in Paris. Im nahegelegen Sarcelles wurden ein koscheres Geschäft und eine jüdische Drogerie in Brand gesteckt, als es zu Ausschreitungen kam, nachdem eine pro-palästinensische Demonstration verboten worden war. Zum Zeitpunkt dieses Berichts waren gegen ein Dutzend Menschen wegen der Vorfälle in Sarcelles Urteile gesprochen oder Ermittlungen eingeleitet worden. Ein Mann wurde im Oktober wegen Brandstiftung in dem koscheren Geschäft sowie wegen Plünderung und Angriffen auf Polizisten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Ebenfalls im Juli wurde ein Mann wegen versuchter Brandstiftung in einem jüdischen Kulturzentrum in Toulouse festgenommen.
Im Juli legte die Regierung einen Gesetzentwurf zum Asylrecht vor, um mehr Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende zu schaffen, den Rechtsmitteln gegen einen abgelehnten Asylantrag eine aufschiebende Wirkung zu verleihen und das Asylverfahren zu beschleunigen. Die Regierung legte zudem ein Immigrationsgesetz vor, das den französischen Behörden erlaubt, Bürgern aus anderen EU-Staaten für eine Dauer von bis zu drei Jahren die Einreise zu verweigern, sofern sie eine Bedrohung der „grundlegenden Interessen der Gesellschaft“ darstellen oder durch sie ein „Rechtsmissbrauch“ droht. Dies scheint gezielt gegen Roma gerichtet zu sein. Beide Gesetzentwürfe wurden bei Redaktionsschluss vom Parlament geprüft.
Im November verabschiedete das Parlament ein Antiterrorgesetz, das Menschen verbietet ins Ausland zu reisen, wenn der Verdacht besteht, dass sie dort terroristischen Aktivitäten nachgehen oder dass sie nach ihrer Rückkehr eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das Gesetz schafft den Tatbestand des „individuellen, terroristischen Unterfangens” und erlaubt es den Behörden, Internetanbieter dazu anzuhalten, Websites zu sperren, die zum Terrorismus aufrufen oder diesen fördern.
Im Oktober starb ein Mann bei einer Demonstration gegen die Errichtung eines Damms im Departement Tarn. Der Mann wurde offensichtlich durch eine von Gendarmen abgefeuerte Blendgranate getötet. Die Ermittlungen in dem Fall liefen bei Redaktionsschluss noch.
In seinem im April veröffentlichten Jahresbericht befand der Nationale Menschenrechtsbeirat, dass Vorurteile gegen Roma weit verbreitet und weiter auf dem Vormarsch sind. Zudem kam es im dritten Jahr in Folge zu einem Anstieg der Zahl von Angriffen auf und Drohungen gegen Muslime.
Ein im Dezember 2013 in Kraft getretenes Gesetz, das der Regierung eine umfassende Kommunikationsüberwachung erlaubt und damit das Recht auf Privatsphäre verletzt, löste keine große, öffentliche Debatte aus.
Griechenland
In einem im März veröffentlichten Bericht gab der unabhängige Experte der UN für Auslandsschulden und Menschenrechte an, dass die Auswirkungen der Sparmaßnahmen in Griechenland besonders drastische Auswirkungen auf die Schwächsten der Gesellschaft gehabt hätten. „Goldene Morgenröte“ etablierte sich als drittstärkste Partei im Land und erhielt 9,4% der Stimmen bei den Europäischen Parlamentswahlen im Mai.
Angriffe auf Migranten, Asylsuchende und LGBT hielten an. Ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verzeichnete mehr als 400 derartige Vorfälle innerhalb der letzten drei Jahre.
Ein Ministerialerlass vom Juni führte die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für undokumentierte Opfer und Zeugen von Hasskriminalität ein. Im September erhielt ein ägyptischer Migrant, der 2012 bei einem Angriff verletzt worden war, als Erster eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Im September trat ein neues Anti-Rassismus-Gesetz in Kraft, durch das die staatlichen Reaktionsmöglichkeit auf Hasskriminalität verbessert wurde und Opfer von rassistischen Übergriffen einfacher Zugang zum Rechtssystem erhalten können. Doch andere Maßnahmen gaben Anlass zur Sorge um die Meinungsfreiheit: Äußerungen, die nicht als Anstachelung aufgefasst werden können, wurden unter Strafe stellen.
Im April wurden zwei Männer für den Mord an einem pakistanischen Arbeiter in Athen im Januar 2013 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht wertete die Tat jedoch nicht als rassistisch motiviert.
Der Prozess um den Mord an dem anti-faschistischen Rapper Pavlos Fyssas im September 2013 durch ein mutmaßliches Golden Dawn-Mitglied sollte noch vor Ende des Jahres beginnen.
Bei Redaktionsschluss waren 70 Personen, darunter sämtliche Parlamentsmitglieder der Partei „Goldene Morgenröte“ und mehrere hochrangige Parteifunktionäre, wegen Gründung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Im Juli wurden zwei der vier Männer freigesprochen, die angeklagt waren, auf 28 Migranten geschossen zu haben, die als Erdbeerpflücker gearbeitet hatten. Einer der Freigesprochenen ist der Besitzer der Farm. Im Oktober hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der Fall nicht neu verhandelt wird. Die Anwälte der Opfer wollen sich nun an den EGMR wenden.
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an der Grenze zur Türkei gingen einher mit einer steigenden Anzahl von Migranten und Asylsuchenden, vor allem aus Syrien, die Europa über die Ägäis erreichen wollen. Im Oktober warnte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) davor, dass sich die Situation auf den Inseln zuspitze. Mindestens 40 Menschen kamen bei der Überquerung des Meeres ums Leben. Es gab anhaltende Anschuldigungen, dass griechische Grenzwachen an Massenabschiebungen und Zurückdrängungen von Migranten und Asylsuchenden an der Grenze zur Türkei beteiligt waren.
Im August äußerte sich der Menschenrechtskommissar des Europarats besorgt darüber, dass die Ermittlungen in dem Fall vom Januar 2013, bei dem 12 Frauen und Kinder vor der griechischen Insel Farmakonisi ums Leben kamen, nicht vorankommen. Überlebende gaben an, dass es durch eine Zurückdrängungsaktion bei schlechtem Wetter zu der Katastrophe gekommen war.
Im Juni 2013 kritisierte die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Festnahmen willkürliche Kontrollen, die im Rahmen der Operation Xenios Zeus gegen illegale Migranten begangen wurden. Im Dezember 2013 äußerte auch die Europäische Agentur für Grundrechte derartige Kritik an der Operation. Im Juli startete die Regierung die Polizei-Operation Theseus gegen Drogenkonsumenten, Prostituierte und irreguläre Migranten im Zentrum von Athen.
Der EGMR verurteilte Griechenland für unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Migranten in Haft in acht verschiedenen Fällen seit Dezember 2013. Im Mai hatte ein Gericht in Athen geurteilt, dass die Entscheidung der Regierung vom Februar, wonach die Inhaftierung von Migranten für länger als die durch EU-Recht erlaubten 18 Monate möglich wurde, einen Verstoß gegen nationales und internationales Recht darstellte.
In einem Bericht vom Oktober hat das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) die Bedingungen als „vollkommen inakzeptabel” bezeichnet, unter denen Migranten in Polizeistationen über lange Zeiträume festgehalten werden.
Trotz der Verbesserungen im Asylsystem und des signifikanten Anstiegs der Zahl an Menschen, denen Griechenland Schutz gewährte, sind Asylsuchende, die unter das alte Recht fallen, immer noch mit einem Rückstand von geschätzten 45.000 unbearbeiteten Fällen konfrontiert. Der Zugang zu Asyl außerhalb von Athen und der Zugang für jene, die in Haft sitzen, bleibt weiterhin schwierig.
Im Januar wurde ein Mann zu zehn Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zu dreijährigen Bewährung, weil er ein satirisches Facebook-Profil eingerichtet hatte, auf dem er sich über einen verstorbenen griechisch-orthodoxen Mönch lustig gemacht hatte.
Großbritannien
Die Regierung hat sich nicht an ihr Versprechen gehalten, neue, von unabhängigen Richtern geleitete Ermittlungen einzuleiten, um die Verwicklungen Großbritanniens in Auslieferungen und Folterungen in Übersee zu untersuchen. Im Dezember 2013 hatte die Regierung angekündigt, die Ermittlungen würden vom Intelligence and Security Committee (ISC) geleitet, einem parlamentarischen Organ, das nicht vollständig unabhängig agiert und das mehrfach bei der Überwachung der Geheimdienste versagt hat.
Im März trat ein Gesetz in Kraft, das die gleichgeschlechtliche Ehe in England und Wales erlaubt. Das Gesetz wurde ebenfalls im März in Schottland verabschiedet und soll voraussichtlich im Dezember auch dort in Kraft treten.
Ein Gesetzentwurf der Regierung zur Bekämpfung moderner Sklaverei, über den zum Zeitpunkt des Berichts im Parlament beraten wurde, beinhaltet unzureichende Schutzmaßnahmen und –mechanismen gegen Missbrauch von Migranten, die als Hausangestellte arbeiten, durch ihren Arbeitgeber. Im April forderte ein parlamentarischer Ausschuss die Regierung dazu auf, Migranten, die als Hausangestellte arbeiten, wieder zu ermöglichen, den Arbeitgeber zu wechseln, da ein Visum, das einen Angestellten an einen bestimmten Arbeitgeber bindet, Missbrauch institutionalisiert.
Während eines Besuchs im April wurde der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen Rashida Manjoo der Zutritt zur Abschiebehaftanstalt Yarl’s Wood verweigert. Dort sitzen Migranten und Asylsuchende, die meisten von ihnen Frauen, in Haft. In ihrem ersten Bericht betonte Manjoo die Auswirkungen der Kürzungen bei der Rechtshilfe auf den Zugang zum Rechtssystem für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden.
Der Strafverfolger des Internationalen Strafgerichtshofs kündigte im Mai eine vorläufige Prüfung der Vorwürfe der systematischen Misshandlung von Häftlingen durch britische Streitkräfte im Irak zwischen 2003 und 2008 an.
Im Juli entschied der High Court, das oberste Zivilgericht, dass das beschleunigte Verfahren Asylbewerbern nötigen rechtlichen Beistand verweigert, um ein Verfahren gründlich vorzubereiten. Menschenrechtsgruppen beklagen, dass dieses System Menschen dem Risiko aussetzt, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder Misshandlung droht.
Im Juli erließ das Parlament eine Notgesetzgebung, die es der Regierung weiterhin erlaubt, Kommunikationsdaten von Millionen Menschen zu speichern. Diese Gesetzgebung steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli zur Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz weitet auch die Befugnisse zur Überwachung auf Gebiete außerhalb Großbritanniens aus. Im November räumte die Regierung ein, dass Regelungen existieren, die es den britischen Geheimdiensten erlauben, vertrauliche Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandaten abzuhören, sollte dies der nationalen Sicherheit dienen.
Ein im Juli verabschiedetes Gesetz erlaubt es der Regierung, eingebürgerten Briten die Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, wenn sie sich an terroristischen Handlungen oder anderen Handlungen beteiligen, die „einen erheblichen Nachteil für die Interessen” Großbritanniens darstellen. Dies gilt auch für Menschen, die nach Aberkennung der britischen Staatsbürgerschaft staatenlos wären. Im November legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der Personen, die sich im Ausland an terroristischen Handlungen beteiligen, die Wiedereinreise nach Großbritannien für zwei Jahre verbietet und es der Polizei erlaubt, die Pässe von Personen zu konfiszieren, die im Verdacht stehen, sich im Ausland bewaffneten Gruppierungen anzuschließen.
Eine NGO verzeichnete einen Anstieg antisemitischer Vorfälle zwischen Januar und Juni im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Demnach kam es u.a. zu gewaltsamen Übergriffen, zu Drohungen sowie zur Beschädigung und Entweihung von Eigentum. In London verzeichnete die Polizei einen Anstieg von antisemitischen Vergehen um 92,8% in den zwölf Monaten bis zum Oktober 2014.
Laut offiziellen Statistiken begingen zwischen April 2013 und März 2014 88 Menschen in Haft Selbstmord, was einen Anstieg um 69% im Vergleich zu den zwölf Monaten davor bedeutet. Diese Zahl ist gleichzeitig die höchste in zehn Jahren.
Italien
Zwischen Januar und November erreichten mehr als 155.000 Menschen Italien über das Meer, viele von ihnen wurden von der italienischen Marine aus dem Mittelmeer gerettet. Während viele weiter in andere EU-Länder reisten, beantragten über 44.000 Menschen bis Oktober Asyl in Italien, trotz der Sorge über die schlechten Aufnahmebedingungen, u.a. in den etwa 200 Notunterkünften.
Die Regierung erhöhte die Anzahl von Plätzen in speziellen Aufnahmeeinrichtungen auf 13.000. In einigen Gemeinden, in denen Aufnahmeeinrichtungen stehen, kam es zu Spannungen, darunter auch im November in Rom, wo die Behörden 45 minderjährige Flüchtlinge aus einem Zentrum wegbrachten, nachdem Anwohner heftig protestiert hatten. Der EGMR entschied im November, dass die Schweiz eine asylsuchende Familie aus Afghanistan nicht nach Italien zurückschicken dürfe, da die Familie dort dem Risiko ausgesetzt wäre, in insbesondere für Kinder unangemessenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht zu werden.
Im Oktober reduzierte das Parlament die maximale Dauer der Inhaftierung von Migranten von 18 auf 3 Monate. Während des gesamten Jahres hatten Häftlinge gegen die Haftbedingungen und die Haftdauer protestiert.
Im April wurden die undokumentierte Einreise und der undokumentierte Aufenthalt unter Strafe gestellt. Hierbei handelt es sich jedoch weiterhin um einfache Ordnungswidrigkeiten.
Im Oktober verurteilte der EGMR Italien für seine Praxis der Sammelrückführungen nach Griechenland, ohne eine Prüfung der einzelnen Fälle, obwohl die Betroffenen dem Risiko von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung nach ihrer Rückkehr ausgesetzt sind.
Während des gesamten Jahres kam es zu fremdenfeindlich motivierter Gewalt. Im März griff die Polizei während eines zwei Tage dauernden Angriffs auf eine informelle Roma-Siedlung in Neapel ein. Dieser Angriff führte zu der Räumung der Siedlung. Keiner der Angreifer wurde von der Polizei festgenommen. Im September standen acht Männer vor Gericht aufgrund eines rassistisch motivierten Angriffs mit einer Brandbombe auf ein Roma-Camp in Turin im Dezember 2011. Ein 17-Jähriger, der einen obdachlosen Pakistani zu Tode geprügelt hatte, wurde für diese Tat angeklagt. Die Polizei schloss jedoch Rassismus als Tatmotiv aus.
Die Europäische Kommission ergriff im Laufe des Jahres Maßnahmen gegen Italien wegen der diskriminierenden und ausgrenzenden Unterbringung von Roma in menschenunwürdigen, inoffiziellen Camps. Roma, die in informellen Siedlungen leben, wurden Opfer von Zwangsräumungen.
Im Juli hat die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Festnahmen auf Maßnahmen gedrängt, um den übertriebenen Einsatz von Haftstrafen und die unverhältnismäßige Untersuchungshaft von Ausländern und Roma zu beenden. Die überfüllten Gefängnisse stellen weiterhin ein Problem dar, obwohl Maßnahmen ergriffen wurden, darunter die im Juni eingeführten Reformen, um die Haftdauer zu reduzieren und vermehrt auf Alternativen zu Haftstrafen zurückzugreifen.
Die tödlichen Schüsse eines Carabiniere auf den 17-jährigen Davide Bifolco in Neapel im September hat die Debatte um exzessive Gewaltanwendung neu entfacht. Im Oktober sprach ein Berufungsgericht sechs Ärzte, drei Krankenschwestern und drei Gefängniswärter von der Schuld am Tod von Stefano Cucchi im Jahr 2009 frei. Die Staatsanwaltschaft hatte dem medizinischen Personal vorgeworfen, die Verletzungen, die ihm im Polizeigewahrsam zugefügt worden waren, nicht behandelt zu haben. Die fünf Ärzte waren 2013 wegen Totschlags von einem niedrigeren Gericht schuldig gesprochen worden. Die anderen wurden freigesprochen.
Kroatien
Trotz begrenzter Reformen im Juni entzieht das Vormundschaftssystem weiterhin etwa 18.000 Menschen mit Behinderungen das Recht, eigenständig über ihr Leben zu bestimmen. Die Umsetzung des Plans zur Deinstitutionalisierung von 2011 macht nur zögernde Fortschritte. Bislang wurde nur 554 Menschen ein Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, während im September immer noch über 8.200 Menschen in Einrichtungen lebten.
Die Verfassung von Kroatien wurde im Dezember 2013 geändert. Ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde festgelegt, nachdem ein Referendum erfolgt war. Im Juli verabschiedete das kroatische Parlament ein Gesetz, das eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht.
Im Juni befand der EGMR, dass Kroatien im Fall eines serbischen Zivilisten, der von der kroatischen Polizei während des Krieges von 1991-1995 getötet worden war, nicht adäquat ermittelt hat. In mehr als 200 Fällen von Kriegsverbrechen steht eine Reaktion der nationalen Gerichte noch aus.
Serben werden weiterhin Opfer von Diskriminierung. Jene Serben, denen während des Krieges das Eigentumsrecht entzogen wurde, sehen sich noch immer mit Schwierigkeiten konfrontiert, sodass sie nur schwerlich von dem 2010 verabschiedeten Regierungsprogramm profitieren können, das den Erwerb von Eigentum zu Zinsen erlaubt, die unter dem marktüblichen Satz liegen.
Roma werden weiterhin Opfer von Belästigung und Diskriminierung. Besonders staatenlose Roma haben Schwierigkeiten, grundlegende staatliche Leistungen wie gesundheitliche Versorgung, Sozialhilfe oder Bildung zu erhalten.
Das Asyl- und Migrationssystem ist weiterhin unzureichend. In der ersten Jahreshälfte 2014 gab es 271 neue Asylanträge, 19 Personen wurde Asyl gewährt. Unbegleitete Kinder werden ohne angemessene Vormundschaft in einem Wohnheim für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten in Zagreb untergebracht.
Niederlande
Als Reaktion auf Kritik durch politische Parteien und Menschenrechtsgruppen hat die niederländische Regierung im April ihre Pläne verworfen, den irregulären Aufenthalt im Land unter Strafe zu stellen.
Dutzende Menschen, deren Asylanträge abgelehnt worden waren, lebten weiterhin unter unwürdigen Bedingungen in besetzten Häusern in Amsterdam. Viele von ihnen waren aus Ländern gekommen, in die eine sichere Rückkehr nicht möglich war, darunter Somalia und Eritrea. Die Regierung bot ihnen keinerlei Unterstützung.
Im Juli befand der Europäische Ausschuss für soziale Rechte, dass die Europäische Sozialcharta die niederländische Regierung dazu verpflichtet, irregulären Migranten, denen Not und Armut droht, Unterkunft, Kleidung und Nahrung zur Verfügung zu stellen. Zum Zeitpunkt dieses Berichts hatte die Regierung diese Entscheidung noch nicht umgesetzt.
Im April hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen die niederländische Regierung dringend dazu aufgefordert, gründliche Überprüfungen zu einem Bestandteil von Widerspruchsverfahren gegen abgelehnte Asylanträge zu machen. Demnach soll auch überprüft werden, ob die Betroffenen nach ihrer Rückkehr der Gefahr des Verschwindenlassens ausgesetzt wären.
Ein Gesetz, das es transsexuellen Menschen ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt, ihr Geschlecht in ihren Ausweispapieren ändern zu lassen, ohne dass eine Geschlechtsumwandlung erfolgt ist, trat im Juli in Kraft. Die Betroffenen müssen ein Schreiben eines medizinischen Gutachters vorlegen, in dem ihre dauerhafte Überzeugung, einem anderen Geschlecht anzugehören, bestätigt wird.
In einem im Oktober veröffentlichten Bericht hat der Menschenrechtskommissar des Europarats die weit verbreitete Inhaftierung von Migranten und Asylsuchenden kritisiert.
Im November hat der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht, entschieden, dass somalische Staatsbürger nicht nach Somalia abgeschoben werden dürfen, da derartige Abschiebungen nicht in einem vertretbaren Zeitrahmen erfolgen können.
Im Juli äußerte sich die UN-Arbeitsgruppe von Experten zu Menschen afrikanischer Abstammung besorgt über das sogenannte Racial Profiling durch die niederländische Polizei. Die Experten begrüßten die Debatte um die Tradition der Figur des „Schwarzen Peter“ (Zwarte Piet) auf dem Sinterklaas Festival und forderten einen respektvollen Umgangston der Medien in der Diskussion.
Im August und September schlug die Regierung vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die Mitglied einer terroristischen Gruppierung sind, aber noch nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden, die niederländische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Gleiches wurde für jene Personen vorgeschlagen, die aufgrund diverser Vergehen wegen Terrorismus verurteilt wurden. Bei Redaktionsschluss war dieser Gesetzvorschlag noch nicht angenommen worden.
Polen
Die bereits sechs Jahre dauernden Ermittlungen bezüglich der geheimen CIA-Festnahmen in Polen werden unter Kritik und mit einem Mangel an Transparenz weitergeführt. Im September beantragte die Staatsanwaltschaft in Krakau eine Verlängerung um vier Monate. Im Oktober legte die Regierung Beschwerde gegen ein Urteil des EGMR in der Sache ein. Im März weigerte sich die Staatsanwaltschaft, einen saudischen Staatsbürger, der in Guantanamo in Haft sitzt, als Opfer der laufenden Ermittlungen anzuerkennen.
In einem Bericht vom Juni warnte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) vor einer signifikanten Anzahl von Fällen von Misshandlungen in Polizeigewahrsam und rief die Regierung dazu auf, die Maßnahmen zum Schutz vor derartigen Menschenrechtsverletzungen zu verstärken.
Im März äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung besorgt über die geringe Anzahl von Hate Crimes, die vor Gericht verhandelt werden, obwohl es immer häufiger zu derartigen Verbrechen kommt.
Eine Änderung des Strafgesetzes im Januar erlaubt es Gefängnisdirektoren, Haftbefehle für Langzeithäftlinge zu beantragen, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die sexuelle Freiheit von anderen darstellen. Innerhalb der Zivilgesellschaft gibt es Sorgen, dass dieses Gesetz eine Form von Präventivstrafe bedeutet und Langzeithaftstrafen für jene nach sich ziehen kann, die ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben.
Im Mai wurde Druck ausgeübt, um das ohnehin schon strenge Abtreibungsgesetz in Polen weiter zu verschärfen. Mehr als 3.000 Menschen, hauptsächlich aus dem medizinischen Bereich, unterzeichneten eine „Glaubenserklärung“ gegen Abtreibung und andere reproduktionsmedizinische Leistungen.
Eine sogenannte Gewissensklausel erlaubt Medizinern in Polen, die Durchführung einer Abtreibung zu verweigern, wenn diese im Konflikt zu ihrem Glauben steht. Im Juni verkündete der damalige Ministerpräsident Donald Tusk, dass ärztliches Personal die rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Patientinnen über ihre persönliche Überzeugung stellen müssen.
Nach seiner Überprüfung der Situation in Polen im Oktober hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau empfohlen, die Bedingungen für eine legale Abtreibung zu lockern, klare Standards für einen solchen Eingriff zu definieren und effiziente Mittel zu etablieren, um gegen die Verweigerung einer Abtreibung vorzugehen.
Spanien
Die Regierung reagierte mit schärferen Grenzkontrollen auf die gestiegene Zahl von Migranten und Asylsuchenden, welche die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Marokko erreichen wollten (im Vergleich zu 2013 wollten diese Jahr 234% Personen mehr nach Melilla kommen). Im Februar starben fünfzehn Menschen, als sie versuchten, Ceuta über das Meer zu erreichen. Die spanische Guardia Civil hatte mit Gummigeschossen und Tränengas in ihre Richtung geschossen. Die Unteruschung dieser Todesfällen ist noch nicht abgeschlossen.
Im September hatte ein Richter in Melilla Anklage gegen den Chef der örtlichen Guardia Civil wegen Massenrückführungen nach Marokko erhoben. In Spanien liefen mehrere Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Beamte aufgrund von Vorwürfen von Gewalt gegenüber Häftlingen in Hafteinrichtungen für Migranten.
Die Europäische Kommission, der Europarat und die Vereinten Nationen äußerten sich besorgt über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, um Massenrückführungen aus den Enklaven nach Marokko rechtlich abzusichern. Die Regierung kündigte an, im November Grenzposten zu errichten, an denen sich Asylsuchende registrieren lassen können.
Der breite Widerstand gegen einen Gesetzentwurf, der den legalen und sicheren Zugang zu Abtreibungsmöglichkeiten beschränkt hätte, hat die Regierung dazu bewegt, diesen zu verwerfen. Die Regierung gab an, Änderungen anzustreben, nach denen 16- und 17-Jährige für eine Abtreibung die Zustimmung ihrer Eltern benötigen.
Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafrechts und zur Schaffung eines neuen, öffentlichen Sicherheitsrechts gaben Anlass zur Sorge um das Recht auf einen fairen Prozess und das Recht auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit. Zum Zeitpunkt dieses Berichts lag der Entwurf dem Parlament zur Prüfung vor. Im Oktober hatte der EGMR Spanien zweimal dafür verurteilt, dass in Fällen von Vorwürfen von Misshandlungen in Isolationshaft nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Zudem hatte der EGMR den Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe beigepflichtet, nach denen Spanien den Zugang zu einem Anwalt zu Haftbeginn erlauben soll, ebenso wie die medizinische Untersucheng durch einen Arzt der Wahl des Betroffenen.
Im September, so zeigen Statistiken, waren Zwangsräumungen aufgrund nicht bezahlter Hypothekenraten, weiterhin ein großes Problem. So geraten ohnehin schon mittellose Menschen in die Schuldenfalle und mussten in prekären Unterkünften leben. Die Regierung hat eine Ausweitung der Aussetzung der Zwangsräumungen angekündigt, ohne jedoch die eng gefassten Kriterien hierfür zu erweitern. Der Gerichtshof der Europäischen Union befand im Juli, zum zweiten Mal in zwei Jahren, dass die inadäquaten Sicherheitsmaßnahmen und –mechanismen zum Schutz vor ungerechten Hypothekenraten gegen EU-Recht verstoßen.
In zwei separaten Berichten im Juli kritisierten die UN-Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen und der UN-Sonderberichterstatter für Wahrheit und Gerechtigkeit die Märzreformen, da diese die Möglichkeiten der Gerichte einschränkten, Fälle von schwerwiegenden internationalen Verbrechen, die außerhalb von Spanien begangen wurden, zu verhandeln. Sowohl die Arbeitsgruppe als auch der Sonderberichterstatter gaben Empfehlungen ab, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für in der Franco-Ära begangene Verbrechen, zur Rechenschaft gezogen werden. Zu diesen Empfehlungen gehört es auch, das Verschwindenlassen zu einem nationalen Verbrechen zu erklären. Im Oktober erhob ein Militärgericht Anklage gegen fünf Soldaten aufgrund von Folterungen zweier irakischer Gefangenen im Jahr 2004 im Irak.
Im April ratifizierte Spanien die Istanbulkonvention und prüfte zum Zeitpunkt des Berichts weiterhin ein bereits existierendes, nationales Gesetz zu häuslicher Gewalt. Bis Ende August waren 28 Frauen seit Anfang des Jahres von ihrem Partner getötet worden.
Laut dem spanischen Generalrat der rechtsprechenden Gewalt ist die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die ihrer Rechtsfähigkeit beraubt wurden, zwischen 2005 und 2013 um 172% gestiegen.
Ungarn
Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage haben sich 2014 weiter verschlechtert. Im April gewann die Regierungspartei bei den Parlamentswahlen mit einer Zweidrittelmehrheit. In einer Rede an in Rumänien lebende Ungarn Ende Juli äußerte Ministerpräsident Viktor Orban den Wunsch, die liberale Demokratie in Ungarn abzuschaffen. Es wurde erneut Druck auf die Medien und die Zivilgesellschaft ausgeübt.
Das Verfassungsgericht entschied im Mai, dass Betreiber von Websites verantwortlich für jegliche Kommentare sind, die als Reaktionen auf Blogs oder Nachrichten gepostet werden und die gegen das Mediengesetz verstoßen oder die Meinungsfreiheit, die öffentliche Debatte oder die Internetfreiheit behindern.
In einem Urteil vom Juni befand der Oberste Gerichtshof, dass der regierungskritische Fernsehsender ATV gegen die vom Mediengesetz auferlegten Einschränkungen verstoßen hatte, indem er die Jobbik-Partei in einer Nachrichtensendung als „extrem rechts” bezeichnet hatte. Ebenfalls im Juni wurde der Chefredakteur der unabhängigen Nachrichten-Website Origo entlassen, nachdem auf der Website ein Artikel über den Missbrauch öffentlicher Gelder durch den Kabinettschef des Premierministers veröffentlicht worden war.
Neelie Kroes, damalige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte, dass eine im Juni eingeführte Werbesteuer zeige, dass die freien und pluralistischen Medien in Ungarn weiterhin bedroht seien. Von dieser Steuer hauptsächlich betroffen ist RTL Klub, einer der wenigen verbleibenden unabhängigen Fernsehsender.
Die Zivilgesellschaft geriet im Juni unter Druck, als der Rechnungshof unangekündigt die Büros von drei NGOs, die durch ausländische Spenden unterstützt werden, durchsuchte. Zudem veröffentlichte die Regierung eine Liste, in der 13 weitere NGOs, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, als „tendenziell links” und „problematisch” bezeichnet wurden.
Im September durchsuchte die Polizei die Büros von zwei NGOs, die Fördermittel zur Verfügung stellen. Die Polizei beschlagnahmte Laptops, Dokumente und Server. Im Oktober veröffentlichte der Rechnungshof einen Bericht über die Prüfung von vier NGOs, die Fördermittel gewähren, und von 55 anderen, die Fördermittel erhalten. Der Bericht beinhaltet Betrugsvorwürfe sowie Vorwürfe der Veruntreuung von Geldern und anderer finanzieller Unregelmäßigkeiten. Bei Redaktionsschuluss liefen mindestens zwei Strafermittlungsverfahren aufgrund mutmaßlicher finanzieller Unregelmäßigkeiten.
Im September nannte US-Präsident Barack Obama in einer Rede Ungarn als ein Land, in dem Druck auf die Zivilgesellschaft ausgeübt wird. Die EU-Institutionen hingegen waren nicht bereit, sich dazu zu äußern.
Bis zum November 2014 wurden 234 obdachlose Menschen angeklagt. Grundlage hierfür war eine lokale Verordnung, die es obdachlosen Menschen untersagt, sich regelmäßig an öffentlichen Orten aufzuhalten. Bei Redkationsschluss gab es keine Berichte über Obdachlose, die hierfür ins Gefängnis gekommen sind.
Roma sind weiterhin Diskriminierung und Belästigungen ausgesetzt. Im Mai wurde ein Roma-Haus im Nordosten Ungarns mit Molotow-Cocktails angegriffen. Bei diesem Anschlag wurde niemand verletzt und bei Redationsschluss liefen polizeiliche Ermittlungen in dem Fall. Zwei Roma-Familien mussten im Rahmen einer großangelegten Räumungskampagne ihre Unterkünfte verlassen. Es handelte sich um eine Kampagne in der ungarischen Stadt Miskolc, die 923 Roma betraf.
Im Mai hat Ungarn die Istanbulkonvention unterzeichnet, die Ratifizierung stand bei Redaktionsschluss jedoch noch aus. Im September bestätigte der EGMR sein Urteil, dass Ungarn gegen die Religions- und Vereinigungsfreiheit verstoßen hat, indem es religiösen Gruppen 2010 den Kirchenstatus entzog.
Außenpolitik
Die EU gehört weiterhin zu den größten Gebern humanitärer Hilfe in der Syrien-Krise. Im März sicherten die EU-Außenminister endlich deutlich die Unterstützung der EU zu, die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen. Dennoch verpasste die EU-Außenbeauftragte die Gelegenheit, eine EU-umfassende Strategie zu erarbeiten, wie die globale Unterstützung für eine Verweisung an den UN-Sicherheitsrat am besten zu erreichen sei.
Im März besuchte Xi Jinping zum ersten Mal als Chinas neuer Staatspräsident die belgische Hauptstadt. Während dieses Besuchs nahmen die EU-Chefs, darunter auch der Präsident des Europäischen Parlamentes Martin Schulz, ihre Verpflichtung nicht wahr, öffentlich ihre Sorge über die schrumpfenden Möglichkeiten für die Arbeit von Menschenrechtsaktivisten in China zu äußern.
Im Mai haben die EU-Außenminister neue Richtlinien zur Meinungsfreiheit im virtuellen und nicht virtuellen Bereich verabschiedet und diese zu den EU-Menschenrechtsleitlinien hinzugefügt. Diese neuen Richtlinien enthalten spezifische Selbstverpflichtungen und Ziele, die es der EU erlauben sollen, die Meinungsfreiheit weltweit zu fördern und zu schützen.
Die 28 EU-Mitgliedstaaten haben sich einer von der Schweiz initiierten gemeinsamen Erklärung zur Menschenrechtslage in Bahrain angeschlossen. In dieser Erklärung wird die Regierung Bahrains dazu aufgefordert, alle Gefangenen freizulassen, „die nur aufgrund der Ausübung ihrer Menschenrechte in Bahrain festgenommen wurden”. Als Reaktion auf die Unterstützung der Erklärung durch die EU sagte der Golf-Kooperationsrat (GCC) das für Ende Juni geplante EU-GCC-Außenministertreffen ab.
Anlässlich des 10-jährigen Jahrestags der Verabschiedung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, haben die Außenminister der EU Beschlüsse angenommen, die ihre Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern noch einmal bestärken. Dennoch waren die Reaktionen der EU auf die zahlreichen Angriffe weltweit auf Menschenrechtsverteidiger und –aktivisten alles andere als einheitlich. Scharfe Reaktionen wie die Verurteilung der lebenslangen Haftstrafe gegen den uighurischen Gelehrten Ilham Tohti in China waren eher die Ausnahme als die Regel.
Die Reaktion auf die Festnahme von führenden Menschenrechtsaktivisten in Ländern wie Aserbaidschan und Burundi waren schwach. Die EU unterstützte zwar die oben erwähnte gemeinsame Erklärung zu Bahrain, jedoch haben die EU-Außenbeauftragte und die EU-Mitgliedstaaten keine wirkliche Strategie verfolgt, wie es vom Europäischen Parlament gefordert wurde. Eine solche Strategie hätte die Freilassung der Menschenrechtsaktivisten in Bahrain sicherstellen können. Bei zwei der Inhaftierten handelt es sich um EU-Staatsbürger.
Die EU ist weiterhin einer jener internationalen Akteure, die Israel offen für seinen illegalen Siedlungsbau kritisieren. Die EU-Richtlinien, die die jüdischen Siedlungen im Westjordanland von EU-finanzierten Projekten ausschließen, traten am 1. Januar in Kraft. Gemäß dieser Richtlinien wird die EU „Zuschüsse, Prämien oder finanzielle Instrumente [Kredite]” nur jenen israelischen Einrichtungen zur Verfügung stellen, die nicht in den besetzten palästinensischen Gebieten tätig sind und die zusichern, dort kein Geld auszugeben oder zu investieren.
Obwohl die EU ein überzeugter Befürworter des Internationalen Strafgerichtshofs bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, versuchen einige EU-Mitgliedstaaten weiterhin, Palästina davon abzuhalten, vor den Gerichtshof zu ziehen. Am 22. Juli warnten einige Außenminister der EU die Palästinenser vor dem Internationalen Strafgerichtshof und baten die palästinensische Führung, „ihren UN-Status konstruktiv zu nutzen und keine Schritte zu unternehmen, die weiter weg von einer Lösung des Konflikts führen würden.“ In dieser Stellungnahme wurde zudem anerkannt, dass Israels Ausweitung des Siedlungsbaus, die Gewalt durch die Siedler, die Zwangsräumungen und die Zwangsumsiedlung von Palästinensern und Zerstörungen (u.a. von EU-finanzierten Projekten) den unwiderruflichen „Verlust einer Aussicht auf eine Zwei-Staaten-Lösung“ bedeuten könnte. Die fast vollständige Straffreiheit für gravierende internationale Verbrechen im Israel-Palästina-Konflikt führt zu immer neuen Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten.
Die EU verhängte restriktive Maßnahmen gegen Russland als Reaktion auf die Belagerung der Krim im März sowie auf die Unterstützung militanter Separatisten und Russlands Einmischung in der Ostukraine. Die Sanktionen zielten auf Einzelpersonen ab ebenso wie auf Russlands Finanz-, Energie- und Waffensektor. Im September stimmte das Europäische Parlament einem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zu.
Die EU nimmt bei bestimmten Länderresolutionen im UN-Menschenrechtsrat und in der UN-Generalversammlung weiterhin eine Führungsrolle ein. Dies war beispielsweise der Fall bei den Resolutionen zu Weißrussland, Nordkorea und Myanmar. Somit ist sichergestellt, dass wichtige UN- Berichterstattungsverfahren für diese drei Länder weiterhin durchgeführt werden. Die EU hat es jedoch versäumt, auch bei neuen Menschenrechtskrisen eine Führungsrolle einzunehmen und diese auf die Agenda multilateraler Gremien zu setzen. Beispiele hierfür sind etwa die aktuellen Entwicklungen in Ägypten oder die derzeitige Lage in Usbekistan.
Das Europäische Parlament verlieh den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Dr. Denis Mukwege aus der Demokratischen Republik Kongo. Dr. Mukwege wurde hiermit für sein Engagement für Opfer von sexueller Gewalt ausgezeichnet.
Im August wurde Italiens Außenministerin Federica Mogherini bei einem Treffen der EU-Chefs in Brüssel zur nächsten EU-Außenbeauftragten ernannt. Mogherini, die auch Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission ist, trat das neue Amt im November an.