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Der Kampf um die Menschenrechte 2013

Massengewalt, Einschüchterung von Minderheiten und Verstöße im Anti-Terror-Kampf beenden

Zwei Jungen in einer Schule im syrischen Aleppo, die durch einen Angriff der Regierungstruppen schwer beschädigt wurde. Februar 2013. © 2013 Nish Nalbandian/Redux

Einleitung

 
Rights Struggles of 2013

Stopping Mass Atrocities, Majority Bullying, and Abusive Counterterrorism

Essays

 
Putting Development to Rights

Integrating Rights into a Post-2015 Agenda

 
The Right Whose Time Has Come (Again)

Privacy in the Age of Surveillance

 
The Human Rights Case for Drug Reform

How Drug Criminalization Destroys Lives, Feeds Abuses, and Subverts the Rule of Law

Wie hat sich 2013 die Lage der Menschenrechte entwickelt? Mehrere Themen stechen hier hervor. Das unkontrollierte Töten von Zivilisten in Syrien hat weltweit für Schrecken gesorgt, doch nicht so stark, dass sich ausländische Staats- und Regierungschefs zum Eingreifen genötigt sahen. Einige Beobachter verkündeten daraufhin das Aus des hoch gelobten Prinzips der Schutzverantwortung. Auf diese hatten sich Regierungen aus vielen Ländern vor weniger als einem Jahrzehnt verständigt, um die Menschen vor Massengewalt zu schützen. Doch man sollte das Prinzip der Schutzverantwortung noch nicht abschreiben, wie sich Ende des Jahres zeigte. Da nämlich kam dieses Konzept in der Zentralafrikanischen Republik, im Südsudan und in der Demokratischen Republik Kongo zum Einsatz, als dort Gräueltaten in großem Umfang drohten.

In mehreren Ländern hat die Demokratie Rückschläge erlitten, aber nicht, weil sich die Machthaber offen von ihr abwandten. Viele Anführer fühlen sich weiterhin stark genötigt, Lippenbekenntnisse für den demokratischen Gedanken abgeben zu müssen. Aber einige vergleichsweise junge Regierungen, etwa in Ägypten oder Burma, haben sich auf die alleroberflächlichste Form der Demokratie festgelegt: Sie halten Wahlen ab oder erahnen irgendwie die Präferenzen der Mehrheit, doch sie begrenzen nicht die Macht der Mehrheit, wie es bei jeder echten Demokratie der Fall sein sollte. Dieser Missbrauch des Mehrheitsprinzips findet auch dann statt, wenn Regierungen friedliche Kritik unterdrücken, Minderheiten ausgrenzen oder ihren Bürgern streng definierte kulturelle Regeln aufzwingen. Doch in keinem dieser Fälle nahm die Öffentlichkeit diesen Missbrauch der Demokratie widerstandslos hin.

Im Kampf gegen den Terrorismus wurde seit dem 11. September 2001 auch gegen die Menschenrechte verstoßen. Vor allem zwei Antiterrormaßnahmen der USA wurden vergangenes Jahr öffentlich diskutiert: die elektronische globale Massenüberwachung und die gezielten Tötungen durch Drohnen. Jahrelang hatte sich Washington hinter die Notwendigkeit der Geheimhaltung zurückgezogen und es so vermieden, diesen Programmen einen eindeutigen rechtlichen Rahmen zu geben. Diese Strategie wurde zum einen durch die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden zum Überwachungsprogramm zunichte gemacht, zum anderen dadurch, dass Augenzeugen zivile Opfer bei Drohneneinsätzen meldeten. Beide Programme stehen nun sehr stark im Rampenlicht.

Aber das globale System zum Schutz der Menschenrechte hat bei allem Aufruhr auch wichtige Fortschritte erzielen können. Nach zähem und enttäuschendem Start zeigte der UN-Menschenrechtsrat endlich, was in ihm steckt, beispielsweise als er starken Druck auf Nordkorea und Sri Lanka ausübte. Zudem gibt es zwei neue internationale Abkommen, die einigen der am stärksten marginalisierten Gruppen der Welt neuen Mut machen – den Hausangestellten und den Kleinbergbauern, die sich beim unregulierten Arbeiten mit Quecksilber vergiften.

Schutzverantwortung: Angeschlagen, aber noch wirkungsvoll

2005 trafen Regierungen aus aller Welt eine historische Übereinkunft: Sollte ein Land Massengewalt nicht verhindern, würden die Völkergemeinschaft einschreiten. Seit damals hat die Völkergemeinschaft dieses Prinzip erfolgreich zum Schutz von Menschenleben angewandt, vor allem 2007/2008 in Kenia und 2011 in der Elfenbeinküste. Nach dem Eingreifen der Nato 2011 in Libyen geriet das Konzept jedoch in die Kritik, weil das Bündnis nach Ansicht vieler nicht nur Zivilisten schützte, sondern auch auf einen Regimewechsel hinarbeitete. Die negativen Reaktionen vergifteten die weltweiten Debatten darüber, wie man auf die Massengewalt in Syrien reagieren solle. Noch immer werden syrische Zivilisten ungebremst abgeschlachtet und dass hier überhaupt nichts geschehen ist, hat die Sorge geweckt, dass die Doktrin am Ende ist. Das Versagen in Syrien ist zu verurteilen, sollte jedoch nicht überschatten, dass sich das Prinzip der Schutzverantwortung 2013 in einigen Fällen als ausgesprochen lebendig erwies. In der Zentralafrikanischen Republik und im Südsudan haben Afrikanische Union und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen rasch reagiert und Friedenstruppen entsandt, um ethnisch oder religiös motivierte Morde an Zivilisten zu verhindern. Und im Osten der Demokratischen Republik Kongo entzog Ruanda auf ausländischen Druck Rebellen, die in dieser leidgeplagten Region Massengewalt verübten, die Unterstützung.

Syrien

Syrien war 2013 Schauplatz des mit Abstand tödlichsten bewaffneten Konflikts. Der aus einem Aufstand erwachsene Bürgerkrieg ging in sein drittes Jahr und stach durch die Rücksichtslosigkeit hervor, die die Regierung militärisch an den Tag legte.

Es wurden keineswegs nur gegnerische Kämpfer ins Visier genommen, wie es das humanitäre Völkerrecht vorschreibt, stattdessen griff die Regierung ohne jede Rücksicht in den von der bewaffneten Opposition kontrollierten Gebieten auch Zivilisten an. Ein Hauptziel der Regierung scheint es zu sein, möglichst viele Zivilisten in die Flucht zu schlagen, damit die Rebellenkräfte keine Zuflucht unter ihnen finden oder auf eine funktionierende Wirtschaft zurückgreifen können. Kollektive Bestrafung wurde zudem als Mittel genutzt, um die Bevölkerung gegen die Opposition aufzubringen und allen Syrern eine Botschaft zu senden: „Lasst ihr die Opposition schalten und walten, werdet ihr dafür büßen!”

Das ungeheuerlichste Beispiel für diese Strategie war der Sarin-Angriff vom 21. August auf Ghuta, einen von der Opposition kontrollierten Vorort von Damaskus. Die Beweislage spricht sehr stark dafür, dass dieser Angriff von Regierungstruppen ausging. Hunderte Zivilisten starben in dieser Nacht, darunter viele Kinder in ihren Schlafanzügen. Örtliche Beobachter melden, dass jeden Monat rund 5000 Menschen durch konventionelle Waffen sterben und viele Todesfälle Verstöße gegen das Kriegsrecht darstellen. Rund 35 Prozent dieser Toten sollen Zivilisten sein. Auch Oppositionstruppen waren für Gräueltaten verantwortlich und ihr Verhalten gibt Anlass zu wachsender Sorge, seit islamistische Extremisten an Einfluss gewinnen, darunter auch solche mit Verbindungen zu al-Kaida. Doch der Großteil der zivilen Opfer geht auf das Konto der Regierung. Syrische Truppen haben wahllos bewohnte Gegenden in Oppositionsgebieten angegriffen und dabei ballistische Raketen eingesetzt, Artilleriegeschosse, Streumunition, Brandbomben, Aerosolbomben, Fassbomben und herkömmliche Sprengbomben sowie chemische Waffen. Teilweise wurden gezielt funktionierende Bäckereien, medizinische Einrichtungen, Schulen und andere zivile Einrichtungen angegriffen.

Regierungstruppen haben darüber hinaus in ihrer Obhut befindliche Zivilisten und Kämpfer abgeschlachtet. Es kursieren Horrorgeschichten über das Schicksal der zahllosen Menschen, die willkürlich festgenommen wurden und in syrischen Gefängnissen gefoltert und teilweise auch getötet wurden. Ein immer größerer Anteil der syrischen Bevölkerung ist inzwischen vertrieben (schätzungsweise 2,3 Millionen Menschen im Ausland und 6,5 Millionen im Land) und notleidend (geschätzte zehn Millionen benötigen humanitäre Hilfe), aber die Regierung stellt der Versorgung der Zivilisten in den Oppositionsgebieten zahllose Hindernisse in den Weg, obwohl der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Oktober freien Zugang einforderte.

Es schmerzt, dass die Völkergemeinschaft auf die Massaker und das Leid nur begrenzt reagierte. US-Präsident Barack Obama hatte den Einsatz von Chemiewaffen als Überschreiten einer roten Linie bezeichnet und mit einem Militäreinsatz gedroht. Während Beobachter noch fragten, ob er nun reagieren würde, handelten die USA und Russland im September eine Vereinbarung aus, derzufolge Syrien sein Arsenal chemischer Waffen herausgeben soll. Berichten zufolge scheint Syrien größtenteils zu kooperieren, doch der Vertrag befasst sich mit einer einzigen Waffenart, noch dazu einer, die nur für einen Bruchteil der zivilen Opfer in diesem Konflikt verantwortlich ist. Es wird nicht genügend Druck auf Syrien ausgeübt, das Töten von Zivilisten auch mit herkömmlichen Waffen aufzugeben und Hilfsorganisationen Zugang zu belagerten Städten zu gewähren, und zwar auch grenzüberschreitend, da viele Notleidende in Oppositionsgebieten so am einfachsten und sichersten zu erreichen wären.

In den vergangenen Monaten haben sich die Bemühungen um eine Lösung des Syrien-Konflikts vor allem auf die als „Genf-2” bekannten Friedensgespräche konzentriert, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass auf diplomatischem Weg in naher Zukunft eine Schlichtung zwischen den Kriegsparteien gelingt. Die Sorge, Damaskus werde die Teilnahme an „Genf-2” absagen, diente als jüngste Ausrede dafür, dass man nicht massiv auf Syrien einwirkt, die Ermordung von Zivilisten einzustellen und humanitäre Hilfe ungehindert fließen zu lassen. Die USA zögern zudem, Syriens zentralen und einflussreichsten Verbündeten Russland unter Druck zu setzen. Das hängt mit anderen Prioritäten zusammen, zuletzt damit, dass man Russlands Hilfe bei der Umsetzung der Chemiewaffen-Vereinbarung benötigte. Nur so konnte Präsident Obama vermeiden, dass wieder lauthals das von ihm ungeliebte militärische Eingreifen in Syrien gefordert wird. Der Iran unterstützt Syriens Präsidenten Baschar al-Assad, aber dieser Umstand rückte angesichts der Verhandlungen über Teherans Atomwaffenprogramm in den Hintergrund. Das Resultat: Auf diplomatischer Ebene gibt man sich selbstzufrieden, obwohl die syrische Regierung weiterhin größtenteils ungehindert Zivilisten ermordet.

Welche Form von Druck wäre nötig, um dem Schlachten ein Ende zu bereiten? Bislang zeigen sich Regierungen aus dem Westen und arabischen Ländern unwillig, auf die aggressiveren Sanktionen gegen Banken zurückzugreifen, die sich an anderer Stelle als so erfolgreich erwiesen haben. Russland war nicht bereit, Syrien vom Sicherheitsrat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anklagen zu lassen, ein Waffenembargo zu verhängen oder auch nur die Massenmorde der syrischen Regierung zu verurteilen. Auch Washington hat sich öffentlich bislang nicht für ein Einschalten des IStGH ausgesprochen. Grund ist wohl offenbar auch, dass man vermeiden will, dass Vertreter Israels dafür angeklagt werden, Menschen in die relativ statischen Siedlungen auf den israelisch besetzen Golanhöhen gebracht zu haben. (Die expandierenden Siedlungen im Westjordanland sind eine andere Angelegenheit, aber eine Klage gegen Syrien vor dem IStGH wäre hiervon nicht berührt.)

Auch die Nachbarn waren keine Hilfe. Libanon, Irak und Ägypten haben sich angeblich geweigert, die Sanktionen der Arabischen Liga umzusetzen. Sie schicken weiterhin Öl, das Syriens Tötungsmaschinerie am Laufen hält. Die Golf-Staaten, inklusive Saudi-Arabien und Katar, haben Berichten zufolge für Gräueltaten verantwortliche Extremistengruppen mit Geld und Waffen ausgerüstet und - genauso wie Kuwait – weggesehen, wenn ihre Bürger Geld spenden. Iran und Hisbollah unterstützen weiterhin die syrische Regierung.

Die Völkergemeinschaft scheint nur allzu gern bereit, die Ermordung syrischer Zivilisten andauern zu lassen. Einige Regierungen bekräftigen sich in ihrer Apathie noch, indem sie verbreiten, dass sich hier rücksichtslose Kämpfer gegenseitig umbringen, sei es das syrische Militär, die Hisbollah oder Dschihadisten. Arabische Regierungen – ganz besonders solche aus der Golfregion – sehen den Konflikt vor allem unter dem Aspekt der Beziehungen zwischen Schiiten und Sunniten und dem schwelenden Machtkampf zwischen Saudi-Arabien und Iran um die regionale Oberhoheit. Doch in erschreckend hohem Ausmaß ist dies ein Krieg gegen Zivilisten. Statt Selbstgefälligkeit wäre hier Dringlichkeit angesagt.

Zentralafrikanische Republik und Südsudan

In Syrien mag sie gescheitert sein, aber in den letzten Monaten des vergangenen Jahres zeigte das Prinzip der Schutzverantwortung ihre noch immer beträchtliche Kraft. Als in der Zentralafrikanischen Republik religiös motivierte Massenmorde ausbrachen, entsandten Frankreich und die Afrikanische Union (AU) Truppen zur Unterstützung der überforderten AU-Friedenstruppen. Die USA stellten über 100 Mio. Dollar bereit, die UN begann, eine eigene, dringend benötigte Blauhelm-Mission vorzubereiten. Um das Land vom Rand der Katastrophe zurückzuführen, ist noch sehr viel mehr nötig, aber die Völkergemeinschaft hat mehr Willen gezeigt, sich ihrer Verpflichtung zu stellen.

Mitte Dezember starben im benachbarten Südsudan Hunderte Menschen, als sich ein politischer Konflikt zu ethnisch motivierten Angriffen auf Zivilisten und einen ausgewachsenen Bürgerkrieg ausweitete. Innerhalb weniger Tage genehmigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zusätzliche 5500 Blauhelme für den Südsudan. Das mag nicht ausreichen, um die Massenmorde zu unterbinden oder die brisante Lage zu stabilisieren, aber die rasche Reaktion zeigt, dass unter den richtigen Umständen weiterhin mit der Anwendung des Prinzips der Schutzverantwortung zu rechnen ist.

In allen Fällen ging es bei der Intervention darum, das Abschlachten von Zivilisten durch Regierungstruppen und Milizen ebenso zu stoppen wie von Rebellen verübte Massaker – eine der kontroversesten Aufgaben des Konzepts.

Ruanda und die Demokratische Republik Kongo

Auch im Osten des Kongo reagierte die Völkergemeinschaft effektiv. Ruanda unterstützt dort seit Langem Rebellengruppen, die durch Misshandlungen aufgefallen sind. Ruandas Hilfe hat zu den massiven Verlusten an Menschenleben der vergangenen zwei Jahrzehnte beigetragen. Bislang kam Präsident Paul Kagame damit durch, weil die Völkergemeinschaft sich schuldig fühlt, 1994 den Völkermord in Ruanda nicht unterbunden zu haben, und weil sie den wirtschaftlichen Fortschritt bewundert, der Ruanda unter Kagame gelang.

Erst im Juni 2012 begannen sich die Dinge zu ändern. Da konnten Human Rights Watch und Experten der Vereinten Nationen zwingende Beweise dafür vorlegen, dass Ruanda die Rebellenorganisation M23 im Ost-Kongo unterstützt, obwohl die Gruppe für Gräueltaten bekannt ist. Erstmals kritisierten die westlichen Mächte öffentlich Ruandas Regierung und setzten sogar einige Hilfszahlungen aus. Mit den USA und Großbritannien gehörten die wichtigsten Unterstützer Ruandas zu den Kritikern. Dass es Ruanda rundweg bestritt, M23 zu unterstützen, schadete der Glaubwürdigkeit der Regierung und machte es nur noch wichtiger, den Druck zu erhöhen, bis die Unterstützung endet.

Ein erster Erfolg: M23 zog sich aus Goma zurück, der wichtigsten Stadt der Region. Dennoch machte M23 weiter Jagd auf die Bewohner der Region. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen reagierte: Die militärischen Möglichkeiten der im Osten Kongos stationierten Blauhelme wurden beträchtlich aufgestockt. Als M23 dann im Oktober 2013 – weiterhin mit ruandischer Unterstützung – eine Offensive startete, riefen US-Außenminister John Kerry und sein britischer Amtskollege William Hague bei Kagame an und sagten ihm, er solle das unterbinden. Dieses Mal schien die Kombination aus Druck und erhöhter militärischer Schlagkraft zu funktionieren. Ohne militärische Rückendeckung aus Ruanda zerfiel M23 angesichts des verstärkten Widerstands der Blauhelme innerhalb weniger Tage. Andere bewaffnete Gruppen und auch die Armee des Kongos verüben weiterhin Angriffe auf Zivilisten, aber zum jetzigen Zeitpunkt scheint der Osten Kongos erstmals seit Jahren frei zu sein von bewaffneten Gruppen, die mit Unterstützung Ruandas der Bevölkerung zusetzen.

Missbrauch des Mehrheitsprinzips

Zur Demokratie gehören drei zentrale Bestandteile: regelmäßige Wahlen, ein Rechtsstaat und Respekt gegenüber den Menschenrechten. Viele Diktaturen haben Angst davor, so etwas wie freie und gerechte Wahlen zuzulassen, aber wie autoritäre Regierungen gelernt haben, kann man Demokratie auch dem Namen nach zulassen. So erlauben sie beispielsweise Wahlen, häufig unter kontrollierten Bedingungen, und sonst nichts. Diese vorgetäuschte Demokratie lehnt grundlegende Prinzipien ab: Man unterwirft sich nicht der Rechtsstaatlichkeit, achtet die für Minderheiten geltenden Menschenrechte nicht und muss auch keine offen und dauerhaft geführten öffentlichen Debatten erdulden.

Viele vergleichsweise junge Regierungen haben vergangenes Jahr auf diese Weise das Mehrheitsprinzip missbraucht. Die Mehrheit – die manchmal durch Wahlen zustande kam, manchmal durch eigene Einschätzung - zu vertreten, dies war ihnen wichtiger als die Grundrechte zu respektieren, die innerhalb einer Demokratie funktionieren sollten. Einige Staats- und Regierungschefs verfolgten auch eine angenehm auf ihre Belange zugeschnittene Form der Demokratie, bei der es nur auf die Stimme am Wahltag ankam. Die restliche Zeit über waren öffentliche Debatten nicht willkommen. Das übliche Geben und Nehmen des Politikalltags war ihnen zuwider, also wurde versucht, öffentliche Proteste und Kritik in Presse und sozialen Medien zu unterdrücken, obwohl auch diese Bestandteil dessen sind, was eine echte Demokratie ausmacht.

Am augenscheinlichsten war dies in Ägypten zu beobachten. Zunächst regierte die Muslimbrüderschaft um Präsident Mohammed Mursi auf eine Art und Weise, bei der sich Minderheiten und säkulare Gruppen ausgeschlossen fühlten. Nachdem die Armee im Juli Mursi stürzte, leitete die vom Militär dominierte Regierung von General Abdel Fattah al-Sisi eine Repressionspolitik ein, wie sie Ägypten seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat. Hunderte Demonstranten der Muslimbrüderschaft wurden getötet.

Mursi hatte 2012 die Präsidentschaftswahlen nur knapp gewonnen, in der ersten Runde kam er auf 25 Prozent, in der Stichwahl auf 51,7 Prozent der Stimmen. Dennoch regierte er, als seien die Rechte der Minderheit nicht von Belang. Er rief eine verfassungsgebende Versammlung ein, in der nach Ansicht vieler die nicht zur Muslimbrüderschaft gehörenden Vertreter unterrepräsentiert waren. Dann boxte er per Referendum eine Verfassung durch, bei der nach Ansicht vieler die islamistische Lesart zulasten der Grundrechte ging, speziell der Rechte von Frauen und religiöser Minderheiten. Er verlieh sich selbst kurzzeitig Sonderbefugnisse, die ihn bei „Angelegenheiten der Souveränität“ über das Rechtssystem stellten. Und er tat wenig, um die Sicherheitskräfte zur Verantwortung zu ziehen, dabei waren sie für Tötungen, Folter und willkürliche Verhaftungen verantwortlich. In der Tat hatte das Militär unter Mursi mehr Spielraum, als es je unter Präsident Hosni Mubarak hatte, einem Ex-General. Es war der fehlgeleitete Versuch, die Stimmung nicht zu vergiften.

Als im Juni 2013 Millionen Ägypter für Neuwahlen demonstrierten, nahm das Militär dies als Freibrief, Mursi zu stürzen. Man handle für die Bevölkerungsmehrheit, behauptete das Militär, ohne dass dies durch Wahlen untermauert war. Dann missachteten die Generäle die Grundrechte noch stärker, als es Mursi je gewagt hätte. Sie legten eine Verfassung vor, die Frauen und religiösen Minderheiten mehr Schutz ihrer Rechte versprach, doch die Militärgerichte für Zivilisten blieben erhalten, außerdem wurde das Militär stärker der Überwachung durch Zivilisten entzogen. Anschließend handelte das Militär, als unterliege man überhaupt keinen gesetzlichen Verpflichtungen.

Mit exzessiver und brutaler Gewalt zerschlugen die von Militärs gesteuerten Behörden Protestlager der Muslimbruderschaft in Kairo. Bis zu 1000 Menschen wurden dabei getötet, wahllos und in einigen Fällen vorsätzlich. Tausende Anführer und Gefolgsleute der Muslimbruderschaft wurden zusammengetrieben und inhaftiert. Manchmal wurde die Verhaftung offiziell dementiert, nicht selten waren die Anklagepunkte an den Haaren herbeigezogen oder es gab erst gar keine Anklage. Die Muslimbruderschaft wurde offiziell zur Terrororganisation erklärt, die Mitglieder wurden strafrechtlich belangt und teils zum Tode verurteilt, ihr Vermögen wurde beschlagnahmt. Auch die Vermögenswerte angeschlossener medizinischer Einrichtungen wurden eingefroren; es gab Drohungen, die Moscheen der Bruderschaft zu übernehmen und die Geistlichen auszutauschen.

Die Regierung verabschiedete ein Gesetz, das Demonstrationen nur mit offizieller Genehmigung erlaubte – aber Genehmigungen wurden nicht erteilt. Dann wurde die Unabhängigkeit des Militärs über alles hinaus ausgeweitet, was Mubarak zugelassen hatte, und sogar noch über Mursis Freizügigkeit hinaus. Obwohl viele fehlgeleitete Liberale diese Maßnahmen unterstützten, fing die Regierung an, die säkularen Aktivisten zu unterdrücken, die drei Jahre zuvor die Speerspitze der Tahrir-Platz-Bewegung gebildet hatten. Seit Mubaraks Sturz im Februar 2011 wird Ägypten das zweite Mal von einer Regierung beherrscht, die wenig motiviert scheint, sich einzuschränken und grundlegende Rechte zu achten.

Tunesien zeigt, welch anderen Weg Ägypten hätte nehmen können. 2011 ging die islamistische Ennahdha-Partei aus den ersten freien Wahlen zur Nationalversammlung als deutlicher Sieger hervor. Die Wirtschaft war am Boden, die politischen Lager gespalten, aber dennoch verständigten sich die großen Parteien auf Kompromisse, die wichtige Rechte bewahren. Passagen zur „ergänzenden“ Rolle der Frau wurden aus dem Verfassungsentwurf gestrichen, ebenso das Bestrafen von Angriffen auf „heilige Werte“ – ein schwammiger Passus, der zur Bestrafung friedlicher Meinungsfreiheit hätte dienen können. Ein Gesetzentwurf zur „Immunisierung der Revolution“ wurde fallen gelassen, hätte das Gesetz doch Menschen von politischer Aktivität ausschließen können, die sich außer der Zugehörigkeit zur falschen Partei nichts zuschulden hatten kommen lassen.

Auch in anderen Ländern behauptete man, für die Mehrheit zu sprechen, und ließ dabei Menschenrechte außer Acht. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat wiederholt eine parlamentarische Mehrheit erringen können, aber seine Regierungsmethoden scheinen immer autokratischer zu werden. Er zeigt abnehmende Bereitschaft, Widersachern, Kritikern oder Rivalen zuzuhören. Wendepunkt war Erdogans Vorhaben, einen der wenigen Parks im Stadtzentrum von Istanbul durch ein Einkaufszentrum zu ersetzen. Als die Polizei im Mai einen kleinen Sit-in gegen das Projekt mit Gewalt zerschlug, löste das eine deutlich größere Besetzung des Parks und Massendemonstrationen in anderen Städten des Landes aus. Erdogan behandelte die Demonstrationen wie eine persönliche Beleidigung und entsandte wiederholt Polizei, die die Proteste auflösen sollte. Die Polizisten gingen mit übermäßiger Gewalt vor und beschossen Demonstranten gezielt mit Tränengaskanistern, was Tote und Schwerverletzte nach sich zog. Auch nachdem die Proteste abebbten, übten Erdogan und sein Zirkel starken Druck auf Medienunternehmen aus, die nach Erdogans Meinung zu freundlich mit der politischen Opposition umgingen. Obwohl er die Polizei sehr für ihren Umgang mit den Demonstranten lobte, zögerte Erdogan nicht, als ein Korruptionsskandal Regierungsminister und seinen Sohn zu erreichen drohte. Dutzende Beamte und sogar ein Staatsanwalt wurden degradiert.

Burmas Regierung um Präsident Thein Sein hat sich Reformen auf die Fahnen geschrieben, aber noch immer bleiben Fragen, inwieweit die Regierung bereit ist, offenen politischen Wettbewerb zu erlauben – und etwa Oppositionsführerin Aung San Sui Kyi für die Präsidentschaftswahlen zuzulassen. Besonders enttäuschend war die Reaktion der Regierung auf die Gewalttaten, die buddhistische Extremisten gegen Rohingya und andere Muslime verübten: Häufig sahen Sicherheitskräfte tatenlos zu, während der Mob angriff, und es wurde wenig unternommen, Übeltäter der Justiz zuzuführen. Sicherheitskräfte, die bei den verschiedenen ethnisch motivierten Bürgerkriegen in den Randgebieten des Lands Kriegsverbrechen begangen hatten, mussten sich nicht vor Gericht verantworten.

Aber auch Aung San Suu Kyi hat enttäuscht. Wohlwissend, dass die Armee über ihre Kandidatur entscheidet, hat sie die Menschenrechtsverletzungen der Militärs nicht angeprangert. Und weil die verletzlichen und staatenlosen Rohingya in Burma so unbeliebt sind, hat sie sich geweigert, ihnen, als sie gewaltsam angegriffen wurden, verbal zu Hilfe zu eilen. Die Nobelpreisträgerin verteidigt ihre Haltung damit, dass sie immer eine Politikerin war und es auch weiterhin sei. Die Welt ist offenbar einem Irrtum aufgesessen, als sie glaubte, dass ein Opfer von Menschenrechtsverletzungen diese Rechte auch gewissenhaft verteidigen würde.

In Thailand nutzte die Regierung von Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra ihre Stimmenmehrheit für ein Amnestiegesetz, von dem – nicht zufällig – ihr älterer Bruder profitiert hätte, der ehemalige Premier Thaksin Shinawatra, der seit 2006 im Exil lebt, weil ihm in Thailand wegen Korruption der Prozess gemacht werden soll. Die Ministerpräsidentin hat es jedoch mit ihrer Stimmenmehrheit übertrieben und damit zahlreiche Demonstrationen ausgelöst. Viele Oppositionelle wollen jedoch scheinbar einen Staatsstreich erzwingen, weil sie fürchten, bei Neuwahlen erneut zu verlieren. Eine derartige Strategie stünde im Widerspruch zu demokratischen Prinzipien: Ein Wahlsieg ist kein Freibrief für Verstöße gegen Menschenrechte, aber Wahlen sind nun einmal die Grundvoraussetzung für Demokratie.

In Kenia hatte die Regierung um Präsident Uhuru Kenyatta und dessen Stellvertreter William Ruto die Wahlen mit 50,07 Prozent der Stimmen hauchdünn gewonnen und konnte so einer Stichwahl entgehen. Seitdem setzt die Regierung alles daran zu verhindern, dass Kenyatta und Ruto wegen der Rolle, die sie bei der Gewaltwelle nach den Wahlen 2007/2008 gespielt haben sollen, vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden. Ruto hat ebenso wie Kenyattas Anhänger dagegen angekämpft, dass sich ein kenianisches Sondertribunal mit der Gewalt befasst. Sie bauten darauf, dass der IStGH nicht aktiv werden würde. Falsch gedacht.

Nun hat der IStGH Kenyatta und Ruto angeklagt und die beiden beschweren sich über diese „Einmischung in ihre Regierungsfähigkeit”. Das gilt umso mehr, seit im Oktober die islamistische Al-Schabab-Miliz ein Einkaufszentrum in Nairobi angriff. Weiter monieren die beiden, dass sich der IStGH ihrer Meinung nach ausschließlich auf afrikanische Verdächtige konzentriere – was aber doch gleichzeitig bedeutet, dass das Augenmerk auf Opfern in Afrika liegt! Als Alternative bieten sie nicht etwa eine Gerichtsverhandlung auf nationaler Ebene an, sondern wollen Straffreiheit. Unausgesprochen und fälschlicherweise nehmen sie an, ihr Wahlsieg wiege mehr als das Recht der Opfer und ihrer Familien auf Gerechtigkeit. Der Versuch von Kenyatta und Ruto, afrikanische Staaten zu einem Massenrückzug vom IStGH zu bewegen, ist gescheitert, aber es gelang ihnen, bei ihrem Streben nach Straffreiheit die Afrikanische Union einzuschalten. Man kann nur hoffen, dass anderen afrikanischen Staats- und Regierungschefs die afrikanischen Opfer wichtiger sind als die Mächtigen, die die Menschen zu Opfern machen.

In Russland war Präsident Wladimir Putin augenscheinlich aufgerüttelt von dem Ausmaß, in dem die Bürger 2011 und 2012 protestierten, weil sich Putins Partei angeblich den Sieg bei den Parlamentswahlen ergaunert hatte. Seit damals hat die Regierung einiges unternommen, um zu verhindern, dass die Opposition weiteren Widerstand leistet. So wurden Protestmöglichkeiten eingeschränkt, Abweichler bestraft und kritische Nichtregierungsorganisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten, als „Agenten des Auslands“ diskreditiert. Darüber hinaus hat der Kreml seiner konservativen Basis zuliebe Maßnahmen verabschiedet, die gegen Menschenrechte verstoßen. So wurde, unter dem Deckmäntelchen des Kinderschutzes, „homosexuelle Propaganda“ verboten und es wurden Aktivisten wie die Punkband „Pussy Riot“ und die Umweltschutzorganisation Greenpeace mit unangemessen harten Anklagen belegt. Offenbar in dem Versuch, im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Sotschi ausländische Kritik zu umgehen, begnadigte Putin dann viele von Russlands bekanntesten Gefangenen. Aber das zeigte in erster Linie nur, wie willkürlich seine Herrschaft ist, denn das harte Durchgreifen gegen Regierungskritiker endete damit nicht. So wurden neue Opfer in die Drehtür des von der Politik gesteuerten russischen Justizapparats gezogen.

In der Ukraine beschloss Präsident Viktor Janukowitsch, sein Land nicht näher an die Europäische Union zu führen. Die Folge waren Massendemonstrationen in Kiew. Die Behörden ließen die Proteste größtenteils zu und als Fälle von Polizeibrutalität gegen Demonstranten und berichtende Journalisten weitergehende Proteste im Rest des Landes auslösten, sagten die Behörden zu, die Verantwortlichen für die Gewalt zur Rechenschaft zu ziehen. Bislang haben sie jedoch vor allem versucht, Demonstranten einzuschüchtern, die sich über stockende Ermittlungen beschweren.

In Venezuela wurde Nicolás Maduro im April zum Sieger der Präsidentschaftswahlen erklärt. Die Opposition zweifelte das Wahlergebnis allerdings an. Daraufhin verprügelten staatliche Sicherheitskräfte Anhänger von Maduros Widersacher Henrique Capriles, die Protestaktionen gegen den Staat durchführten. Es kam zu willkürlichen Verhaftungen. Einige der Verhafteten berichteten, man habe sie gefragt, wer ihr Präsident sei. Antworteten sie nicht „Nicolás Maduro“, wurden sie geschlagen. Trotz glaubwürdiger Berichte über Missbrauchsfälle ging die Staatsanwaltschaft dem jedoch nicht nach. Als Capriles zu einer friedlichen Demonstration in der Hauptstadt aufrief, sagte Maduro, er werde das nicht zulassen und gegen derartigen „Faschismus“ „mit eiserner Faust“ durchgreifen. Alle Schuld für Gewalttaten nach der Wahl liege bei Capriles. Als die Opposition eine Neuauszählung der Stimmen forderte, verweigerte der Präsident der Nationalversammlung – ein Parteigenosse Maduros – anderen Abgeordneten so lange das Rederecht, bis sie einzeln Maduros Wahlsieg anerkannten. Maduros Wohnungsbauminister drohte, alle Behördenmitarbeiter zu feuern, die sich kritisch über die Regierung äußerten. Auf Geheiß Maduros verabschiedeten Mitglieder der Partei des Präsidenten im November ein Gesetz, das ihm weitreichende Machtbefugnisse einräumt und erlaubt, per Dekret zu regieren. Noch immer werden Medienunternehmen, die sich kritisch über die Regierungspolitik äußern, eingeschüchtert und sanktioniert. Menschenrechtlern wurden Klagen angedroht und die Finanzierungsmöglichkeiten beschnitten.

In China traut sich die Regierung nicht einmal, ranghohe Beamte wählen zu lassen, behauptet jedoch, die selbst ernannte Führung der Kommunistischen Partei spreche stellvertretend für die Bevölkerungsmehrheit. Die neue Regierung unter Präsident Xi Jinping hat einige bescheidene Reformen durchgeführt. So wurde die „Umerziehung durch Arbeit“ abgeschafft, doch andere Methoden, Menschen ohne Gerichtsverhandlung wegzusperren, existieren weiter. Auch wurden die Bedingungen für chinesische Paare gelockert, ein zweites Kind zu bekommen, doch der offizielle Zwang und die Einmischung des Staats in derart persönliche Angelegenheiten dauern an. Beibehalten hat die neue Regierung auch die Intoleranz gegenüber organisierter Kritik. Vergeltungsmaßnahmen sahen sich sogar Journalisten ausgesetzt, die bei Medienunternehmen arbeiten, die sich mit heiklen Themen wie dem unerklärlichen gewaltigen Reichtum befassten, zu dem die chinesische Staatsführung und ihre Familien gekommen sind. Nobelpreisträger Liu Xiaobo sitzt weiterhin im Gefängnis eine elfjährige Strafe ab, weil er für Demokratie eingetreten ist; seine Frau Liu Xia steht weiterhin widerrechtlich unter Hausarrest.

Scheinbar die größte Bedrohung für die chinesische Führung ist der Aufstieg der sozialen Medien, untergräbt er doch ihr Monopol auf die öffentliche Meinung. Chinas „Great Firewall“ soll den Zugang zum ausländischen Internet blockieren, taugt jedoch nicht dafür, den Austausch zu verhindern, den Social-Media-Websites wie Sina Weibo den Chinesen untereinander ermöglichen. Geschätzte 400 Millionen Chinesen nutzen inzwischen soziale Medien, Tendenz steigend. Da fällt es selbst einer mit Zensoren so gut ausgerüsteten Regierung wie der chinesischen schwer, Schritt zu halten. Soziale Medien haben den Bürgern Chinas neue Wege eröffnet, Fehlverhalten des Staats und der Behörden anzuprangern. Gelegentlich bleibt der Regierung kein anderer Weg, als dem tatsächlich nachgehen zu müssen.

Nicht nur bei Wahlen, auch auf kultureller Ebene wird das Mehrheitsprinzip missbraucht. Sei es, dass in Saudi-Arabien oder Afghanistan die Rechte der Frauen beschnitten werden, sei es, dass in Uganda oder Russland die Rechte von Schwulen und Lesben untergraben werden – Politiker, die Missbrauch verüben, sprechen häufig von einer dominanten oder traditionellen Kultur, als ob dies rechtfertige, die Rechte derjenigen zu verletzen, die von dieser Kultur abweichen, oder die Diskriminierung dieser Personen voranzutreiben. Diese Politiker tun normalerweise so, als würden ihnen die Alternativen zu ihren Traditionen von außen aufgezwungen, als ob alle Homosexuellen in ihrem Land importiert seien oder alle Frauen, die sich gegen Diskriminierung wehren, Umsiedler seien. Der einzige Zwang dabei geht von den dominanten Eliten dieser Länder aus und ist gegen jene gerichtet, die es wagen, anders zu sein oder für ihre Rechte einzutreten. Niemand beharrt darauf, dass eine bestimmte Frau geschlechtsspezifische Rollen ablehnt oder dass bestimmte Schwule oder Lesben ihrer eigenen Sexualität folgen anstatt den Vorstellungen der Regierung. Tun sie es dennoch, lassen ihnen die Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung die Wahl. Es ist ihre Wahl, nicht die einer Regierung. Die Völkergemeinschaft wird aktiv, wenn eine Regierung diese Wahlmöglichkeit verhindert, nicht, um jemandem eine bestimmte Wahl aufzuzwingen.

Nationale Sicherheit: Vorwand für Rechtsverletzung

Im Januar 2013 begann für Präsident Obama die zweite Amtszeit. An seinen enttäuschenden Leistungen in Sachen nationale Sicherheit hat sich seitdem wenig geändert. Zugutehalten muss man ihm, dass er nach seinem Amtsantritt Folter untersagte und CIA-Gefängnisse schließen ließ, in denen Verdächtige spurlos für Monate oder Jahre verschwanden. So endeten zwei der schändlichsten Praktiken, die die Bush-Regierung als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 begonnen hatte. Doch Obama hat sich auch geweigert, jemanden für diese Menschenrechtsverstöße anklagen zu lassen. Er hat Bemühungen verhindert, diese Verstöße zu untersuchen und den Opfern Wiedergutmachung zukommen zu lassen.

Darüber hinaus hat Obama wenig für sein Versprechen getan, das Gefangenenlager Guantanamo Bay zu schließen. Auch ließ er weiter Verdächtige vor Militärgerichte bringen, obwohl diese Gerichte grundlegend fehlerhaft sind und ihre Bilanz kläglich ist. In zwei Bereichen, bei gezielten Tötungen – häufig durch Drohnen – und bei der elektronischen Massenüberwachung, hat er die Programme seines Vorgängers aufgestockt und erweitert.

Bei ihrer Drohnenpolitik hat die Regierung Obama weder ihre eigene zu Protokoll gegebene Strategie eingehalten noch deutlich gemacht, welche rechtliche Grundlage ihrer Meinung nach spezielle Angriffe rechtfertigt. Formell hat die Regierung Obama dem von der Vorgängerregierung ausgerufenen „globalen Krieg gegen den Terror“ abgeschworen. Dennoch beteuert sie, man stehe in einem bewaffneten, geographisch nicht eingegrenzten Konflikt mit den Taliban, al-Kaida und deren Verbündeten. Die Regierung hat gezielte Tötungen in Pakistan, dem Jemen und in Somalia durchgeführt und erklärt, man stehe im Krieg mit diesen bewaffneten Gruppen, oder sich auf die nationale Sicherheit berufen.

Doch berücksichtigt man, dass an vielen dieser Orte die Gewalt gegenüber den Vereinigten Staaten bestenfalls sporadisch ist, scheint es alles andere als eindeutig, dass hier überhaupt die freizügigeren Gesetze der Kriegsführung anzuwenden sind. Selbst wenn: Auf dieser Rechtsgrundlage wurden unrechtmäßig Zivilisten getötet, ohne dass die USA dies untersucht hätten oder dass Entschädigungsleistungen an die Opfer oder deren Familien bekannt wurden. Auch internationale Menschenrechtsstandards lassen den Einsatz tödlicher Gewalt zu, allerdings nur unter einem deutlich enger gesteckten Rahmen, nämlich nur dann, wenn die Gewalt absolut notwendig ist, um eine unmittelbare tödliche Bedrohung abzuwenden. So betrachtet wären noch deutlich mehr Opfer der Drohnenangriffe unrechtmäßig ums Leben gekommen.

Obama deutete in einer Rede im Mai an, dass die Regeln zur Kriegsführung ab einem nicht näher spezifizierten Zeitpunkt nicht mehr gelten sollten. Weiter skizzierte er Regeln, die bei Drohnenangriffen die Opfer unter Zivilisten reduzieren sollen – Regeln, die in vielerlei Hinsicht Menschenrechtsstandards näher sind als den Bestimmungen zur Kriegsführung, auf die sich CIA und Militär berufen. Aber es ist alles andere als eindeutig, dass diese angekündigten Strategien auch tatsächlich befolgt werden. Noch immer sterben Zivilisten und die Regierung Obama weigert sich bis auf wenige Ausnahmen, öffentlich Verantwortung für die Angriffe zu übernehmen.

Washington scheint es überhaupt nicht eilig damit zu haben, zu zeigen, dass die Verwendung von Drohnen für Angriffe rechtmäßig ist. Momentan ist die US-Regierung praktisch die einzige, die Drohnen für diesen Zweck nutzt. Aber das wird sich ändern und Washington wird zweifelsohne bedauern, Präzedenzfälle geschaffen zu haben. Regierungen können nun jeden, den sie als Bedrohung ansehen, als „Kämpfer“ bezeichnen, mit dem nach den Regeln der Kriegsführung umgegangen werden kann anstatt nach den strengeren Bestimmungen internatioanler Menschenrechtskonventionen.

Dank der Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden weiß die Welt nun von der praktisch uneingeschränkten elektronischen Massenüberwachung, die die US-Regierung gemeinsam mit einigen Verbündeten durchführt, speziell mit Großbritannien. Niemand stellt in Frage, dass Regierungen aus Gründen der nationalen Sicherheit nach Vorlage ihrer Beweise manchmal zielgerichtet überwachen müssen. Aber die Massenüberwachung, die die USA ohne derartige Einschränkungen durchführen, hat in einer modernen Welt, in der elektronische Kommunikationsmöglichkeiten praktisch unverzichtbar sind, das Recht auf Privatsphäre größtenteils ausgelöscht.

Zur Rechtfertigung ihres Verhaltens beruft sich die US-Regierung auf einige rechtliche Annahmen, die einer ernsten Überprüfung nicht standhalten, auch wenn die meisten von einem geheimen und respektvollen Foreign Intelligence Surveillance Court ratifiziert wurden, einem Gericht, dem nur die Argumentation der Regierung vorgetragen wird. So hat die Regierung keinerlei Hemmungen, Metadaten über möglichst alle Telefonanrufe in den USA zu führen, weil gemäß stark veralteter Bestimmungen niemand ein rechtmäßiges Anrecht auf Privatsphäre hat, was diese Informationen anbelangt. Schließlich teile man diese Informationen ohnehin mit seinem Telefonanbieter. Obwohl ein hoher Prozentsatz der globalen Online- und Telefonkommunikation über die USA läuft, stellt sich die Regierung auf den Standpunkt, dass nicht in den USA lebende Ausländer keinerlei Recht auf Privatsphäre haben – nicht einmal, was den Inhalt ihrer Kommunikation anbelangt. Und die Regierung macht es sich bequem: Das Recht auf Privatsphäre sei nicht betroffen, so lange man Kommunikationsinformationen nur sammle. Es greife erst, wenn man die Daten prüfe! Als sei es okay, wenn die Regierung die Schlafzimmer aller Menschen per Videokamera überwache, die Aufnahmen speichere und sich nur dann ansehe, wenn ein zwingender Grund vorliegt.

Die weltweite Empörung über das Herumtrampeln auf der Privatsphäre lässt hoffen, dass ein Wandel eintritt. So haben Brasilien und Deutschland beispielsweise eine Resolution bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen eingebracht. In dem einstimmig verabschiedeten Aufruf heißt es, Verletzungen der Privatsphäre müssten weiter geprüft werden im Kontext inländischer und extraterritorialer Überwachung und auch auf Massenebene. Diese Entwicklung ist begrüßenswert, gibt es doch wenig Transparenz, inwieweit neben den USA und ihren engsten Verbündeten auch andere Regierungen Überwachungsmaßnahmen vorgenommen haben. Trotz aller Proteste ist es beunruhigend, dass Länder, die sich an die Menschenrechte halten, so wenig Bereitschaft zeigen, dem Informanten Snowdon Unterschlupf vor den Bemühungen der USA zu gewähren, ihn wegen Spionage vor Gericht zu bringen. Genutzt hat das leider Russland: Das Land hat Snowden vorläufiges Asyl gewährt und präsentiert sich nun als Vorkämpfer für den Schutz der Privatsphäre.

Man muss Obama zugutehalten, dass er einen Reformausschuss ins Leben gerufen hat, der auch 46 Änderungen der Strategie vorschlug – ein sehr guter Ausgangspunkt für eine Reform. So forderte der Ausschuss unter anderem, dass die Regierung nicht länger massenhaft Metadaten sammelt, dass die Privatsphäre von Nicht-US-Bürgern besser geschützt wird und dass ihr Handeln transparenter wird. Noch ist jedoch unklar, ob irgendeine dieser Empfehlungen umgesetzt wird. Die USA sind zu weit gegangen und nun besteht die Gefahr, dass andere Regierungen – teilweise auch solche mit wenig Achtung vor den Menschenrechten – erzwingen, dass Nutzerdaten innerhalb ihrer eigenen Grenzen bleiben. Das Potenzial für mehr Internetzensur nimmt so zu.

Mehr Schutz für die Menschenrechte

Der Schutz der Menschenrechte hängt von vielen Elementen ab: Die Szene der Aktivisten und NGOs muss lebendig sein, die Öffentlichkeit muss an die Bedeutung von Grundrechten glauben, Regierungen müssen dafür eintreten, diese Prinzipien zu bewahren. Außerdem ist eine internationale Infrastruktur entstanden, die den Schutz der Menschenrechte stärken soll. Zwei Entwicklungen aus dem vergangenen Jahr sind dabei besonders hervorzuheben: Erstens wird der UN-Menschenrechtsrat in Genf wie erhofft immer stärker zu einer führenden multilateralen Institution, die für den Schutz der Menschenrechte eintritt. Zweitens wurden zwei neue Abkommen beschlossen, die den Schutz einiger der am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen verbessern sollten.

UN-Menschenrechtsrat macht Mut

Nach furchtbarem Start zeigte der Rat im vergangenen Jahr mehr Potenzial. 2006 war der Menschenrechtsrat als Nachfolger der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen gegründet worden. Die Kommission hatte an Glaubwürdigkeit verloren, nachdem ihr repressive Regierungen in Scharen beitraten und versuchten, mit ihren Stimmen Rügen abzuwenden. Beim Rat sind die Aufnahmebedingungen strenger, aber in den ersten Jahren war er dennoch wenig erfolgreicher als sein Vorgänger.

In den vergangenen Jahren hat der Rat jedoch gezeigt, was in ihm steckt. Wichtig war, dass die USA dem Rat beigetreten sind, nachdem Obamas Vorgänger Bush das Gremium hatte links liegen lassen. Auch andere Regierungen spielten eine wichtige Rolle, beispielsweise Mexiko, die Schweiz, Chile, Botswana, Brasilien, Argentinien, Mauritius, Benin, die Malediven, Costa Rica sowie mehrere EU-Staaten. Gemeinsam konnten sie politische Gräben überwinden und die Apathie abschütteln, die in der Vergangenheit oft ein effektives Arbeiten verhindert hatte. Selbst traditionell eher zurückhaltendere Länder wie Nigeria und Thailand konnten zu mehr Produktivität bewegt werden.

Die positivsten Ergebnisse zeigten sich im Fall Sri Lankas. 2009 starben dort zum Ende des Konflikts mit den Tamil Tigers rund 40 000 Zivilisten. Was machte der Rat? Er gratulierte der Regierung als erstes zu ihrem Sieg. Doch in den vergangenen zwei Jahren wurde die Regierung Sri Lankas gedrängt, ihr Versprechen einzuhalten, Kriegsverbrechen beider Seiten zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.

Ein weiterer von mehreren positiven Schritten: Im März 2013 wurde ein Untersuchungsausschuss gegründet, der Beweise für Menschenrechtsverbrechen Nordkoreas sammelt. Das ist der erste Schritt hin zu einer möglichen Anklage der Verantwortlichen.

Diese und ähnliche Schritte zeigen, dass im Rat eine Mehrheit existiert, die für den Schutz der Menschenrechte eintritt. Daran ändert auch nichts, dass Ende 2013 Länder wie China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien in den Rat gewählt wurden, die in der Vergangenheit einer strikten Einhaltung der Menschenrechte ablehnend gegenüberstanden. Mit den richtigen diplomatischen Anstrengungen kann diese Mehrheit aktiviert werden, um auf die schwersten Menschenrechtskrisen zu reagieren.

Zwei neue Abkommen zum Schutz der Menschenrechte

Zu den verwundbarsten Arbeitnehmern gehören die Abermillionen Frauen und Mädchen, die weltweit als Reinigungskräfte und Pflegepersonal in Haushalten arbeiten. Sie arbeiten isoliert und seit jeher abgeschnitten von dem grundlegenden Schutz, der den meisten anderen Arbeitnehmern durch nationales Recht gewährt wird. Das Risiko, wirtschaftlich ausgebeutet zu werden, ist bei ihnen hoch, ebenso das Risiko des körperlichen oder sexuellen Missbrauchs und des Menschenhandels. Viele Regierungen zögern bislang, die Arbeitsbedingungen in Privathaushalten zu regulieren, und die Arbeitgeber tischen gerne das Märchen auf, dass diese Arbeiter wie Familienmitglieder behandelt werden.

Diese Zustände sollten sich im Rahmen des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte ändern, das seit September 2013 gilt. Das Abkommen schützt Arbeitnehmer vor Missbrauch und Schikane und gewährt ihnen zentrale Rechte wie einen freien Tag pro Woche, eine Begrenzung der Arbeitszeit und einen Mindestlohn. Hauspersonal, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Menschenrechtsaktivisten nutzen die Konvention als Hebel, um nationale Reformen zu fordern. Seit das Übereinkommen vor zwei Jahren verabschiedet wurde, haben Dutzende Länder wichtige Reformen beschlossen, von weitreichenden neuen Gesetzen in den Philippinen und Argentinien bis zu neuen Schutzmaßnahmen in der Verfassung Brasiliens. Noch ist viel zu tun, aber der bisherige Zustand, dass Hausangestellte im Landesrecht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden, ändert sich.

Fortschritte hat die Welt auch beim Umgang mit Quecksilber und den Gefahren der Quecksilbervergiftung erzielt. Hier herrscht Einigkeit, dass die Menschen das Recht auf die bestmöglichen Gesundheitsstandards haben. Beim Großteil des weltweiten Kleinbergbaus wird Gold mithilfe von Quecksilber gewonnen. Quecksilber ist giftig und besonders für Kinder schädlich, es kann zu lebenslangen körperlichen und geistigen Schäden führen. Im Oktober wurde ein Abkommen verabschiedet, das Regierungen verpflichtet, die gefährlichsten Verwendungszwecke von Quecksilber im Bergbau abzuschaffen und andere, quecksilberfreie Arten des Goldschürfens zu fördern.

Zusammenfassung

2013 war ein unruhiges Jahr mit zahlreichen Gräueltaten in einigen Ländern und einem Vormarsch von Repressalien in anderen Staaten. Dennoch war 2013 auch ein Jahr, in dem die Befürworter der Menschenrechte sich vehement widersetzten. In einigen Fällen konnten sie einen Sieg davontragen. Häufig führten die Auseinandersetzungen nicht sofort zu einem Sieg, aber erschwerten den Missbrauch zumindest – eine Strategie, die langfristig eher dazu führt, dass die Menschenrechtsverletzungen abklingen.

Das Prinzip der Schutzverantwortung stand zweifelsohne unter Druck. Der Preis, den die syrische Bevölkerung dafür bezahlen musste, war unsäglich hoch. Aber die Doktrin zeigte sich als so widerstandsfähig, dass sie von Massenverfolgung bedrohten Menschen in mehreren afrikanischen Ländern Unterstützung brachte. Eine beträchtliche Zahl von Staats- und Regierungschefs beschloss, die Mehrheitsverhältnisse nach eigenem Gusto zu messen und entsprechend zu regieren, ohne dabei diejenigen Rechte zu respektieren, die die Beteiligung aller Teile der Gesellschaft am politischen Leben vorsehen oder es zumindest allen Bürgern ermöglichen, frei von Missbrauch durch den Staat zu leben. Öffentliche Proteste führten allerdings dazu, dass den Staats- und Regierungschefs die erhoffte Legitimierung ihres Vorgehens versagt blieb. Das altbekannte Problem, das im Namen der Terrorbekämpfung Menschenrechte verletzt werden, verlagerte sich auf die elektronische Massenüberwachung und gezielte Tötungen durch Drohnen. Der traditionelle Versuch, rechtliche Fragen mit dem Verweis auf die nationale Sicherheit abzuwürgen, ist ganz klar gescheitert. Das Jahr brachte alles in allem mehr als genug Leid, bot jedoch auch die Hoffnung, dass daran gearbeitet wird, diese Menschenrechtsverletzungen einzudämmen.

Kenneth Roth ist Executive Director von Human Rights Watch