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Sudan

Events of 2025

Vertriebene Familien aus El-Fasher in einem Vertriebenenlager in Tawila, Region Darfur, Sudan, 31. Oktober 2025. 

© 2025 Norwegian Refugee Council via AP

Der Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) dauerte bereits das dritte Jahr an, wobei alle Konfliktparteien Kriegsverbrechen und andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begingen.

Die Handlungen der Konfliktparteien führten dazu, dass sich die Lage im Sudan zur größten humanitären Krise weltweit entwickelte. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen berichtete, dass 24,6 Millionen Menschen unter akutem Hunger leiden und 2 Millionen von einer Hungersnot bedroht sind oder Gefahr laufen, zu verhungern. Bis September wurden über 11,8 Millionen Menschen durch den Konflikt vertrieben, darunter 7,4 Millionen Binnenvertriebene und 4,2 Millionen Menschen, die in Nachbarländer flüchteten.

Während die SAF die Hauptstadt Khartum und andere Städte und Dörfer, darunter auch im Zentrum des Sudan, zurückeroberte, fiel Ende Oktober El Fasher, die Hauptstadt von Nord-Darfur, an die RSF. Unmittelbar danach kursierten Berichte und Bilder von außergerichtlichen Tötungen und anderen schweren Rechtsverletzungen der RSF gegen Menschen auf der Flucht. Die SAF führten wahllose Luftangriffe in Süd-Darfur sowie in anderen Teilen des Landes durch. 

Beide Parteien behindern weiterhin vorsätzlich Hilfsmaßnahmen trotz der verzweifelten Not der Bevölkerung. Humanitäre Helfer*innen und lokale Freiwillige werden festgenommen und schikaniert. 

Im Juli kündigten die RSF und ihre Verbündeten die Bildung einer Parallelregierung mit Sitz in Darfur an.

Die USA verhängten gezielte Sanktionen gegen Personen und Organisationen im Zusammenhang mit dem Konflikt. Im Juli verabschiedete die Europäische Union (EU) noch gezieltere Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, darunter gegen den Anführer der Sudan Shield Forces, Abu Aqla Keikel. In den Schlussfolgerungen der EU-Außenminister*innen äußerte die EU ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen im gesamten Sudan, forderte Rechenschaftspflicht und verpflichtete sich, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung voranzutreiben. Die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Darfur wurden fortgesetzt. Im September verlängerte der UN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen den Sudan um ein weiteres Jahr. Sie wurden jedoch nicht auf den gesamten Sudan ausgeweitet, und es wurden keine neuen Personen zur Sanktionsliste hinzugefügt. Das Mandat der Unabhängigen Internationalen Untersuchungsmission (FFM) der Vereinten Nationen wurde im Oktober vom UN-Menschenrechtsrat verlängert

Konflikt und Menschenrechtsverletzungen in Khartum 

Im März, als die SAF die Kontrolle über Khartum zurückeroberten, deckten sie Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen der RSF auf, insbesondere in Omdurman. Die SAF verübten Vergeltungsschläge gegen lokale Freiwillige, denen sie vorwarfen, mit der RSF kollaboriert zu haben. 

Die Zivilbevölkerung war anhaltendem willkürlichem Beschuss und Luftangriffen ausgesetzt. Lokale Freiwillige berichteten im Januar, dass die SAF willkürliche Luftangriffe im Süden von Khartum durchgeführt habe, darunter auch auf einen Markt, wobei Dutzende Zivilist*innen getötet und verletzt worden seien. 

Im Februar gaben lokale Gesundheitsbehörden und Aktivist*innen an, dass durch Beschuss der RSF insgesamt 54 Menschen getötet und über 100 verletzt worden seien, darunter auch auf einem Markt in Omdurman. Im März berichteten Medien, dass möglicherweise rund 500 Menschen in Massengräbern im Norden von Khartum in der Nähe einer RSF-Basis begraben worden seien, wo Gefangene gefoltert wurden und Hunger litten. Die Drohnenangriffe der RSF richteten sich Berichten zufolge weiterhin gegen Einrichtungen in Khartum, die für Zivilist*innen von entscheidender Bedeutung sind, auch wenn sie ebenfalls vom Militär genutzt werden. So berichteten Medien am 9. September, dass Angriffe der RSF Kraftwerke und eine Ölraffinerie getroffen hätten. 

Im März verwies das UN-Menschenrechtsbüro auf glaubwürdige Berichte, wonach die RSF und verbündete Kräfte Häuser im Osten von Khartum geplündert, Menschen summarisch hingerichtet, willkürlich festgenommen und ausgeraubt hätten. Auch mit der SAF verbündete Kämpfer sollen ähnliche Übergriffe begangen haben. 

Konflikt und Menschenrechtsverletzungen in Darfur 

Am 26. Oktober eroberte die RSF El Fasher, was den Höhepunkt einer seit Mai 2024 andauernden Belagerung der Stadt und unerbittlicher Angriffe der bewaffneten Gruppe darstellte, die zu einer Hungersnot in den Vertriebenenlagern in und um die Stadt führten. Die RSF verübte Massenmorde an Menschen auf der Flucht und setzte sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe ein.

Vor dem Fall von El Fasher führten beide Parteien Angriffe durch, die sich auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur auswirkten, darunter auch die wenigen verbliebenen Gesundheitseinrichtungen der Stadt. Die UN-Untersuchungskommission berichtete, dass die RSF im Februar Wasseranlagen und Versorgungsleitungen beschädigt habe und dass bei groß angelegten Angriffen der RSF auf Zamzam Mitte April zwischen 300 und 1.500 Menschen getötet und über 157 verletzt worden seien, darunter überwiegend Frauen und Kinder, so die Vereinten Nationen. 

Die SAF beschoss und bombardierte Wohngebiete, darunter am 24. März einen Markt nördlich von El Fasher. Anfang Februar wurden Dutzende Zivilist*innen bei Angriffen auf Wohn- und Geschäftsviertel in Nyala, Süd-Darfur, mit Freifallbomben getötet. 

Konflikte und Menschenrechtsverletzungen an weiteren Orten 

Am 10. Januar griffen die Sudan Shield Forces, eine bewaffnete Gruppe, die derzeit mit der SAF verbündet ist und von Abu Aqla Keikel angeführt wird, Menschen im Dorf Tayba an und töteten mindestens 26 Zivilist*innen. Die Kämpfer plünderten, brannten Häuser nieder und terrorisierten die Bewohner*innen, was viele zur Flucht zwang. Der Angriff fand im Rahmen einer Offensive der SAF zur Rückeroberung des Bundesstaates Gezira statt. 

In West-Kordofan bombardierte die SAF am 21. Juni eine Moschee. Hierbei wurden 41 Menschen getötet und Dutzende verletzt. Die Vereinten Nationen berichteten, dass im Juli bei Angriffen der RSF auf eine Ortschaft in Barra in Nord-Kordofan etwa 300 Menschen getötet wurden. Die SAF führte im Juli auch Luftangriffe in West-Kordofan durch, bei denen Berichten zufolge mindestens 23 Zivilist*innen getötet wurden.

Vorsätzliche Behinderung humanitärer Hilfe, Angriffe auf Hilfsorganisationen 

Die Konfliktparteien behindern weiterhin vorsätzlich den Transport von Hilfsgütern und greifen humanitäre Helfer*innen und lokale Freiwillige an, was einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt. Die FFM der Vereinten Nationen kam zu dem Schluss, dass die RSF und ihre verbündeten Streitkräfte Hunger als Kriegswaffe einsetzen, was ein Kriegsverbrechen darstellt. 

Kürzungen der internationalen Hilfen durch die USA und andere Länder in Verbindung mit Angriffen der Konfliktparteien haben zur Schließung vieler Essensausgabestellen für Bedürftige geführt, die eine wichtige Anlaufstelle für Lebensmittel darstellen. 

Auf einer Konferenz in London im April sagten internationale Akteure über 500 Millionen Euro an Hilfsgeldern zu

Selbst dort, wo Hilfe weiterhin verfügbar war, führten Kämpfe und Angriffe auf humanitäre Hilfsorganisationen dazu, dass die Hilfsleistungen in einigen Gebieten eingestellt werden mussten. Im Februar stellte das UN-Welternährungsprogramm (WFP) die Lebensmittelverteilung im Lager Zamzam in Nord-Darfur vorübergehend ein

Im Juni wurde ein Konvoi des WFP in Nord-Darfur angegriffen, wobei fünf Mitarbeitende getötet wurden. Im August traf ein Drohnenangriff einen weiteren UN-Konvoi in derselben Region.

Ein bewaffneter Angriff im August 2025 zwang die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) dazu, ihre Arbeit im Krankenhaus von Zalingei in Zentral-Darfur inmitten in einer Cholera-Epidemie einzustellen. 

Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) berichtete, dass im Mai 2025 nur 110 Visa für die UN und internationale Nichtregierungsorganisationen von 355 anhängigen Anträgen genehmigt wurden und die Zahl unbearbeiteter Anträge weiter zunahm. 

Konfliktbedingte sexualisierte Gewalt 

Sexualisierte Gewalt wird regelmäßig vor allem gegen Frauen und Mädchen von Kämpfern beider Konfliktparteien ausgeübt. Hinweise auf Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen und sexuelle Sklaverei deuten darauf hin, dass diese Taten zahlreich und oft weit verbreitet sind. Im Mai gaben UN-Expert*innen an, dass mindestens 330 Fälle von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt dokumentiert worden seien. Angesichts der starken Einschränkungen beim Zugang zu Versorgungsleistungen, der Angriffe auf medizinisches Personal, der starken Stigmatisierung der Betroffenen und der anhaltenden Einschränkungen bei der unabhängigen Überwachung dürften die dokumentierten Fälle jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Zahl ausmachen.

Im Juni 2025 erklärte der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), dass die jüngsten Kürzungen der Hilfsgelder die Organisation gezwungen hätten, sich aus mehr als der Hälfte der 93 von ihr unterstützten Gesundheitseinrichtungen zurückzuziehen. 

Inhaftierung, Folter und Misshandlung 

Beide Parteien haben Zivilist*innen rechtswidrig inhaftiert, gefoltert und hingerichtet. Die UN-Untersuchungsmission berichtete, dass RSF-Kämpfer im April in Omdurman Gefangene geschlagen und erschossen hätten. Die Mission berichtete außerdem, dass beide Parteien Gefangene unter unmenschlichen Bedingungen festhielten. Die SAF inhaftierten rechtswidrig Personen, denen eine Zusammenarbeit mit den RSF vorgeworfen wurde, häufig aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit.

Im April äußerten Aktivist*innen ihre Besorgnis über fehlende ordentliche Verfahren für mehr als 25 Frauen, die von den SAF-Behörden wegen Zusammenarbeit mit den RSF angeklagt wurden und denen möglicherweise die Todesstrafe droht. Eine lokale Menschenrechtsgruppe erklärte im September, dass die SAF und ihre Verbündeten mehr als 3.000 Menschen im Bundesstaat Gezira festhielten, darunter überwiegend politische Aktivist*innen.

Rechenschaftspflicht

Straflosigkeit bleibt ein wesentlicher Faktor, der die Gewalt schürt und die Täter schwerer Verbrechen weiter ermutigt, da beide Seiten häufig alle Vorwürfe zurückweisen oder keine glaubwürdigen Schritte zu einer entsprechenden Untersuchung unternehmen. Alle Konfliktparteien weigerten sich weiterhin, mit der FFM der Vereinten Nationen und der gemeinsamen Untersuchungsmission der Afrikanischen Union (AU) zusammenzuarbeiten, indem sie den Zugang zu den von ihnen kontrollierten Gebieten blockierten, deren Ergebnisse und Bedenken zurückwiesen und auf keine ihrer Mitteilungen oder Anfragen reagierten.

Am 6. Oktober verurteilten Richter des IStGH den ehemaligen Anführer der Janjaweed-Miliz, Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman (Ali Kosheib), wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur in den Jahren 2003-04 und 2013. Dies war der erste Prozess, der aus den Ermittlungen des Gerichtshofs in Darfur hervorging. Das Mandat des IStGH bleibt jedoch auf Darfur beschränkt. Somit gibt es keine unabhängigen Gerechtigkeitsmechanismen, um gegen jene Personen zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen, die für schwere Verbrechen im gesamten Sudan verantwortlich sind.

Der UN-Menschenrechtsrat beschloss, das Mandat der UN-Untersuchungsmission zu verlängern, um eine konsequente Fortsetzung der Ermittlungen zu den anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen und die Bemühungen zur Strafverfolgung der Täter internationaler Verbrechen zu unterstützen.

Sexuelle Orientierung und Gender-Identität

Gleichgeschlechtliche Sexualität und vermeintlich geschlechtsuntypisches Verhalten sind im Sudan gemäß den Abschnitten 148 und 151 des Strafgesetzbuches strafbar. Das Gesetz sieht für Personen, die wegen „Sodomie” und „unzüchtiger Handlungen” verurteilt werden, einjährige bis lebenslange Haftstrafen vor.