Letzten Monat hat der Internationale Gerichtshof (IGH) die israelische Regierung angewiesen, "sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe in Gaza zu ermöglichen". Es handelte sich um eine rechtsverbindliche Anordnung, und Israel wurde aufgefordert, innerhalb eines Monats über die Einhaltung dieser Anordnung Bericht zu erstatten.
Heute, einen Monat später, ist Israel der Anordnung nicht nachgekommen.
Die israelische Regierung blockiert weiterhin die Grundversorgung sowie die Einfuhr von Treibstoff und lebensnotwendigen Hilfslieferungen in den Gazastreifen sowie deren Verteilung. Tatsächlich haben die israelischen Behörden in den letzten Wochen sogar weniger Lastwagen nach Gaza und weniger Hilfslieferungen in den nördlichen Gazastreifen zugelassen als in den Wochen vor dem Entscheid des Weltgerichtshofs.
Wie wir in diesem Newsletter schon früher betont haben, sind das Aushungern als Kriegswaffe und die kollektive Bestrafung einer Bevölkerung Kriegsverbrechen.
Der Gerichtsbeschluss erging im Zusammenhang mit dem "Völkermordverfahren" gegen die israelische Regierung vor dem IGH, einem unabhängigen Gericht mit Sitz in Den Haag. Im Dezember reichte die südafrikanische Regierung die Klage ein und beschuldigte Israel, nach den von der Hamas angeführten Angriffen auf israelische Zivilpersonen am 7. Oktober Verbrechen gegen das palästinensische Volk begangen zu haben, die gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen.
Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung beruhen nicht auf Gegenseitigkeit. Der Umstand, dass die von der Hamas geführten Kämpfer Kriegsverbrechen gegen israelische Zivilisten begangen haben, rechtfertigt nicht die israelischen Kriegsverbrechen gegen palästinensische Zivilisten.
Eine endgültige Entscheidung über die Frage des "Völkermords" kann Jahre dauern, aber im Januar hat das Gericht "vorläufige Maßnahmen" beschlossen, um auf die unmittelbare Situation zu reagieren. Unter Berufung auf die "katastrophalen Bedingungen" in Gaza erließ das Gericht rechtsverbindliche Anordnungen, darunter auch eine Anordnung, die die Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen und humanitärer Hilfe ermöglicht.
Das humanitäre Völkerrecht ist hier eindeutig: Eine Besatzungsmacht ist für das Wohlergehen der besetzten Bevölkerung verantwortlich. Als Besatzungsmacht in Gaza ist Israel verpflichtet, sich um das Wohlergehen der Menschen in Gaza zu kümmern und sicherzustellen, dass ihre humanitären Bedürfnisse befriedigt werden. Und in jeder Situation eines bewaffneten Konflikts sind die Kriegsparteien verpflichtet, die schnelle Lieferung humanitärer Hilfe an die Zivilbevölkerung zu ermöglichen.
Die israelische Regierung ignoriert diese rechtlichen Verpflichtungen und setzt sich offen über die rechtsverbindliche Anordnung des Weltgerichtshofs hinweg. Das ist eine direkte Anfechtung des regelbasierten internationalen Systems.
Da die israelischen Behörden ihre Verpflichtungen gegenüber den 2,3 Millionen Palästinenser*innen im Gazastreifen weiterhin missachten, besteht die einzige Hoffnung darin, dass andere Länder Druck auf die israelische Regierung ausüben, damit sie die lebensrettende Hilfe nicht nur erleichtert, sondern auch aktiv leistet.
Angesichts der vielen Menschenleben, die auf dem Spiel stehen, sollten alle politischen und wirtschaftlichen Druckmittel eingesetzt werden, einschließlich individueller Sanktionen und der Aussetzung von Waffentransfers, um die israelische Regierung zur Einhaltung des Völkerrechts zu bewegen.