Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
Gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik der EU
Menschenrechtsfragen in EU-Mitgliedstaaten:
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Italien
Malta
Niederlande
Polen
Spanien
In der Europäischen Union verbesserte sich der Menschenrechtsschutz im vergangenen Jahr, als die Tschechische Republik den Vertrag von Lissabon im November als letzter Mitgliedstaat unterzeichnete. Der Vertrag sieht wesentliche Veränderungen in den Entscheidungsprozessen der Union vor, die Grundrechtscharta wird bindendes EU-Recht und die EU tritt der Europäischen Menschenrechtskonvention bei.
Den EU-Institutionen fehlte jedoch vielfach die nötige Entschlossenheit, um Mitgliedstaaten für Verletzungen europäischer Menschenrechtsstandards zur Rechenschaft zu ziehen. Im Juni legte die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine auf fünf Jahre angelegte EU-Agenda in der Justiz- und Innenpolitik vor. Diese waren vage formuliert, konzentrierten sich einseitig auf die Rechte von EU-Bürgern und warfen die Frage auf, ob die EU den Rechten von Immigranten genügend Gewicht gibt. Der Europäische Rat wird die auch als Stockholmer Programm bekannte Agenda voraussichtlich im Dezember 2009 verabschieden. Im Januar 2009 verabschiedete das Europaparlament einen Bericht, in dem es die Weigerung der Mitgliedstaaten bedauert, eine wirksame Kontrolle der Menschenrechtssituation in ihren Ländern zu erlauben. Das Parlament beklagte zudem, diese Haltung untergrabe die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik auf dem Gebiet der Menschenrechte.
Das Europaparlament stimmte im April dem Entwurf einer Antidiskriminierungs-Richtlinie zu, mit der diskriminierende Praktiken beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auf der Grundlage von Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Ausrichtung bekämpft werden sollen. Derzeit steht die Zustimmung des Rates noch aus.
Viele EU-Staaten verletzen im Rahmen ihrer Anti-Terror-Maßnahmen die Menschenrechte: zu den Verstößen gehören Abschiebungen trotz drohender Misshandlung im Zielland, mangelhafter Schutz in Haftanstalten, administrative Maßnahmen, mit denen die Verfahrensrechte von Strafverdächtigen umgangen werden, Einschränkungen der Meinungsfreiheit sowie Eingriffe in die Privatsphäre.
Die Zuwanderungs- und Asylpolitik konzentriert sich einseitig auf die Kontrolle der Grenzen und vernachlässigt den Schutz der Menschenrechte. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wurden Maßnahmen beschlossen, die illegale Einwanderer kriminalisieren, die Dauer der Verwaltungshaft verlängern und den Zugang zu Asyl einschränken.
Wie die Ergebnisse der Europawahl im Juni zeigen, finden rechtsextreme Parteien zunehmend Unterstützung. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit richten sich insbesondere gegen Einwanderer, Roma und Sinti, Muslime und Juden.
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte
Der Gerichtshof der Europäischen Union betonte in drei Urteilen im Dezember 2008, Juni 2009 und September 2009 seine Sorge darüber, wie die EU-Liste von Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus zusammengestellt wird. Die Urteile veranlassten den Europäischen Rat, die iranischen Volksmudschaheddin von der Liste zu streichen. Im April schlug die EU-Kommission eine Reform des Verfahrens vor.
Im vergangenen Jahr kamen neue Informationen über ehemalige geheime Haftzentren der CIA auf EU-Territorium an die Öffentlichkeit. Dazu gehören im August erhobene Anschuldigungen, die CIA habe im Jahr 2005 Verdächtige in der litauischen Hauptstadt Wilna festgehalten und verhört. Im November leitete das litauische Parlament eine parlamentarische Untersuchung zu den Vorwürfen ein. Rumänien leugnet weiterhin, der CIA den Betrieb eines Geheimgefängnisses gestattet zu haben, obwohl im August glaubwürdige Berichte bekannt wurden, wonach sich die Einrichtung in einer belebten Straße in Bukarest befunden hatte. In Polen kooperierte die Regierung nicht vollständig mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über ein angebliches CIA-Geheimgefängnis in der Nähe des Flughafens Szymany.
Die EU-Staaten setzen ihre Versprechen nur zögerlich um, Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantanamo Bay aufzunehmen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Bislang haben nur Belgien, Frankreich, Portugal und Irland (insgesamt sechs) ehemalige Gefangene aufgenommen. Italien, Ungarn und Spanien deuteten ähnliche Absichten an.
Gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik der EU
Weil die Europäische Kommission Italien und Griechenland nicht vollständig dafür zur Rechenschaft zog, dass sie bei der Behandlung von Asylsuchenden und Migranten gegen EU-Normen verstoßen hatten, stockten die Bemühungen zur Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems. Bei seinem Besuch in Griechenland im Juni übte Jacques Barrot, Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, nur verhalten Kritik am schlecht funktionierenden griechischen Asylsystem. Auch die im Mai eingeführte Praxis Italiens, auf hoher See aufgebrachte Migranten zur Rückkehr nach Libyen zu zwingen, kritisierte Barrot erst spät. Zunächst hatte der Kommissar erneut die hochproblematische Idee ins Gespräch gebracht, EU-Flüchtlingsbehörden in Länder wie Libyen auszulagern. Im September fand Barrot jedoch kritischere Worte: Er bezeichnete die Situation für Migranten und Asylsuchende in Libyen als nicht hinnehmbar und erinnerte Italien an seine Non-Refoulement-Verpflichtung.
Bei der Festigung und Verbesserung der gemeinsamen Asylpolitik und einheitlicher Verfahren gab es nur begrenzte Fortschritte. Einem Vorschlag der Kommission folgend verabschiedete das Europaparlament im Mai das sogenannte Asylpaket. Dieses umfasst eine Novelle der Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern, der sogenannten Dublin-II-Verordnung, Veränderungen beim Umgang mit Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und irregulären Migranten sowie die Schaffung einer europäischen Unterstützungsagentur für Asylangelegenheiten. Die Verhandlungen, in denen gemeinsame Positionen bei diesen Fragen erarbeitet werden sollen, dauern derzeit noch an. Bei den Beratungen des EU-Ministerrates für Justiz und Inneres im Juni und September wurde die mangelnde Übereinstimmung über die Reform der Dublin-II-Verordnung deutlich. Im Mittelpunkt der Gespräche standen vielmehr Möglichkeiten zur Lastenteilung durch freiwillige Umsiedlung und ein Programm zur Neuansiedlung aus Drittstaaten.
Der wesentliche Rückgang von Flüchtlingen über den Seeweg wird der weltweiten Wirtschaftskrise, dem Zurückdrängen von Flüchtlingsbooten und den gemeinsamen Grenzpatrouillen unter der Führung der EU-Grenzschutzagentur Frontex zugeschrieben. In mindestens einem Fall unterstützte Frontex die italienischen Behörden beim Abfangen von Flüchtlingsbooten, die anschließend zur Rückkehr nach Libyen gezwungen wurden.
Menschenrechtsfragen in EU-Mitgliedstaaten
Deutschland
Nach dem Sieg von CDU/CSU und FDP bei der Bundestagswahl im September wurde Angela Merkel als Bundeskanzlerin wiedergewählt.
Der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags legte im Juni seinen Abschlussbericht vor und kam zu dem Schluss, dass die deutschen Behörden und Geheimdienste keine Verantwortung für die Verschleppung und anschließende Misshandlung von Khaled el Masri, Murat Kurnaz und Mohammad Zammar durch die US-Geheimdienste trugen. Nur eine Minderheit der Ausschussmitglieder widersprach dieser Einschätzung und beschuldigte die Regierung, die Untersuchung behindert zu haben. Im Juli urteilte das Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung habe gegen das Grundgesetz verstoßen, indem sie dem Untersuchungsausschuss ohne hinreichende Begründung nur eingeschränkten Zugang zu Beweismaterial gewährt habe.
Im September verabschiedete der Bundesrat neue Verwaltungsvorschriften im Aufenthaltsrecht, die die Verwendung von diplomatischen Zusicherungen zulassen, um Personen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder Misshandlung droht. Ungeachtet dessen haben die Gerichte die Anwendung diplomatischer Zusicherungen bislang - etwa in zwei Fällen im Januar und März - verhindert.
Im März machte der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens darauf aufmerksam, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung in Deutschland weiter ein Problem darstellen. Der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus schloss sich im Juli dieser Einschätzung an. Als Schlüsselproblem bezeichneten sie die Diskriminierung von Einwanderern bei der Vergabe von Wohnungen und Arbeitsplätzen. Der UN-Sonderberichterstatter brachte zudem seine Besorgnis über den überproportional hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an deutschen Hauptschulen zum Ausdruck.
Im Juli wurde in einem Gerichtssaal in Dresden die schwangere Deutsch-Ägypterin Marwa el-Sherbini erstochen und ihr Ehemann schwer verletzt. Sherbini hatte den Täter zuvor angezeigt, weil er sie als „Terroristin" und „Islamistin" beschimpft hatte. Das getötete Opfer trug ein Kopftuch. Im November wurde der Täter wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Als Tatmotiv nannte die Staatsanwaltschaft Hass auf Nicht-Europäer und Muslime. Der im Mai veröffentliche Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 verzeichnete eine deutliche Zunahme rechtsextremer Straftaten.
Der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus bemerkte, dass die Verbote religiöser Kopfbedeckungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in einigen Bundesländern unverhältnismäßig häufig muslimische Frauen mit Kopftuch treffen. Im August wies das Bundesarbeitsgericht die Klage einer Sozialpädagogin aus Nordrhein-Westfalen ab, die ihr Kopftuch durch eine rote Baskenmütze ersetzt hatte. Die Richter werteten die Mütze der Sozialpädagogin als religiöse Bekundung, die gegen ein 2006 erlassenes nordrhein-westfälisches Landesgesetz verstoße. Dieses verbietet Lehrkräften an öffentlichen Schulen das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke.
Frankreich
Ein von der Regierung eingesetzter Ausschuss sprach im September Empfehlungen zur Reform der französischen Strafprozessordnung aus. Das Gremium empfahl wesentliche Änderungen, insbesondere die Abschaffung des Amtes des Untersuchungsrichters. Es machte jedoch keine Vorschläge, wie der derzeit unzureichende Mechanismen zum Schutz vor Misshandlung oder für eine wirksamere Strafverteidigung von Terrorverdächtigen in Polizeigewahrsam verbessert werden kann (Verdächtige können bis zu sechs Tage lang unter eingeschränktem Zugang zu einem Anwalt festgehalten werden). Es wird erwartet, dass die französische Regierung die Empfehlungen des Ausschusses im kommenden Jahr als Grundlage für neue Gesetze nutzt.
Die Kontoverse über das muslimische Kopftuch gewann an Schärfe, nachdem Präsident Nicolas Sarkozy erklärte, dass die Burka auf französischem Staatsgebiet nicht willkommen sei, und das Parlament im Juni eine Kommission einsetzte, die sich mit einem möglichen Verbot gesichtsverdeckender Kopfbedeckungen in der Öffentlichkeit beschäftigen sollte. Im Juni wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerden von vier muslimischen Mädchen und zwei Sikh-Jungen ab, die im Jahr 2004 aufgrund des Verbotes religiöser Kopfbedeckungen in öffentlichen Schulen einen Schulverweis erhalten hatten. Damit versäumten es die Richter erneut, der Religionsfreiheit nicht-christlicher Minderheiten eine angemessene Bedeutung zu geben.
Das Pariser Berufungsgericht hob im Februar 2007 die Verurteilungen von vier ehemaligen Guantanamo-Häftlingen auf, nachdem die Richter sämtliches Beweismaterial aus Verhören, die französische Geheimdienstbeamte im US-Gefangenenlager durchgeführt hatten, verworfen hatten. Das Material war der Verteidigung nicht zugänglich gemacht worden. Der Aufhebung der Urteile lag zudem eine Reihe von Verfahrensmängeln zugrunde.
Die französische Polizei räumte im September ein provisorisches Flüchtlingslager in Calais und nahm 300 Personen fest, darunter zahlreiche unbegleitete Kinder. Alle Verhafteten kamen anschließend wieder frei. Im Oktober schob Frankreich drei Afghanen in einem gemeinsam mit Großbritannien gecharterten Flugzeug nach Kabul ab.
Das UN-Komitee für die Rechte des Kindes zeigte sich im Anschluss an seine Überprüfung Frankreichs im Juni „zutiefst besorgt" über die Lage der unbegleiteten Kinder, die in den Wartebereichen von Flughäfen festgehalten werden. Kinder, die am Pariser Flughafen Charles de Gaulle ankamen, wurden regelmäßig gemeinsam mit Erwachsenen festgehalten und in Länder abgeschoben, in denen sie sich nur auf der Durchreise aufgehalten hatten. Die Kinder hatten keine Möglichkeit, Entscheidungen wirksam anzufechten, durch die sie erhöhten Risiken ausgesetzt wurden. Wenn sich minderjährige Migranten um die Anerkennung als Flüchtlinge bemühten, wurde ihnen die Antragseinreichung und die Anfechtung negativer, im Schnellverfahren ausgestellter Bescheide erschwert.
Griechenland
Bei den Wahlen im Oktober gewann die sozialistische Pasok-Partei die Parlamentsmehrheit von der seit 2004 regierenden Partei Neue Demokratie zurück.
Im Dezember 2008 und Januar 2009 brachen in ganz Griechenland Unruhen aus, nachdem ein 15-Jähriger in Athen von einem Polizisten erschossen worden war. Menschenrechtsorganisationen kritisierten, die Polizei sei zur Kontrolle von Menschenmengen, auch bei friedlichen Demonstrationen, mit übermäßiger Gewalt vorgegangen. Im Juni verzeichnete auch das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter anhaltende Vorwürfe gegen die Polizei wegen angeblicher Misshandlung von Strafverdächtigen bei Festnahmen und Verhören.
Im Februar kritisierte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, die schweren und systematischen Missstände im griechischen Asylverfahren. In Griechenland wird weniger als ein Prozent der Asylanträge in erster Instanz anerkannt. Im Juni schränkte die Regierung das Recht auf Berufung gegen einen abgelehnten Asylantrag auf Fälle ein, die sehr eng gefasste Bedingungen erfüllen. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge brach daraufhin seine Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden in der Frage ab. Die griechische Regierung verlängerte außerdem die maximale Haftdauer für illegale Einwanderer auf 18 Monate.
Migranten werden unter erschütternden Haftbedingungen festgehalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Griechenland im Juni für die rechtswidrige Inhaftierung eines türkischen Asylbewerbers im Jahr 2007. Die Richter bezeichneten die Bedingungen seiner Haft als erniedrigende Behandlung. Im November ließ die neu gewählte Regierung die berüchtigte Haftanstalt auf der Insel Lesbos schließen.
Die griechischen Behörden schützen unbegleitete Kinder nicht ausreichend. Regelmäßig werden Kinder für längere Zeit, häufig gemeinsam mit Erwachsenen, inhaftiert und fallen Missbrauch zum Opfer. Zudem existieren von Seiten der Behörden keinerlei Hilfsangebote für Flüchtlingskinder, um sie vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen.
Im Juni und August führten die griechischen Behörden Razzien gegen Migranten durch, bei denen systematisch Asylbewerber und andere Migranten festgenommen wurden. Viele der Verhafteten wurden ohne weitere Prüfung in die Türkei abgeschoben, wo ihnen Misshandlung und weitere Abschiebung in Drittländer drohen, in denen sie der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
Großbritannien
Anschuldigungen, die britischen Geheimdienste seien an außerordentlichen Überstellungen und der Folter von Terrorverdächtigen - unter ihnen auch britische Staatsbürger - beteiligt gewesen, verfolgten die Regierung das ganze Jahr hindurch. Der gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte und der Auswärtige Ausschuss des Unterhauses veröffentlichten im August kritische Berichte zu den Vorgängen. Der gemeinsame Ausschuss sowie Menschenrechtsorganisationen forderten eine unabhängige Untersuchung aller Vorwürfe. Die Regierung hat diese Forderungen bislang jedoch zurückgewiesen.
Im März leitete der Generalstaatsanwalt eine strafrechtliche Untersuchung der angeblichen Verwicklung von Geheimdienstbeamten (MI5) in die Folter und Misshandlung von Binyam Mohamed ein, einem Briten äthiopischer Herkunft, der im Februar aus dem Gefangenenlager Guantanamo Bay entlassen und nach Großbritannien überstellt worden war. Die Polizei ermittelt auch in einem anderen Fall, in dem Agenten des Geheimdienstes MI6 an der Misshandlung eines unbekannten ausländischen Staatsbürgers beteiligt gewesen sein sollen. Das Oberste Gericht entschied im Februar Zusammenfassungen amerikanischer Geheimdienstberichte nicht zu veröffentlichen, die Mohameds Aussage, er sei in Pakistan gefoltert worden, stützen. Die Richter begründeten dies mit der Sorge, eine Veröffentlichung könnte die britisch-amerikanische Geheimdienstkooperation aufs Spiel setzen.
Im Juni urteilten die Law Lords, dass es das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, wenn die Regierung Terrorverdächtigen auf der Grundlage von geheim gehaltenem Beweismaterial sogenannte Control Orders (polizeiliche Auflagen) auferlegt. Dem Urteil war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Februar vorausgegangen, in dem Großbritannien für seine - mittlerweile aufgegebene - Politik der zeitlich unbegrenzten Inhaftierung verurteilte. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass es die Rechte Terrorverdächtiger verletze, wenn ihnen nicht offengelegt werde, welche Vorwürfe gegen sie erhoben werden.
Seit Juni hat das Oberste Gericht drei Control Orders aufgehoben - zwei davon im November, weil die Richter die Argumentation der Regierung zurückwiesen, wonach für weniger restriktive Anordnungen keine Offenlegung des zugrunde liegenden Beweismaterials erforderlich ist. Eine dritte Control Order wurde auf Anordnung der Richter geändert, eine weitere hob die Regierung selbst auf, um die Veröffentlichung des Beweismaterials zu verhindern. Im September beauftragte die Regierung den sogenannten unabhängigen Prüfer für Anti-Terror-Gesetzgebung mit der Überprüfung der Regelung.
Im September erhielten drei Männer lebenslange Haftstrafen, die im Jahr 2006 geplant hatten, selbstgebaute Bomben aus Flüssigsprengstoff in Flugzeugen auf dem Weg von London in die USA zu zünden und so Tausende Menschen zu töten. Ein vierter Angeklagter wurde zu 22 Jahren Haft verurteilt.
Die Regierung bemüht sich weiter, Terrorverdächtige auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen abzuschieben, die ihnen eine menschenwürdige Behandlung garantieren sollen. Im Februar bestätigten die Law Lords die Abschiebebefehle gegen zwei Algerier und den Jordanier Omar Othman (bekannt als Abu Qatada) gemäß den Vereinbarungen mit den Regierungen ihrer Herkunftsländer. Abu Qatada rief den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, der den Fall bisher noch nicht verhandelt hat. Im Dezember 2008 unterzeichneten Großbritannien und Äthiopien eine Absichtserklärung, die ähnliche diplomatische Zusicherungen enthält.
Im April gab die Regierung bekannt, sie werde die Anzahl von Haftanstalten für abgelehnte Asylbewerber ebenso erhöhen wie die Zahl derjenigen Asylsuchenden, die dem beschleunigten Verfahren für Inhaftierte unterliegen. Auch besonders schutzbedürftige Asylbewerber mit komplizierten Anträgen, etwa Opfer von sexueller Gewalt, wurden in diesem Schnellverfahren abgefertigt: Sie wurden ohne angemessene Prüfung ihrer Anträge inhaftiert und abgeschoben. Großbritannien inhaftiert weiter minderjährige Migranten gemeinsam mit ihren Eltern - mit erkennbar negativen Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit der Kinder.
Italien
Im Mai begannen die italienischen Grenzbehörden, Bootsflüchtlinge auf hoher See abzufangen und direkt nach Libyen zu überstellen. Diese Praxis zog breite internationale Kritik auf sich. Im Verstoß gegen internationale Verpflichtungen Italiens prüften die Grenzbeamten nicht, ob die abgefangenen Personen als Flüchtlinge oder schutzbedürftige Personen einzustufen waren. Laut glaubwürdiger Berichte gingen die italienischen Grenzbehörden bei den Operationen mit unnötiger Härte vor und beschlagnahmten Eigentum und Papiere der Flüchtlinge. Alle zurückgewiesenen Migranten wurden unmittelbar nach der Ankunft in Libyen festgenommen. Italien und Libyen kündigten an, im Rahmen eines „Freundschaftsvertrags", der im März 2009 in Kraft trat, gemeinsame Marinepatrouillen in libyschen Hoheitsgewässern durchzuführen.
Im Oktober sprach ein sizilianisches Gericht drei Mitarbeiter der deutschen Hilfsorganisation Cap Anamur vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einwanderung frei. Die Deutschen hatten im Jahr 2004 Bootsflüchtlinge in Seenot gerettet. Im November wurden sieben tunesische Fischer von ähnlichen Anschuldigungen im Zusammenhang mit einer Rettungsaktion im Jahr 2007 freigesprochen. Zwei von ihnen wurden jedoch des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Gewaltanwendung gegen ein Schiff der Marine für schuldig befunden.
Italien schiebt Terrorverdächtige nach Tunesien ab, obwohl ihnen dort Misshandlung droht und obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zehn Urteilen allein im Jahr 2009 feststellte, dass solche Abschiebungen die Betroffenen hohen Risiken aussetzen. Im Februar verurteilten die EU-Richter Italien für die Abschiebung von Essid Sami Ben Khemalis im Juni 2008. Er wurde abgeschoben, obwohl das Gericht die Aussetzung der Abschiebung bis zum Abschluss der Ermittlungen angeordnet hatte. Im August zog das Vorgehen gegen Ali Ben Sassi Toumi - ebenfalls im Verstoß gegen eine einstweilige Anordnung - die Kritik des Europarates auf sich.
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die sich sowohl in physischer Gewalt als auch in feindseliger politischer Rhetorik widerspiegeln, stellen ein ernstzunehmendes Problem dar. Zu den gewaltsamen Übergriffen gehören ein Vorfall, bei dem ein indischer Einwanderer verprügelt, mit Benzin übergossen und angezündet wurde, sowie ein Angriff einer größeren Gruppe mit Schlagstöcken bewaffneter Männer auf vier Rumänen, von denen zwei anschließend ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Eine Reihe seit 2008 geltender Notfallmaßnahmen wurde im Juli 2009 mit der Verabschiedung des sogenannten Sicherheitspakets zu dauerhaft geltendem Recht: Die illegale Einreise und der unrechtmäßige Aufenthalt in Italien wurden zu Straftatbeständen erklärt, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden können. Zudem wurde eine landesweite Regelung für öffentlich anerkannte „Bürgergruppen" geschaffen, was die Angst vor gewaltsamer staatlich geduldeter Selbstjustiz aufkommen ließ (einige der Gruppen unterhalten enge Beziehungen zur extremen Rechten). Angesichts der aufrührerischen Rhetorik einiger Volksvertreter zeigten sich Staatspräsident Giorgio Napolitano und die Katholische Kirche im Mai besorgt über das wachsende Ausmaß fremdenfeindlicher Äußerungen in Italien. Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, die inakzeptablen Wohnverhältnisse von Roma und Sinti sowie einwandererfeindliche Gesetze standen auch im Mittelpunkt eines kritischen Berichts, den der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, im April vorlegte.
Im Oktober verurteilte ein Mailänder Gericht 23 US-Amerikaner, darunter den ehemaligen Leiter des Mailänder CIA-Büros sowie zwei Beamte des italienischen Militärgeheimdienstes, im Fall der Entführung von Hassan Mustafa Ossan Nasr (bekannt als Abu Omar) und dessen Überstellung nach Ägypten im Jahr 2003. Drei der insgesamt 26 in Abwesenheit angeklagten US-Bürger waren durch ihre diplomatische Immunität geschützt, unter ihnen der Leiter des CIA-Büros in Rom. Über fünf weitere italienische Angeklagte konnte das Gericht kein Urteil fällen, weil belastendes Beweismaterial infolge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im März als Staatsgeheimnis eingestuft war.
Malta
Die Regierung Maltas inhaftiert Asylbewerber und illegale Einwanderer, darunter unbegleitete Kinder, schwangere Frauen und Kranke, über lange Zeiträume. Die verzögerte Bearbeitung von Asylanträgen und der mangelnde Zugang zu Rechtshilfe sind weiter problematisch. Die UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Inhaftierung kam nach ihrem Besuch im Januar 2009 zu dem Schluss, dass die Haftbedingungen in Malta nicht internationalen Rechtsstandards entsprechen. Die UN-Mitarbeiter beschrieben die Situtation in zwei Haftanstalten als entsetzlich. Im März endeten Proteste von über 500 in der Safi-Kaserne festgehaltenen Migranten mit Gewalt.
Nach einem Angriff auf zwei somalische Migranten im Juli riefen neun Nichtregierungsorganisationen die maltesischen Behörden auf, rassistischer Gewalt entschlossener entgegenzutreten.
Der Streit zwischen Italien und Malta über die Verantwortlichkeit für die Rettung schiffbrüchiger Bootsflüchtlinge dauert an. Der Tod von über 70 afrikanischen Flüchtlingen, die im August beim Versuch, die italienische Küste zu erreichen, starben, rief breite Kritik an Malta hervor, weil es in Seenot geratenen Migranten nicht zur Hilfe kommt. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte beschuldigte die maltesische Regierung ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nicht gerecht zu werden.
Niederlande
Sowohl der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, als auch der UN-Menschenrechtsausschuss benannten im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Niederlande im vergangenen Jahr eine Reihe von Problemen auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere problematische Anti-Terror-Maßnahmen, mangelnde Schutzmechanismen im Asylverfahren sowie dessen übermäßig lange Dauer.
Im Juli leitete die Regierung eine umfassende Überprüfung der Anti-Terror-Maßnahmen ein, nachdem eine Interimskommission die Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung als schlecht koordiniert und willkürlich bewertet hatte. Das Parlament setzte die Beratungen über einen Gesetzentwurf, der eine Einschränkung der Freizügigkeit sowie eine Meldepflicht für Terrorverdächtige vorsieht, bis zum Abschluss der Überprüfung aus.
Im April stellte die Regierung neue Regelungen vor, die Immigranten, für die bereits ein Abschiebebescheid vorliegt, davon abhalten sollen, in letzter Minute Anträge einzureichen. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Abschaffung des Rechts, für die Dauer der Prüfung eines erneuten Asylantrages im Land zu bleiben, sofern keine neuen Sachverhalte oder Umstände vorliegen. Zudem müssen nun alle Asylbewerber, die keine Papiere besitzen, nachweisen, dass sie diese nicht selbst zerstört haben; andernfalls wird ihr Asylantrag abgelehnt. Weitere im Juli vorgelegte Gesetzentwürfe zur Änderung des Asylgesetzes würden den Zeitrahmen für die Bearbeitung von Asylanträgen im beschleunigten Verfahren von fünf auf acht Tage verlängern. Diese Maßnahme soll es ermöglichen, einen höheren Anteil der Anträge im Schnellverfahren zu prüfen. Hammarberg und der UN-Menschenrechtsausschuss äußerten Bedenken über das gegenwärtige Verfahren und kritisierten, dass die vorgeschlagenen Änderungen es Asylbewerbern unmöglich machen würden, ihre Anträge in angemessener Weise zu vertreten.
Im April kündigte die Regierung an, Somaliern nicht mehr automatisch temporäres Asyl zu gewähren. Im Mai lehnte der Staatsrat den Antrag eines irakischen Ehepaars auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit der Begründung ab, dass die Lage im Irak sie nicht der Gefahr willkürlicher Gewaltakte aussetze. Niederländische Gerichte verwiesen den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser urteilte im Februar, die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Flüchtlingen (Qualifikationsrichtlinie) fordere nicht, dass der Antragssteller eine persönliche Gefährdung nachweise, solange in einem Land schwere willkürliche Gewalt herrsche.
Im Oktober erklärte die Regierung ihre Absicht, für Personen aus nicht-westlichen Ländern, die einen niederländischen Staatsbürger heiraten wollen, strengere Sprach- und Integrationstests einzuführen. Die Regelungen wurden als Diskriminierung von marokkanischen und türkischen Einwanderern kritisiert.
Polen
Im Mai hat die EU-Kommission Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil das Land drei EU-Richtlinien über Geschlechterdiskriminierung nicht umgesetzt hatte. Der aktuelle Entwurf eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes enthält nur einen unzureichenden Schutz vor Mehrfachdiskriminierung oder Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Das 2008 eingerichtete und der Regierung unterstellte Büro des Gleichstellungsbeauftragten kann nicht eigenständig agieren und verfügt nicht über ein Mandat, um Beschwerden aufzunehmen oder individuelle Opfer zu unterstützen. Die Regierung wies Forderungen nach der Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsbehörde jedoch zurück.
In einer wegweisenden Entscheidung verurteilte ein Regionalgericht im August eine Frau wegen der Verunglimpfung ihres homosexuellen Nachbarn, der infolgedessen von Dritten belästigt wurde. Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Orientierung stellt weiterhin ein ernstzunehmendes Problem dar, wobei offenbar das Ausmaß von Hate Speech zunimmt.
Polen besitzt eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa und beschränkt den Zugang zu Verhütungsmitteln und Pränataldiagnostik. Bei einem Besuch im Mai stellte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit fest, dass Frauen in Polen beim Zugang zu legalen Abtreibungen und anderen reproduktiven Gesundheitsdienstleistungen vor bedeutenden Hindernissen stehen. Im September wurde eine katholische Zeitschrift zur Entschädigung einer Frau verurteilt. Das Blatt hatte die Betroffene öffentlich verunglimpft, weil sie sich auf Anraten ihres Arztes einem Schwangerschaftsabbruch unterzogen hatte.
Spanien
Die Maßnahmen der spanischen Regierung zur Terrorismusbekämpfung ziehen weiter internationale Kritik auf sich. Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus und der UN-Menschenrechtsauschuss kritisierten im Dezember 2008 bzw. Januar 2009 die weit gefassten Definitionen terroristischer Straftatbestände sowie den andauernden Einsatz von Isolationshaft.
Ende Dezember 2008 wurde der Tschetschene Murat Gasajew auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen, die ihm eine menschenwürdige Behandlung und ein faires Verfahren garantieren sollten, nach Russland abgeschoben. Gasajew, dessen Abschiebung Russland im Zusammenhang mit den Anschlägen auf Regierungsgebäude in Inguschetien im Jahr 2004 ersucht hatte, wurde im August nach zehn Monaten in Untersuchungshaft freigelassen, weil keiner der gegen ihn erhobenen Vorwürfe belegt werden konnte.
Im Juli bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das seit 2003 bestehende Verbot der baskischen Parteien Batasuna und Herri Batasuna wegen Verbindungen zur Untergrundorganisation ETA als rechtmäßige und angemessene Einschränkung der Vereinigungsfreiheit. Am selben Tag wies das Gericht auch die Klagen zweier wegen ihrer Verbindungen zu den beiden verbotenen Parteien von den Wahlen ausgeschlossener Kandidaten ab. Nach Ansicht der Richter verletze der Wahlausschluss das Recht der Kläger auf freie Meinungsäußerung nicht.
Durch die Zusammenarbeit mit den französischen Behörden konnten 2009 vermehrt ETA-Mitglieder verhaftet werden. So wurde Jurdan Martitegi Lizaso im April festgenommen. Er war bereits der vierte militärische Führer der ETA, der seit Mai 2008 inhaftiert wurde. Die ETA bekannte sich zu drei Anschlägen mit Autobomben, bei denen im vergangenen Sommer ein Polizeibeamter und zwei Angehörige der Guardia Civil gestorben waren und eine Kaserne der Guardia Civil zerstört worden war.
Im April sprach der Anti-Terror-Gerichtshof Audiencia Nacional zehn von 14 Männern frei, die im Zusammenhang mit den Anschlägen auf Pendlerzüge am 11. März 2004 in Madrid angeklagt waren. Den Männern war vorgeworfen worden, den mutmaßlichen Attentätern bei der Flucht aus Spanien geholfen zu haben. Die Richter begründeten den Freispruch mit einem Mangel an Beweisen. Zuvor hatten sie Emails, die ohne formale Genehmigung abgefangen worden waren, nicht zur Beweisaufnahme zugelassen. Die vier übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und neun Jahren verurteilt.
Polizeigewerkschaften verurteilten die Praxis, mithilfe von Quoten Druck auf Beamte auszuüben, damit diese mehr illegale Einwanderer festnehmen. Sie kritisierten zudem den Einsatz gezielter Personenkontrollen allein aufgrund der ethnischen Herkunft der Betroffenen. In einer wegweisenden Entscheidung gab der UN-Menschenrechtsausschuss im Juli der Beschwerde von Rosalind Williams Recht. Die seit 1969 in Spanien lebende Afroamerikanerin hatte sich wegen einer Ausweiskontrolle im Jahr 1992 an das UN-Organ gewandt. Der Ausschuss wertete das Vorgehen der spanischen Behörden als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Die Entscheidung ist das erste Urteil auf internationaler Ebene, in dem Kontrollen aufgrund ethnischer Merkmale als Verletzung des Rechts auf Nicht-Diskriminierung gewertet werden.
Im ersten Halbjahr 2009 war die Anzahl illegaler Einwanderer, die Spanien auf dem Seeweg erreichten, geringer als im Vorjahr. Dies ist unter anderem auf die verstärke Überwachung zurückzuführen und darauf, dass Flüchtlingsboote häufiger auf hoher See aufgebracht wurden. Auf den Kanarischen Inseln werden unbegleitete Flüchtlingskinder dauerhaft in Einrichtungen untergebracht, die als Übergangslösung ausgelegt waren. Spanien verhängte einen Abschiebestopp für Marokko, nachdem im Jahr 2008 mehrere Gerichtsurteile Abschiebungen nach Marokko verhindert hatten. Im September entschied ein Gericht, dass Spanien einen Marokkaner wieder aufnehmen müsse, der im Jahr 2006 als Kind unrechtmäßig ausgewiesen worden war.