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„Kleiden Sie sich entsprechend der Vorschriften!“

Durchsetzung islamischer Bekleidungsvorschriften für Frauen in Tschetschenien

Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Human Rights Watch-Bericht “You Dress According to Their Rules” und wurde aus dem Englischen übersetzt.

 

 

Zusammenfassung

Es war ein zauberhafter Sommertag im Jahr 2010, an dem Louzia gemeinsam mit einer Freundin auf der Putin-Allee durch die Innenstadt von Grosny schlenderte. Die beiden jungen Frauen trugen ihr Haar offen und waren mit knielangen Röcke und dünnen Blusen bekleidet, deren Ärmel bis zu den Ellenbogen reichten. Plötzlich fuhr ein Auto ohne Nummernschilder an die beiden Fußgängerinnen heran, ein Fenster öffnete sich und ein Gewehrlauf zeigte direkt auf Louizas Gesicht.

Gelähmt vor Angst starrte die junge Frau in die schwarze Mündung des Gewehrlaufs. Als sie anschließend Schüsse hörte, habe sie gedacht, sie werde sterben, so die junge Tschetschenin bei dem späteren Gespräch mit Human Rights Watch. Irgendetwas traf Louiza am Oberkörper und schleuderte sie gegen eine Wand. Ihre Brust brannte vor Schmerzen. Als diese allmählich nachließen, bemerkte Louiza einen merkwürdigen grünen Klecks auf der Wand und einen grünen Farbfleck auf ihrer Bluse. Ein ähnlicher Fleck fand sich auch auf dem Rock ihrer Freundin. Erst in diesem Moment wurde Louiza bewusst, dass die Angreifer sie nicht mit echten Kugeln, sondern mit Farbpatronen beschossen hatten.

Die unbekannten Männer, die wie Polizisten gekleidet waren, hatten Louiza und ihre Freundin mit Paintball-Gewehren angegriffen, weil sich die jungen Frauen nach Ansicht der Angreifer nicht an verpflichtende islamische Bekleidungsvorschriften hielten, sich zu freizügig kleideten und ihre Haare nicht bedeckten. Dutzende weitere Frauen wurden in Tschetschenien im vergangenen Sommer Opfer solcher Übergriffe.

Die Paintball-Attacken ereigneten sich mehrere Jahre, nachdem in Tschetschenien eine halboffizielle, jedoch nicht gesetzlich verankerte „Wertekampagne“ ins Leben gerufen worden war. Im Rahmen der Kampagne verweigern die Lokalbehörden Frauen, die kein Kopftuch tragen, die Beschäftigung im öffentlichen Sektor – ohne jede gesetzliche Grundlage. Die Bildungsbehörden verpflichten Frauen und Mädchen, in Schulen und Universitäten ein Kopftuch zu tragen. In den Jahren 2009 und 2010 weiteten die Behörden den Vollzug dieses faktischen „Kopftuchzwangs“ auf andere öffentliche Schauplätze aus, etwa Veranstaltungsorte, Kinos und sogar Freiflächen. Obwohl es in den für die tschetschenische Republik geltenden Gesetzen keine Grundlage für derartige Maßnahmen gibt, werden sie rigoros durchgesetzt. Auch der vom Kreml eingesetzte tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrov unterstützt das strikte Vorgehen.

Tatsächlich erklärte Kadyrov die „Wertekampagne“ für Frauen schon im Jahr 2006 zu einem Schwerpunkt seiner Politik. In zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen, unter anderem im tschetschenischen Fernsehen, das Kadyrov weitgehend kontrolliert, bezeichnete der Tschetschenenführer es als Notwendigkeit, dass sich Frauen an die „Sittlichkeitsgesetze“ halten, ein Kopftuch tragen und den Anordnungen von Männern Folge leisten. Kadyrov bezeichnete Frauen öffentlich als „Eigentum“ und äußerte Verständnis für Ehrenmorde. Andere tschetschenische Amtspersonen griffen Kadyrovs Ansichten in ihren öffentlichen Kommentaren auf. Die über 30 Frauen, die Human Rights Watch in Tschetschenien befragte, gaben an, sie fühlten sich durch die „Wertekampagne“ zutiefst beleidigt. Da sie aber um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Angehörigen fürchteten, könnten sie dennoch nicht öffentlich gegen die Kampagne protestieren.
Human Rights Watch hat wiederholt Verletzungen der Religionsfreiheit in Deutschland, Frankreich und in der Türkei kritisiert, wo das Tragen religiöser Symbole an Schulen untersagt ist und muslimischen Frauen das Recht verwehrt wird, an Schulen und Universitäten ein Kopftuch zu tragen (1). Ebenso wenig sollte Frauen und Mädchen jedoch das Recht verwehrt werden, sich gegen das Tragen religiöser oder traditioneller Kleidung zu entscheiden.

Tschetschenische Behördenvertreter rechtfertigen die Durchsetzung islamischer Bekleidungsvorschriften für Frauen in der Regel mit dem Hinweis auf die Traditionen des Landes. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Zwangsvorschriften diskriminierend sind, gegen russisches Recht verstoßen und zu Menschenrechtsverletzungen führen. Human Rights Watch bleibt in der Beurteilung von kulturspezifischen Bekleidungspraktiken und Bekleidungsvorschriften, die sich auf die Scharia berufen, neutral. Gesetze und Richtlinien, die grundlegende Rechte verletzen, lehnt Human Rights Watch jedoch ab. Dies gilt auch für staatlich verordnete Bekleidungsvorschriften.

Die Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften in Tschetschenen verletzt die Rechte auf Privatsphäre, freie Entfaltung der Persönlichkeit. die freie Meinungsäußerung und schränkt die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein. Sie bedeutet zudem eine Diskriminierung auf der Grundlage des Geschlechts in Sinne der von Russland ratifizierten internationalen Verträge, wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die staatlichen Bekleidungsvorschriften verstoßen außerdem gegen die russische Verfassung, welche die Gewissens- und Religionsfreiheit schützt und die Gleichberechtigung der Geschlechter fordert.

Dieser Bericht untersucht Gewaltakte und Drohungen gegen Frauen in Tschetschenien, mit denen Frauen zur Einhaltung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften genötigt werden sollten. Die dokumentierten Belästigungen und Angriffe ereigneten sich im Zeitraum von Juni bis September 2010, als die „Wertekampagne“ an Intensität gewann. In dieser Zeit wurden im Zentrum von Grosny Dutzende Frauen Opfer von Übergriffen durch Männer – unter ihnen auch Polizeibeamte –, die daran Anstoß nahmen, dass die Frauen kein Kopftuch trugen, und ihnen vorwarfen, sie kleideten sich nicht „bescheiden“ genug.

Obwohl der Druck auf tschetschenische Frauen seit September leicht abgenommen hat, erhalten die Bekleidungsvorschriften weiter die Unterstützung hochrangiger Beamter, einschließlich Ramsan Kadyrovs, und sind weiter ein drängendes Problem. Zahlreiche Opfer und Augenzeugen einiger besonders hinterhältiger Angriffe im Juni beschrieben im Gespräch mit Human Rights Watch-Experten, wie Frauen im Zentrum von Grosny mit einem regelrechten Platzregen von Farbpatronen überzogen worden waren. Zu den Tätern hätten auch Polizisten und andere Sicherheitskräfte gehört. Die Befragten berichteten zudem über Flugblätter, die die Paintball-Angriffe als „vorbeugende Maßnahme“ bezeichnet hätten, mit der die Frauen zur Verschleierung ihrer Haare bewegt werden sollten. Uneinsichtigen Frauen wurde sogar mit noch „überzeugenderen Maßnahmen“ gedroht, so die Befragten. Die von Human Rights Watch für den Bericht befragten Frauen beurteilten diese Formulierung einhellig als eine Drohung, dass auch echte Schusswaffen anstelle der Paintball-Gewehre eingesetzt werden könnten.

In einem Fernsehinterview im Juli 2010 bekundete Kadyrov in unmissverständlicher Weise seine Sympathie für die Paintball-Angriffe. Er erklärte sich bereit, den Verantwortlichen „eine Auszeichnung zu verleihen“, und behauptete, die betroffenen Frauen hätten die Angriffe verdient. Zu Beginn des Fastenmonats Ramadan Mitte August 2010 begann ein Gruppe von Männern, die traditionelle islamische Kleidung trugen und sich als Vertreter des Hohen Islamischen Rats von Tschetschenien (mufitjat (2)) ausgaben, im Stadtzentrum von Grosny Frauen anzusprechen und wegen ihrer Auslegung der islamischen Sittengesetze öffentlich zu verunglimpfen. Die Männer verteilten Broschüren, die detailliert beschrieben, wie sich eine islamische Frau zu kleiden habe, und forderten Frauen auf, stets ein Kopftuch, einen mindestens knielangen Rock und ein langärmeliges Oberteil zu tragen. Den selbst erklärten Vertretern des islamischen Rats schlossen sich einige gewaltbereite junge Männer an, die die Frauen an Ärmeln, Röcken und Haaren zogen, ihre nackten Arme berührten, sie beschuldigten, sich wie „Dirnen“ anzuziehen, und sie mit anderen erniedrigenden Gesten und Bemerkungen angriffen. Im Gespräch mit Human Rights Watch beschrieben mehr als 30 Opfer und Augenzeugen, es sei über die gesamte Dauer des Ramadan zu systematischen Belästigungen von Frauen gekommen. In einigen Fällen sei auch die Polizei verwickelt gewesen und habe den Vollzug der Bekleidungsvorschriften übernommen.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat die tschetschenischen Behörden zwar angewiesen, die Paintball-Angriffe zu untersuchen, darüber hinaus hat die russische Regierung jedoch keine weiteren Maßnahmen ergriffen, um der zwangsweisen Durchsetzung islamischer Bekleidungsvorschriften ein Ende zu bereiten. Ebenso wenig hat sich Moskau in irgendeiner Weise von öffentlichen Äußerungen, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigen, distanziert. Dass der Kreml die tschetschenische Führung auf ihr fragwürdiges Verhalten noch nicht einmal anspricht, geschweige denn für ihre menschenrechtswidrige Politik zur Verantwortung zieht, kommt einer stillschweigenden Duldung der rechtswidrigen Geschlechterpolitik in Tschetschenien gleich.

Human Rights Watch fordert die russische Regierung auf, die Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften für Frauen durch die tschetschenischen Behörden öffentlich zu verurteilen und zu unterbinden. Zudem soll sie die Verantwortlichen für die Angriffe zur Rechenschaft ziehen und unverzüglich dafür sorgen, dass internationale Beobachter wie die UN-Sonderberichterstatter zu Gewalt gegen Frauen bzw. Religionsfreiheit Zugang in die Region erhalten.

Die internationalen Partner der russischen Regierung ruft Human Rights Watch auf, die zunehmenden Einschränkungen der Frauenrechte in Tschetschenien aufmerksam zu beobachten und die Empfehlungen dieses Berichts in ihren bilateralen Dialogen mit der russischen Regierung sowie in multilateralen Foren geltend zu machen. Sie sollen die russischen Behörden auffordern, entschlossen gegen die Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften durch die tschetschenischen Behörden und gegen andere Verletzungen der Frauenrechte in Tschetschenien Position zu beziehen. Zudem sollen Frauen und Mädchen in Tschetschenien ihre Rechte auf Privatsphäre, freie Religionsausübung und freie Meinungsäußerung uneingeschränkt ausüben können und insbesondere frei entscheiden können, ob sie sich an islamische Bekleidungsvorschriften halten möchten. Schließlich sollen internationale Beobachtern Zugang in die Region erhalten.

Empfehlungen

An die Regierung der Russischen Föderation

  • Verpflichtende islamische Bekleidungsvorschriften für tschetschenische Frauen sowie die Rolle Ramsan Kadyrovs und anderer tschetschenischer Amtspersonen bei der Unterstützung, Rechtfertigung und Durchsetzung der Vorschriften, sollen verurteilt werden.
  • Die Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften durch die tschetschenischen Behörden sowie andere Verletzungen der Frauenrechte in Tschetschenien sollen unterbunden werden, indem die Regierung:
    • den tschetschenischen Präsidenten anhält, in einer Erklärung deutlich zu machen, dass jede Frau in Tschetschenien frei entscheiden kann, ob sie ein Kopftuch tragen oder sich an islamische Bekleidungsvorschriften halten möchte;
    • gemeinsam mit den tschetschenischen Behörden eine Reihe von öffentlichen Bekanntmachungen erarbeitet, die in verständlicher Weise über die Rechte jeder Frau auf Privatsphäre, freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Religionsausübung und freie Meinungsäußerung informieren und klarstellen, dass Frauen das Recht haben, sich für oder gegen die Einhaltung islamischer Bekleidungsvorschriften zu entscheiden.
  • Internationale Beobachter wie die UN-Sonderberichterstatter zu Gewalt gegen Frauen bzw. Religionsfreiheit sollen Zugang in die Region erhalten, dort Reisefreiheit genießen, Untersuchungen durchführen können und ihre Besuche in voller Übereinstimmung mit ihrem Mandat durchführen können.
  • Die Verletzungen der Frauenrechte in Tschetschenien, einschließlich der durch Sicherheitskräfte, Militärs, Polizisten und andere Beamten verübten Vergehen, sollen glaubwürdig untersucht werden und die Einhaltung der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden.
  • Die Verantwortlichen für Übergriffe auf Frauen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, die dazu notwendigen Ermittlungen und Strafverfahren unter Einhaltung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren und anderer Verfahrensrechte durchgeführt und transparent gestaltet werden. Dazu soll die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand der Erkenntnisse bzw. des Verfahrens informiert werden.
  • Frauen, die Opfer von Übergriffen geworden sind, sollen wirksam geschützt werden.
  • Eine wirkungsvolle Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Tschetschenien soll garantiert werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um dem Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen in der Region ein Ende zu bereiten.
  • Es soll ein politisches Klima geschaffen werden, das die Arbeit von Journalisten und Menschenrechtlern in der Region begünstigt und ihre Sicherheit gewährleistet. Dies lässt sich nur erreichen, wenn die Verantwortlichen für Drohungen und Übergriffe auf Journalisten und Menschenrechtler strafrechtlich verfolgt werden und offizielle Versuche, sie zu schikanieren und einzuschüchtern, unterbunden werden.

An die Staatsduma der Russischen Föderation

  • Der Duma-Ausschuss für Frauen, Familien und Kinder soll Anhörungen zur Lage der Frauenrechte in Tschetschenien, insbesondere auch zur Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften, durchführen.
  • Der Duma-Ausschuss für Verfassungsrecht und Staatsaufbau soll die von der tschetschenischen Führung betriebene Politik der Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften für Frauen untersuchen und hinsichtlich der in der russischen Verfassung verankerten Gewissensfreiheit und der säkularen Ausrichtung des Staates bewerten.

An die Vereinten Nationen

  • Die Sonderberichterstatter zu Gewalt gegen Frauen bzw. Religionsfreiheit sollen ihre laufenden Anträge für eine Einladung nach Russland, einschließlich Tschetschenien, möglichst bald erneuern. In der Zwischenzeit sollen sie mithilfe von Eilanfragen und Eilmitteilungen Informationen über die Durchsetzung islamischer Bekleidungsvorschriften und über andere Verletzungen der Frauenrechte und der Gewissensfreiheit in Tschetschenien bei der russischen Regierung einholen.

An Russlands internationale Partner

Die Regierungen, insbesondere der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, sollen die Empfehlungen dieses Bericht in ihren bilateralen Dialogen mit der russischen Regierung sowie in multilateralen Foren geltend machen. Sie sollen die russische Regierung auffordern:

  • der Durchsetzung verpflichtender islamischer Bekleidungsvorschriften durch die tschetschenischen Behörden ein Ende zu bereiten;
  • internationalen Beobachtern wie den UN-Sonderberichterstattern zu Gewalt gegen Frauen bzw. Religionsfreiheit den freien Zugang in die Nordkaukasus-Region zu ermöglichen;
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit den Verletzungen der Frauenrechte in Tschetschenien zu gewährleisten;
  • die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien in vollem Umfang umzusetzen und damit dem Ende der Straflosigkeit und der Verbesserung der Menschenrechtslage in der Region einen entscheidendes Stück näher zu kommen;
  • dafür zu sorgen, dass sowohl russische als auch ausländische Journalisten und Menschenrechtler in Tschetschenien und im gesamten Nordkaukasus ungehindert arbeiten können.

An den Europarat

  • Die Parlamentarische Versammlung soll die Situation der Frauenrechte in Tschetschenien auf die Agenda ihrer laufenden Prüfung der Menschenrechtslage in Russland setzen und schnellstmöglich eine öffentliche Debatte über diese Thematik ansetzen.
  • Der Generalsekretär soll die russische Generalstaatsanwaltschaft dringend auffordern, der Straflosigkeit in Tschetschenien entgegenzutreten und sowohl die jüngsten Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Verletzungen der Frauenrechte, als auch vergangene Vergehen lückenlos zu untersuchen. Der Generalsekretär soll darauf bestehen, dass diese Untersuchungen internationalen Standards für die Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen genügen, wie sie beispielsweise der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte formuliert hat.
  • Das Ministerkomitee soll die Umsetzung der EGMR-Urteile zu Tschetschenien genauestens beobachten und die russische Regierung immer wieder in aller Deutlichkeit an die Notwendigkeit der vollständigen und effizienten Umsetzung der Urteile erinnern.

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  1.  Vgl. Human Rights Watch, Fragen und Antworten zu Verboten religiöser Symbole und Kleidungsstücke in Europa.
  2.  In allen Regionen Russlands, in denen sich ein nennenswerter Teil der Bevölkerung zum Islam bekennt, existieren „Hohe Islamische Räte“, um die religiösen Belange der örtlichen Muslime zu regeln.

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