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Deutschland

Menschenrechtslage 2025

Teilnehmende schwenken eine riesige Regenbogenfahne bei der 17. Christopher Street Day (CSD)-Parade am 25. Oktober 2025 in Cottbus, Deutschland, unter dem Motto „Vereint in Frieden und Vielfalt”. 

© 2025 Rouzbeh Fouladi/NurPhoto via AP

Nach einem Wahlkampf, in dem rechtspopulistische Rhetorik zunehmend hoffähig gemacht wurde – insbesondere gegenüber Minderheiten und Migrant*innen – und der von Angriffen auf die Zivilgesellschaft geprägt war, verzeichnete die rechtsextreme AfD bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 deutliche Zugewinne. In der Folge bildeten CDU/CSU und SPD eine gemeinsame Koalitionsregierung. Die Verschärfung der Migrations- und Asylpolitik, die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Zunahme von Hassverbrechen und Hassreden gaben Anlass zu großer Sorge. 

Rechtsstaatlichkeit

Deutsche Behörden untergruben die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, wobei sie insbesondere palästina-solidarische Proteste ins Visier nahmen. Der Menschenrechtskommissar des Europarates äußerte sich besorgt über Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Israels anhaltendem Angriff auf Gaza, übermäßige Polizeigewalt gegen Demonstrierende bei Versammlungen in Berlin sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der akademischen Freiheit an Kultur- und Bildungseinrichtungen aufgrund der „pauschalen Einstufung von Kritik an Israel als antisemitisch“.

Im Mai stoppte ein Gericht den Versuch des Berliner Landesamts für Einwanderung, vier ausländische Studierende auszuweisen, denen die Behörde vorwarf, bei einer Sitzblockade an einer Universität im Oktober 2024 antisemitischen Hass verbreitet und andere Straftaten begangen zu haben.

Die Kriminalisierung von Klimaaktivismus wurde fortgesetzt. Im März 2025 erhob die Münchner Staatsanwaltschaft weitere Anklagen gegen fünf Aktivist*innen der Klimaprotestgruppe „Letzte Generation“, die hierbei als kriminelle Vereinigung bezeichnet wurde.

Der zivilgesellschaftliche Raum wurde im Februar, kurz nach den Bundestagswahlen, erneut angegriffen, als die CDU/CSU 551 parlamentarische Einzelanfragen zu 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen einreichte und deren Finanzierungsquellen und „Neutralität“ in Frage stellte. Die Gruppen hatten zuvor gegen Rechtsextremismus protestiert und die Bereitschaft der CDU/CSU kritisiert, sich mit der rechtsextremen AfD zusammenzutun, um einen parlamentarischen Antrag für strengere Migrationskontrollen zu verabschieden. Die betroffenen Gruppen führten an, diese Anfragen seien ein Versuch, sie zum Schweigen zu bringen. Auch die scheidende Ampel-Regierung wies diesen Vorwurf zurück und betonte die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Demokratie.

Reporter ohne Grenzen dokumentierte im Jahr 2024 insgesamt 89 Angriffe auf Journalist*innen und Medien, mehr als doppelt so viele als im Vorjahr. 

Diskriminierung und Intoleranz

Der Schritt der CDU/CSU, mit Unterstützung der AfD einen nicht bindenden parlamentarischen Antrag zur weiteren Einschränkung der Einwanderung zu verabschieden, brach ein langjähriges Tabu der demokratischen Parteien, mit der rechtsextremen AfD zusammenzuarbeiten. 

Im Oktober erklärte Bundeskanzler Merz, dass Migration die Sicherheit in den Städten beeinträchtige, insbesondere für Frauen, um die harte Haltung der Regierung in der Migrationspolitik zu verteidigen. Die Opposition bezeichnete seine Äußerungen als „rassistisch”.

Nach jahrelangen Ermittlungen stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai die AfD als gesichert rechtsextremistische Vereinigung ein, da wiederholte rassistische Äußerungen, fremdenfeindliche Ansichten und verfassungsfeindliche Positionen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gefährdeten. Die AfD focht diese Einstufung vor Gericht an.

Offizielle Statistiken zeigten einen beispiellosen Anstieg politisch motivierter Hasskriminalität um 40 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023, wobei 50 Prozent der insgesamt 84.172 registrierten Straftaten als rechtsextrem motiviert eingestuft wurden. Die Behörden registrierten zudem 1.848 sogenannte islamfeindliche Straftaten (ein Anstieg von 26 Prozent gegenüber 2023). Die Zivilgesellschaft dokumentierte auf der Grundlage ihrer umfassenderen, auf Menschenrechten basierenden Definition von antimuslimischen Hassverbrechen 3.080 Fälle (ein Anstieg von 60 Prozent gegenüber ihren Statistiken für 2023). Die Behörden verzeichneten auch einen weiteren Anstieg antisemitischer Hassverbrechen mit 6.236 Straftaten (ein Anstieg um 21 Prozent gegenüber 2023).

Die tödlichen Schüsse der Polizei im April auf den 21-jährigen Schwarzen Lorenz A. haben die Debatte über systemischen Rassismus innerhalb der deutschen Polizei wieder aufleben lassen. Deutschlands älteste Selbstorganisation von und für Schwarze Menschen in Deutschland forderte eine transparente Untersuchung sowie eine umfassende Überprüfung des institutionellen Rassismus; das Justizministerium erklärte, es gebe keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv für die Tötung.

Migrant*innen und Asylsuchende

Die neue Bundesregierung verschärfte die harte Haltung Deutschlands in der Migrationspolitik mit Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zu Asyl und der Familienzusammenführung sowie zur Beschränkung der Wege zum Erlangen der Staatsbürgerschaft. Im Mai verschärfte die Regierung die bestehenden Grenzkontrollen, um die Ablehnung von Asylsuchenden zu ermöglichen, und behielt diese Politik bei, obwohl ein Berliner Verwaltungsgericht im Juni entschieden hatte, dass sie nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Im Juni führte die Regierung eine zweijährige Aussetzung der Familienzusammenführung für Personen mit subsidiärem Schutzstatus ein. Im Dezember verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, welches der Exekutive die Befugnis geben soll, ohne parlamentarische Kontrolle die Liste der „sicheren Herkunftsländer” zu ändern, um die Ablehnung von Asylanträgen zu erleichtern. 

Im Juli setzte die Regierung ein spezielles humanitäres Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete aus, das nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 eingeführt worden war. Im September hob eine erfolgreiche Klage diese Aussetzung für Afghan*innen, die bereits auf ihre Ausreise warteten, auf, woraufhin zehn Familien sofort nach Deutschland einreisen konnten. Der Koalitionsvertrag sieht die Beendigung der Flüchtlingsumsiedlungs- und humanitären Aufnahmeprogramme vor, um die Migration einzudämmen. 

Die Bundesregierung plant, den Zugang zu Sozialleistungen wie Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, zu beschränken; sie hätten dann nur noch Anspruch auf begrenzte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Drittstaatsangehörige, die nach dem 5. März 2025 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und keinen ständigen Wohnsitz in der Ukraine hatten, würden demnach nicht mehr unter die Sonderregelung für ukrainische Flüchtlinge fallen.

Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung

Die Behörden registrierten 1.765 Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung (ein Anstieg von 18 Prozent gegenüber 2023) und 1.152 Straftaten im Zusammenhang mit geschlechtsbezogener Diversität (ein Anstieg von 35 Prozent gegenüber 2023). . 

Das Bundesinnenministerium schlug ein Registrierungssystem vor, das die Geschlechtsangabe und den Vornamen von transgender, intersexuellen und nicht-binären Personen erfasst, bevor diese ihre Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten gemäß dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz von 2024 ändern. Menschenrechtsgruppen argumentieren, dass dies zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit unnötig ist und die Gefahr birgt, Menschen Diskriminierung auszusetzen. Am 17. Oktober verschob der Bundesrat die Abstimmung über den Verordnungsentwurf, da die erforderliche Unterstützung dafür nicht gewährleistet war.

In Abkehr von einer seit 2022 gepflegten Übung weigerte sich Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, während der jährlichen Pride-Feierlichkeiten im Sommer die Regenbogenfahne auf dem Bundestagsgebäude zu hissen. Im Juli wies die Bundestagsverwaltung die Abgeordneten an, Regenbogenfahnen aus ihren Büros zu entfernen.

Frauenrechte und häusliche Gewalt

Offiziellen Statistiken zufolge registrierte die Polizei im Jahr 2024 insgesamt 265.942 Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, was einem Anstieg von 18 Prozent über die letzten fünf Jahre entspricht. Frauen machten über 70 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt und fast 80 Prozent der 171.069 Opfer von Gewalt durch eine*n Intimpartner*in aus. 

Armut und Ungleichheit

Die Koalitionsregierung kündigte Pläne an, das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld” durch eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende” zu ersetzen, sowie weitere Änderungen die den Zugang zu grundlegenden sozialen Leistungen effektiv einschränken. Der Gesetzesentwurf zur Bürgergeldreform wurde im November veröffentlicht.

Offizielle Statistiken zeigten, dass im Jahr 2024 etwa 17,6 Millionen Menschen (ein Fünftel der Bevölkerung) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren; die Zahlen blieben im Vergleich zu den Vorjahren stabil. Die Daten zeigten, dass alleinlebende Menschen besonders von Armut betroffen waren, wobei 29 Prozent der Alleinstehenden unter der monetären Armutsgrenze lebten. Frauen aller Altersgruppen waren häufiger von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen als Männer, wobei sich der Abstand bei den über 65-Jährigen vergrößerte.

Wirtschaft und Menschenrechte

Im September schlug die Bundesregierung vor, das deutsche Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte verpflichtet, zu ändern, um die Berichtspflichten für Unternehmen abzuschaffen und die Sanktionen für den Fall zu reduzieren, dass Unternehmen gegen ihre Verpflichtungen verstoßen. Diese Änderungen waren im Bundestag bei Redaktionsschluss noch anhängig

Außenpolitik

Unter der im Februar gewählten neuen Bundesregierung erfuhr die deutsche Außenpolitik eine deutliche Wende. Die Regierung legte ihren Schwerpunkt auf Sicherheitspolitik, Migrationseindämmung und wirtschaftliche Interessen, während Verweise auf Menschenrechte oder eine wertebasierte Außenpolitik in offiziellen Reden und strategischen Dokumenten deutlich abnahmen. Bundeskanzler Friedrich Merz übernahm eine prominentere Rolle bei der Gestaltung der Außenpolitik, basierend auf seiner Einschätzung, dass liberale Demokratien einer existenziellen Bedrohung aus dem „globalen Westen” heraus und seitens der „Achse der Autokratien” ausgesetzt sind.

Merz machte Russlands Krieg in der Ukraine zu einem der Schwerpunkte seiner Kanzlerschaft. Deutschland übernahm eine führende Rolle in der „Koalition der Willigen“ und drängte auf Sicherheitsgarantien für die Ukraine sowie einen Waffenstillstand. In einer bedeutenden politischen Wende im September sprach sich Merz dafür aus, eingefrorene russische Vermögen für die Aufrüstung der Ukraine zu verwenden.

Die Bundesregierung zeigte sich zunehmend beunruhigt über die von Israel verübten Gräueltaten im Gazastreifen, wurde aber gleichzeitig von der Zivilgesellschaft und Rechtsexpert*innen wegen ihrer Waffenexporte und der anhaltenden Blockade von EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriegsverbrechen Israels stark unter Druck gesetzt. In einem zaghaften, aber symbolischen Schritt setzte Deutschland die Waffenlieferungen für den Einsatz im Gazastreifen zumindest teilweise aus und rückte damit von seiner üblichen Haltung ab. Die Bundesregierung versäumte es jedoch, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um Völkermord im Gazastreifen zu verhindern, und riskierte damit mögliche rechtliche Konsequenzen. Deutschland revidierte die Entscheidung zur Aussetzung von Waffenlieferungen und hob diese Mitte November wieder auf, unter Berufung auf den am 10. Oktober in Kraft getretenen Waffenstillstand. 

Die Unterstützung Deutschlands war ausschlaggebend für die im Juni erzielte Einigung des Europäischen Rates, die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit – auch bekannt als Lieferkettengesetz – deutlich abzuschwächen. Diese war erst im Vorjahr verabschiedet worden, um negative Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern und zu beseitigen.