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Griechenland

Menschenrechtslage 2019 – aus dem EU-Kapitel

Zwei Jungen laufen in einem provisorischen Lager neben dem Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos, Griechenland, 17. September 2018. 

© 2018 Giorgos Moutafis/Reuters

Griechenland hat weiterhin viele Asylbewerber aufgenommen, ohne dass es jedoch die Rechte der Betroffenen angemessen geschützt hätte.

Im August kritisierte der UN-Ausschuss gegen Folter die griechische Regierungspolitik im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei, Asylbewerber, die auf den ägäischen Inseln ankommen, von der Weiterreise auf das Festland abzuhalten.

Ab August nahm die Zahl der Ankünfte auf den Inseln stark zu, was zu einer starken Überbelegung und somit zu unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in den Lagern auf den Inseln führte. Bei Redaktionsschluss befanden sich 37.000 Asylbewerber, die meisten von ihnen Frauen und Kinder, auf den Inseln, davon mehr als 33.400 in Lagern, die nur für rund 6.200 Personen vorgesehen sind.

Obwohl die Behörden im Laufe des Jahres mehr Transfers aufs Festland erlaubten, saßen weiterhin Tausende Menschen in überfüllten Lagern und unter katastrophalen Bedingungen auf den Inseln fest. Zu diesen Bedingungen gehören eine massive Überbelegung, unhygienische Zustände und ein Mangel an Versorgung mit Grundmitteln wie Wasser und Nahrung. Medizinische Versorgung, Traumaberatung und psychosoziale Unterstützung blieben unzureichend. Die psychische Gesundheit der Asylbewerber verschlechterte sich, auch aufgrund der Haftbedingungen und der Unsicherheit bezüglich des Status ihres Verfahrens.

Das Fehlen angemessener und sicherer Einrichtungen führte häufig zu körperlicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in Flüchtlingslagern. In seinem Bericht vom August forderte der UN-Ausschuss gegen Folter Griechenland auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Gewalt gegen geflüchtete Frauen, Asylbewerberinnen und Migrantinnen untersucht, die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden.

Im Oktober erleichterte ein neues Asylgesetz die Inhaftierung von Asylbewerbern über einen längeren Zeitraum. Außerdem wurden die Schutzvorkehrungen für Asylbewerber reduziert, unter anderem durch die Abschaffung der Vorkehrungen für besonders schutzbedürftige Personen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Februar und Juni zweimal entschieden, dass Griechenland gegen seine Menschenrechtsverpflichtungen verstößt, indem es unbegleitete Kinder in sogenannter „Schutzhaft“ in Polizeistationen und Haftanstalten festhält. Trotz der Urteile befanden sich bei Redaktionsschluss noch 234 Kinder in solchen Einrichtungen, während Hunderte weitere in Lagern mit Erwachsenen oder Obdachlosen waren, weil die Behörden keine angemessene Unterkunft oder Pflegeunterbringung anboten. Das Asylgesetz vom Oktober hat das System der „Schutzhaft“ nicht aufgehoben.

Im März leitete ein Staatsanwalt eine Untersuchung zu den Vorwürfen von Push-Backs an der griechisch-türkischen Landgrenze ein. Solche Push-Backs, auch von türkischen Asylbewerbern, wurden das ganze Jahr über fortgesetzt. Eine ähnliche Untersuchung des griechischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2018 hat noch keine Ergebnisse erbracht.

Im Juni änderte die Regierung das Strafgesetz, um Vergewaltigung als Geschlechtsverkehr ohne vorherige Einwilligung zu definieren. Diese Änderung erfolgte, nachdem es zu massiver Kritik an einem Entwurf gekommen war, in dem eine solche Definition nicht vorgesehen war.

In einem Bericht vom Juli stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass Menschen mit Behinderungen nur begrenzt Zugang zu öffentlichen Räumen, staatlichen Dienstleistungen und Verkehrsmitteln haben, am Arbeitsplatz diskriminiert werden und Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung haben. In einem Bericht vom September kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Behandlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Behinderungen durch Griechenland. Der Ausschuss des Europarates zur Verhütung von Folter hat im Februar einen Bericht veröffentlicht, in dem er seine Besorgnis über die unmenschliche und erniedrigende Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen und Haftanstalten für Migranten zum Ausdruck brachte.

 

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