Die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan festigte ihren autoritären Kurs mit einem beispiellosen Angriff auf die wichtigste politische Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei (CHP), der die Freiheit der politischen Vereinigung sowie freie und faire Wahlen ernsthaft bedrohte. Ein Jahr, nachdem die Partei bei den Kommunalwahlen Gewinne gegenüber Erdoğans Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) erzielt hatte, nahmen die Behörden am 19. März den Bürgermeister von Istanbul und Erdoğan-Rivalen Ekrem İmamoğlu fest. Gleichzeitig strebte die Regierung Erdoğan ein Ende des vier Jahrzehnte andauernden Konflikts mit der bewaffneten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) an und nahm Verhandlungen mit deren inhaftiertem Führer Abdullah Öcalan auf. Am 12. Mai verkündete die PKK ihre Entscheidung, sich aufzulösen und zu entwaffnen.
Die Regierung kontrolliert die nationalen Gerichte und setzt weiterhin verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht um, was zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt.
Die bei Redaktionsschluss offiziell mit 31 Prozent angegebene jährliche Inflationsrate bedrohte das Recht von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf Nahrung und Wohnraum aufgrund von steigenden Lebensmittel- und Mietpreisen.
Meinungsfreiheit
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk TRT, die Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı und die meisten privaten Fernsehnachrichtensender sind regierungsnahe Medienanstalten, ebenso wie die Rundfunkaufsichtsbehörde, der Hohe Rat für Radio und Fernsehen (RTÜK), der oppositionellen Fernsehanstalten und Streaming-Plattformen willkürliche Geldstrafen auferlegt und unverhältnismäßige Sendepausen verhängt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen.
Journalist*innen, Personen des öffentlichen Lebens und Nutzer*innen sozialer Medien werden häufig strafrechtlich verfolgt und bleiben manchmal bis zum jeweiligen Prozess in Haft, weil sie Kritik an der Regierung und der Justiz geäußert haben. Bei Redaktionsschluss befanden sich 27 Journalist*innen und Medienschaffende in Untersuchungshaft oder verbüßten Haftstrafen, zu denen sie verurteilt wurden.
Am 26. November wurde Fatih Altaylı, ein auf YouTube sendender Journalist, aufgrund haltloser Vorwürfe, Präsident Erdoğan während einer Sendung bedroht zu haben, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er wurde im Juni inhaftiert und befindet sich bis zur Entscheidung über seine Berufung weiterhin in Haft. Zwei Führungskräfte des türkischen Industrie- und Wirtschaftsverbands (TÜSİAD) stehen wegen „öffentlicher Verbreitung von Falschinformationen” und des „Versuchs der Beeinflussung eines fairen Gerichts ” auf der Grundlage von Reden vom Februar vor Gericht, in denen sie unter anderem die Menschenrechtspraxis der Regierung kritisiert hatten.
Im November standen fünf Mitarbeitende des Satiremagazins Leman wegen „Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit in der Öffentlichkeit” vor Gericht. Grund dafür war eine Karikatur in der Ausgabe vom 25. Juni, die laut Behörden den Propheten Mohammed darstellte, was das Magazin jedoch bestritt. Der Karikaturist wurde im November nach fünf Monaten Haft freigelassen, sein Verfahren läuft noch.
An dem Tag, an dem die Polizei İmamoğlu festnahm, verhängte die Regierung eine 42-stündige Bandbreitenreduzierung (Internetdrosselung), wodurch soziale Medien ohne die Verwendung von VPNs, von denen viele teilweise blockiert sind, nicht mehr zugänglich waren. Regelmäßige Entscheidungen von Gerichten und Internetregulierungsbehörden verpflichten Social-Media-Unternehmen willkürlich, Online-Inhalte zu entfernen. Der X-Account von Ekrem İmamoğlu mit 9,7 Millionen Followern ist seit dem 8. Mai in der Türkei gesperrt.
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Während einer Protestwelle nach der Festnahme von İmamoğlu nahm die Polizei willkürlich Hunderte von Menschen, überwiegend Studierende, fest, die ihr Recht auf Protest ausgeübt hatten. Gerichte verhängten Haftstrafen gegen die Betroffenen. Sie wurden unter anderem wegen der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen und wegen Nichtbefolgung der Aufforderung zur Auflösung der Versammlung vor Gericht gestellt.
Tausende Menschen sind wegen angeblicher Verbindungen zu der Bewegung des verstorbenen, in den USA lebenden Geistlichen Fethullah Gülen, die von der Regierung als terroristische Organisation angesehen wird und die für den Putschversuch vom 15. Juli 2016 verantwortlich ist, mit Haft, laufenden Ermittlungen und unfairen Gerichtsverfahren wegen Terrorismusvorwürfen konfrontiert. Der Justizminister gab im Juli bekannt, dass die Ermittlungen gegen 58.000 Menschen und die Gerichtsverfahren gegen 24.000 Menschen fortgesetzt würden und dass insgesamt 11.640 Menschen, die angeblich mit der Gülen-Bewegung in Verbindung stehen, sich weiterhin in (Untersuchungs)Haft befänden. Viele von ihnen wurden Opfer langwieriger und willkürlicher Inhaftierungen. Im Jahr 2025 wurden Hunderte Personen, denen weiterhin Verbindungen zu der Gülen-Bewegung vorgeworfen werden, festgenommen und neue strafrechtliche Ermittlungen gegen sie eingeleitet.
Angriffe auf Rechtsanwält*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen
Im Jahr 2025 waren Anwält*innen verstärkten gerichtlichen Schikanen ausgesetzt, insbesondere wenn sie Mandant*innen in politisch motivierten Fällen vertraten oder sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzten.
Im März genehmigte ein Istanbuler Gericht die Absetzung des Vorstands der Anwaltskammer von Istanbul in einem Zivilverfahren, das von der Staatsanwaltschaft Istanbul angestrengt worden war, nachdem die Kammer im Dezember 2024 eine Erklärung veröffentlicht hatte, in der sie eine Untersuchung der Tötung zweier kurdischer Journalisten bei einem türkischen Drohnenangriff in Syrien forderte. Die Anwaltskammer hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Ein direkt damit verbundenes Strafverfahren wegen „Verbreitung terroristischer Propaganda” und „Fehlinformationen” dauert an.
Rechtsanwält*innen, die İmamoğlu und die in ähnlich gelagerten Fällen Inhaftierten vertreten, wurden strafrechtlich verfolgt und teilweise selbst festgenommen. İmamoğlus Verteidiger Mehmet Pehlivan befindet sich seit Juni in Untersuchungshaft und wurde im November wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” im Hauptverfahren gegen İmamoğlu angeklagt (siehe Details unten).
Osman Kavala, Çiğdem Mater, Can Atalay, Mine Özerden und Tayfun Kahraman, die für ihr zivilgesellschaftliches Engagement bekannt sind, bleiben nach ihrer Verurteilung wegen der haltlosen Anschuldigungen, die Gezi-Park-Proteste 2013 organisiert und versucht zu haben, die Regierung zu stürzen, weiterhin in Haft. Kavala sitzt seit Oktober 2017 willkürlich in Haft, die anderen seit ihrer Verurteilung im April 2022. Die Türkei hat die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welche die sofortige Freilassung von Kavala anordnen, eklatant missachtet. Im Jahr 2025 weitete die Istanbuler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aus und klagte die Talentmanagerin Ayse Barım, die acht Monate lang inhaftiert war, sowie den investigativen Journalisten İsmail Saymaz an.
Enes Hacıoğulları, ein LGBT-Aktivist und Jugenddelegierter im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, wurde einen Monat lang inhaftiert, weil er vor dem Kongress eine vielfach geteilte und nicht aufrührerische Rede über Polizeigewalt während der Proteste gegen die Festnahme von İmamoglu gehalten hatte. Sein Prozess wegen „Verbreitung von Falschinformationen”, für den ihm eine Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren droht, dauert noch an.
Im Mai wurde der syrische Flüchtlingsrechtsaktivist Taha Elgazi nach Syrien abgeschoben, Monate nachdem die türkischen Behörden ihm willkürlich die türkische Staatsbürgerschaft entzogen hatten.
Folter und Misshandlungen in Haft
Junge Menschen, die während der Massendemonstrationen nach der Verhaftung von İmamoğlu von der Polizei festgenommen wurden, berichteten von Misshandlungen bei ihrer Festnahme und während ihrer Haft. Es herrscht nach wie vor eine weit verbreitete Kultur der Straflosigkeit, und nur in seltenen Fällen werden Strafverfolgungsbeamte zur Rechenschaft gezogen.
Eine Ausnahme stellt die Verurteilung von vier Soldaten am 8. Mai dar, die in der südlichen Provinz Hatay zu lebenslanger Haft wegen Folterung zweier syrischer Flüchtlinge bis zum Tod und Folterung von vier weiteren, die am 11. März 2023 die Grenze zur Türkei überquert hatten, verurteilt wurden. Human Rights Watch hatte diesen Fall zuvor dokumentiert. Im September standen 13 Gendarmen in Hatay wegen des Todes von Ahmet Güreşçi und der Folterung seines Bruders Sabri Güreşçi vor Gericht. Dieser Fall wurde von Human Rights Watch und Amnesty International in einem Bericht über Misshandlungen durch Polizei und Gendarmerie dokumentiert. Der Prozess dauert an, und den Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.
Kurdischer Konflikt und Vorgehen gegen die Opposition
Die Regierung Erdoğan strebte ein Ende des vier Jahrzehnte andauernden Konflikts mit der bewaffneten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) an und nahm Verhandlungen mit dem inhaftierten PKK-Führer Abdullah Öcalan auf. Am 12. Mai kündigte die PKK an, dass sie der Aufforderung Öcalans vom 27. Februar zur Auflösung und Entwaffnung der bewaffneten Gruppe nachkommen werde, und im August begann eine parteiübergreifende parlamentarische Kommission mit der Prüfung entsprechender Gesetzesreformen. Im Rahmen der Beendigung des Konflikts hat die Regierung noch keine Maßnahmen ergriffen, um die Gleichstellung von Kurd*innen und anderer Minderheiten zu gewährleisten, Antidiskriminierungsmaßnahmen zu fördern, menschenrechtsverletzende Anti-Terror-Gesetze zu ändern oder politische Gefangene freizulassen.
Zu den inhaftierten kurdischen Aktivist*innen und Politiker*innen, die wegen legitimer gewaltfreier politischer Aktivitäten und Reden wegen Terrorismus angeklagt oder verurteilt wurden, gehören auch die ehemaligen Co-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtaş and Figen Yüksekdağ. Sie befinden sich seit dem 4. November 2016 in Haft.
İmamoğlu wurde am 19. März zusammen mit zwei Bezirksbürgermeistern und über 100 Gemeindemitarbeitenden, Ratsmitgliedern und Geschäftsleuten verhaftet. Nach wiederholten Verhaftungswellen erhob die Staatsanwaltschaft Istanbul im November gegen İmamoğlu und 401 weitere Personen wegen einer Reihe von Vorwürfen Anklage. Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, sein öffentliches Amt zum Aufbau einer kriminellen Vereinigung missbraucht zu haben, während andere beschuldigt werden, Mitglieder dieser Vereinigung zu sein. Weitere Anklagepunkte betreffen Korruption, Bestechung und Betrug. Der Prozess soll am 9. März 2026 beginnen.
İmamoğlu sieht sich außerdem mit einer Reihe weiterer laufender Verfahren konfrontiert, die sich in unterschiedlichen Phasen befinden und auf willkürlichen Anschuldigungen beruhen. Mehrere davon könnten im Falle einer endgültigen Verurteilung zu einem Politikverbot für ihn führen.
Die Klagen gegen die Führung der CHP auf nationaler Ebene und in Istanbul, die auf die Absetzung des Parteivorsitzenden Özgur Özel und anderer Personen abzielten, wurden 2025 fortgesetzt. Diese Fälle und die Inhaftierung von CHP-Bürgermeistern und Ratsmitgliedern in Istanbuler Bezirken und in Städten wie Adana und Antalya verstärken die Befürchtungen, dass die Behörden koordinierte Anstrengungen unternehmen, um die wichtigste politische Oppositionspartei auszuschalten, was das Recht auf politische Vereinigungsfreiheit und freie und faire Wahlen schwer beeinträchtigt.
Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen
Die Türkei gehört zu den Ländern mit den meisten aufgenommenen Geflüchteten. So erlangten gemäß der offiziellen Zahlen 2,4 Millionen Syrer* vorübergehenden Schutz, ebenso wie zahlreiche Afghan*innen und Menschen aus anderen Regionen. Die Behörden ignorieren zunehmend Schutzanträge und versuchen, die Zahlen der Geflüchteten zu reduzieren, indem sie rechtswidrige Abschiebungsbescheide erlassen, die oft darauf beruhen, dass Menschen willkürlich als irreguläre Migrant*innen oder Sicherheitsrisiko eingestuft und zur Unterzeichnung von Formularen zu einer „freiwillige“ Rückkehr genötigt werden. Ein Beispiel dafür ist eine im April erlassene Haft- und Abschiebungsanordnung gegen die turkmenischen Aktivisten Alisher Sakhatov und Abdulla Orusov, in der sie trotz fehlender konkreter Beweise als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft werden. Der Aufenthaltsort der beiden ist seit Juli unbekannt, und es besteht große Sorge, dass sie trotz einer einstweiligen Verfügung des Verfassungsgerichts, die ihre Rückkehr nach Turkmenistan wegen der dortigen ernsthaften Verfolgungsgefahr untersagt, eben dorthin abgeschoben worden sein könnten.
Rechte von Frauen und Mädchen, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität
Die Regierung nutzte ihre Ausrufung des Jahres 2025 zum „Jahr der Familie”, um Maßnahmen zu rechtfertigen, welche die Rechte von Frauen, Lesben, Schwulen, Bisexuellen und transgender Personen (LGBT) untergraben. Am 2. Mai schickte das Ministerium für Familie und Sozialpolitik ein Rundschreiben an 81 Provinzdirektionen, in dem es ihnen unter Berufung auf Gefahren für die Einheit der Familie und die Gesellschaft untersagte, Begriffe wie Gender, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu verwenden. Im Oktober gelangte ein Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit, der vorsah, Verhaltensweisen, die als „dem biologischen Geschlecht zuwiderlaufend“ gelten, sowie deren sogenannte „Förderung“ unter Strafe zu stellen und den Zugang zu geschlechtsangleichender Versorgung außerhalb strenger neu festgelegter Parametern zu verbieten. Obwohl noch kein entsprechendes Gesetz offiziell vorgeschlagen wurde, gibt es Bedenken, dass die Regierung solche Maßnahmen nicht ausschließt.
Die Behörden rechtfertigten die verstärkte willkürliche Zensur von sozialen Medien und digitalen Plattformen sowie strafrechtliche Ermittlungen gegen Künstler*innen mit vagen Verweisen auf die „öffentliche Moral“ und auf Obszönität. Im Oktober klagte die Staatsanwaltschaft Istanbul die rein weibliche Musikgruppe Manifest an und beschuldigte ihre Mitglieder aufgrund ihrer Kostüme und Tänze während eines Konzerts des Exhibitionismus und der Obszönität. Die sechs Sängerinnen wurden nach ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft freigelassen, bekamen jedoch ein Reiseverbot auferlegt und mussten ihre nationale Tournee absagen.
Die Pride-Parade in Istanbul wurde zum elften Mal in Folge verboten, in vielen weiteren Städten im ganzen Land wurden ähnliche Verbote verhängt.
Klimapolitik
Die Türkei vermied es, sich zu einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu verpflichten, als sie im September ihre überarbeiteten, aber wenig ambitionierten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bekanntgab. Im Jahr 2025 fochten lokale Gemeindegruppen die Entscheidung der Regierung an, das Kohlekraftwerk Afşin Elbistan A zu erweitern.