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Italien

Menschenrechtslage 2019 – aus dem EU-Kapitel

Demonstranten in Rom fordern die Freilassung der Sea Watch-Kapitän Carola Rackete, 29. Juni 2019. 

© 2019 Andrea Ronchini/NurPhoto via Getty Images

Es kam es zu mindestens 15 Zusammenstößen auf dem Meer, da die italienischen Behörden den Schiffen von Nichtregierungsorganisationen die Erlaubnis verweigerten, auf See gerettete Menschen von Bord gehen zu lassen. Im Juni setzte der damalige Innenminister Matteo Salvini einen Regierungserlass durch, der im August vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt wurde und es Italien erlaubt, NGOs die Genehmigung zur Einreise in Hoheitsgewässer zu verweigern, Schiffe zu beschlagnahmen und deren Eigeneigentümern Geldbußen aufzuerlegen. Die neue Regierung Italiens, die seit September im Amt ist, kündigte an, den Erlass reformieren zu wollen.

Bis Mitte November erreichten 9.942 Menschen Italien auf dem Seeweg, ein Rückgang von 55 Prozent gegenüber 2018 laut UNHCR.

Durch Regierungserlasse wurden im August ein beschleunigtes Asylverfahren an der Grenze und im Oktober eine Liste von 13 vermeintlich sicheren Herkunftsländern eingeführt. Bei Staatsangehörigen dieser Länder wird nun davon ausgegangen, dass sie keinerlei Schutz benötigen.  

Offizielle Statistiken zeigen, dass die Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr um über 50 Prozent zurückgegangen sind. In den ersten sechs Monaten des Jahres lagen die Ablehnungsquoten bei rund 80 Prozent und damit deutlich über den 58 Prozent im Jahr 2017. Dies ist vor allem auf die Abschaffung der humanitären Aufenthaltserlaubnis Ende 2018 zurückzuführen.

Im August äußerte die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) ihre tiefe Besorgnis über die Zunahme von Intoleranz, Rassen- und Religionshass und Fremdenfeindlichkeit sowie über die Rolle der politischen Führer und Regierungsmitglieder, die solche Phänomene dulden oder sogar fördern. Die italienische NGO Lunaria meldete für 2018 einen deutlichen Anstieg der rassistischen Gewaltverbrechen: 126 Fälle im Vergleich zu 46 im Jahr 2017.

Im August trat ein Gesetz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Kraft. Das Gesetz erhöht die Haftstrafen für Sexualverbrechen und häusliche Gewalt, kriminalisiert Zwangsehen und verlangt, dass sich Strafverfolger innerhalb von drei Tagen mit jedem treffen, der einen Fall von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt bei der Polizei meldet.

 

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