HUMAN RIGHTS
WATCH Pressemitteilungen
PortuguesFrancaisRussianEnglish
EspanolChineseArabicOther Languages

Home
Spenden
Mitglied Werden
Pressemitteilungen
Publikationen
Wir Über Uns
Informationen zu Ländern
Afrika
Asien
Europa und Zentralasien
Naher Osten/Nordafrika
Nord- und Südamerika
USA

Globale Themen
Waffen
Kinderrechte
Frauenrechte
Flüchtlinge
Internationale Justiz
Gefängnisse
AIDS/HIV
Mehr...

Kampagnen
Buchverkauf
Filmfestival
Foto-Essays
Kontakt
Suche

FREI    HRW Email Liste  
Jahresweltbericht analysiert Krieg und Menschenrechte
(London, 26. Januar 2004) – Obwohl die Invasion Iraks zum Ende einer der brutalsten Regierungen geführt hat, können die Koalitionskräfte diesen Krieg nicht als humanitäre Intervention rechtfertigen, gab Human Rights Watch im Grundsatzessay des heute erschienenen Jahresweltberichts bekannt.


Zu diesem Thema

Human Rights Watch World Report 2004: Human Rights and Armed Conflict
HRW Weltbericht 2004

Human Rights Watch Weltbericht 2004: Menschenrechte und der bewaffnete Konflikt
Vorwort


Der 407-seitige „Weltbericht 2004: Menschenrechte und bewaffnete Konflikte“, besteht aus 15 Essays, die das Thema Krieg und Menschenrechte von Afrika bis Afghanistan, von sexueller Gewalt als eine Methode der Kriegsführung zu neuen Entwicklungen im Bereich der internationalen Justiz behandeln.

„Krieg zu führen ist keine Entschuldigung, Menschenrechte zu ignorieren,“ sagte Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch. „In 2003, gab es zu viele Regierungen, die die Regeln der Kriegsführung ausdehnten, um ihre eigenen Übertretungen zu rechtfertigen“.

Anders als in vorhergehenden Jahren enthält der Weltbericht 2004 keine Zusammenfassungen der Menschenrechtssituation in den siebzig Länder, in denen Human Rights Watch tätig ist. Diese Informationen sind unter www.hrw.org verfügbar.

Im vergangenen Jahr war die weltweite Menschenrechtslage stark von bewaffneten Konflikten geprägt. Obwohl der Krieg im Irak im Vordergrund stand, gab es über viele andere bewaffnete Konflikte zu berichten. Der Essay über den Krieg in Tschetschenien, welcher von der russischen Regierung als ein Beitrag zum weltweiten Krieg gegen den Terror gerechtfertigt wird, zeigt auf, wie wenig dort stattfindende Menschenrechtsverletzungen von den europäischen und anderen Regierungen beachtet werden. Ein weiterer Beitrag zu den “vergessenen Kriegen” in Afrika beschäftigt sich mit der etwas hoffnungsvolleren Initiative der Afrikanischen Union, die sich in der Zukunft aktiver gegen bewaffnete Konflikte und Menschenrechtverletzungen einsetzen will. Die zerstörerischen Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo, in Westafrika und im Sudan zeigen, wie groß der Bedarf nach solchen Initiativen ist.

Drei weitere Essays untersuchen die Problematik der Wahrung der Menschenrechte in Nachkriegszeiten. Ein Essay beschreibt, wie die Alliierten Kräfte in Afghanistan „den Frieden verlieren”, da das Gebiet außerhalb von Kabul von skrupellosen Kriegsherren regiert wird. Ein anderer Essay, der sich mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien befasst, beschreibt, wie die Auswirkungen der „ethnischen Säuberungen“ der neunziger Jahre noch immer vorhanden sind, da jegliche Versuche zur Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen gescheitert sind.

Der Essay zu dem Entwicklungsstand der internationalen Justiz zeigt auf, wie wichtig und schwierig es ist, Gerechtigkeit für begangene Kriegsverbrechen zu schaffen. Auch wird verdeutlicht wie wichtig es ist, bisherige Erfolge in der Entwicklung der internationalen Justiz zu konsolidieren, um internationale Mechanismen effektiver zu machen.

Der Essay zu dem Krieg gegen den Terror in den Vereinigten Staaten zeigt, dass die Bush-Regierung derzeit versucht, eine große Anzahl ihrer Regierungsmaßnahmen zur nationalen Sicherheit der gerichtlichen Überprüfung zu entziehen, was entscheidende Auswirkungen auf die Wahrung der Menschenrechte hat.

Drei weitere Essays beschäftigen sich mit der Art und Weise wie ein Krieg geführt wird. Sie gehen besonders auf die internationalen Bemühungen ein, den Gebrauch von Streumunition und Kindersoldaten zu begrenzen, sowie Staaten zu bestrafen, die Waffen an bekannte Menschenrechtsverbrecher verkaufen. Ein vierter Essay untersucht, wie die US-Regierung bei Anti-Terrormaßnahmen „Kriegsrecht“ anwendet, um Verdächtigen ihre Rechte zu entziehen. Tatsächlich sollte das restriktivere „Polizeirecht“ bei der Verfolgung von Terroristen angewendet werden.

Ein Essay zu den „Kriegen wegen Rohstoffen“ macht deutlich, dass die Rolle von korrupten Regierungen bei der Analyse, wie Kriege von Rebellengruppen wegen den wertvollen Bodenschätzen (wie Öl und Diamanten) hervorgerufen werden, oft vernachlässigt wird.

In seinem Grundsatzessay macht Kenneth Roth deutlich, dass durch die Entmachtung Saddam Husseins einer der weltweit brutalsten Regierungen ein Ende gesetzt wurde. Doch birgt eine militärische Intervention auf das Hoheitsgebiet eines souveränen Staates ohne seine Zustimmung immer eine Gefahr mit sich und darf nur in Ausnahmefällen aus rein humanitären Gründen durchgeführt werden. Obwohl Saddam Hussein schreckliche Menschenrechtsverbrechen zu verantworten hat, wurden diese Gräueltaten lange vor der Intervention begangen. Zu dem Zeitpunkt als die Koalitionstruppen in den Irak einmarschierten, gab es keine Anzeichen für Massenmorde eines Ausmaßes, das eine präventive Militäraktion erforderte und als eine reine humanitäre Intervention charakterisiert werden könnte.

Eine Militäraktion, die als „humanitär“ bezeichnet werden könnte, zeigt Roth, muss hauptsächlich humanitäre Gründe haben. Dabei muss die Gefahr einer Massentötung eines großen Umfangs unmittelbar bevorstehen und alle anderen Mittel, um diese Gefahr abzuwenden, müssen erschöpft worden sein.

„Weder die Bush-Regierung noch Tony Blair können den Krieg im Irak als eine humanitäre Intervention rechtfertigen“, sagte Roth. „Saddam Husseins Gräueltaten müssen bestraft werden. Seine schlimmsten Gräueltaten, wie der Völkermord an der kurdischen Bevölkerung im Jahre 1988, hätten damals eine humanitäre Intervention gerechtfertigt. Doch dürfen solche Interventionen nur dazu dienen eine stattfindende oder unmittelbar bevorstehende Gräueltat zu stoppen. Eine Gräueltat, die in der Vergangenheit ignoriert wurde, darf nicht nachträglich als Rechtfertigung für eine Intervention herangezogen werden“.

Der abschließende Essay dieser Ausgabe zeigt, dass sich die Menschenrechtsbewegung seit der Gründung von Human Rights Watch vor 25 Jahren enorm weiterentwickelt hat. Dennoch sind viele der Erfolge dieser Bewegung unter dem Deckmantel eines endlosen und grenzenlosen Krieges gegen den Terror gefährdet. In dem letzten Essay wird festgestellt, dass die Menschenrechtsbewegung zeigen muss, dass „wer den Terrorismus unterstützt gleichzeitig Unterdrückung, Ungerechtigkeit, Ungleichheit fördert“ und dass „die Sicherheit auf der Welt nur gewährleistet werden kann, wenn offene Gesellschaften Respekt für Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Bürgerrechte, wie freie Meinungsäußerung, fördern“.

HRW Logo

Home | Pressemitteilungen | Publikationen | Wir über uns | Informationen zu Ländern | Globale Themen | Kampagnen | Spenden | Mitglied werden | Buchverkauf | Filmfestival | Suche | Kontakt | Datenschutz

© Copyright 2003, Human Rights Watch    350 Fifth Avenue, 34th Floor    New York, NY 10118-3299    USA