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Angesichts der politischen und wirtschaftlichen Krise, in der sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten befinden, genoss der Schutz der Menschenrechte im vergangenen Jahr nur selten Vorrang, insbesondere wenn es sich bei den Betroffenen um marginalisierte oder unbeliebte Gruppen wie Roma, Migranten oder Asylsuchende handelte.

Trotz der Verschlechterung der Menschenrechtslage in Ungarn und anderswo, wurden die EU-Institutionen ihren Pflichten zur Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta weitgehend nicht gerecht. Dabei zeigte sich besonders der Europäische Rat nicht willens, die Mitgliedstaaten für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Inhalt

Einwanderungs- und Asylpolitik der EU
Diskriminierung und Intoleranz
Terrorismusbekämpfung
Menschenrechtsfragen in EU-Mitgliedstaaten
   - Deutschland
   - Frankreich
   - Griechenland
   - Großbritannien
   - Italien
   - Niederlande
   - Polen
   - Rumänien
   - Spanien
   - Ungarn

Einwanderungs- und Asylpolitik der EU 

Trotz der Bemühungen zur Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (CEAS) bis Ende 2012 begegneten Migranten und Asylsuchende weiter Schwierigkeiten beim Asylzugang sowie mangelhaften Aufnahmeß und Haftbedingungen. Dies galt auch für Kinder. Bei Redaktionsschluss hatte die EU noch keine gemeinsame Strategie verabschiedet, um angemessen auf die Flüchtlingskrise infolge des Syrienkonflikts zu reagieren. Syrische Flüchtlinge begegneten je nach Mitgliedsstaat erheblichen Unterschieden beim Zugang zu Schutz.

Im April verabschiedete die EU ihre Strategie „Aktion gegen Migrationsdruck“, welche ein breites Spektrum von Maßnahmen beinhaltet, darunter eine Stärkung der Fähigkeit von EU-Anrainerstaaten zur Grenzkontrolle sowie ihrer Möglichkeiten, Personen Zuflucht und humanitären Schutz zu bieten, die andernfalls in EU-Staaten weiterreisen würden.

Die Migration auf dem Seeweg über das Mittelmeer ging zurück. Dennoch starben von Januar bis November über 300 Menschen auf hoher See. Im April veröffentlichte die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) einen Bericht, der in einem „Katalog des Scheiterns“ die Versäumnisse der EU-Staaten, Libyens und der NATO dokumentiert, welche zum Tod von 63 Bootsflüchtlingen im April 2011 führten. Die Verhandlungen über die Einrichtung des Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR) wurden fortgesetzt, begleitet von Bedenken über fehlende Richtlinien und Mechanismen zur Rettung von Migranten und Asylsuchenden auf hoher See,.

Im September erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union die Bestimmungen für die Seeüberwachung durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex für ungültig. Dies galt insbesondere auch für die Regelungen dafür, wo gerettete Bootsmigranten an Land gebracht werden dürfen. Grund für die Entscheidung war die fehlende Billigung durch das Europäische Parlament. Die Regeln bleiben jedoch solange in Kraft, bis neue Bestimmungen verabschiedet werden. Im März leitete der Europäische Bürgerbeauftragte eine Untersuchung über die Umsetzung von Grundrechten durch Frontex ein, die bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen war. Im September ernannte Frontex einen erstmals einen internen Grundrechtebeauftragten.

Die Überprüfung der gemeinsamen EU-Asylrichtlinien wurde fortgesetzt. Im Dezember 2011 wurden Änderungen der Qualifikationsrichtlinie gebilligt, welche die Berücksichtigung der Genderidentität sowie geschlechtsspezifischer Formen der Verfolgung bei der Feststellung des Schutzanspruchs ausdrücklich anerkennen. Die abschließende Billigung von Änderungen an der Aufnahmerichtlinie und den Dublin-II-Bestimmungen durch das EU-Parlament und den Rat wird bis Ende 2012 erwartet. Die geplanten Änderungen bei den Aufnahmebedingungen würden zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und die Mitgliedsstaaten verpflichten, schutzbedürftige Gruppen festzulegen, gleichzeitig aber weiterhin die Inhaftierung von Asylsuchenden, einschließlich unbegleiteter Kinder, erlauben.

Die vorgeschlagenen Änderungen an Dublin II würden Überstellungen in Staaten verbieten, in denen Asylsuchenden unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung drohen, und damit ein Urteil umsetzen, das der Europäische Gerichtshof im Dezember 2011 gegen Griechenland fällte. Ferner sind verbesserte Schutzmechanismen vorgesehen. Die allgemeine Regelung, wonach das Ersteinreiseland in der EU für die Bearbeitung aller Ansprüche verantwortlich ist, soll jedoch unverändert bleiben. Im September urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Mitgliedstaaten auch im Umgang mit Asylsuchenden, die auf eine Überstellung im Rahmen der Dublin-II-Verordnung warten, die darin festgelegten Mindestaufnahmestandards einhalten muss.

Im September veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Zwischenbericht über den Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige. Dieser stellt Verbesserungen bei Koordination und zielgerichteter EU-Finanzierung fest und bescheinigt dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen eine positive Rolle, erkennt jedoch weiterhin Probleme bei der Datenerfassung. Die Diskrepanzen bei den Prozeduren zur Altersfeststellung dauern an. In Griechenland, Italien und Malta finden weiter mangelhafte Prozeduren Anwendung, die den Zugang zu angemessener Handhabung beeinträchtigen. Weiterhin kommt es in EU-Staaten wie Griechenland oder Malta zur Inhaftierung unbegleiteter Flüchtlingskinder. Im Juli veranlasste Malta eine Prüfung seiner Einwanderungshaft, einschließlich der Richtlinien für Kinder, deren Alter nicht eindeutig festgestellt werden kann.

Im September schloss sich Dänemark den Bemühungen Norwegens, Großbritanniens und Schwedens an, mithilfe der EU-finanzierten Europäischen Rückführungsplattform für unbegleitete Minderjährige (ERPUM) die Abschiebung afghanischer Flüchtlingskinder einzuleiten, obwohl diesen in Afghanistan Armut, Gewalt und die Rekrutierung als Kindersoldaten drohen. Bei Redaktionsschluss standen die Abschiebungen noch aus.

Im März verabschiedete die EU ein Regelwerk für die Wiedereingliederung von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer, einschließlich einer verbesserten Finanzierung. Fünf EU-Staaten kündigten im vergangenen Jahr eigene Wiedereingliederungsprogramme an. Die Wiedereingliederung von Flüchtlingen des Libyenkonflikts schritt jedoch nur langsam voran. Im September siedelte Deutschland 195 Flüchtlinge um, die in Tunesien Zuflucht gesucht hatten.

Im Juni billigten die EU-Innenminister den Vorschlag auch innerhalb des Schengen-Gebiets – einer grenzkontrollfreien Zone, dem 25 EU-und andere Staaten angehören – wieder Grenzkontrollen durch die Mitgliedstaaten zu erlauben, sofern ein Staat die EU-Außengrenzen nicht ausreichend sichert. Es herrschen weiter Bedenken, dass EU-Staaten wie Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Italien an EU-internen Landesgrenzen stichprobenartigen Kontrollen nach Herkunftsmerkmalen („ethnic profiling“) durchführen. In Reaktion auf den 73-prozentigen Anstieg von Asylanträgen von Personen aus Balkan-Staaten – vorwiegend Roma und Albaner aus Serbien und Mazedonien, deren Anträge meist abgelehnt wurden – forderteneinige EU-Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, erneute Visabeschränkungen für Staatsbürger der Balkanstaaten. Im Oktober rief die EU-Kommission die Regierungen der Balkanstaaten auf, dem Trend entschiedener entgegenzuwirken.

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Diskriminierung und Intoleranz 

Wie eine im Mai 2012 veröffentlichte Umfrage der EU-Grundrechteagentur belegt, leiden Roma in 11 der untersuchten EU-Staaten unter Armut und Ausgrenzung, wie beispielsweise an der extrem hohen Arbeitslosigkeit (rund 66 Prozent) und dem geringen Anteil weiterführender Schulabschlüsse (rund 15 Prozent) zu erkennen ist. Ebenfalls im Mai stellte die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht über die Integration von Roma in den EU-Mitgliedstaaten Mängel bei Gesundheitsversorgung und Wohnbedingungen fest. Im August gab die Kommission bekannt, sie beobachte die Räumungen und Abschiebungen osteuropäischer Roma durch Frankreich. Im September richtete sie eine schriftliche Anfrage an Italien, um Information über die Diskriminierung von Roma einzuholen.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) warnte im Mai vor einer Zunahme der Intoleranz und Gewalt gegen Migranten im Zuge wirtschaftlicher Schwierigkeiten und staatlicher Sparmaßnahmen. Nils Muižnieks, der Menschenrechtskommissar des Europarats, forderte im Juli, mit Verweis auf Verbote von Ganzkörperverschleierung und ethnisch selektive Polizeikontrollen, einen „europäischen Frühling“ gegen islamfeindliche Vorurteile.

Im Oktober verabschiedete die EU eine Richtlinie über Mindeststandards beim Opferschutz, welche den diskriminierungsfreien Zugang zu Rechtsmitteln sichern und auch für undokumentierte Migranten gelten soll. Bei Redaktionsschluss hatten 14 EU-Staaten das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet (aber nicht ratifiziert). Großbritannien, trat der Konvention im Juni bei, Belgien und Italien folgten im September.

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Terrorismusbekämpfung 

Opfer und EU-Parlamentarier fordern weiterhin Rechenschaft für die Komplizenschaft europäischer Staaten bei Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Anti-Terror-Maßnahmen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eröffnete im Mai sein erstes Verfahren wegen der mutmaßlichen europäischen Komplizenschaft bei der Überstellung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri, der im Jahr 2003 in Mazedonien gefangen gehalten und anschließend von den USA nach Afghanistan überstellt und dort gefoltert worden war. Ähnliche Klagen gegen Polen, Rumänien und Litauen sind weiterhin bei Gericht anhängig.

In einem Bericht und einer begleitenden, im September verabschiedeten Resolution kritisierte das EU-Parlament, dass die öffentliche Strafverfolgung der heimlichen Billigung von Menschenrechtsverletzungen oft durch einen Mangel an Transparenz und die Überbeanspruchung von Staatsgeheimnissen behindert werde. Der Bericht fordert umfassende Ermittlungen in Rumänien, Litauen und Polen und ruft andere EU-Staaten zur Freigabe von Informationen über geheime CIA-Flüge in ihrem Luftraum auf.

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Menschenrechtsfragen in EU-Mitgliedstaaten 

Deutschland 

Im Juli entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Asylbewerber und Flüchtlinge die gleichen Sozialleistungen erhalten müssen wie deutsche Staatsbürger. Die Richter ordneten für rund 130.000 Personen rückwirkende Zahlungen ab 2011 an. Im März entfachte der Selbstmord eines Asylbewerbers in Würzburg landesweit eine Reihe von Protesten gegen die Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften, die Residenzpflicht für Asylbewerber und die Hürden beim Arbeitsmarktzugang.

Mehrere Bundesländer, darunter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, schoben erneut Roma in den Kosovo ab, trotz andauernder Bedenken hinsichtlich der Bedingungen, welche die Abgeschobenen dort vorfinden, etwa Probleme beim Zugang zum Bildungssystem.

Nach wiederholten Pannen bei den Ermittlungen gegen eine Neonazizelle, die für die Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin verantwortlich war, traten im Juli drei leitende Geheimdienstbeamte zurück. Im Oktober bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt den bereits 2002 anerkannten Schadenersatzanspruch eines verurteilten Kindsmörders, weil ein Polizist diesem beim Verhör mit Gewalt gedroht hatte.

Bei Redaktionsschluss prüfte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe, die rassistische Motive zu einem erschwerenden Begleitumstand bei Straftaten erheben sollen, und eine weitere Novelle, die Hassverbrechen als gesonderten Straftatbestand etablieren würde. Im Oktober urteilte die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts Koblenz, dass ethnisch selektive Personenkontrollen durch die Bundespolizei zur Identifizierung illegaler Einwanderer gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Damit revidierten die Richter ein im Februar getroffenes Urteil, welches die Methode für zulässig erklärt hatte.

Nach einem Urteil des Kölner Amtsgerichtes vom Juni, das die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung einstufte, schlug die Bundesjustizministerin eine Gesetzgebung vor, die die Legalität von religiös-motivierter Beschneidung klären soll. Das Kölner Urteil rief eine Debatte über Religionsfreiheit und die Rechte des Kindes hervor. Ebenfalls im Juni rief Kanzlerin Angela Merkel zu mehr Toleranz gegenüber Muslimen auf.

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Frankreich 

Frankreich ließ im Sommer eine Reihe von Roma-Camps räumen und Bewohner ohne Aufenthaltstitel abschieben. Die Räumungskampagne knüpfte an eine ähnliche Aktion im Jahr 2010 an und ließ Zweifel an den Versprechungen des im Mai neugewählten sozialistischen Präsidenten François Hollande aufkommen, der angekündigt hatte, stärker gegen Diskriminierung vorzugehen. Bis Mitte September wurden schätzungsweise 4.000 Menschen zum Verlassen ihrer Unterkünfte gezwungen, Hunderte wurden nach Osteuropa abgeschoben.

Die UN-Sonderberichterstatter für angemessenes Wohnen, Migrantenrechte, Minderheitenrechte und Rassismus äußerten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Besorgnis über die fehlende Bereitstellung von Ersatzunterkünften, das Risiko von Kollektivabschiebungen und die Stigmatisierung von Roma. Im September lockerte die französische Regierung die Regelungen für den Arbeitsmarktzugang von Osteuropäern, einschließlich Roma, und unterzeichnete ein Abschiebeabkommen mit Rumänien, in dem Wiedereingliederungsmaßnahmen vorgesehen sind.

Im September zog die Regierung angesichts massiver Widerstände von Seiten der Polizeigewerkschaften den Vorschlag zurück, ein Kontrollformular (stop form) einzuführen, das bei Personenkontrollen von der Polizei an die betroffene Person auszuhändigen ist und den Grund der Kontrolle schriftlich festhält. Ein solches Formular gilt als Mittel zur Steigerung der Verantwortlichkeit bei der Polizei und wurde aufgrund andauernder Bedenken hinsichtlich ethnisch selektiver Personenkontrollen ins Gespräch gebracht. Im Oktober sprach sich auch der französische Ombudsmann für Menschenrechte für Reformen aus und forderte gesetzliche Regelungen für Leibesvisitationen bei Polizeikontrollen. Im Juni urteilte Frankreichs oberstes Strafgericht, die Polizei sei nicht befugt, von einer Person – ungeachtet ihres Verhaltens – einen Nachweis dafür zu verlangen, dass sie berechtigt sei, sich in Frankreich aufzuhalten. Ein solches Vorgehen verletze die EU-Normen über Freizügigkeitsrechte, so die Richter.

Nach einem Urteil des EGMR gegen Frankreich im Januar 2012, wegen der gemeinsamen Inhaftierung zweier Kleinkinder mit ihren Eltern im Jahr 2007, bemühte sich die Regierung, die gemeinsame Inhaftierung von Kindern und ihrer Eltern, denen Abschiebung droht, zu begrenzen. Ein im Juli verbreitetes Rundschreiben der Regierung stellte jedoch klar, dass die Inhaftierung von Familien mit Kindern weiterhin möglich ist, falls die Familie gegen Wohnsitzauflagen verstößt bzw. Familienmitglieder untertauchen.

Im Februar urteilte der EGMR im Fall eines sudanesischen Asylbewerbers, dass das beschleunigte Asylverfahren, in dem die Möglichkeit einer aufschiebenden Berufung fehlt, keinen wirksamen Schutz vor Refoulement bietet.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter äußerte sich im April  besorgt über die Bedingungen und die Behandlung in polizeilichen bzw. für Migranten bestimmten Hafteinrichtungen und psychiatrischen Einrichtungen. Es empfahl weitere Reformen, um allen Strafverdächtigen von Beginn ihrer Haft an Zugang zu einem Anwalt zu geben.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz gegen sexuelle Belästigung. Zuvor hatte das Verfassungsgericht die bestehenden Bestimmungen aufgrund ihrer Unklarheit für unzulässig erklärt. Das neue Gesetz berücksichtigt ein breiteres Spektrum von Situationen, auch über den Arbeitsplatz hinaus, und beinhaltet erstmals Schutzbestimmungen auf der Grundlage der Genderidentität. Im November legte die Regierung einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen vor.

Nachdem Mitte September ein jüdischer Supermarkt in einem Pariser Vorort Ziel eines Handgranaten-Anschlags wurde, führten die Behörden im Oktober in mehreren Städten Razzien durch, bei denen insgesamt 11 Personen verhaftet wurden. Ein Mann wurde bei der Aktion getötet. Das Parlament prüft derzeit einen Gesetzentwurf, der terroristische Akte französischer Staatsbürger auch dann unter Strafe stellt, wenn sie im Ausland verübt werden. Die Maßnahme, durch die auch der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers im Ausland strafrechtlich verfolgt werden könnte, war noch von der Vorgängerregierung vorgeschlagen worden, nachdem ein selbsterklärter Al-Kaida-Symphatisant im März sieben Menschen – darunter drei jüdische Kinder und ein Rabbi – erschossen hatte.

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Griechenland 

Aufgrund der schweren Wirtschaftskrise war das Jahr 2012 geprägt von Entbehrungen und Protesten. Die rechtsextreme und einwandererfeindliche Partei Goldene Morgenröte erreichte bei den Parlamentswahlen im Juni sieben Prozent der Stimmen und zog zum ersten mal ins Parlament ein.

Im April wurde ein Gesetz gebilligt, das der Polizei die Inhaftierung von Migranten und Asylbewerbern auf der Grundlage übermäßig weit gefasster medizinischer Kriterien erlaubt, etwa der herkunftsabhängigen Anfälligkeit für Infektionskrankheiten oder falls die betreffende Person unter Bedingungen lebt, die minimale Hygienestandards nicht erfüllen. Das UN-Antifolterkomitee verurteilte die Maßnahme.

Die neugewählte Regierung führte die harte Einwanderungspolitik der Vorgängerregierung fort. Der im Februar begonnene Bau eines 12,5 Kilometer langen Zauns entlang der griechisch-türkischen Grenze stand bei Redaktionsschluss unmittelbar vor der Fertigstellung. Eine seit August andauernde landesweite Großrazzia hatte bis Mitte November bereits zur Festnahme und Befragung von über 50.000 mutmaßlichen undokumentierten Einwanderern allein auf Grundlage ihres Erscheinungsbilds sowie 3.700 Inhaftierungen geführt. Bis Ende Oktober wurden mehr als 1.900 Personen abgeschoben; 1.690 weitere kehrten im Rahmen des freiwilligen Rückführungsprogramms der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zurück. Bei Redaktionsschluss dauerte die Operation weiterhin an.

Die schwerwiegenden Missstände im Asylsystem dauern an. Die im März neu geschaffenen Kontrollbehörden, die Empfang von Asylbewerbern und die Bearbeitung ihrer Anträge überwachen sollen, waren noch im November wegen Verzögerungen bei der Einstellung des Personals nicht vollständig arbeitsfähig. Migranten begegneten weiter erheblichen Hindernissen bei der Einreichung von Asylanträgen. Die aktuellsten Zahlen belegen, dass Griechenland auch 2011 das Land mit der niedrigsten Quote von positiven Entscheidungen zu Asylanträgen im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Anträge in Europa war (2 Prozent).

Im Juli, September und November befand der EGMR Griechenland in fünf unabhängigen Urteilen für schuldig, undokumentierte Migranten und Asylbewerber während ihrer Haft unmenschlichen und herabwürdigenden Bedingungen ausgesetzt zu haben. Im Oktober erhöhte die Regierung die zulässige Hafthöchstdauer für Asylbewerber von 3 auf 15 Monate (und von 6 auf 18 Monate für Personen, die ihren Asylantrag erst nach der Inhaftierung stellen). Durch die Entscheidung wird die Überbelegung von Hafteinrichtungen voraussichtlich weiter zunehmen.

Zwischen April und Oktober 2012 richtete Griechenlandfünf neue Haftlager für undokumentierte Migranten ein. Weitere Einrichtungen auf Inseln sind in Planung, in Reaktion auf die  gestiegene Zahl von Einwanderern, unter anderem aus Szrien. Die EU-Kommission, das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und das UN-Antifolterkomitee wiesen auf die problematischen Bedingungen in den Haftzentren hin. Auch Nichtregierungsorganisationen dokumentierten in ihren Berichten die unzulässigen Haftbedingungen auf Inseln, etwa durch Überbelegung und mangelnde Hygiene oder eingeschränkten Zugang zu Wasser, Nahrungsmitteln und medizinischer Versorgung.

Die fremdenfeindliche Gewalt in Griechenland erreichte alarmierende Ausmaße und es kam regelmäßig zu Übergriffen gegen Asylbewerber. Hinweise auf eine Beteiligung von Mitgliedern der Goldenen Morgenröte häuften sich. Im Oktober präsentierte der Minister für öffentliche Ordnung einen Entwurf für ein präsidiales Dekret zur Schaffung spezialisierter Polizeieinheiten, die gegen rassistische Gewalt vorgehen sollen. Im September hatte der Justizminister bereits Gesetzesreformen angekündigt, um die Strafen für Hassverbrechen zu verschärfen.

Der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, urteilte im November, die in einem Gesetz von 2010 festgelegten Kriterien für den Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft seien zu schwach. Die Regierung kündigte an, rasch einen strengeren Anforderungskatalog vorzulegen.

Das gemeinsame HIV/AIDS-Programm der UN zeigte sich im Mai besorgt über die Veröffentlichung von Fotos und persönlichen Informationen (einschließlich HIV-Status) mutmaßlicher Prostituierter, die von der Polizei festgenommen wurden, weil sie, wie behauptet wird,trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Verkehr mit Kunden gehabt hatten.

Im Mai erklärte das UN-Komitee für die Rechte des Kindes, man sei tief beunruhigt über die unmenschlichen Bedingungen, denen Kinder mit Behinderungen im Kinderheim von Lechaina ausgesetzt seien. Das Komitee appellierte an die griechische Regierung, Kinder mit Behinderungen niemals unter derartigen Bedingungen unterzubringen.

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Großbritannien 

Im Mai senkte die Regierung die maximale Haftdauer für Terrorverdächtige vor Anklageerhebung von 28 auf 14 Tage. In Notfällen hat das Parlament jedoch die Möglichkeit, die 28-tägige Inhaftierung wieder einzuführen. Die umstrittenen Kontrollverfügungen für Terrorverdächtige wurden durch neue Regelungen ersetzt, die keinen Zwang zum Wohnortwechsel mehr zulassen und kürzeren Fristen unterliegen. Die neuen Maßnahmen dürfen jedoch weiterhin zumindest teilweise auf der Grundlage von geheim gehaltenem Beweismaterial angewendet werden. In Krisensituationen kann die Regierung zudem sehr rasch weitgehendere Vollmachten genehmigen.

Ein neuer Gesetzentwurf, der dem Parlament derzeit vorliegt, soll in Fällen, welche die nationale Sicherheit betreffen, die Möglichkeit geheimer Anhörungen durch reguläre Gerichte ausweiten und damit die Veröffentlichung von Material verhindern, welches eine Verwicklung Großbritanniens in die Gesetzesverstöße anderer Staaten belegt. Im September äußerte der UN-Sonderberichterstatter für Folter die Sorge, der Gesetzentwurf könne die Strafverfolgung von Folter behindern.

Im Januar stoppte die Regierung eine auf breite Kritik gestoßene Untersuchung über die Verwicklung Großbritanniens in Gefangenenüberstellungen und Folter. Zur Begründung verwies sie auf neue strafrechtliche Ermittlungen wegen der britischen Komplizenschaft bei Überstellungen und Folter in Libyen durch die Sicherheitskräfte Muammar Gaddafis. Obwohl die Regierung eine zweite Untersuchung versprach, war bei Redaktionsschluss noch unklar, wann diese beginnen soll und ob sie über die notwendige Unabhängigkeit und ausreichende Vollmachten verfügen wird.

Ebenfallsim Januar untersagte der EGMR die Abschiebung des jordanischen Terrorverdächtigen Abu Qatada aufgrund des Risikos, dass im Falle einer Anklage nach der Rückkehr Beweismaterial gegen ihn verwendet werden könnte, das unter Folter gewonnen wurde. Die Richter erklärten jedoch auch, dass diplomatische Zusicherungen einen ausreichenden Schutz vor Folter und Misshandlung nach der Rückkehr bieten könnten. Im November ordnete ein britisches Gericht an, Qatada aus der Haft zu entlassen, da er nach Einschätzung der Richter in Jordanien nicht mit einem fairen Verfahren rechnen könne. Qatada wurde nach seiner Freilassung unter Hausarrest gestellt.

Im Oktober schob Großbritannien fünf Terrorverdächtige in die USA ab, nachdem der EGMR ihre Beschwerden im September endgültig abgewiesen hatte. Die Betroffenen hatten eingewandt, ihnen drohe Misshandlung.

Im Juni unterzeichnete die Regierung das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wies die Forderung nach einem Beitritt zur Konvention über Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch weiter zurück. Im April wurden vielmehr Änderungen im Einwanderungsrecht vorgenommen, die es ausländischen Hausangestellten erschweren, sich aus unmenschlichen Arbeitsbedingungen zu befreien, ohne dadurch ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.

Großbritannien schob auch im vergangenen Jahr abgelehnte tamilische Asylbewerber nach Sri Lanka ab, einschließlich 25 Personen auf einem Charterflug im September. Die Abschiebungen fanden statt obwohl es Anzeichen dafür gibt, dass Tamilen mit mutmaßlichen Verbindungen zur Separatistenbewegung Tamil Tigers nach ihrer Rückkehr gefoltert werden.

Im August veröffentlichte offizielle Statistiken zeigen, dass die Zahl der Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern in Abschiebehaft festgehalten werden zugenommen hat, obwohl die vorgeschriebene Höchstdauer für diese Art der Inhaftierung auf eine Woche begrenzt ist. Im April brach die britische Grenzbehörde ein Pilotprojekt zur Altersbestimmung bei Einwanderern Mithilfe von Röntgenaufnahmen der Kiefer aufgrund medizinisch-ethischer Bedenken ab.

Im September kündigte der britische Generalstaatsanwalt neue Richtlinien für die Strafverfolgung unzulässiger Äußerungen im Internet und in sozialen Netzwerken an. Vorausgegangen war eine Reihe umstrittener Urteile, die Bedenken hinsichtlich der freien Meinungsäußerung im Internet geweckt hatten.

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Italien 

Etwa 18.000 Asylsuchende, die Italien im Jahr 2011 erreichten, warten in Aufnahmelagern, teilweise auch in provisorischen) Notfalleinrichtungen auf die abschließende Prüfung ihrer Asylanträge. Bislang erhielten 30 Prozent der Migranten, die seit Anfang 2011 aus Nordafrika nach Italien gelangten, eine Form von Schutz, etwa durch die Anerkennung als Flüchtling, die Gewährung von subsidiärem Schutz oder der Duldung des Verbleibs im Land aus humanitären Gründen.

Im Oktober gab die italienische Regierung neue Richtlinien für die erneute Prüfung vormals abgelehnter Anträge heraus, welche den Behörden unter Umständen die Gewährung von vorübergehendem Schutz erlauben. Bei Redaktionsschluss war noch unklar, was zum Jahresende mit den Bewohnern der Aufnahmelager geschehen soll, wenn der im Februar 2011 ausgerufene „Notstand Nordafrika“ ausläuft.

Die Bedenken hinsichtlich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Italien, einschließlich des Risikos von Obdachlosigkeit und Armut, veranlassten sowohl deutsche Gerichte als auch den EGMR, Überstellungen nach Italien im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zu untersagen.

Im Februar urteilte der EGMR, dass es sich bei der summarischen Zurückweisung von Flüchtlingsbooten aus Libyen im Jahr 2009 um eine Form von kollektiver Abschiebung gehandelt habe. Dadurch seien die Betroffenen in Libyen oder ihren Herkunftsländern Folter oder grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung ausgesetzt worden, so die Richter. Die italienische Regierung gab zwar zu erkennen, dass sie das Urteil anerkenne, die im April mit den neuen libyschen Behörden getroffenen Vereinbarungen warfen jedoch erneut die Frage auf, ob die Bemühungen zur Auslagerung der Grenzkontrolle auch dann fortgeführt werden, wenn es dadurch zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Die Ammalabschiebungen nach Griechenland dauerten an. Sie trafen auch unbegleitete Flüchtlingskinder und Asylbewerber, die als blinde Passagiere auf Fährschiffen nach Italien kamen. jeweils im September und Oktober forderten der Menschenrechtskommissar des Europarats Niels Muižnieks und der UN-Sonderberichterstatter für Flüchtlingsrechte François Crépeau Italien auf, angesichts der schweren Mängel im griechischen Asylsystem alle Abschiebungen nach Griechenland auszusetzen.

Muižnieks appellierte an die Regierung, ihre im Februar verabschiedete erste nationale Strategie zur Integration von Roma umzusetzen. Dazu solle sie präzise Zielstellungen definieren und angemessene Mittel bereitstellen. Auch im Jahr 2012 dauerte die Ausgrenzung von Roma an und es kam zu Räumungen nicht genehmigter Roma-Camps.

Im März entschied der EGMR, Italien habe mit der Abschiebung eines tunesischen Terrorverdächtigen im Jahr 2010 sowohl gegen das Verbot von Folter und Misshandlung als auch gegen die Anordnung des Gerichts zur Aussetzung der Abschiebung verstoßen.

Im März zeigte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierungbesorgt über die rassistische Gewalt in Italien und forderte Maßnahmen zur Verbesserung von Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung. Im Juni empfahl die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen Italien die Einführung eines Gesetzes, das sich speziell gegen Gewalt gegen Frauen richtet und sicherstellt, dass die Opfer, einschließlich Roma, Sinti und undokumentierte Flüchtlinge, Zugang zu Rechtsmitteln haben.

Im Juli bestätigte das oberste italienische Strafgericht die Verurteilung ranghoher Polizeibeamter, die im Zusammenhang mit der Polizeigewalt beim G8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 Beweismaterial manipuliert hatten. Die Richter bestätigten auch die umstrittenen, bis zu 15-jährigen Haftstrafen wegen Sachbeschädigung, die gegen einige Demonstranten verhängt worden waren. In einigen anderen Fällen wurde eine erneute Prüfung angeordnet.

Im September bestätigte das Gericht auch die Urteile gegen 23 US-Bürger, die im Jahr 2011 in Abwesenheit wegen der Entführung und Überstellung das ägyptischen Imams Abu Omar nach Ägypten verurteilt worden waren. Die Richter ordneten zudem ein erneutes Verfahren gegen fünf italienische Geheimdienstbeamte an, die in unterer Instanz unter Verweis auf das Staatsgeheimnis freigesprochen worden waren. Bei zwei der Beschuldigten handelte es sich um Spitzenbeamte.

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Niederlande 

Nach ihrem Sieg bei den Parlamentswahlen im September übernahm im November eine Koalitionsregierung aus VVD (Volkspartei für Freiheit und Demokratie) und PvdA (Arbeiterpartei) offiziell die Regierungsgeschäfte. Die einwandererfeindliche Freiheitspartei verlor neun Sitze.

Im September und Oktober setzte das Parlament alle Abschiebungen von Kindern aus, die sich seit mindestens 5 Jahren in den Niederlanden aufhalten, und setzte die Einführung strengerer Anforderungen für Familienzusammenführungen vorläufig aus. Beide Maßnahmen sollen von der neu gebildeten Regierung erneut geprüft werden.

Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, urteilte im Juli, dass Somalia kein sicheres Zielland für Abschiebung sei, und ordnete die Freilassung Dutzender abgelehnter somalischer Asylbewerber aus der Einwanderungshaft an. Bereits im Juni hatte die damalige Regierung Abschiebungen homosexueller Irakis untersagt. Im Juli kündigte sie Maßnahmen an, um Irakern, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Genderidentität Asyl beantragen, Schutz zu gewähren.

Im August äußerten der Nationale Ombudsmann und das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter Kritik an den Bedingungen in den Hafteinrichtungen für Migranten. Das Antifolterkomitee kritisierte, auch Familien mit Kindern würden länger als die gesetzlich erlaubten 28 Tage inhaftiert. Es rief die Regierung auf, Kinder nur in Ausnahmefällen zu inhaftieren und sie auch dann nicht in Gefängniszellen einzusperren.

Im Rahmen der UPR-Prüfung der Niederlande durch den UN-Menschenrechtsrat im Mai empfahlen mehrere Staaten Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus.

Durch einen im August verfassten Gesetzentwurf soll die Verpflichtung für Transgender abgeschafft werden, vor der Ausstellung neuer Ausweisdokumente ihr Geschlecht durch einen chirurgischen Eingriff festlegen zu lassen. Die Prüfung der Novelle durch das Parlament stand bei Redaktionsschluss noch aus.

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Polen 

Wie März bekannt wurde, muss sich der ehemalige polnische Geheimdienstchef aufgrund der Anklage wegen seiner mutmaßlichen Komplizenschaft beim Betrieb geheimer CIA-Haftanstalten auf polnischem Staatsgebiet vor Gericht verantworten. Im Juli billigte der EGMR die Klage eines saudischen Staatsbürgers, der derzeit im Gefangenenlager Guantanamo Bay festgehalten wird und nach eigenen Angaben in den Jahren 2002-2003 in einem geheimen CIA-Gefängnis in Polen in Isolationshaft festgehalten und gefoltert wurde.

Im September billigte das Parlament einen Gesetzentwurf, der die ernannten Provinzgouverneure bevollmächtigt, anstelle der Gerichte über Beschwerden gegen die Verweigerung von Demonstrationsgenehmigungen zu entscheiden. Im September rief die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Polen auf, seine Gesetze gegen Verleumdung zu ändern, nachdem Robert Frycz, der Chefredakteur der Website Antykomor.pl, wegen Präsidentenbeleidigung zu 15 Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war.

Im September wies das Parlament einen Gesetzentwurf zurück, der den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln erleichtern und ein umfassendes Programm zur sexuellen Aufklärung ins Leben rufen sollte. Im Oktober entschied der EGMR im Falle eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers, dass Polen durch die Verweigerung einer legalen Abtreibung die Menschenrechte des Mädchen verletzt habe.

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Rumänien 

Angesichts des Konflikts zwischen Präsident und Premierminister ergriff das Parlament Maßnahmen, die dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung erheblichen Schaden zufügten.

Nachdem das Verfassungsgericht im Mai entschied, dass nicht der Premierminister, sondern der Staatspräsident Rumänien bei EU-Treffen vertreten solle, entzog die Regierung dem Gericht im Juli die Befugnis Parlamentsbeschlüsse zu überstimmen und tauschte den Ombudsmann gegen einen loyalen Parteigänger aus. Um das Inkrafttreten von Verfassungsgerichtsurteilen zu verzögern, übernahm die Regierung zudem die Kontrolle über das staatliche Amtsblatt, in dem Gerichtsurteile und Gesetze veröffentlicht werden.

Im Juli kritisierten EU-Parlament, EU-Kommission und Europarat die Maßnahmen als entgegen den Prinzipien des Rechtsstaats. Kommissionspräsident José Manuel Barroso brachte in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens ins Gespräch. In einem im Juli veröffentlichten Bericht äußerte die EU-Kommission ernsthafte Bedenken an Rumäniens Haltung zum Rechtsstaatsprinzip. Sie rief das Land zur Rücknahme aller Maßnahmen auf, welche die Unabhängigkeit der Justiz untergraben, und forderte die Ernennung eines überparteilich anerkannten Ombudsmanns.

Die rumänischen Behörden bestreiten weiterhin die Vorwürfe, sie hätten der CIA gestattet, ein geheimes Gefängnis zur Befragung von Terrorverdächtigen zu betreiben, obwohl durch gemeinsame Recherchen von Associated Press, dem ARD-Fernsehmagazin Panorama und der Süddeutschen Zeitung im Dezember 2011  die Adresse des Geheimgefängnisses in Bukarest bekannt geworden war.

Die Diskriminierung und Ausgrenzung von Roma gibt weiterhin Anlass zu Sorge. Im Juni wurden schätzungsweise 150 Roma aus ihren nicht genehmigten Siedlungen in Baia Mare im Nordwesten Rumäniens vertrieben und in ein ehemaliges Chemiewerk umgesiedelt, das keine angemessenen Unterkünfte und Sanitäranlagen bietet. Mehreren Hundert weiteren Roma, die in nicht genehmigten Siedlungen in Baia Mare leben, droht ebenfalls die Räumung.

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Spanien 

Die Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Regierung im Zuge der sich verschärfenden wirtschaftlichen Krise dauerten das gesamte Jahr lang an. Dabei kam es zu Gewalt sowohl von Seiten der Demonstranten als auch der Polizei. Letztere setzte beispielsweise Gummigeschosse ein. Der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte zeigte sich im Juni besorgt über die überproportionalen Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf schutzbedürftige Gruppen und verwies auf Zwangsräumungen ohne angemessenen Rechtsschutz, den für undokumentierte Migranten eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung und die tiefen Einschnitte im Bildungssystem.

Im Juli verurteilte der EGMR Spanien wegen Verstoßes gegen seine Verpflichtungen zur Bekämpfung von Folter und Diskriminierung, weil die spanischen Behörden den Vorwürfen einer legal in Spanien lebenden Afrikanerin nicht nachgegangen waren, die im Jahr 2005 Opfer von Gewalt und rassistischen Beleidigungen  während einer Polizeikontrolle geworden war. In einem weiteren ebenfalls im Juli verkündeten Urteil entschieden die Richter, dass die rückwirkende Verlängerung von Haftstrafen und die Einschränkung des Bewährungsanspruchs für Personen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Im November ließ der EGMR einen Berufungsantrag der spanischen Regierung gegen das Urteil zu.

Im April gab die EU-Grenzschutzbehörde Frontex bekannt, sie führe den nachhaltigen Rückgang der Bootsmigration nach Spanien auf die verstärkten Seepatrouillen und Spaniens Migrationskooperation mit afrikanischen Staaten zurück. Im September schob Spanien 70 Sub-Sahara-Afrikaner von einer spanischen Insel nach Marokko ab, obwohl NGOs und Medien berichteten, dass es dort zur Misshandlung von Migranten komme oder diese einfach an die algerische Grenze geschafft und ausgesetzt würden. Zwei Frauen und acht Kinder wurden hingegen auf das spanische Festland gebracht. Im Februar veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter eine Entscheidung gegen Spanien, weil das Land die mutmaßliche Mitverantwortung seiner Küstenwache für das Ertrinken eines Senegalesen vor der Küste der spanischen Enklave Ceuta im Jahr 2007 nicht untersucht hatte.

Im Februar sprach Spaniens oberster Gerichtshof den Richter Baltasar Garzón frei, der wegen Amtsmissbrauch angeklagt worden war, weil er im Widerspruch zu Spaniens Amnestiegesetz, Ermittlungen wegen Verschleppungen während der Franco-Ära 1939-1975 durchgeführt hatte. Kurz zuvor hatte das gleiche Gericht Garzón wegen der Anordnung unzulässiger Abhörmaßnahmen im einem Korruptionsfall verurteilt und mit einem 11-jährigen Berufsverbot belegt.

Im September stimmte das Parlament gegen einen noch unter der Vorgängerregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtslage im Hinblick auf die Bekämpfung von Diskriminierung. Im November stellte sich das Verfassungsgericht hinter die gesetzliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen. Der Justizminister kündigte im Juli an, den Zugang zu Abtreibungen gesetzlich einzuschränken. Bislang liegt dafür jedoch noch kein konkreter Gesetzentwurf vor.

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Ungarn 

Am 1. Januar 2012 traten eine neue Verfassung und geänderte „Kardinalgesetze“ in Kraft, die den Schutz der Menschenrechte schwächten, dem Verfassungsgericht Vollmachten entzogen und die Unabhängigkeit der Justiz durch Maßnahmen wie die Zwangspensionierung von 300 Richtern untergruben. Im November erklärte der Europäische Gerichtshof die Herabsetzung des Pensionierungsalters für Richter für unzulässig, weil sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstelle.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung verloren im Januar 348 Religionsgemeinschaften ihren Status als „Kirchen“. Nach der neuen Verfassung gilt das Recht auf Leben bereits ab der Empfängnis, was Fragen hinsichtlich der reproduktiven Rechte aufwirft. Ferner wurde das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt und der Begriff Familie in einer Weise definiert, die Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) ausschließt.

Im November befand das ungarische Verfassungsgericht ein im April eingeführtes Gesetz für verfassungswidrig, welches Obdachlosigkeit zur Straftat erklärt und für Wiederholungstäter Geld- oder Haftstrafen vorsieht. Während das Gesetz in Kraft war, kam es zu keiner Strafverfolgung in dessen Rahmen.

Ungeachtet der Kritik von Seiten des Europarats, der EU-Kommission und der OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien nahm die ungarische Regierung keine Änderungen an ihren problematischen Mediengesetzen vor. Dem Medienrat fehlt als zentralem Regulierungsorgan für Medienfragen die notwendige politische Unabhängigkeit. Die zulässigen Strafen für Journalisten sind überzogen und es ist unklar, nach welchen Richtlinien die Regulierung von Inhalten erfolgt. Journalisten und Medienanstalten berichteten über Selbstzensur und Eingriffe in die redaktionelle Freiheit. Die Erneuerung der Sendelizenz für den seit langer Zeit führenden unabhängigen Radiosender Klubradio stand bei Redaktionsschluss noch aus, obwohl drei Gerichtsurteile in dieser Frage zu Gunsten des Senders ausgefallen waren.

Roma begegnen in Ungarn weiterhin Schikanen und Diskriminierung. Im Juli und August marschierten paramilitärische rechtsextreme Gruppen durch Roma-Siedlungen, bedrohten Bewohner und griffen Häuser an. Im August bewarfen Paramilitärs bei einem Protestmarsch gegen „Zigeunerverbrechen“ in Devescer von Roma bewohnte Häuser mit Steinen und Flaschen, während sie Drohungen skandierten. Obwohl die Polizei vor Ort war, gab es keine Festnahmen. Eine polizeiliche Untersuchung des Vorfalls ist derzeit im Gange.

Es gab mehrere antisemitische Übergriffe auf jüdische Persönlichkeiten und Mahnmale. Im Oktober schlugen zwei Männer in Budapest auf einen jüdischen Gemeindevorsitzenden ein und beschimpften ihn. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen. Die Polizei nahm die beiden Angreifer wenig später fest. Sie befinden sich derzeit in Haft.

Ungarn schob auch im vergangenen Jahr Migranten und Asylsuchende in Nachbarländer wie Serbien und die Ukraine ab, trotz des mangelhaften Zugangs zu Asyl, des Risikos einer Abschiebung in Drittstaaten, in denen ihnen Verfolgung droht, und – im Falle der Ukraine – des Risikos von Misshandlung während der Haft. Im Oktober sprach der EGMR Ungarn in zwei getrennten Urteilen schuldig, im Jahr 2010 zwei Asylbewerber ohne wirksame haftrichterliche Prüfung inhaftiert zu haben.

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