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(Amsterdam, 15. Dezember 2010) – Diskriminierende Gesetze und entsprechendes politisches Vorgehen gegen Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten im Iran erhöhen deren Risiko, Opfer von Belästigung und sogar tödlicher Gewalt zu werden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Sexuelle Minderheiten im Iran, insbesondere Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender (LGBT), werden sowohl von staatlichen als auch privaten Akteuren schikaniert, auch deshalb, weil diese wissen, dass sie ungestraft davonkommen.

Der 102-seitige Bericht „We are a Buried Generation: Discrimination and Violence Against Sexual Minorities in Iran” basiert auf den Aussagen von mehr als 100 Iranern. Er dokumentiert Diskriminierung von und Gewalt gegen LGBT-Menschen und andere, deren sexuelle Praktiken und Geschlechterverständnis nicht den von der Regierung gestützten sozio-religiösen Normen entsprechen. Human Rights Watch analysiert diese Verstöße im Kontext von Rechtsverletzungen der Regierung an der gesamten Bevölkerung, einschließlich willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierung, Eingriffen in das Privatleben, Misshandlungen und Folter von Häftlingen, sowie fehlender Rechtssicherheit und fehlender Garantien für faire Verfahren.

„Angehörige sexueller Minderheiten im Iran werden von allen Seiten verfolgt“, sagt Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch. „Gesetze sind gegen sie gerichtet, der Staat diskriminiert sie in aller Offenheit, und sie sind Schikanen, Misshandlung und Gewalt ausgesetzt, weil die Täter das Gefühl haben, ihnen ungestraft nachstellen zu können.“

Die iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich der Polizei und der paramilitärischen Basij, berufen sich auf diskriminierende Gesetze, um Personen zu schikanieren, zu verhaften und festzuhalten, die sie für schwul halten, stellt Human Rights Watch fest. Die Zwischenfälle ereignen sich oft in Parks und Cafés. Allerdings hat Human Rights Watch auch Fälle dokumentiert, in denen Sicherheitskräfte Wohnungen durchsuchten und Internetseiten überwachten, um Personen festzunehmen, die sie verdächtigten, an nicht konformen sexuellen Handlungen teilzunehmen oder ihre Gender-Identität in unangemessener Weise zum Ausdruck zu bringen.

Der Bericht dokumentiert auch Vorfälle, in denen Polizei und Basij tatsächliche oder als solche verdächtigte LGBT-Menschen absichtlich misshandelten und in manchen Fällen folterten, sowohl an öffentlichen Orten als auch in Haftanstalten. Einige der interviewten Personen warfen den Sicherheitskräften sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung vor.

Navid, ein 42-jähriger, schwuler Mann, der ein Café außerhalb von Teheran besitzt, berichtete Human Rights Watch von einem Angriff durch zwei Beamte in zivil, den er 2007 erlitt. Später fand er heraus, dass sie Angehörige der örtlichen Basij waren. Er sagte, dass sie ihn festhielten, als er gerade seinen Arbeitsplatz verließ, ihm Handschellen anlegten und ihn nach Hause fuhren. Er erzählte, dass sie ihn aus dem Auto warfen, ihn schlugen und in seine Wohnung schleppten, wo sie ihn sexuell misshandelten.

„[Einer von ihnen] drückte mir seinen Penis in den Mund“, sagte er. „Ich habe mich übergeben und mich selbst beschmutzt. Sie zerrten mich ins Badezimmer und wuschen mich mit kaltem Wasser ab. Die ganze Zeit haben sie mich geschlagen.“ Er schilderte, wie die Agenten ihn daraufhin an einen anderen Ort brachten, wo sie ihn in einer faulig riechenden und dreckigen Küche voller Kakerlaken einschlossen.

„[Einer der Agenten] zog mich aus“, sagt er. „Dann hat er mich mit einer Taschenlampe und einem Schlagstock vergewaltigt. Er hat mich einfach auf den Boden gedrückt und vergewaltigt. Die anderen beiden haben dann mitgemacht.“

Der Bericht dokumentiert außerdem gravierende Verstöße, einschließlich der Verletzung von Rechtsstaatlichkeitsprinzipien bei der Verfolgung von Angehörigen sexueller Minderheiten, denen Verbrechen zur Last gelegt werden. Diejenigen, die einer Beteiligung an einvernehmlichem, gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr beschuldigt werden, haben kaum eine Chance auf ein faires Verfahren. In Sodomie-Fällen ignorieren Richter die Beweisführungsrichtlinien des Strafgesetzbuches, und verlassen sich stattdessen oft auf Geständnisse, die unter körperlicher Folter und extremem psychischem Druck zustande kamen. Sowohl im iranischen als auch im internationalen Recht sind solche Beweise unzulässig.

In anderen Fällen wurden wegen Sodomie Angeklagte allein auf der Grundlage des „Wissens des Richters“ verurteilt, das „auf gewohnheitsmäßigen Methoden beruht“. Diese Beweisvorschrift des iranischen Strafrechts ermöglicht Richtern, fragwürdige Indizien heranzuziehen, um zu entscheiden, ob ein Verbrechen stattgefunden hat, wenn keine anderen oder den Angeklagten entlastende Beweise vorliegen.

Das iranische Recht spiegelt die feindselige Einstellung des Staates gegenüber sexuellen Minderheiten. Das Strafrecht kriminalisiert alle sexuellen Beziehungen außerhalb der traditionellen Ehe. Gleichgeschlechtliche „Verbrechen“ unterliegen hudud, einer Bestrafung, die auf Sharia- oder göttlichem (islamischen) Recht beruht, in dem angeblich Gott der Ankläger ist. Die Bestrafungen sind streng. Nach dem Strafrecht kann lavat (Sodomie) mit dem Tode bestraft werden, wenn der Richter zu dem Ergebnis kommt, dass eine Penetration stattfand.

Andere Formen von nicht-penetrativem Sex zwischen Männern können mit 100 Peitschenhieben für jeden Partner und, nach dem vierten Verstoß, mit dem Tod bestraft werden. Gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Frauen, mosaheqeh, führen zu ähnlichen Strafen.

Nach dem Strafrecht kann „lüsternes“ Küssen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen mit bis zu 60 Peitschenhieben bestraft werden. Zwei Männern, „die nicht blutsverwandt sind [und] nackt unter der gleichen Decke gefunden werden, ohne dass dazu eine Notwendigkeit besteht“, drohen bis zu 99 Peitschenhiebe. Unzählige andere Moral-Gesetze erzwingen sexuelle und Gender-Konformität. Diese verbieten etwa, „unmoralische“ oder „verdorbene“ Versammlungen zu organisieren oder an ihnen teilzunehmen oder andere zu ermutigen, an „verdorbenen“ oder „obszönen“ Handlungen teilzunehmen. Das Strafrecht kriminalisiert darüber hinaus die Produktion, Nutzung und Verbreitung von Materialien, die im iranischen Recht als „unmoralisch“ betrachtet werden, einschließlich LGBT-Websites, -Literatur und anderer Utensilien.

Der Iran ist eins von nur sieben Ländern, in denen für einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Handlungen die Todesstrafe verhängt werden kann. Die anderen sind Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Jemen. Iranische Zeitungen und Medien haben seit der Revolution 1979 viele Darstellungen von Hinrichtungen auf Grund von gleichgeschlechtlichen Handlungen veröffentlicht. Die überwältigende Mehrheit derjeniger, die exekutiert wurden oder ihre Hinrichtung erwarten, sind Männer, die wegen Sodomie verurteilt wurden, einschließlich jugendlicher Straftäter, die jünger als 18 Jahre waren, als sie angeblich die Tat begangen. Die iranische Regierung behauptet, dass den meisten dieser Personen gewaltsame Sodomie oder Vergewaltigung zur Last gelegt wird.

Da die meisten Anklagen wegen moralischer Vergehen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, ist schwer festzustellen, wie viele Personen, die wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen angeklagt und hingerichtet werden, LGBT sind, und zu welchem Anteil der behauptete Verstoß im Einvernehmen stattfand. Wegen mangelnder Transparenz lässt sich nicht entscheiden, ob der Iran unter dem Deckmantel gewaltsamer Sodomie oder Vergewaltigung Angehörige sexueller Minderheiten zum Tode verurteilt, die einvernehmlich gleichgeschlechtliche Beziehungen eingehen.

„Der Iran ist nicht nur eines der wenigen Länder, das die Todesstrafe für einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Beziehungen verhängt, sondern es sitzen dort auch Menschen im Todestrakt, die als Minderjährige angeblich Sodomie begingen“, sagt Whitson. „Jedes Mal, wenn die iranische Justiz ein Todesurteil für einvernehmlichen Sex oder gegen einen jugendlichen Straftäter verhängt, verstößt es gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.“

Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbieten kategorisch die Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt des Rechtsverstoßes unter 18 Jahre alt sind. Der Iran hat den UN-Zivilpakt 1975 und die Kinderrechtskonvention 1994 ratifiziert.

Der Iran ist nicht das einzige Land in der Region, in dem gleichgeschlechtliche Handlungen kriminialisiert werden. Auch ist die Schwere der Rechtsverletzungen, die sexuelle Minderheiten im Iran erleiden, nicht einzigartig. Es besteht jedoch ein bemerkenswerter Gegensatz zwischen der offiziellen Haltung des Irans zu sexuellen Minderheiten und den realen Verhältnissen im Land, insbesondere in den größeren urbanen Regionen. Trotz Präsident Ahmadinedschads Erklärung 2007, es gebe in Iran keine Homosexuellen, bezeichnen sich Tausende Iraner als LGBT, treffen sich öffentlich und privat und beteiligen sich an den lebendigen und unbeugsamen LGBT-Communities in der persischsprachigen Blogosphäre bei.

Seit 1979 hat die iranische Regierung Maßnahmen implementiert, um mit der komplexen Realitäten von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im heutigen Iran umgehen zu können. Auf den ersten Blick erscheinen manche von ihnen entgegenkommend. Beispielsweise werden Transgender rechtlich anerkannt – so lange sie einer operativen Geschlechtsumwandlung zustimmen. Auch ist es Schwulen, männlichen Transgender oder Männern, die Sex mit Männern haben, möglich, auf Grund einer „Verhaltensstörung” vom Militärdienst befreit zu werden, wenn sie als Begründung anführen, schwul oder Transgender zu sein.

Obwohl diese Regelungen möglicherweise entgegenkommend sind und manche sogar von ihnen profitieren, zielen sie schlussendlich auf Kontrolle ab und erzwingen Konformität. Manchmal setzen sie Angehörige sexueller Minderheiten weiteren Schikanen, Misshandlung, Erpressung, psychischem Druck und Folter aus.

„Im Iran ist die Aufhebung der diskriminierenden Gesetze zentral, um den Schutz verletzlicher sexueller Minderheiten zu gewährleisten“, sagt Whitson. „Diejenigen, die Gewalttaten gegen sexuelle Minderheiten im Iran begehen, tun das, weil sie wissen, dass ihre Opfer sich nirgends hin wenden können, um Schutz zu suchen oder Gerechtigkeit zu erlangen.“

Human Rights Watch fordert die Regierung des Irans auf:

  • alle Gesetze und sonstige Rechtssetzung aufzuheben, die einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisieren;
  • mit sofortiger Wirkung alle Verurteilungen wegen einvernehmlicher, gleichgeschlechtlicher Handlungen oder Beziehungen aufzuheben und mit sofortiger Wirkung alle Personen zu entlassen, die sich gegenwärtig auf Grund dieser Urteile in Haft befinden;
  • mit sofortiger Wirkung alle Todesurteile wegen lavat (Sodomie) gegen solche Personen aufzuheben, die zum angeblichen Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, unabhängig davon, ob die Handlungen im Einvernehmen stattfanden oder erzwungen waren;
  • öffentliche Schikane, Misshandlung und gender-basierte Gewalt gegen sexuelle Minderheiten durch Sicherheitskräfte, einschließlich der iranischen Basij-Einheiten, zu verbieten sowie Ermittlungen gegen und strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Sicherheitskräfte einzuleiten, die an solchen Handlungen beteiligt waren;
  • jegliche Verfolgung durch Sicherheitskräfte gegen Angehörige sexueller Minderheiten und Menschen mit nicht konformen sexuellen oder Gender-Identitäten einzustellen, einschließlich Internet-Kampagnen und Hausdurchsuchungen;
  • Folter und sexuelle Belästigung von Angehörigen sexueller Minderheiten durch Sicherheitskräfte während der Haft zu verbieten sowie Ermittlungen gegen und strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Sicherheitskräfte einzuleiten, die an solchen Handlungen beteiligt waren;
  • Die Verwendung von Zeugenaussagen oder Geständnissen zu verbieten, die anscheinend unter Folter oder der Androhung von Folter oder anderen Misshandlungen zustande kamen, in allen Verfahren einschließlich solcher, die den Tatbestand gleichgeschlechtlicher Handlungen beeinhalten;
  • angemessenen Zugang zu medizinischer und psychologischer Behandlung für iranische Transgender zur Verfügung zu stellen, einschließlich Hormontherapie für Personen, die sich Operationen zur Geschlechtsumwandlung unterzogen haben.

Human Rights Watch fordert darüber hinaus andere Staaten und das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge dazu auf, Maßnahmen und Empfehlungen zu implementieren, die den Schutz gefährdeter LGBT-Flüchtlinge und -Asylsuchender aus dem Iran gewährleisten.

In den vergangenen Jahren hat Human Rights Watch bei verschiedenen Gelegenheiten interveniert, damit Länder, einschließlich der Niederlande und Schweden, die Abschiebung von iranischen LGBT-Menschen beenden, die zu Recht befürchten, nach ihrer Rückkehr in den Iran verfolgt zu werden.

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