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Großbritannien

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

The EU and Union flags flying outside Parliament in Westminster, London. September 5, 2017.

© 2017 Alberto Pezzali/NurPhoto/Getty Images

Der geplante Ausstieg Großbritanniens aus der EU (Brexit) im März 2019 dominierte weiterhin das öffentliche Leben und ließ andere dringende Menschenrechtsfragen in den Hintergrund treten. Die EU und die britische Regierung erzielten im November eine vorläufige Einigung über einen Vertrag für die Übergangszeit nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU im Jahr 2019. Sie einigten sich auch auf den Entwurf einer politischen Erklärung über die künftigen Beziehungen, die ein Bekenntnis zu den Menschenrechten beinhaltet. Bei Redaktionsschluss war jedoch nicht klar, ob der Vertrag vom britischen Parlament gebilligt wird, so dass die Möglichkeit offen blieb, dass Großbritannien 2019 ohne ein Abkommen die EU verlässt. Dies würde Risiken für die Menschenrechte mit sich bringen, einschließlich der Unsicherheit über die künftigen Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern, die in Großbritannien leben, sowie die von britischen Bürgern, die in EU-Ländern leben.

Ein Gesetz vom Juni 2018 zur Übertragung des EU-Rechts in nationales Recht, wenn Großbritannien die EU verlässt, wurde kritisiert, weil es die EU-Charta der Grundrechte vernachlässigt und es einer künftigen britischen Regierung die Möglichkeit lässt, den aus dem EU-Recht abgeleiteten Schutz von Arbeitsplätzen und anderen Rechten zu schwächen.

Wichtige Entwicklungen gab es bei der Frage, inwieweit die britische Regierung eine Mitverantwortung trägt für Folter und Geheimgefängisse durch die CIA. Im Mai entschuldigte sich der Premierminister vorbehaltlos bei einem libyschen Paar für die Rolle Großbritanniens bei seiner Überstellung nach Libyen im Jahr 2004. Im Juni veröffentlichte ein parlamentarischer Ausschuss zwei Berichte, in denen er sich zu Vorwürfen der britischen Mitverantwortung in größerem Umfang äußert. Der Ausschuss stellte fest, dass Maßnahmen, die Großbritannien zwischen 2001 und 2010 ergriffen und toleriert hat, „unentschuldbar“ seien. Es gab neue Forderungen von Nichtregierungsorganisationen und einigen Politikern nach einer umfassenden gerichtlichen Untersuchung. Bei Redaktionsschluss war niemand in Großbritannien wegen einer Straftat im Zusammenhang mit diesen Menschenrechtsverletzungen angeklagt worden.

Großbritannien hielt daran fest, keine Höchstfrist für die Inhaftierung von Einwanderern zu setzen, und setzte asylsuchende und minderjährige Migranten weiterhin fest. Im November veröffentlichte Daten zeigen, dass die Regierung nur 220 von 480 geplanten unbegleiteten Kindern aus anderen EU-Ländern umgesiedelt hat. Großbritannien hatte nur 417 Flüchtlingskinder umgesiedelt, nachdem es 2016 zugesagt hatte, 3.000 solcher Kinder aus Konfliktzonen im Nahen Osten und in Afrika aufzunehmen.

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs entschied, dass das strenge Abtreibungsgesetz Nordirlands gegen das durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf persönliche Integrität verstößt. Der Fall selbst wurde jedoch aus technischen Gründen abgewiesen. Ein im Oktober im Unterhaus vorgestellter Gesetzesvorschlag forderte die Entkriminalisierung von Abtreibung in ganz England, Wales und Nordirland.

Die öffentliche Untersuchung eines Brandes im Jahr 2017, der einen Londoner Wohnblock zerstörte, 71 Menschen das Leben kostete und Hunderte obdachlos machte, wurde fortgesetzt. Hierbei besteht die Sorge, dass die Opfer nicht in vollem Umfang an dem Prozess teilnehmen können. Eine strafrechtliche Untersuchung des Brandes war bei Redaktionsschluss im Gange.

Ein vom Unterhaus des Parlaments (House of Commons) gebilligter Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung enthielt problematische Maßnahmen, die die Menschenrechte verletzen könnten. Dazu gehört etwa, dass die Betrachtung extremistischen Materials kriminalisiert würde und Reisen in „ausgewiesene Gebiete“ geahndet werden könnten. Der Gesetzentwurf war bei Redaktionsschluss noch vor dem nicht gewählten Oberhaus (House of Lords) anhängig.

Im September entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Fehlen von Schutzmechanismen in den inzwischen nicht mehr gültigen Überwachungsbefugnissen im Rahmen des Regulation of Investigatory Powers Act aus dem Jahr 2000 das Recht auf Privatsphäre verletzt hatte. Die Entscheidung basierte auf einem Fall, der von mehr als einem Dutzend Nichtregierungsorganisationen, Datenschutzorganisationen und Journalisten angestrengt wurde. Das Gericht fand jedoch nicht die Massenüberwachung per se rechtswidrig. Datenschutzaktivisten blieben kritisch gegenüber den neuen Befugnissen.

Das 2017 gegründete Gremium, das die Untersuchungen von möglichen Menschenrechtsverletzungen durch britische Streitkräfte im Irak zwischen 2003 und 2008 abschließen soll, setzte seine Arbeit fort. Die Arbeit des Gremiums oder seines Vorgängers hatten bei Redaktionsschluss zu keiner Strafverfolgung geführt. 

Nach einem Besuch im November kam der UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut zu dem Schluss, dass Veränderungen im Sozialsystem und der Abbau öffentlicher Dienstleistungen negative Auswirkungen auf die Rechte von Menschen haben, die in Armut leben.

 

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