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Deutschland

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

Demonstrationen Rechtsextremer in Deutschland

Eine Gegendemonstration in Chemnitz, Ostdeutschland, die sich gegen die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) und die islamfeindliche Pediga-Bewegung wendet. 1. September 2018. 

 

© 2018 JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images

Im Oktober kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, dass sie nach der schlechten Bilanz der CDU und der Schwesterpartei CSU bei mehreren Landtagswahlen keine fünfte Amtszeit anstreben werde. Die Versuche der CSU, bei Landtagswahlen in Bayern der Rhetorik und der Agenda der migrationsfeindlichen Partei Alternative für Deutschland zu folgen, scheiterten: Die CSU verlor Wähler an die AfD und die Grünen, die zur zweitstärksten Partei in Bayern wurden.

Die Zahl der Asylbewerber und Migranten ist zum dritten Mal in Folge gesunken und die Bundesbehörden haben im Laufe des Jahres erhebliche Fortschritte erzielt, den Rückstand bei Asylanträgen abzubauen. Bis Ende Juli wurden 96.644 neue Asylbewerber registriert, ein Sechstel weniger als im Vorjahr.

Trotz Meinungsverschiedenheiten innerhalb der neu gebildeten Bundesregierung über die Haltung Deutschlands in der EU-Asyl- und Migrationspolitik spielte Deutschland weiterhin eine führende Rolle bei der Umsiedlung von Flüchtlingen. Im April kündigte die Regierung an, dass Deutschland 4.600 neu angesiedelte Flüchtlinge im Jahr 2018 und 5.600 Personen im Jahr 2019 als Beitrag zu einem entsprechenden EU-Programm aufnehmen werde. Im Juli nahm die Regierung bis zu 300 Flüchtlinge auf, die aus Libyen nach Niger evakuiert worden waren.

Nichtregierungsorganisationen kritisierten Aspekte des deutschen Abschiebesystems, nachdem über eine Reihe von Fällen berichtet worden war, in denen Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeschickt wurden, während ihre Fälle noch anhängig waren. Darunter war der Fall eines Tunesiers, der trotz eines Gerichtsbeschlusses, der die Überstellung wegen der Gefahr von Folter ausgesetzt hatte, abgeschoben wurde.

Zwar gab es weniger Fälle als in den Vorjahren, dennoch gaben die Angriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerber weiterhin Anlass zur Sorge. In der ersten Jahreshälfte 2018 verzeichnete die Polizei 627 Angriffe auf Flüchtlinge und Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkünfte sowie 77 Angriffe gegen Flüchtlingsunterkünfte.

Bei den fremdenfeindlichen Demonstrationen in Chemnitz kam es zu gewalttätigen Szenen, darunter Angriffen auf Menschen, die als "nicht-deutsch" wahrgenommen wurden. Auslöser für die Proteste war der Mord eines Deutschen im August, der mutmaßlich von zwei Ausländern begangen wurde. Rechtsextreme Kräfte nutzten diesen Vorfall daraufhin für ihre Zwecke. 

Im März befand ein Dresdner Richter acht Personen aus einer rechtsextremen Gruppe für schuldig wegen Terrorismusdelikten und versuchten Mord. Die Angeklagten hatten im Jahr 2015 Anschläge gegen Flüchtlingsunterkünfte begangen und gegen einen Lokalpolitiker, der neu eingetroffene Migranten unterstützte. Im Juli verurteilte ein Münchner Richter einen Mann wegen Mord, terroristischer Anschläge und Brandstiftung. Der Fall stand im Zusammenhang mit einer Reihe von Morden, die von einer Neonazi- Gruppe zwischen den Jahren 2000 und 2006 verübt worden waren. Vier Komplizen wurden wegen geringerer Vorwürfe für schuldig befunden.

Am 1. Januar trat das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Es zwingt Social Media Unternehmen, Hassreden und andere illegale Inhalte zu löschen. Tun sie dies nicht, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Gesetz wurde kritisiert, nachdem die Inhalte oder Konten mehrerer bekannter Social-Media-Nutzer entweder aufgrund des NetzDG oder der Nutzungsbedingungen der Unternehmen gesperrt worden waren.

Eine Gruppe von Auslandskorrespondenten hat im Januar - mit Unterstützung deutscher Journalistenverbänden und anderer Pressefreiheitsgruppen –  vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes eingereicht, die Kommunikation von Ausländern überwachen zu dürfen. Es wurde  argumentiert, dass dadurch das Recht der Betroffenen auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre verletzt werde.

Die deutschen Justizbehörden haben ihre Arbeit zur Untersuchung schwerer internationaler Verbrechen im Ausland, darunter in Syrien, fortgesetzt.

 

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