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Doppelte Bedrohung

Wie die Politik der Angst und die Bedrängung der Zivilgesellschaft die globalen Menschenrechte gefährden

A family of Afghan asylum seekers waits to enter the Moria registration center on the Greek island of Lesbos. Many families with children say they are too afraid to wait in line for registration. October 4, 2015.

© 2015 Zalmaï for Human Rights Watch

Hinter vielen bedeutenden Entwicklungen des vergangenen Jahres im Bereich der Menschenrechte stand die Angst: Die Angst vor Folter und Tod in Syrien und anderen Konfliktgebieten. Und Unterdrückung zwang Millionen Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat. In Europa und andernorts verleitete die Angst vor den gesellschaftlichen Folgen des Zustroms von Asylsuchenden viele Regierungen dazu, ihre Tore zu schließen. Führende Politiker sahen sich aus Angst vor neuen Terroranschlägen veranlasst, Rechte einzuschränken und Flüchtlinge oder Muslime zum Sündenbock zu erklären. Diverse Autokraten trieb die Angst um, von ihrer Bevölkerung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Folge war ein beispielloses weltweites Vorgehen gegen die Fähigkeit der Menschen, sich zusammenzuschließen und ihren Ansichten Gehör zu verschaffen.

In Europa und den USA gelangte die polarisierende Rhetorik des „Wir gegen die“ vom politischen Rand in die gesellschaftliche Mitte. Unverhohlene Islamfeindlichkeit und die schamlose Dämonisierung von Flüchtlingen wurden zur Währung einer zunehmend durchsetzungsfähigen Politik der Intoleranz.

Diese Trends bedrohen die Menschenrechte auf zweierlei Art, die eine wohlbekannt, die andere weniger wahrnehmbar. Offensichtlich ist die Gefährdung, die von den Rückschritten bei den Menschenrechten ausgeht, mit denen viele Regierungen auf den Flüchtlingszustrom und die Entscheidung des selbst erklärten „Islamischen Staats“ (ISIS) reagieren, auch Ziele außerhalb des Nahen Ostens anzugreifen. Die weniger offensichtliche Bedrohung liegt darin, dass immer mehr autoritäre Regierungen versuchen, die Zivilgesellschaft an die Kette zu legen. Dies gilt insbesondere für Gruppen der Zivilgesellschaft, die das Verhalten ihrer Regierung kritisch beobachten und dies öffentlich thematisieren.

Unter den westlichen Regierungen, die mit einer Beschneidung der Menschenrechte drohen, befinden sich auch einige der bisher engsten Verbündeten der Menschenrechtsbewegung. Ihre Stimme wird dringend gebraucht, um den weitreichenden Bestrebungen zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft in vielen Staaten der Welt entgegenzutreten – denn dadurch werden der Schutz der Menschenrechte und die Menschenrechte an sich infrage gestellt.

Schuldzuweisungen gegen Flüchtlinge sowie Muslime und versäumte Gelegenheiten bei der Terrorbekämpfung

Etwa eine Million Asylsuchende sind im vergangenen Jahr auf dem Seeweg nach Europa geflohen, doch sie bilden nur einen Teil der insgesamt mehr als 60 Millionen Menschen, die weltweit infolge von Krieg und Unterdrückung auf der Flucht sind. Dies markiert den höchsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg. Die wichtigste Triebfeder dieser Entwicklung war zuletzt der brutale Konflikt in Syrien. Dies lag zum einen an den Gräueltaten von ISIS und anderen bewaffneten Gruppen, vor allem aber am Vorgehen der Regierung Baschar al-Assads, die wahllos zivile Bevölkerungszentren in den Oppositionsgebieten angreifen ließ. Rund 4 Millionen syrische Flüchtlinge flohen zunächst in benachbarte Staaten, mehr als 2 Millionen von ihnen in die Türkei und eine Million in den Libanon, wo die Flüchtlinge heute fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen.

Die rund eine Million Menschen, die im vergangenen Jahr nach Europa gelangten, bilden dort nur einen Bruchteil der jeweiligen Landesbevölkerung – etwa 1,25 Prozent in Deutschland, wo angesichts von Angela Merkels bemerkenswerter Führungsrolle und Willkommenshaltung die meisten Flüchtlinge Zuflucht suchten. Bezogen auf die gesamte EU-Bevölkerung liegt dieser Anteil bei 0,20 Prozent, falls es eine Umverteilung der Flüchtlinge in Europa geben wird.

Schon vor den ISIS-Anschlägen im November in Paris, bei denen mindestens zwei Attentäter eingesetzt wurden, die mit den Flüchtlingen nach Europa eingesickert waren, hatte der unkontrollierte und mitunter chaotische Flüchtlingszustrom europaweit tiefe Besorgnis erregt. Infolge der Anschläge intensivierte die EU ihre Gegenmaßnahmen: Neue Stacheldrahtzäune wurden errichtet und immer neue Einschränkungen des Grenzverkehrs verhängt, während geschürte Ängste und Islamfeindlichkeit auflebten. Die EU versprach der Türkei 3 Milliarden Euro an Hilfsgeldern, um den Flüchtlingsstrom einzudämmen. Diese Schritte entsprechen dem seit geraumer Zeit von der EU verfolgten Ziel, die Verantwortung für die Flüchtlinge auf andere abzuwälzen. Dies steht nicht nur im Widerspruch zu den Konventionen zum Schutz der Flüchtlingsrechte, welche die EU ratifiziert hat, sondern auch zur historischen Erfahrung vieler Europäer, die auf der Flucht vor Nationalsozialismus oder Kommunismus selbst vom Flüchtlingsschutz profitiert haben.

Europas Bedenken, wonach von den neuen Flüchtlinge eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, sind wenig mehr als eine gefährliche Ablenkung vom hausgemachten gewaltbereiten Extremismus. Dafür spricht die Tatsache, dass die Attentäter von Paris vorwiegend belgische und französische Staatsbürger waren. Die Wurzeln der Radikalisierung sind komplex, stehen jedoch auch im Zusammenhang mit der sozialen Ausgrenzung von Zuwanderergruppen, der anhaltenden Diskriminierung, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, die in den Randbezirken einiger europäischer Großstädte allgegenwärtig sind, und dem Auseinanderklaffen der Erwartungen und Perspektiven unter aufeinanderfolgenden Generationen.

Bei manchen Menschen – und es genügen bereits wenige – können diese Umstände eine Bereitschaft zu politischer Gewalt entstehen lassen. Ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Diskurses sollte deshalb die Frage sein, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann; ganz zu schweigen von der Frage, wie sich die damit verknüpften und weitreichenderen Probleme der Ungleichheit und der Arbeitslosigkeit lösen lassen.

Stattdessen war die öffentliche Debatte erfüllt von Stimmen des Hasses und der Angst vor „Muslimen“, die häufig mit „Flüchtlingen“ gleichgesetzt werden. Diese Botschaften müssen vor allem deshalb zurückgewiesen werden, weil sie falsch sind. In der heutigen Welt problemloser Flugreisen und rascher sozialer Veränderungen gehören Muslime zu praktisch jeder lebendigen Gesellschaft. Sie sollten – wie alle anderen auch – nicht mit Diskriminierung zu kämpfen haben.

Ganze Bevölkerungsgruppen aufgrund der Taten einzelner zu verunglimpfen, dies wirkt sich kontraproduktiv auf die Bemühungen zur Terrorprävention aus. Denn genau diese spaltende und entfremdende Antwort auf den Terror ist es, die seine Drahtzieher benötigen, um neue Rekruten zu gewinnen. Gleichzeitig untergräbt sie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, die zur Verhütung von Terroranschlägen unverzichtbar ist.

Über ihr gesellschaftliches und nachbarschaftliches Umfeld sind Muslime oft diejenigen, die mit der größten Wahrscheinlichkeit von einer im radikalen Islam verankerten terroristischen Bedrohung erfahren. Damit sind sie am besten gewappnet, um andere von Gewaltakten abzubringen und potentielle Gewalttäter anzuzeigen. Wer Muslime pauschal anschwärzt, riskiert, sie von dieser wichtigen Form der Kooperation mit den Ordnungskräften abzubringen.

Wir sollten aus der schändlichen und unsinnigen Antwort der USA auf die Anschläge vom 11. September 2001 lernen, nicht nur im Hinblick auf die berüchtigten Foltermethoden, das Verschwindenlassen Verdächtiger in CIA-Geheimgefängnissen und die langfristigen Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren in Guantanamo Bay. Sondern wir sollten auch Einwanderungsgesetze und die Regeln über den Statuts wichtiger Zeugen (Material Witness Statute) in den Blick nehmen, wodurch ausländische Staatsbürger aufgrund ihrer Religion oder Ethnizität unter bewusster Umgehung rechtswahrender strafrechtlicher Prozeduren inhaftiert wurden.

Die Menschenrechte über Bord zu werfen oder Menschen mit einem bestimmten religiösen oder sozialen Profil zum Sündenbock zu erklären schadet nicht nur den Betroffenen, sondern entfremdet sie auch von der Terrorbekämpfung. Dies ist das Gegenteil dessen, was gebraucht wird. Eine kluge Antiterrorpolitik – dies haben uns viele schmerzliche Erfahrungen gelehrt – muss die Menschenrechte achten.

Flüchtlingsschutz schützt auch die Aufnahmeländer

Da die Flüchtlinge und Asylsuchenden nach ihrer verzweifelten Flucht vor Verbrechen und endloser Gewalt in Staaten wie Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea, kaum Chancen haben, in den Nachbarländern angemessene Arbeit, Unterkunft, Bildung und einen klaren Rechtsstatus zu erhalten, ist den meisten jedes Mittel recht, um nach Europa zu gelangen. Die Frage ist also, nicht ob, sondern wie diese Menschen ans Ziel gelangen: Auf einem geordneten Weg, welcher Sicherheitskontrollen ermöglichen würde, oder auf dem chaotischem Weg über Schleuser.

Infolge der europäischen Politik blieb den Flüchtlingen bislang kaum eine andere Wahl, als auf hoher See ihr Leben zu riskieren, um eine Chance auf Asyl zu erhalten. Solange an den griechischen Inseln unkoordiniert Boote anlanden, wird es kaum möglich sein, die Ankommenden systematisch zu kontrollieren und vermeintliche Terroristen abzufangen.

Eine sicherere und menschlichere Alternative wäre es, wenn die EU die Aufnahme von Flüchtlingen ausweiten und in größerem Umfang humanitäre Visa an den ersten Zufluchtsorten vergeben würde, etwa im Libanon oder in Pakistan.

Die UN-Flüchtlingsagentur UNHCR könnte, sofern sie dabei angemessen unterstützt wird, ihre Kapazitäten zur Überprüfung von Flüchtlingen ausbauen und diese an die Aufnahmeländer weiterleiten. Durch ausgeweitete Aufnahmeprogramme könnte Europa signalisieren, dass es seine Türen nicht plötzlich schließen wird und es nicht nötig ist, schnellstmöglich ein klappriges Boot zu besteigen und das Mittelmeer zu überqueren, wo im vergangenen Jahr etwa 3.770 Menschen ertrunken sind, ein Drittel davon Kinder. Eine gut organisierte Erfassung und Überprüfung der Flüchtlinge würde auch der Sicherheit der Europäer dienen.

Die Einrichtung von Antragsstellen in Nachbarstaaten würde auch eine Umverteilung in nicht-europäische Länder ermöglichen. Dies betrifft nicht nur klassische Aufnahmeländer wie die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien, sondern auch die Golf-Staaten und Russland, die mehr leisten müssen als bisher.

Nicht jeder Asylsuchende wird einer solchen geordneten Route folgen. Ebenso wenig dürfen Menschen prinzipiell dazu gezwungen werden. Der Erfolg derartiger Maßnahmen wird hauptsächlich davon abhängen, wie großzügig sie gestaltet sind: Je mehr Flüchtlinge darin eine vernünftige Chance zur Umsiedlung ohne jahrelange Aufenthalte in Flüchtlingslagern sehen und je eher sie während der Wartezeit ein normales Leben führen können, desto unwahrscheinlicher wird es, dass sie die lebensgefährliche Alternative wählen. Ein praktikables Aufnahmeprogramm würde dazu beitragen, den Strom irregulärer Flüchtlinge einzudämmen, welcher die Grenzkontrolleure an den Küsten Südeuropas derzeit überfordert.

In den meisten Fällen reisen die Asylsuchenden, denen es gelungen ist, über Griechenland oder Italien nach Europa zu gelangen, weiter in Richtung Norden. Dort treffen sie auf ähnlich chaotische Zustände. Die schwerfällige Umsetzung des EU-Plans zur organisierten Umsiedlung hat, zusammen mit dem fortschreitenden Bau von Grenzzäunen nach dem Sankt-Florians-Prinzip durch Länder wie Ungarn, Slowenien und Mazedonien, zu einem gewaltigen unkontrollierten Flüchtlingsstrom geführt, der für all jene ein Geschenk ist, die sich der Kontrolle durch die Ordnungskräfte entziehen wollen.

Würden alle EU-Staaten ihre Zusagen zur Aufnahme von Asylsuchenden umsetzen und gemeinsam ein geregeltes Aufnahmeverfahren anbieten, könnte dies effektivere Sicherheitskontrollen ermöglichen und Asylbewerbern einen Anreiz bieten, daran auch teilzunehmen. Dies wäre ein erster Schritt hin zu einer gemeinsamen, durch alle EU-Staaten geteilten Verantwortlichkeit, die für ein gemeinsames EU-Asylsystem und die Vermeidung einer Überforderung einzelner EU-Staaten unverzichtbar ist. Eine solche Option könnte auch dazu beitragen, die derzeit geltenden Dublin-Bestimmungen zu ersetzen. Diese verorten die gesamte Verantwortung für Asylsuchende bei den Erstaufnahmeländern, zu denen einige der am wenigsten dazu befähigten EU-Mitgliedstaaten gehören.

Europa steht mit seiner kontraproduktiven Flüchtlingspolitik nicht allein, besonders im Hinblick auf Flüchtlinge aus Syrien. Auch in den USA verunglimpfen einige Amtsträger und Politiker syrische Flüchtlinge als Sicherheitsrisiko, obwohl die wenigen Syrer, denen die Einreise gestattet wird, dort ein eingehendes zweijähriges Überprüfungsverfahren mit wiederholten Befragungen, Hintergrundprüfungen durch mehrere US-Behörden und biometrischer Datenerfassung durchlaufen. Für potentielle Terroristen dürfte dies kaum ein attraktiver Weg sein. Sie dürften es vorziehen, als Studenten oder Touristen einzureisen, was mit weitaus schwächeren Kontrollen verbunden ist. Von allen Personengruppen, die in die USA einreisen, werden Flüchtlinge am intensivsten überprüft.

Dennoch unternahmen 30 US-Gouverneure den Versuch, die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in ihre Bundesstaaten zu verbieten. Es wurde sogar ins Gespräch gebracht, muslimischen Nicht-US-Bürgern pauschal die Einreise zu verweigern, wenngleich diese Idee auf breite Ablehnung stieß. Ganz anders reagierte Kanada unter der Führung seines neuen Premierministers Justin Trudeau: Es beschleunigte die Aufnahme von 25.000 syrischen Flüchtlingen, die auf alle 10 Provinzen verteilt und überwiegend herzlich empfangen wurden. Der Premier begrüßte die ersten Flüchtlinge sogar persönlich am Flughafen. Damit warb er für einen respektvollen Umgang und erteilte Angst und Misstrauen eine Absage.

Massenüberwachung vs. kluge Antworten auf den Terrorismus

Politiker auf beiden Seiten des Atlantiks instrumentalisierten die terroristische Bedrohung nicht nur, um Flüchtlinge zu Sündenböcken zu machen. Sie sahen darin auch eine Gelegenheit, um ihre ohnehin schon mächtigen Überwachungsapparate noch stärker auszubauen.

In den USA nutzte CIA-Direktor John Brennan die Anschläge von Paris als Argument gegen die jüngsten technischen und rechtlichen Einschränkungen der massenhaften Sammlung von Telefon-Metadaten durch die Geheimdienste, welche angesichts des von Edward Snowden im Jahr 2013 enthüllten Ausmaßes der Massenüberwachung noch gemäßigt ausfielen.

Zwei unabhängige Kontrollgremien, die Zugang zu geheimen Informationen hatten, stellten übereinstimmend fest, dass Metadaten in keinem einzigen Fall maßgeblich zur Vereitelung eines Terroranschlags beigetragen hatten, obwohl zu ihrer Sammlung massiv in die Privatsphäre eingegriffen worden war.

FBI-Direktor James Comey nahm die Anschläge von Paris zum Anlass, Pläne wieder aufleben zu lassen, mit denen Internetfirmen zum Einbau sogenannter „Hintertüren“ selbst in ihre stärksten Verschlüsselungsmethoden verpflichtet werden sollen.

Viele Unternehmen arbeiten seit der öffentlichen Bestürzung über die Snowden-Enthüllungen an der Entwicklung sichererer Systeme. Doch Hintertüren, die ausschließlich von „den Guten“ benutzt werden können, gibt es nicht. Sie verhelfen zwangsläufig auch Kriminellen dazu, kritische Infrastruktur zu bedrohen oder die vertrauliche Kommunikation gewöhnlicher Nutzer zu gefährden. Terroristen dürften ohnehin eigene Verschlüsselungsmethoden finden, die nicht auf dem Massenmarkt erhältlich sind.

Auch europäische Amtsträger schienen versucht, das Ausmaß der Massenüberwachung zu erweitern. So verabschiedete Frankreich ein neues Geheimdienstgesetz, das die Befugnisse der Behörden zum massenhaften Ausspähen stärkte, in Großbritannien laufen ähnliche Maßnahmen. Bei zahlreichen Anschlägen in Europa befanden sich unter den Tätern jedoch auch Personen, die der Polizei zwar bekannt waren, gegen die aber aufgrund mangelnder Ressourcen nicht weiter ermittelt wurde.

Frankreichs Präsident François Hollande schien dieses Problem zu erkennen, als er versprach 8.500 neue Polizeibeamte einzustellen, die Spuren nachgehen sollten, statt lediglich neue Datenberge aufzutürmen, ohne über die Mittel zu ihrer Auswertung zu verfügen. Dennoch billigte Frankreich nach den Anschlägen in Paris auch potentiell willkürliche Polizeimethoden: So rief Präsident Hollande den Notstand aus und ermöglichte den Sicherheitskräften damit Durchsuchungen und Verhaftungen ohne Vollstreckungsbefehl.

Das Fehlen einer richterlichen Prüfung lässt selektive Personenkontrollen um ein Vielfaches wahrscheinlicher werden – in diesem Fall selektive Kontrollen junger muslimischer Männer. Polizeikontrollen auf der Grundlage solcher Verdächtigenprofile bedrängen seit geraumer Zeit vor allem jene Bevölkerungsteile, zu denen der Kontakt im Sinne der Gewaltprävention eigentlich kultiviert werden sollte.

Stärkung der Zivilgesellschaft durch Soziale Medien

Während Europa und die USA über vermeintliche Verbindungen zwischen Flüchtlingsthematik und Terrorismus besorgt sind, treibt viele autoritäre Regierungen die Angst vor dem Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und sozialen Medien um.

Eine dynamische Zivilgesellschaft trägt dazu bei, dass die Regierung ihrer Bevölkerung dient. Für einen einzelnen Bürger ist es schwierig, eine größere Zuhörerschaft zu erreichen. Wenn sich jedoch viele Bürger in einer zivilgesellschaftlichen Vereinigung zusammenschließen, verstärkt dies ihre Stimmen und versetzt sie in die Lage, Einfluss auf die Regierung zu nehmen. Die Zivilgesellschaft, also die Gesamtheit aller nichtstaatlichen Vereinigungen und Organisationen, welche es der Bevölkerung erlauben, sich für geteilte Anliegen zusammenzuschließen, ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Demokratie, die ihres Namens würdig ist. Unabhängige und handlungsfähige zivilgesellschaftliche Vereinigungen sorgen dafür, dass Regierungen Schulen bauen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung sichern, die Umwelt schützen und eine Vielzahl anderer Maßnahmen ergreifen, die der zivilgesellschaftlichen Vorstellung des Gemeinwohls dienen.

So mancher Funktionär betrachtet Anregungen aus der Bevölkerung jedoch nicht als Orientierungshilfe für seine Politik, sondern als Bedrohung. Wenn sich Entscheidungsträger vorrangig für ihr eigenes Vorankommen und das ihrer Verwandten und Kumpanen interessieren, ist das letzte, was sie sich wünschen, eine mündige Öffentlichkeit, die Ressourcen koordiniert und bündelt, um Korruption, Misswirtschaft und Inkompetenz in der Regierung zu untersuchen, bloßzustellen, zu kritisieren und zu beseitigen.

Auf einem anderen Gebiet, auf dem sich viele Autokraten eigentlich bereits jedes Anscheins von Demokratie entledigt haben, benötigen sie heute dennoch eine demokratische Fassade, um die Voraussetzungen für Legitimität zumindest zum Schein zu wahren. So wie die Autokraten gelernt haben, Wahlen zu manipulieren, um ihr politisches Überleben zu sichern, so versuchen sie heute, zwischen den Wahlen zu verhindern, dass eine mündige Öffentlichkeit ihre autokratischen Pläne durchkreuzt. Indem sie der Zivilgesellschaft jeden Spielraum nehmen, ersticken sie deren Bemühungen, ihr selbstsüchtiges Regiment zu kritisieren oder gar infrage zu stellen.

In den vergangenen Jahren haben die sozialen Medien in diesen Wettstreit zwischen Staat und Gesellschaft die Karten neu gemischt. Noch vor wenigen Jahren war die Zivilgesellschaft auf traditionelle Medien angewiesen, um sich breites Gehör zu verschaffen. Die endliche Anzahl traditioneller Nachrichtenmedien in jedem beliebigen Land erleichterte dabei die Zensur.

Dank des Aufstiegs der sozialen Medien kann heute jeder die traditionellen Medien umgehen und ohne journalistischen Intermediär unzählige Menschen erreichen, besonders da, wo die sozialen Medien über Mobilgeräte leicht zugänglich sind. Dies hat die Fähigkeit der Zivilgesellschaft, sich Gehör zu verschaffen und Veränderungen einzufordern, erheblich gestärkt. Die Folgen des Aufstiegs der sozialen Medien sind jedoch nicht ausnahmslos positiv: Zu ihren Nutzern gehören auch Provokateure und Trolle, die von Regierungen dazu angestiftet oder sogar dafür bezahlt werden, die offizielle Propaganda zu unterstützen. Dennoch ist eine Öffentlichkeit, die ihre Anliegen über die sozialen Medien kundtun kann, eine wichtige Ergänzung zu den etablierten Medien, wenn es darum geht, die offizielle Linie zu hinterfragen.

Am dramatischsten manifestierte sich diese Entwicklung in den Aufständen in der Arabischen Welt, die Ende 2010 ausbrachen, in der Maidan-Revolution in der Ukraine im Jahr 2014 und in der Occupy Central-Bewegung in Hongkong. Jedes dieser Ereignisse demonstrierte die Synergie zwischen einer unzufriedenen Öffentlichkeit und einer Zivilgesellschaft, die es vermag, Menschen über die sozialen Netzwerke auf die Straße zu bringen.

Das Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und sozialen Medien kam jedoch auch auf weniger spektakuläre Weise zum Tragen. Von China über Venezuela bis nach Malaysia zwang es Regierungen, die am liebsten uneingeschränkt und von oben herab regieren, sich dem öffentlichen Druck zu stellen und ihren Bürgern in zunehmendem Maße Rechenschaft abzulegen.

Unterdrückung, Korruption oder bloße Gleichgültigkeit haben einen schwächeren Stand, wenn sie von einer gut vernetzten und koordinierten Gesellschaft hinterfragt werden können.

Die Antwort der Autokraten

Nicht willens eine solche Einschränkung ihrer Herrschaft durch das Volk hinzunehmen schlugen die Autokraten zurück und brachten so eine folgenreiche, sich selbst verstärkende Entwicklung in Gang. Die autoritären Regierungen haben voneinander gelernt, ihre Methoden verfeinert und ihre Erkenntnisse geteilt. Und sie haben die weitreichendste Offensive gegen die Zivilgesellschaft seit Jahrzehnten eingeleitet.

Die typischen Instrumente der Autokraten sind heute zum einen der Versuch, zivilgesellschaftlichen Vereinigungen ihr Recht zu verwehren, im Ausland Gelder einzuwerben, wenn inländische Quellen fehlen, und zum anderen sie mit dehnbaren Vorschriften handlungsunfähig zu machen. Dies bedroht den Wunsch nach einer Regierung, die ihre Bevölkerung besser vertritt, der duch die sozialen Medien ihren mündig gewordenen Nutzern als mögliche Realität versprochen wurde.

Diesen besorgniserregenden Trend zur Kenntnis zu nehmen bedeutet jedoch nicht, die Zivilgesellschaft für tot zu erklären. Mit demselben enormen Potenzial, mit dem mündig gewordene Bevölkerungen ihre zutiefst verunsicherten Autokraten zu dem Versuch getrieben haben, die Gesellschaft wieder in eine fragmentierte, gefügige Form zu bringen, können sie auch zurückschlagen. Noch ist ungewiss, wer in diesem Duell  zwischen dem Streben der Völker nach rechenschaftspflichtigen Regierungen und der Gier der Autokraten nach entfesselter Herrschaft die Oberhand behalten wird.

Die entscheidenden Dritten in dieser Auseinandersetzung sind die Regierungen, die sich zu den Prinzipien der Menschenrechte als Grundlage der demokratischen Herrschaft bekennen. Ihre Bereitschaft, sich an Prinzipien zu halten und nicht der Versuchung zu erliegen, reichen oder mächtigen Autokraten entgegenzukommen, kann ausschlaggebend dafür sein, ob sich Diktaturen oder rechtswahrende repräsentative Regierungen durchsetzen. Doch solange westliche Mächte beim Umgang mit Flüchtlingen und der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte verletzen, bleibt ihre Fähigkeit kompromittiert, den übergeordneten Katalog der Menschenrechte zu schützen.

Gründe der Geheimniskrämerei

Schon bei oberflächlicher Betrachtung scheinen die Bestrebungen zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft vor allem von Regierungen angeführt zu werden, die etwas zu verbergen haben. Je nach dem, wer für die Verstöße verantwortlich ist, kann es sich dabei um Verfehlungen der Regierung handeln, welche die Behörden lieber nicht ansprechen möchten, Belege für Fehlverhalten, die geheim bleiben sollen, oder ein Thema, das von der Tagesordnung verschwinden werden soll. Da Regierungen die Zivilgesellschaft drangsalieren, um ihrer Rechenschaftspflicht aus dem Weg zu gehen, sind die Themen, die sie unterdrücken, ein guter Indikator ihrer tiefsten Ängste.

China und Russland, die beiden wohl einflussreichsten Akteure in diesem Kontext, sind hierfür gute Beispiele. In beiden Fällen schloss die Regierungen stillschweigend einen Pakt mit der Bevölkerung: Im Gegenzug für eine strikte Begrenzung der politischen Teilhabe versprachen sie ein rasches Wirtschaftswachstum und verbesserte Chancen zur persönlichen Entfaltung. Heute haben beide Regierungen Schwierigkeiten, ihren Teil des Vereinbarung einzulösen.

Dies liegt zum Teil daran, das der Mangel an öffentlicher Kontrolle zu wirtschaftspolitischen Fehlentscheidungen geführt hat. Die russische Elite kassierte Öl- und Gaseinnahmen, ohne für die Diversifizierung der von Kohlenwasserstoffen abhängigen Wirtschaft zu sorgen, die eine kritische Öffentlichkeit möglicherweise eingefordert hätte. Angesichts der stark fallenden Öl- und Gaspreise und der Sanktionen nach den militärischen Aktivitäten des Kreml in der Ukraine wurde die Wirtschaftslage zunehmend heikel.

In China hemmen die gleichen Symptome, an denen das politische System krankt, auch das Wachstum der Wirtschaft. Dazu gehören der Impuls, scheinbar kontroverse Informationen, etwa zur Reaktion auf den Börsencrash im August, zu beschönigen, die Abhängigkeit von einer Justiz, die als Handlanger der Kommunistischen Partei agiert, statt unabhängig über Vertragsdispute und andere Streitigkeiten zu urteilen, und eine Antikorruptionskampagne, die gleichzeitig als politische Säuberungsaktion dient.

Diese von oben verordnete Politik, die nicht durch eine unabhängige öffentliche Debatte in die Schranken gewiesen werden kann, hat zu einer konjunkturellen Abkühlung, wenn nicht gar zur Rezession geführt. Während schwindende Vermögen Zweifel an der Leistung der Herrschenden aufkommen lassen, agieren die russische und die chinesische Regierung so repressiv, wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

Der Kreml ging – zunächst als Antwort auf die Proteste gegen Putin in den Jahren 2011 und 2012 und später, als er den Nationalismus schürte, um seine Vision einer neuen russischen Identität zu fördern, mit zunehmender Intensität – gegen die russische Zivilgesellschaft vor, die eines der wichtigsten Produkte der Auflösung der Sowjetherrschaft darstellt. In diesem vergifteten Klima gelingt es dem Kreml leichter, die Aufmerksamkeit von den wachsenden Problemen der russischen Wirtschaft auf andere Themen abzulenken.

Die chinesische Regierung erkennt die Notwendigkeit, den wachsenden Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, zwar in gewissem Maße an. Doch während sie von Rechtsstaatlichkeit spricht und selektiv einzelne Beamte wegen Korruption anklagt, lässt sie Anwälte und Aktivisten verhaften, die den Mut haben, außerhalb der staatlichen Lenkung für diese Ziele einzutreten. Und es erschließt sich von selbst, dass die von der Regierung manipulierte Justiz keine Rechtsstaatlichkeit bietet. Pekings selektives Vorgehen gegen Korruption untergräbt vielmehr den dringend notwendigen Aufbau eines unabhängigen Justizsystems. Ähnliche Tendenzen sind auch in anderen Bereichen erkennbar.

Hinter den Bestrebungen zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft stehen häufig Amtsträger, die versuchen, sich dadurch vor einer drohenden Strafverfolgung oder anderen Sanktionen für ihre illegalen Aktivitäten zu retten:

  • Recep Tayyip Erdoğan, der ehemalige Premierminister und heutige Präsident der Türkei, leitete, nachdem es zu Massenprotesten gegen seine zunehmend autokratische Regierungsführung gekommen war, die schärfsten Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft seit mindestens einem Jahrzehnt ein. Er verschärfte die Gangart weiter, als Tonbandaufnahmen an die Öffentlichkeit gelangten, die nahelegten, dass er und seine Familie in Korruptionsfälle verstrickt waren. Als seine seit drei Legislaturperioden regierende Partei bei den Wahlen im Juni keine absolute Mehrheit errang, antwortete der Präsident mit Razzien gegen Medien und politische Gegner. Aus der Wiederholung der Wahlen im November ging Erdoğans Partei schließlich als Sieger hervor.
  • In Kenia griffen führende Amtsträger zivilgesellschaftliche Gruppen an, die sich für eine Strafverfolgung der mutmaßlichen Drahtzieher der Gewalt nach den Wahlen im Jahr 2007, einschließlich des Vizepräsidenten William Ruto, durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingesetzt hatten. Kenia nahm zudem Gruppen ins Visier, die Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Antiterroreinsätzen dokumentiert hatten. Die Einsätze waren eine Reaktion, dass es mehr Anschläge mit Schusswaffen und Granaten in verschiedenen Landesteilen gegeben hatte.
  • Als Reaktion auf den im März 2009 durch den IStGH erlassenen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir verwies der Sudan zahlreiche in Darfur tätige Hilfsorganisationen des Landes und verbot Gruppen, die sich öffentlich für Gerechtigkeit und Menschenrechte eingesetzt hatten.
  • In Südafrika ging die Regierung von Präsident Jacob Zuma gegen eine Organisation vor, die erfolgreich dagegen geklagt hatte, dass die Regierung Baschir empfangen und sich über die Haftbefehle des IStGH hinweggesetzt hatte.
  • Angesichts der wachsenden internationalen Empörung über die Ausweitung des illegalen Siedlungsbaus, verabschiedete Israel ein Gesetz, das dazu benutzt werden könnte, zivilgesellschaftliche Vereinigungen und Einzelpersonen zu bestrafen, die dazu aufrufen, wirtschaftliche oder andersartige Verbindungen mit den israelischen Siedlungen bzw. Israel zu kappen. Der Oberste Gerichtshof befand das Gesetz im vergangenen Jahr in weiten Teilen für zulässig.

Andere Regierungen wurden aktiv, wenn Wahlen oder eine Beschränkung der Amtszeit den Machterhalt bedrohten:

  • Als es in Burundi zu breiten Protesten gegen die Entscheidung des Präsidenten Pierre Nkurunzizas gekommen war, eine verfassungsmäßig fragwürdige dritte Amtszeit anzustreben, ging die Regierung scharf und häufig gewaltsam gegen die Zivilgesellschaft vor. Der führende Menschenrechtler des Landes, Pierre Claver Mbonimpa wurde von Schüssen getroffen und schwer verletzt. Zwei seiner engsten Verwandten wurden bei separaten Zwischenfällen getötet.
  • In der Demokratischen Republik Kongo wurden Menschenrechtler und jugendliche Demokratieaktivisten inhaftiert, geschlagen und bedroht. Sie hatten friedliche Demonstrationen organisiert und Kritik an der möglichen Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila geübt, welche die verfassungsmäßige Obergrenze von zwei Amtsperioden überschritten hätte. Regierungsvertreter behaupteten völlig unbegründet, die Aktivisten hätten „terroristische Aktivitäten“ oder eine „gewaltsame Erhebung“ geplant. Die Sicherheitskräfte lösten friedliche Demonstrationen der Gruppe mit tödlicher Gewalt auf.
  • Venezuelas Präsident Nicolás Maduro ließ in den Monaten vor den Parlamentswahlen Kritiker und Bürgerrechtsgruppen schikanieren, verhaften und dämonisieren. Bei den Wahlen musste Maduro schließlich eine Niederlage einstecken, was die meisten Beobachter auf seine schlechte Wirtschaftspolitik zurückführten.
  • Die ecuadorianische Polizei ging mit überzogener Härte gegen Bürger vor, die gegen eine geplante Verfassungsänderung demonstrierten. Die Novelle sollte eine unbegrenzte Wiederwahl des Präsidenten ermöglichen. Präsident Rafael Correas ließ daraufhin nicht gegen die ausfälligen Polizisten ermitteln, sondern gratulierte ihnen zu ihrer „Professionalität“.

Manchen Regierungen geht es auch darum, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit oder unabhängige jeglicher Kontrolle Rohstoffvorkommen auszubeuten:

  • Das ölreiche Aserbaidschan ließ führende Bürgerrechtler inhaftieren, um    Unruhen wegen der unübersehbaren Korruption und Misswirtschaft im Staatsapparat zu verhindern. Europa war offenbar zu sehr damit beschäftigt, dem Land Öl und Gas abzukaufen und es von Russlands Einfluss abzuwerben, um die Vorfälle in nennenswerter Weise zu kritisieren.
  • In Usbekistan, wo Regierungsbeamte persönlich von den Erträgen aus dem Baumwollsektor profitieren, gerieten Personen ins Visier der Behörden, die versucht hatten, die Zwangsarbeit auf den Baumwollfeldern zu dokumentieren und bloßzustellen. Die Weltbank verstärkte ihre Investitionen in den usbekischen Baumwollsektor und brachte ihre Bedenken lediglich bei nichtöffentlichen Gesprächen von fragwürdigem Nutzen zum Ausdruck.

Hinter diesen verschiedenen Motiven für die Repression der Zivilgesellschaft steht die Überzeugung der Autokraten, eine strukturierte öffentliche Debatte entspreche einer politischen Bedrohung. Ihre Regime halten es offenbar für besser, die Menschen in ihrer Vereinigungsfreiheit einzuschränken, als die Gefahr einzugehen, dass ihre Unzufriedenheit auf breite Resonanz trifft.

Diese Angst vor freien öffentlichen Debatten hat eine Reihe von Methoden hervorgebracht, mit denen Zivilgesellschaft eingeschränkt oder gelähmt wird. Dazu gehören neben Drohungen, Gewalt, willkürlichen Inhaftierungen und fingierten Anklagen auch zwei zunehmend gängige Vorgehensweisen: Die Einschränkung des Rechts, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland einzuwerben, und die Verhängung willkürlicher und repressiver Vorschriften.

Einschränkung des Rechts, finanzielle Unterstützung einzuwerben

In vielen wirtschaftlich schwachen Ländern fehlt es an Geldgebern, die zivilgesellschaftliche Organisationen mit größeren Zuwendungen unterstützen können. Selbst wenn einzelne Personen wohlhabend genug sind, um solche Spenden zu tätigen, bringen Autokraten sie oft davon ab, indem sie gezielt ihre Geschäftsinteressen angreifen. Die Androhung einer Steuerprüfung, der Nichtausstellung notwendiger Genehmigungen oder der Kürzung öffentlicher Aufträge reicht üblicherweise aus, um die Betroffenen von finanziellen Zuwendungen an regierungskritische Gruppierungen abzubringen.

Wenn die potentiellen Spender im Inland verängstigt sind oder nicht über die nötigen Mittel verfügen, um größere Summen beizutragen, machen zivilgesellschaftliche Vereinigungen naturgemäß von ihrem Recht Gebrauch, im Ausland um Unterstützung zu werben. Dieses Recht ist nun zum bevorzugten Ziel repressiver Regierungen geworden. Sie versuchen mit Hochdruck, ausländische Spenden an Vereinigungen zu unterbinden, die sich für den Schutz der Menschenrechte oder für mehr Verantwortlichkeit bei der Regierung einsetzen.

Indien praktiziert diese Methode, ungeachtet seiner demokratischen Traditionen, schon seit geraumer Zeit im Rahmen des Gesetzes zur Regulierung von Auslandszuwendungen. Dieses verpflichtet zivilgesellschaftliche Vereinigungen, eine offizielle Genehmigung einzuholen, bevor sie Spenden aus dem Ausland entgegennehmen dürfen. Die Bereitschaft der Regierung, solche Zuwendungen zu genehmigen, ist dabei offenbar umso geringer, je „sensibler“ die Arbeit der betreffenden Gruppierung ist. Während Vereinigungen, die Versorgungsleistungen anbieten, relativ ungestört operieren können, wird die Arbeit von Menschenrechtsgruppen häufig eingeschränkt. Unter Premierminister Narendra Modi gerieten vor allem Umweltschutzorganisationen in die Schusslinie, weil sie vermeintlich gegen offizielle Entwicklungsprogramme opponierten. Eine Aktivistin, die ins Visier geriet, war für ihre Arbeit zu den Ausschreitungen gegen Muslime in Gujarat im Jahr 2002 bekannt, in die auch Modi, damals noch als Ministerpräsident, verwickelt gewesen sein soll.

Russland setzt solche Einschränkungen ebenfalls aggressiv ein. Es brandmarkte Organisationen, die Spenden aus dem Ausland erhalten, zunächst als „ausländische Agenten“ (was im Russischen die unschöne Konnotation „Verräter“ oder „Spion“ trägt), und blockierte dann bestimmte ausländische Spender als „unerwünschte ausländische Organisationen“ unter Strafandrohung für jeden, der mit ihnen kooperiert.

Andere ehemalige Sowjetrepubliken ahmen das Vorgehen Russlands mittlerweile nach. So berät Kirgisiens Parlament über ein eigenes Gesetz zu „Auslandsagenten“, das sich stark am russischen Vorbild orientiert. Kasachstan führte eine gesetzliche Pflicht ein, Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen über einen von der Regierung ernannten „Vermittler“ abzuwickeln, der nach eigenem Ermessen über die Verteilung der Mittel entscheiden kann. Weißrussland verlangt die Anmeldung aller ausländischen Spenden bei einer Behörde, die jede Zuwendung blockieren kann, wenn deren Verwendungszweck nicht auf einer begrenzten Liste offiziell genehmigter Einsatzgebiete steht. Aserbaidschan leitete strafrechtliche Ermittlungen gegen einige der wichtigsten ausländischen Spender ein, fror die Konten von Dutzenden ihrer Empfänger ein, inhaftierte Schlüsselfiguren der Menschenrechtsbewegung und führte eine Genehmigungspflicht für jeden ausländischen Spender und jedes geförderte Projekt ein.

In China sind einige der wichtigsten Bürgerrechtsgruppen, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, in hohem Maße auf Spenden von außen angewiesen. Die Regierung wird voraussichtlich in naher Zukunft ein neues Gesetz zu ausländischen NGOs verabschieden, mit dem sie ausländische Geldquellen umfassender kontrollieren kann. Dies würde besonders Organisationen treffen, die keine Versorgungsleistungen anbieten, sondern politische Lobbyarbeit betreiben.

Neben Indien war auch Äthiopien ein Vorreiter derartiger Methoden, als es im Jahr 2009 für alle Organisationen, die sich mit den Menschenrechten und der Regierungsführung befassten, den Anteil ausländischer Spenden am Gesamtbudget auf 10 Prozent begrenzte. Dies kam einer Schließung der meisten Monitoring-Organisationen gleich. In Kenia erwägt die Regierung die Einführung einer ähnlichen Obergrenze von 15 Prozent, mit der Begründung, die Befürworter der Ermittlungen des IStGH verfolgten eine „ausländische Agenda“.

Angola erlaubt Spenden ausländischer Geber nur mit Genehmigung der zuständigen Regierungsstelle. In Venezuela urteilte der Oberster Gerichtshof im Jahr 2010, dass jede Organisation, die Spenden aus dem Ausland erhält, wegen „Landesverrats“ belangt werden kann. In der Nationalversammlung entschied eine regierungstreue Mehrheit, internationale Unterstützung für Vereinigungen zu verbieten, die „politische Rechte verteidigen“ oder „die Leistung staatlicher Organe überwachen“ – ein freimütiges Zeugnis ihrer Furcht. In Marokko sind fünf Bürgerrechtsaktivisten wegen „Gefährdung der inneren Sicherheit“ angeklagt, weil sie mit ausländischen Geldern ein Seminar zur Förderung des Bürgerjournalismus per Smartphone-App organisiert hatten.

Rechtfertigungen der Repression

Autokraten rechtfertigen ihre Entscheidung, den Zugang zivilgesellschaftlicher Gruppen zu ausländischen Spendern einzuschränken, gerne mit nationalistischer Rhetorik: „Wie können diese Ausländer es wagen, sich in innere Angelegenheiten einzumischen?“ Dieselben Regierungen, die sich eifrig um ausländische Investitionen und internationale Handelsabkommen bemühen, kritisieren Bürgerrechtsgruppen, die im Ausland Spender werben.

Viele Regierungen begrüßen ausländische Finanzhilfen, solange diese in die eigene Tasche fließen oder an Organisationen, die Versorgungsleistungen anbieten. Manche schalten sich im Ausland in eben jene Debatten ein, die sie der Zivilgesellschaft im Inland nicht zugestehen.

Diese Widersprüche lassen sich nicht mit dem Argument auflösen, die Zivilgesellschaft mische sich in unangemessener Weise in staatliche Belange ein. In der Privatwirtschaft gehört es zum Alltag, dass Unternehmen Lobbyarbeit betreiben, um Gesetze und Regularien in ihrem Sinne zu beeinflussen, oder sich an Debatten zur Staatstätigkeit beteiligen. Ausländische Finanzhilfen fließen häufig in die Erbringung essentieller staatlicher Leistungen. Verglichen mit den Geldern, welche durch Investitionen, Handel oder Entwicklungshilfe ins Land strömen, nimmt sich der Spendenbedarf zivilgesellschaftlicher Vereinigungen verschwindend gering aus. 

Warum also geht man gezielt nur gegen die Zivilgesellschaft vor? Weil diese in der Lage ist, die Bevölkerung für Kritik an staatlicher Misswirtschaft zu mobilisieren, vor allem dann, wenn ihre Botschaft sich über die sozialen Medien multipliziert. Wo die Medien bereits mundtot gemacht wurden, wie es in diesen autoritären Szenarien meist der Fall ist, ist die Zivilgesellschaft der einzige Akteur, der die Amtsträger dazu drängen kann, nicht im eigenen Interesse, sondern im Interesse der Bürger zu handeln. Jeder Angriff auf das Recht, im Ausland Spender zu werben, ist in Wahrheit ein Angriff auf den koordinierten Versuch, die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen.

Regierungen rechtfertigen die Entscheidung, zivilgesellschaftliche Gruppen ihres Rechts zu berauben, im Ausland Gelder zu beschaffen, auf vielerlei Art. Häufig vergleichen sie ihre Restriktionen mit jenen, die in etablierten Demokratien gelten. So ist es in einigen Demokratien politischen Kandidaten verboten, ihre Wahlkampagnen mit ausländischen Geldern zu finanzieren.

Doch die Einschränkungen, die es zivilgesellschaftlichen Vereinigungen verbieten, Mittel aus dem Ausland entgegenzunehmen, gehen weit über den Kontext der Wahlen hinaus. Sie schränken die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft ein, sich zu organisieren und zu einem breiten Spektrum von Themen Stellung zu beziehen, die keinen Bezug zu bevorstehenden Wahlen haben.

Die lässt sich weder mit internationalen Menschenrechtsnormen noch irgendeinem anderen Demokratieverständnis rechtfertigten, wie der UN-Sonderberichterstatter Maina Kiai in einem kürzlich veröffentlichten Bericht klarstellte. Eine freie Partizipation der Öffentlichkeit ist unverzichtbar, damit Bürger sich differenzierter einbringen können als durch den gelegentlichen Akt des Wählens. Nur so können sie zu den vielfältigen Themen, welche außerhalb des Wahlkampfs auf der Tagesordnung stehen, Position beziehen und ihren Ansichten Gehör verschaffen.

Auch in Demokratien geltende Gesetze wie der „Foreign Agents Registration Act“ in den USA müssen für die Rechtfertigungsversuche der Autokraten herhalten. Dieser verpflichtet jede Person, die im Namen einer ausländischen Regierung handelt, sich als Bevollmächtigter (engl. agent) zu registrieren. Dies gilt damit jedoch nur für natürliche oder juristische Personen, die tatsächlich als Vertreter einer ausländischen Regierung oder unter deren direkter Kontrolle agieren. Spenden an zivilgesellschaftliche Organisationen sind praktisch nie mit derart direkten Anweisungen verbunden. Hier liegt kein Vertreterverhältnis vor, das eine besondere Offenlegung, geschweige denn ein Verbot rechtfertigen würde. In vielen Fällen sind die Spender ohnehin keine Regierungen, sondern Privatpersonen oder private Stiftungen.

Einige Regierungen, etwa in Kambodscha, Ägypten, Tadschikistan und Indien, rechtfertigen Einschränkungen ausländischer Spenden an zivilgesellschaftliche Organisationen auch als Notwendigkeit der Terrorbekämpfung. Staaten wie China, Pakistan und Bangladesch stellten ihre Gesetzentwürfe zur Beschränkung von Auslandsspenden ebenfalls in direkten Zusammenhang mit der Terrorgefahr. Da Terrorgruppen die Finanzierung ihrer Verbrechen jedoch ebenso gut über Deckfirmen abwickeln können, verbergen sich hinter der Sonderbehandlung auch hier andere Bedenken.

Die Ironie liegt letztlich darin, dass dieselben Regierungen, die zivilgesellschaftlichen Vereinigungen eine Finanzierung aus dem Ausland erschweren, selbst enorme Summen für Lobbyisten oder PR-Firmen ausgeben, um ihr eigenes Ansehen in der Welt aufzupolieren. So gaben Russland, China, Ägypten und Aserbaidschan allein in Washington etliche Millionen Dollar aus, um ihrer Repression ein gutmütiges Antlitz zu verleihen, während sie die eigene Zivilgesellschaft, die versucht eben diese Repression zu lindern, ausbluten ließen. In welchem Maß grenzüberschreitende Zuwendungen als besorgniserregende Einflussnahme auf den öffentlichen Diskurs gewertet werde, scheint davon abzuhängen, ob die Gelder dazu dienen, die offizielle Linie zu hinterfragen oder zu stützen.

Alles in allem geht es bei den Bemühungen, den Zugang der Zivilgesellschaft zu ausländischen Spenden einzuschränken, nicht um Transparenz oder verantwortungsvolle Regierungsführung, sondern darum, eine koordinierte Kontrolle der Regierungsgeschäfte zu verhindern, indem man die – angesichts des Fehlens bzw. der Einschüchterung von Spendern im Inland – einzig verbleibenden unabhängigen Geldquellen blockiert.

Wenn es diesen Regierungen wirklich darum ginge, die Gesellschaft vor ausländischen Geldern zu schützen, müssten sie in die Zurückgezogenheit Nordkoreas verfallen. Tatsächlich versuchen sie jedoch, eine selektive Blockade zu errichten, welche Investitionen und Finanzhilfen zum eigenen Vorteil durchlässt, während sie Gelder blockiert, die dazu verwendet werden könnten, die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Jede von der Regierung vorgenommene Unterscheidung zwischen kommerziellen und wohltätigen Mitteln oder zwischen Finanzhilfen an den Staat und Spenden an zivilgesellschaftliche Vereinigungen, sollte als das erkannt werden, was sie ist: der Versuch, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Bürger und damit ihr Eintreten für eine rechenschaftspflichtige Regierungsführung zu hemmen.

Tod durch Vorschriften

Neben der Drosselung des Geldflusses versuchen Autokraten, die Zivilgesellschaft auch mit immer neuen Gesetzen und Vorschriften zu lähmen. Solche Regeln haben den Vorteil, dass sie gewöhnlich, routinemäßig und unpolitisch erscheinen. Gegen manche Vorschriften ist tatsächlich nichts einzuwenden, etwa die Pflicht zu ehrlicher und transparenter Buchführung, zur Einhaltung des Arbeitsrechts oder zur behördlichen Registrierung. Autokraten, die die Zivilgesellschaft ersticken wollen, missbrauchen gesetzliche Vorschriften jedoch für viel weitreichendere Zwecke, nämlich zur Untergrabung der Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Vereinigungen.

Eine gängige Methode besteht darin, zu behaupten, die Zivilgesellschaft gefährde irgendeine unklar definierte Vorstellung des Allgemeinwohls. Diese beinhaltet typischerweise den Machterhalt der Regierung oder die Fortsetzung von Maßnahmen, die eine einflussreiche Klientel bedienen.

  • Russland stellte Enthüllungen über militärische Verluste bei „Spezialeinsätzen“ unter Strafe, zu denen rein zufällig auch die Militäraktionen des Kreml in der Ost-Ukraine gehören. Kritiker der russischen Annexion der Krim mussten ebenfalls mit einer Strafverfolgung rechnen.
  • China verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur inneren Sicherheit, Cybersicherheit und Terrorbekämpfung, die friedliche Kritik mit der Bedrohung der nationalen Sicherheit vermengen. Das Gesetzentwurf über ausländische NGOs verspricht nebulös, zivilgesellschaftliche Vereinigungen daran zu hindern, „Chinas nationale Interessen“, „das öffentliche Interesse der Gesellschaft“ oder „die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit“ zu gefährden.
  • Kasachstan erhob die „Anstiftung sozialer, nationaler, Klans bzw. Klassen betreffender oder religiöser Uneinigkeit“ zum Straftatbestand, den die Regierung wiederholt dazu nutzte, Kritiker mundtot zu machen.
  • Ungarn ging mit einer Anklage wegen „Betrugs“ gegen Organisationen vor, die zu Korruption und Menschenrechtsfragen arbeiten.
  • Die Türkei inhaftierte Journalisten und schloss Medienkanäle, welche die Bereitschaft gezeigt hatten, der staatlichen Korruption auf den Grund zu gehen, die Politik der Regierung zu hinterfragen oder über Hinweise auf Waffenlieferungen an syrische Oppositionsgruppen zu berichten.
  • Das ugandische Parlament verabschiedete ein Gesetz, das – sofern es in Kraft tritt – bis zu drei Jahren Haft für die Leiter unabhängiger Vereinigungen vorsieht, deren Organisationen gegen weitreichende und unklar formulierte „besondere Verpflichtungen“ verstoßen, etwa das Verbot von Handlungen, die „den Interessen Ugandas oder der Würde des ugandischen Volkes abträglich“ sind.
  • Im Sudan droht Journalisten und zivilgesellschaftlichen Aktivsten, die sich kritisch äußern, eine Anklage wegen „Verbrechen gegen den Staat“, die im Falle eines Schuldspruchs die Todesstrafe nach sich zieht.
  • Kambodscha ließ Vereinigungen schließen, die „Frieden, Stabilität und die öffentliche Ordnung gefährden oder der nationalen Sicherheit, der nationalen Einheit oder der Kultur und Tradition der kambodschanischen Gesellschaft schaden“.
  • In Marokko ordnete ein Gericht die Schließung einer Vereinigung an, die sich für die Rechte der Bewohner der Region Ifni eingesetzt hatte, weil die Gruppe Marokkos „territoriale Integrität“ beschädigt habe.
  • Ecuadors Präsident Rafael Correa ermächtigte seine Regierung, Vereinigungen aufzulösen, die „den öffentlichen Frieden gefährden“. Die Regierung nutzte diese Befugnis, um eine Umweltschutzorganisationen zu schließen, die sich gegen Ölbohrungen im ökologisch empfindlichen Amazonasbecken ausgesprochen hatte.
  • Boliviens Präsident Evo Morales bevollmächtigte seine Regierung im Jahr 2013, jede zivilgesellschaftliche Vereinigung aufzulösen, deren rechtlicher Vertreter wegen Handlungen strafrechtlich belangt wird, welche „die Sicherheit und die öffentliche Ordnung untergraben“.

Angesichts der intensivierten Bemühungen westlicher Regierungen zur Terrorbekämpfung haben andere Staaten ein Geschick darin entwickelt, die Kritik an ihrem harten Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft mit unklaren Äußerungen zur Terrorgefahr umzulenken.

  • Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi erklärte, bei der Niederschlagung der Moslembruderschaft – und der von ihr ausgehenden Bedrohung in der Wahlkabine – sei es in Wahrheit um die Bekämpfung des Terrorismus gegangen. Al-Sisis Vorgehen wird von den Golf-Monarchien mit Milliardenbeträgen unterstützt. Die Königshäuser haben große Angst vor einer Bewegung, welche den politischen Islam, für den sich sie vorgeblich einsetzen, mit freien Wahlen verbindet, die den Monarchen ein Gräuel sind.
  • Kenia setzte zwei Menschenrechtsorganisationen auf seine Liste mutmaßlicher Förderer des Terrorismus, die Verbrechen der Sicherheitskräfte bei Antiterroreinsätzen dokumentiert hatten. Die beschuldigten Gruppen mussten Gerichtsverfahren anstrengen, um sich von den unterstellten Verbindungen zum Terror freisprechen und die Sperrung ihrer Konten aufheben zu lassen.
  • In China wird ein Gesetz diskutiert, welches in die Definition des Terrorismus auch „Gedanken, Aussagen oder Verhaltensweisen“ einschließt, welche „die Gestaltung der nationalen Politik beeinflussen“ sollen. Der Entwurf enthält zudem ein pauschales Verbot „anderer terroristischer Aktivitäten“, mit dem sich beliebige Aktivitäten als terroristische Straftaten auslegen lassen.
  • Brasilien erwägt die Einführung eines Antiterrorgesetzes, welches überzogen breit gefasste und unklare Formulierungen enthält, welche die „Befürwortung des Terrorismus“ ohne jede weitere Präzisierung als Straftat definieren. Das Gesetz enthält eine weitere Bestimmung, die zur Strafverfolgung von Demonstranten eingesetzt werden könnte, wenn diese Straßen und Gebäude „übernehmen“.

Hinter diesen Versuchen, zivilgesellschaftliche Vereinigungen auf die offiziellen Vorstellungen des Allgemeinwohls festzulegen, steht ein falsches Verständnis der Rolle der Zivilgesellschaft. In einer Gesellschaft, die das Recht achtet, sollte es allen frei stehen, sich zusammenzuschließen, um ihre eigene Vorstellung des Allgemeinwohls zu vertreten. Darin sollten sie nur durch solche Einschränkungen gehemmt werden, die direkten Schaden für Dritte verhindern. Viele dieser Zielvorstellungen werden sich von den Absichten der Regierung unterscheiden, doch genau darum geht es. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Regierung den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung entspricht, ist dann am höchsten, wenn diese frei darüber diskutieren kann, worin diese Bedürfnisse bestehen und wie ihnen am besten gedient werden kann. Dass Menschen sich zusammenschließen, um ihre Standpunkten Nachdruck zu verleihen, ist ein unverzichtbarer Teil dieses Prozesses, ganz gleich in welchen Variationen und Permutationen sich solche Zusammenschlüsse bilden.

Wenn Regierungen mit unklar formulierten Gesetzen über das Gemeinwohl oder die nationalen Interessen versuchen, die Zivilgesellschaft an die Kette zu legen, schränken sie das Spektrum der öffentlichen Debatte ein. Dies erfolgt sowohl durch staatliche Zensur, als auch durch die Selbstzensur der Bevölkerungsgruppen, die zu begreifen versuchen, welche Aussagen und Handlungen erlaubt sind. Dies verletzt nicht nur die Rechte derer, die Vereinigungen gründen und ihren Ansichten Gehör verschaffen möchten. Es führt auch dazu, dass die Regierung eher den Privatinteressen ihrer Führer und deren mächtigster Verbündeter dient als der Bevölkerung.

Homophobie kommt gelegen

Eine zunehmend beliebte Methode zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft ist es, gegen Vereinigungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) vorzugehen oder gegen Personen, die sich für deren Rechte einsetzen. Viele repressive Regierungen argumentieren analog zu ihrer Ablehnung ausländischer Spendengelder mit der Behauptung, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender seien ihrer Kultur fremd und eine vom Westen aufgezwungene Erscheinung.

Freilich „exportiert“ kein westliches Land Schwule und Lesben, die es seit Menschengedenken in jedem Land gibt, auch wenn ihre Sichtbarkeit weitgehend ein Produkt des vor Ort herrschenden Ausmaßes der Unterdrückung ist. Das einzige, was tatsächlich aufgezwungen wird, sind die dominanten Ansichten über Geschlechterrollen und Sexualität, welche die Regierung einer schutzlosen Minderheit diktiert.

Wie auch die allgemeineren Attacken auf die Zivilgesellschaft sind die Angriffe auf LGBT-Vereinigungen offensichtlich dort am intensivsten, wo am dringendsten von anderen Themen abgelenkt werden soll. Die lautstärksten Vorkämpfer repressiver LGBT-Gesetze weltweit – Wladimir Putin in Russland, Yoweri Museveni in Uganda, Nigerias Ex-Präsident Goodluck Jonathan und Yahya Jammeh in Gambia – stehen wegen ihrer verfehlten Regierungsführung unter politischem Druck. Sich als Hüter „traditioneller Werte“ darzustellen ist eine komfortable Methode, um Diskussionen über das eigene Fehlverhalten aus dem Weg zu gehen. Da dieser Trick jedoch nicht auf Dauer funktioniert, ist die staatliche Homophobie häufig nur der Auftakt für weitreichendere Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft – der sprichwörtliche Kanarienvogel in der Kohlegrube.

Geschlossene Gesellschaften

Den strengsten Autokraten genügt es nicht, der Zivilgesellschaft enge Grenzen zu setzen. Sie verbieten oder zerschlagen diese vollständig. In Staaten wie Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Eritrea oder Ruanda existiert praktisch keine unabhängige Zivilgesellschaft mehr. Koordinierte Stellungnahmen zum Verhalten der Regierung kommen nicht in Frage. In vielen anderen Staaten wie Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien, dem Sudan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Weißrussland führt die Gründung einer zivilgesellschaftlichen Vereinigung, welche die Regierung zur Rechenschaft zieht, auf direktem Weg ins Gefängnis.

Viele der Regime, die bei der Unterdrückung der Zivilgesellschaft führend sind, versuchen heute dennoch, sich als demokratisch und rechenschaftspflichtig zu präsentieren und so in den Genuss der damit verbundenen Vorteile zu kommen – natürlich ohne eine echte Kontrolle ihres Handelns durch zivilgesellschaftliche Vereinigungen zu erlauben. Diese Regierungen nutzen auch am häufigsten Einschränkungen ausländischer Spenden und vage formulierte Vorschriften als Vorwand für ihre Unterdrückung. Regierungen, deren Demokratieverständnis sich hingegen auf die Achtung der Menschenrechte stützt, sollten deutlich machen, dass sie diese Vorwände durchschauen und dass das Ende der Unterdrückung eine Vorbedingung für die Aufnahme normaler Beziehungen ist.

Menschenrechte als Ausweg

Da die Weltgemeinschaft dank einfacherer Transport- und Kommunikationsmittel immer besser vernetzt ist, lassen sich Menschenrechtsprobleme nur noch selten isoliert auf ein einziges Land bezogen betrachten.

Gräueltaten in Syrien und Afghanistan lösen Flüchtlingskrisen in Europa aus. Europas Reaktion bzw. das Ausbleiben einer angemessenen Reaktion beeinträchtigt andernorts den Aufbau von Gesellschaften, in denen Menschen verschiedener Kulturen, Religionen und sexueller Orientierungen respektiert weren. Die Vereinfachung und die Demokratisierung moderner Kommunikation durch das Internet und insbesondere durch die sozialen Medien fordern Regierungen in der ganzen Welt heraus, sich ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung auf eine aktivere und umfassendere Art und Weise zu stellen.

Angesichts der Tumulte in der heutigen Welt wird es nicht einfach sein, dieser Herausforderung gerecht zu werden. Veränderungen können bedrohlich erscheinen, sei es für eine Gemeinschaft, die nostalgisch nach Erinnerungen an größere Homogenität greift, eine Nation, die mit wachsender Unsicherheit konfrontiert ist, oder einen Diktator, der verzweifelt an der Macht festhält.

Wenn wir Gesellschaften aufbauen wollen, die jedes einzelne ihrer Mitglieder achten, Staaten, die die beste Strategie zu ihrer Verteidigung finden, oder Regierungen, die ihrer Bevölkerung möglichst effizient dienen, dann ist die Weisheit, die in den internationalen Menschenrechtsstandards verankert ist, ein unverzichtbar Wegweiser.

Wer diese Weisheit preisgibt, begibt sich auf dünnes Eis.

Kenneth Roth ist Executive Director von Human Rights Watch