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Deutschland

Menschenrechtslage 2021

Demonstrant*innen in München fordern die Auflösung von rechtsextremen Gruppen und halten Schilder mit den Gesichtern der Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU).

© 2021 Alexander Pohl/Sipa via AP Images

Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus waren auf dem Vormarsch. Die Medienfreiheit, die durch die Covid-19-Pandemie schon gelitten hat, wurde durch neue Überwachungsgesetze weiter beeinträchtigt. Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan stoppte Deutschland die Abschiebungen von Afghan*innen, versäumte es aber weitgehend, gefährdete Afghan*innen rechtzeitig aus dem Land zu evakuieren. Ein neues Gesetz verpflichtet große Unternehmen, Menschenrechtsrisiken in ihren direkten Lieferketten zu berücksichtigen. Deutschland entschuldigte sich für den Völkermord von 1904-1908 in Namibia.

Diskriminierung und Intoleranz

Offizielle Statistiken, die im Mai veröffentlicht wurden, zeigten einen Anstieg politisch motivierter Straftaten im Jahr 2020, insbesondere der von Rechtsextremisten verübten Hassverbrechen. Migrantenfeindliche und antisemitische Straftaten nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 72 bzw. fast 16 Prozent zu. Im August veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Daten, nach denen die Zahl der Meldungen rassistischer Vorfälle im Jahr 2020 um 78 Prozent gestiegen ist.

Tareq Alaows, ein syrischer Menschenrechtsaktivist und der erste Geflüchtete in Deutschland, der für den Bundestag kandidierte, zog seine Kandidatur im März zurück. Er begründete dies mit rassistischen Angriffen und Drohungen gegen seine Person.

Es kam zu mehreren aufsehenerregenden Strafverfahren. Im Januar wurde ein Neonazi zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er im Jahr 2019 den CDU-Politiker Walter Lübcke aufgrund seines Engagements für Geflüchtete erschossen hatte.

Im Mai wurde ein Bundeswehroffizier mit einer mutmaßlich rechtsextremen Gesinnung vor Gericht gestellt, weil er die Ermordung mindestens eines Politikers geplant haben soll. Hierfür hatte er mutmaßlich die Identität eines syrischen Asylbewerbers angenommen, um so den Hass gegen Migrant*innen zu schüren.

Im Februar 2021 stufte der Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland offiziell aufgrund möglicher Verbindungen in die rechtsextreme Szene als Beobachtungsobjekt ein. Der Chef des Verfassungsschutzes bezeichnete den Rechtsextremismus als die größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland.

Die Behörden ergriffen Maßnahmen gegen die rechtsextreme Unterwanderung der Sicherheitskräfte. Eine Sondereinheit der Polizei in Frankfurt wurde aufgelöst, nachdem eine Untersuchung im Juni 2021 ergeben hatte, dass einige ihrer Beamt*innen Mitglieder in rechtsextremen Chatgruppen gewesen waren.

Im Februar wurden in der Wohnung eines Soldaten des KSK illegale Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden, woraufhin das Verteidigungsministerium eine Gesetzesänderung vorschlug, die eine schnellere Entlassung von Soldat*innen im Falle schwerer Vergehen vorsieht. Der Verteidigungsminister hatte einen Teil der umstrittenen KSK-Einheit im Jahr 2020 wegen Rechtsextremismus in ihren Reihen aufgelöst.

Im Juni beschloss Deutschland, vier deutsche Soldaten einer Nato-Mission in Litauen aufgrund von schwerem Fehlverhalten, u.a. antisemitischer und rechtsradikaler Art, abzuziehen.

Bundespräsident Steinmeier hat die steigende Zahl von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in deutschen Städten nach der Eskalation des Konflikts zwischen Israel und Palästina im Mai verurteilt.

Ein von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebener Bericht vom April hat einen erheblichen Anstieg antisemitischer Hassreden im Internet während der Covid-19-Pandemie festgestellt. Allein in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 verzeichnete die Studie einen dreizehnfachen Anstieg der antisemitischen Kommentare in deutscher Sprache im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2020.

Ein im Juni veröffentlichter Bericht einer unabhängigen Kommission, die der Bundestag 2019 eingesetzt hatte, stellte fest, dass die Auswirkungen des nationalsozialistischen Völkermords und das Versagen bei der Bekämpfung des Rassismus gegen Roma noch heute in Form von Diskriminierung in öffentlichen Bereichen wie Bildung, Sozialwesen und Polizeiarbeit zu spüren sind.

Im September 2021 trat ein neues Gesetz in Kraft, das u.a. nicht öffentliche Beleidigungen als „verhetzende Beleidigung“ unter Strafe stellt.

Der Bundestag lehnte Gesetzesentwürfe zur Reform des aufwändigen Verfahrens für Transgender-Personen zur Änderung ihres eingetragenen Namens und Geschlechts ab.

Bei den Bundestagswahlen im September durften erstmals auch Menschen mit Behinderungen wählen, denen das Wahlrecht zuvor aufgrund gerichtlicher Einschränkungen ihrer Rechte verweigert worden war. Grundlage hierfür war ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 , das den Ausschluss vom Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt hatte.

Internationale Justiz

Im ersten bekannten Prozess zu staatlicher Folter in Syrien, der auf den deutschen Gesetzen zur universellen Gerichtsbarkeit basiert, verurteilte ein Koblenzer Gericht im Februar 2021 einen ehemaligen syrischen Geheimdienstoffizier wegen seiner Rolle bei der Folter von Demonstrant*innen in Syrien im Jahr 2011 zu viereinhalb Jahren Haft. Ein Urteil im noch laufenden Prozess gegen einen zweiten Angeklagten, ebenfalls ein ehemaliger syrischer Geheimdienstoffizier, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist, wird Ende 2021 erwartet.

Auch in anderen Fällen, die nach den deutschen Gesetzen zur universellen Gerichtsbarkeit verhandelt werden, wurden Fortschritte erzielt. Im März verhafteten die deutschen Behörden ein ehemaliges Mitglied einer gambischen „Todesschwadron“, das verdächtigt wird, in den 2000er Jahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Im Juli erhob die deutsche Staatsanwaltschaft Anklage wegen Folter und Mordes gegen einen mutmaßlichen Agenten des syrischen Militärgeheimdienstes. Er wird beschuldigt, einen Häftling in einem Gefängnis gefoltert zu haben, in dem er als Arzt arbeitete.

Im August wurde ein weiterer Syrer in Berlin wegen Kriegsverbrechen verhaftet, weil er 2014 in Damaskus eine Panzergranate in eine Menschenmenge geschossen hatte, die auf die Verteilung von Lebensmitteln wartete. Hierbei waren mindestens sieben Menschen getötet worden.

Ebenfalls unter Berufung auf die deutschen Gesetze zur universellen Gerichtsbarkeit erstattete Reporter ohne Grenzen (RSF) im März beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman und seine Helfer wegen des Mordes am Journalisten Jamal Khashoggi. RSF sieht in der Ermordung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und legt dar, dass saudische Beamte für die „weit verbreitete und systematische“ Verfolgung von Journalist*innen in Saudi-Arabien verantwortlich sind. Bei Redaktionsschluss hatte die Bundesanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie eine entsprechende Untersuchung einleiten wird.

Im Mai erkannte Deutschland den Völkermord von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia an, bei dem die deutsche Kolonialregierung 80.000 Herero und Nama ermordete, und entschuldigte sich dafür. Einige Gruppen argumentierten, dass das Volk der Herero und Nama bei den Verhandlungen nicht ausreichend konsultiert wurde und dass die 1,34 Milliarden US-Dollar, die Deutschland für soziale Projekte in Namibia bereitgestellt hat, nicht mit der Zahlung von Reparationen direkt an die Familien gleichzusetzen sind.

Wirtschaft und Menschenrechte

Im Januar trat ein neues Gesetz in Kraft, das ausländischen Arbeitnehmer*innen in der fleischverarbeitenden Industrie besser schützen soll. Das Gesetz wurde verabschiedet, nachdem Covid-19-Ausbrüche in fleischverarbeitenden Betrieben im Jahr 2020 desaströse Arbeitsbedingungen in der Branche aufgedeckt hatten.

Im Juni verabschiedete der Bundestag ein neues Lieferkettengesetz, das große Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren direkten Lieferketten zu identifizieren und anzugehen. Das Gesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, entspricht aber nicht den höchsten internationalen Standards.

Ebenfalls im Juni forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie Unternehmen auf, bei Geschäften mit Unternehmen in der chinesischen Region Xinjiang, in der rund eine Million türkische Muslim*innen in Arbeitslagern zur „politischen Umerziehung“ festgehalten werden, das Problem der Zwangsarbeit zu berücksichtigen.

Migrant*innen und Asylsuchende

In den ersten acht Monaten des Jahres 2021 beantragten 85.230 Menschen in Deutschland Asyl, ein Anstieg von 33,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die meisten Antragsteller*innen kamen aus Syrien, Irak und Afghanistan. Bis Ende August waren 75.579 Anträge anhängig.

Nach Angaben von Ärzte der Welt Deutschland hatten Migrant*innen ohne Papiere in Deutschland Schwierigkeiten, Zugang zu Covid-Impfstoffen zu erhalten, weil es hierfür keinen nationalen Plan gab. Die Bundesländer wendeten in einigen Fällen unterschiedliche Regeln an, so dass für Menschen ohne Papiere das Risiko einer Abschiebung bestehe, weil es keine Trennung zwischen Sozial- und Gesundheitsdiensten und der Strafverfolgung gebe.

Im April beendete Deutschland das 2020 aufgelegte Programm zur Umsiedlung von Asylbewerber*innen von griechischen Inseln, in dessen Rahmen mehr als 2.700 Menschen nach Deutschland überstellt wurden.

Ein Berliner Gericht entschied im Juni, dass das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Rechte einer Asylbewerberin verletzt hat, indem es zu einem frühen Zeitpunkt ihres Antrags Zugang zu ihren Handydaten verlangte und die bei der Durchsuchung gewonnenen Informationen unnötigerweise speicherte. Das Urteil könnte richtungsweisend sein für ähnliche Fälle, die vor deutschen Gerichten anhängig sind, und wichtige Auswirkungen auf die Bemühungen um die Abschaffung des problematischen Gesetzes aus dem Jahr 2017 haben, das den Behörden erlaubt, die Telefondaten von Asylbewerber*innen auszuwerten.

Im Juli entschied ein nordrhein-westfälisches Gericht, dass Deutschland für die Asylanträge zweier Männer zuständig ist, obwohl sie zunächst über Italien in die Europäische Union eingereist waren, weil ihnen bei einer Rückführung nach Italien gemäß den EU-Vorschriften eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht.

Das Bundesinnenministerium meldete für das erste Halbjahr 2021 einen Angriff pro Woche auf Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte. Das sind zwar weniger als im Vorjahr, die Angriffe waren jedoch gewalttätiger.

Nachdem Deutschland Anfang August zusammen mit fünf anderen EU-Mitgliedstaaten ein Schreiben unterzeichnet hatte, in dem es sich für die Fortsetzung der Zwangsrückführungen nach Afghanistan aussprach, setzte es die Rückführung afghanischer Migrant*innen nach der Machtübernahme der Taliban im Land aus.

Überwachung und Medienfreiheit

Im Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das es der Bundespolizei und den Geheimdiensten erlaubt, Spionagesoftware zu verwenden, um Geräte zu hacken und auf verschlüsselte Daten zuzugreifen, was Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufkommen lässt.

Im Mai änderte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG), um besser gegen Hassreden im Internet vorgehen zu können. Die Änderungen gehen jedoch nach wie vor nicht auf die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf die Meinungsfreiheit ein.

Im Jahr 2021 ist Deutschland in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen um zwei Positionen zurückgefallen. Die Organisation verzeichnete Angriffe auf Journalist*innen durch Demonstrant*innen während der Proteste gegen die Covid-19-Beschränkungen—unter anderem in Stuttgart und Kassel—sowie einen brutalen Angriff auf den Geschäftsführer einer Journalistengewerkschaft DJU während der Proteste in Berlin und verwies auf ein von populistischen Politiker*innen geschürtes Klima des Misstrauens.

Frauenrechte

Einem vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Bericht vom Mai zufolge könnte die Covid-19-Krise die bereits bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in Deutschland noch verschärfen, da Frauen mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer leisten, in der Teilzeitarbeit überrepräsentiert sind und niedrigere Löhne erhalten, was die Wahrscheinlichkeit von Frauenarmut erhöht.

Im Mai verurteilte ein Gericht einen Gynäkologen zu einer Geldstrafe von 3.000 €, weil er auf seiner Website sachliche Informationen über die Möglichkeiten zu einer Abtreibung in seiner Praxis bereitgestellt hatte.

Klimapolitik und Auswirkungen des Klimawandels

Als größter Emittent von Treibhausgasen in der EU trägt Deutschland zur Klimakrise bei, welche die Menschenrechte weltweit immer stärker in Mitleidenschaft zieht. Im Jahr 2021 entschied das Verfassungsgericht, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 die Emissionsreduzierung nicht angemessen regelt und gegen die Verpflichtung der Regierung zum Schutz der Menschenrechte verstößt. Nach dem Urteil hat sich die Regierung verpflichtet, die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2045 netto null zu erreichen. Laut Climate Action Tracker reicht dies nicht aus, um das Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen, die globale Erwärmung unter 1,5°C zu halten. Die Einhaltung dieser Marke ist notwendig ist, um die katastrophalsten Klimafolgen zu begrenzen.

Die anhaltende staatliche Unterstützung für fossile Brennstoffe wird es schwerer machen, die Ziele zu erreichen. Von Januar 2020 bis zum 3. März 2021 entfielen 38 Prozent der fast 70 Milliarden Dollar aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds auf Subventionen für fossile Brennstoffe. Deutschland gehört nach wie vor zu den zehn größten Kohleproduzenten der Welt und hat sich lediglich zu einem Ausstieg bis 2038 verpflichtet.

In Deutschland kommt es immer häufiger zu extremen Hitzeperioden, welche  gesundheitliche Gefahren für die Menschen bergen. Bei den Rekordüberschwemmungen im Juli, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, kamen mindestens 189 Menschen ums Leben, darunter 12 Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim lebten.

Außenpolitik

In ihrem Aktionsplan für Menschenrechte 2021/22 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Menschenrechte in allen Politikbereichen zu berücksichtigen. An diesem Grundsatz sollte sich die deutsche Außenpolitik messen lassen.

Deutschland verstärkte sein Engagement im UN-Menschenrechtsrat in Genf und leitete oder unterstützte Maßnahmen gegen Länder wie Belarus, China, Ägypten, Äthiopien und Russland—mit Ausnahme von Israel, wo sich Deutschland zusammen mit anderen westlichen Staaten gegen eine Untersuchungskommission in den besetzten palästinensischen Gebieten und Israel aussprach. Die deutsche Regierung war auch eine treibende Kraft bei mehreren kritischen Fragen im Rat, so etwa beim Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter, beim Klimawandel und anderen Umweltthemen.

Im März verpflichtete sich die Bundesregierung, sich mit ihrer Inklusionsstrategie, einem vielseitigen Programm für Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit, stärker für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Menschen (LGBTI) im Ausland einzusetzen.

Innerhalb der EU hat Deutschland die Gesetzgebung gegen die Rechte von LGBT-Personen in Ungarn und die Diskriminierung von LGBT-Personen in Polen scharf verurteilt. Es unterstützte auch die fortgesetzte Prüfung gemäß Artikel 7—dem EU-Mechanismus für den Umgang mit EU-Regierungen, welche die Werte der Union gefährden—, um Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in beiden Ländern auszuräumen.

In Bezug auf China gehörte Deutschland zu den wenigen Staaten, die bereit waren, verschiedene Gelegenheiten bei den Vereinten Nationen zu nutzen, um Menschenrechtsverletzungen im Land anzuprangern. In New York spielte Deutschland eine zentrale Rolle bei der Organisation einer hochrangigen virtuellen Veranstaltung zu Xinjiang im Mai 2021. Außerhalb der Vereinten Nationen schien die deutsche Politik zur Unterstützung der Menschenrechte in China jedoch kompromittiert, insbesondere durch die starke Unterstützung von Bundeskanzlerin Merkel für ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China, welches das Problem der Zwangsarbeit in Xinjiang ignoriert.

Deutschland hat sich für Menschenrechtsaktivist*innen und Regierungskritiker*innen in Russland und Weißrussland stark gemacht. Bundeskanzlerin Merkel setzte sich weiterhin für den inhaftierten russischen Oppositionspolitiker Alexej Navalny ein. Das Auswärtige Amt hat einen Aktionsplan für die Zivilgesellschaft in Weißrussland auf den Weg gebracht, der u.a. den Zugang zu humanitären Visa für Regierungskritiker*innen und die Dokumentation von Missständen in dem Land unterstützt.

In Afghanistan ignorierte Deutschland weitgehend das Bedürfnis von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und lokalen Mitarbeiter*innen, das Land vor dem Abzug der internationalen Truppen zu verlassen. Die nicht eindeutig geklärten Zuständigkeiten verschiedener Regierungsbehörden, mangelnde Aufmerksamkeit und falsche Einschätzungen brachten viele Afghan*innen in Gefahr. Während die deutsche Regierung nach der Machtübernahme durch die Taliban die Evakuierung lokaler Mitarbeiter*innen zusagte, vermied sie eine generelle Zusage für die Neuansiedlung geflüchteter Menschen aus Afghanistan.

Deutschland ist zwar eine starke Stimme im Kampf gegen Straflosigkeit im internationalen Rahmen, es hätte sich aber in bestimmten Ländern aktiver engagieren können. In Libyen setzte das Auswärtige Amt seine wichtigen Vermittlungsbemühungen für eine politische Lösung fort, hätte aber auch hier mehr tun können, um die weit verbreitete Straflosigkeit öffentlich anzusprechen; im Sudan hatte die dringend benötigte Unterstützung für wirtschaftliche Entwicklung und politische Zusammenarbeit Priorität vor einem stärkeren Fokus auf die Rechenschaftspflicht.

Im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Eindämmung von Covid-19 hat Deutschland die internationale Impfstoffplattform COVAX nachdrücklich unterstützt und zugesagt, Millionen von Impfstoffdosen zu spenden; außerdem hat es zugesagt, weltweit andere Diagnoseinstrumente und Arzneimittel zu spenden und Mittel für die Impfstoffproduktion im globalen Süden bereitzustellen. Dennoch gehörte die deutsche Regierung zu den Hauptgegnern als es darum ging, auf einige Regeln des Patentschutzes und des Handels zu verzichten, um die Produktion von Covid-19-Impfstoffen und anderen Gesundheitsprodukten zu beschleunigen.

Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Menschenrechtslage in Deutschland geprüft und Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, China, zur Sprache gebracht. Der Menschenrechtsbeauftragte war eine wichtige Stimme für die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit.