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Polen

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

Ein gegen Migranten gerichtetes Plakat in Gyongyos von Victor Orbans Fidesz-Partei bei den Wahlen 2018 in Ungarn. 8. April 2018. 

© 2018 Reuters

Die Bemühungen der Regierung, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu untergraben, wurden auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Die Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz blieb trotz zunehmender internationaler Kritik ein Schwerpunkt. Im Juli trat ein Gesetz in Kraft, das das Rentenalter für Richter des Obersten Gerichtshofs herabsetzt und 27 Richter zur Pensionierung zwingt - weit über ein Drittel aller Richter des Obersten Gerichtshofs. Die erste Präsidentin des Obersten Gerichtshofs weigerte sich, abzudanken, und setzte bei Redaktionsschluss ihre Arbeit fort. Im August setzte der Oberste Gerichtshof die Anwendung des Gesetzes aus und forderte den EU-Gerichtshof auf, darüber zu entscheiden, ob es gegen EU-Recht verstößt. Ähnliche Anträge folgten im August und September in zwei Fällen von ordentlichen Gerichten. Im Oktober forderte der Europäische Gerichtshof Polen auf, die Anwendung des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof auszusetzen, nachdem die Europäische Kommission einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen gestellt hatte.

Der Angriff der Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit begann, sich auf die justizielle Zusammenarbeit Polens mit anderen EU-Staaten auszuwirken. Im Juli entschied der Europäische Gerichtshof, dass irische Gerichte berechtigt waren, die Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen an Polen abzulehnen, wenn sie unter Berufung auf das Verfahren nach Artikel 7 zu dem Schluss kamen, dass die tatsächliche Gefahr eines unfairen Verfahrens für diese Person besteht. Im September suspendierte das Europäische Netz der Justizverwaltungsräte Polen, weil die Unabhängigkeit des Ernennungsorgans für Richter in dem Land nicht mehr garantiert sei.

Neben den Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und dessen Urteilen haben auch weitere EU-Institutionen im Laufe des Jahres verschiedene Maßnahmen gegen Polen ergriffen (siehe Abschnitt Rechtsstaatlichkeit).

Im Juni verabschiedete die Regierung ein Gesetz, das es zu einem Verbrechen macht, Polen jegliche Verantwortung oder Mitverantwortung für Gräueltaten während der NS-Zeit auf polnischem Boden zuzuschreiben.

Nach internationaler Kritik haben die Behörden die Höchststrafe von drei Jahren für das Verbrechen aufgehoben, die Geldbußen jedoch beibehalten.

Mitte Januar erließ das polnische Parlament ein Regierungsgesetz, das die Rechte von Umweltaktivisten auf Protest gegen die Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen im Dezember 2018 behindert und es den Behörden ermöglicht, sie der staatlichen Überwachung zu unterwerfen. 

Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Asyl- und Migrationsfragen, Frauenrechten oder LGBT-Rechten befassen, berichteten von anhaltenden Schwierigkeiten beim Zugang zu zuvor verfügbaren öffentlichen Mitteln. Zudem wurden einige von ihnen in  regierungsfreundlichen Medien verunglimpft.

Die Sammelrückführungen von Asylbewerbern nach Belarus wurden fortgesetzt, die Mehrheit davon kam aus der russischen Republik Tschetschenien und aus Zentralasien. Im Mai stellte das oberste Verwaltungsgericht fest, dass Grenzschutzbeamten nicht gewährleistet haben, dass die Absicht eines Asylbewerbers, Asyl zu beantragen, ordnungsgemäß geprüft wurde.

 

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