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Afghanistan: Kinderehen und häusliche Gewalt gefährden Fortschritt

Präsident Karsai soll Gesetz zu Gewalt gegen Frauen durchsetzen

(New York) – Der afghanische Präsident Hamid Karsai soll dringend gegen Kinderehen und häusliche Gewalt vorgehen, um weiteren Schaden für die Entwicklung und das Gesundheitswesen in Afghanistan abzuwenden, so Human Rights Watch heute in einem Schreiben an den afghanischen Präsidenten.

In dem 15-seitigen Hintergrundpapier „Afghanistan: Ending Child Marriage and Domestic Violence“ weist Human Rights Watch auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen von Eheschließungen unter 18 Jahren und von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hin. Karsai, der bei den Präsidentschaftswahlen im April 2014 nicht mehr antreten darf, soll die Durchsetzung des 2009 verabschiedeten Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (EVAW) zu einer Prioriät seines letzten Amtsjahres erheben.
„Mit der Unterzeichnung des Gesetzes zu Gewalt gegen Frauen im Jahr 2009 führte Präsident Karsai essenzielle Schutzmechanismen gegen Kinderehen und häusliche Gewalt ein“, so Liesl Gerntholtz, Leiterin der Abteilung Frauenrechte bei Human Rights Watch. „Wenn es ihm gelingt, dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch angewendet wird, könnte Karsai ein bleibendes Vermächtnis für den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan hinterlassen.“

Das Gesetz sieht hohe Strafen für Straftaten gegen Frauen vor. Insbesondere stellt es erstmals in der afghanischen Geschichte Kinder- und Zwangsehen unter Strafe. Kinderehen sind in Afghanistan immer noch häufig. Sie steigern die Wahrscheinlichkeit früher Schwangerschaften, welche ihrerseits das Risiko erhöhen, dass es bei der Geburt zu Gesundheitsschäden bis hin zum Tod kommt.



Laut einer im Jahr 2010 veröffentlichten Studie des Gesundheitsministeriums zur Säuglingssterblichkeit waren in der Altersgruppe der Frauen zwischen 25 und 49 Jahren bereits 53 Prozent aller Frauen schon vor dem 18 Lebensjahr verheiratet, 12 Prozent aller afghanischen Mädchen wurden im Alter von 15 bis 19 schwanger oder hatten eine Geburt und 47 Prozent aller Todesfälle bei Frauen zwischen 20 und 24 waren mit einer Schwangerschaft verbunden. Die Studie stellte fest, dass alle zwei Stunden eine afghanische Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft stirbt.



Kinderehen und frühe Schwangerschaften tragen auch zu Geburtsfisteln bei, einer vermeidbaren Geburtsverletzung, bei der sich aufgrund langer Wehen ein Loch im Geburtskanal bildet. Ein offizieller Bericht aus dem Jahr 2011 kommt zu den Ergebnis, dass 25 Prozent der Frauen und Mädchen, bei denen solche Fisteln diagnostiziert wurden, zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt waren und dass 17 Prozent bei ihrer ersten Entbindung unter 16 waren.Da Fisteln zu Harn- und Stuhlinkontinenz führen, kommt es häufig auch zu sozialer Ausgrenzung, Depressionen sowie zum Verlust der Erwerbsfähigkeit und damit zur Unfähigkeit, eine medizinische Behandlung zu bezahlen. Wenn Fisteln nicht behandelt werden, können sie weitere schwere Gesundheitsprobleme hervorrufen und sogar zum Tod führen.

Unter erhöhten Gesundheitsrisiken leiden jedoch auch die Kinder von Mädchen, die vor Erreichen der Volljährigkeit heiraten. Die oben erwähnte Studie zur Säuglingssterblichkeit aus dem Jahr 2010 konstatiert eine erhöhte Sterblichkeit bei Kindern afghanischer Mütter, die jünger als 20 Jahre alt sind, verglichen mit denen älterer Mütter. Die entspricht der weltweiten Erkenntnislage.

„Die afghanischen Behörden müssen handeln und den schädlichen Folgen der Kinderehen ein Ende setzen“, so Brad Adams, Leiter der Asien-Abteilung bei Human Rights Watch. „Die Schäden für junge Mütter, ihre Kinder und die afghanische Gesellschaft im ganzen sind unermesslich.“

Frauen und ihre Familien leiden unter häuslicher Gewalt. Zudem stellt häusliche Gewalt eine wirtschaftliche Belastung für die gesamte Gesellschaft dar, durch zusätzliche Ausgaben im Gesundheitswesen und einen Verlust an wirtschaftlicher Produktivität. Häusliche Gewalt erreicht in Afghanistan ein erschreckendes Ausmaß: In einer Studie aus dem Jahr 2006 der Nichtregierungsorganisation Global Rights wurde berichtetet, dass mehr als 85% der afghanischen Frauen Opfer von physischer, sexueller oder psychologischer Gewalt waren oder in eine Ehe gezwungen wurden. Etwa 2.000 Frauen und Mädchen in Afghanistan versuchen jedes Jahr, Selbstmord durch Selbstverbrennung zu begehen, was in Verbindung mit häuslicher Gewalt oder Zwangsehe zu sehen ist.

Seit dem Sturz der Taliban ist es in Afghanistan nicht gelungen, Maßnahmen wie in anderen islamischen Ländern oder Ländern mit einer großen muslimischen Bevölkerungsgruppe zu ergreifen, um Kinderehe oder häusliche Gewalt zu bekämpfen. So haben etwa Bangladesch, Ägypten und Jordanien das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre angehoben. Saudi-Arabien, Bangladesch, Indonesien und Malysia sind gesetzlich gegen häusliche Gewalt vorgegangen.

Auf einer Geberkonferenz im Juli 2012 in Tokio versprach die afghanische Regierung, mehr zu tun, um das EVAW-Gesetz umzusetzen, wofür ihr im Gegenzug $16 Milliarden weitere Hilfszahlungen zugestanden wurden. Die Regierung soll auch den Aktionsplan zur Förderung von Frauen implementieren, der im Jahr 2008 von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit verabschiedet wurde. In dem Aktionsplan wird gefordert, jegliche Form von Diskriminierung von Frauen zu beenden. Dazu gehört auch der Schutz vor Kinderheirat und Zwangsehe, die als ein Hindernis gesehen werden, um Gesundheit, Bildung, politische Beteiligung, soziale Gerechtigkeit und das Wohlergehen von Frauen voranzubringen.

Human Rights Watch fordert Karsai auf, ein besseres öffentliches Bewußtsein über die Leiden zu schaffen, die durch Kinderehe und häusliche Gewalt verursacht warden. Zudem sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:   

  • Das gesetzliche Alter für Eheschließung soll für Jungen und Mädchen auf 18 Jahre festgesetzt werden.
  • Im Rahmen einer landesweitern Kampagen soll das öffentliche Bewußtsein für die negativen Folgen von Kinderehe geschärft werden. Dabei soll auch über das Risiko von Müttersterblichkeit, Fisteln, Kindstod und Gesundheitsproblemen informiert werden.
  • In jeder Provinz soll eine Spezialeinheiten zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt gegen Frauen gebildet werden und die Anzahl der Fälle soll nach Provinz und Distrikt aufgeschlüsselt werden.  
  • Es sollen neue, wirksame Initiativen entwickelt werden, um die Rekrutierung und das Verbleiben von weiblichen Polizeibeamten im Dienst zu verbessern. Zudem sollen in allen Polizeieinheiten für Familienfragen Polizistinnen vertreten sein.

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