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Deutschland

Menschenrechtslage 2019 – aus dem EU-Kapitel

Menschen stehen mit Kerzen vor dem jüdischen Friedhof bei der Synagoge in Halle, nachdem zwei Menschen bei einem Anschlag erschossen wurden, 11. Oktober 2019.

© 2019 Hannibal Hanschke/Reuters

Die Zahl der neu angekommenen Asylbewerber und Migranten ist zum vierten Mal in Folge gesunken. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2019 wurden 122.225 Asylbewerber registriert. Bis Ende Juni waren 56.628 Asylanträge anhängig.

Deutschland spielte bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU weiterhin eine führende Rolle. Bis zum 30. Oktober nahm Deutschland 229 Flüchtlinge auf, die auf See gerettet worden waren. Bei Redaktionsschluss hatten 13 Gemeinden die im April ins Leben gerufene Erklärung der „Safe Haven Cities“ unterzeichnet, die der Bundesregierung ihre Bereitschaft signalisiert, auf See gerettete Flüchtlinge aufzunehmen.

Ein Paket von Änderungen des Einwanderungs- und Asylrechts des Bundes im Juni 2019 hatte negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. Nichtregierungsorganisationen kritisierten die Kürzung der Sozialleistungen und die möglichen Gründe für die Inhaftierung von Migranten bis zur Abschiebung sowie die weitere Nutzung von Gefängnissen für die Abscheibungshaft. Weitere Änderungen des Abschiebegesetzes, die im August in Kraft traten, schränkten die Möglichkeiten zum Studieren oder Arbeiten für abgelehnte Asylbewerber ein, die nicht zurückgeführt werden können.

Die Angriffe auf Flüchtlinge, Asylbewerber und diejenigen, die ihnen helfen, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. In der ersten Jahreshälfte 2019 erfasste die Polizei 609 Angriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerber, 60 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und 42 Angriffe auf Hilfsorganisationen und Freiwillige. Die Polizeibehörden führten den Großteil dieser Angriffe auf Täter mit einer „rechten Gesinnung“ zurück.

Die Regierung teilte im Oktober mit, dass in den ersten acht Monaten des Jahres 12.500 „politisch motivierte“ Straftaten (zu denen auch Hassverbrechen gehören) von Mitgliedern rechtsextremer Gruppen begangen wurden.

Mehrere Verfassungsbeschwerden waren anhängig bezüglich der Gesetze in Bayern, die es der Polizei erlauben, Menschen bis zu drei Monate lang in Untersuchungshaft zu halten, in einigen Fällen ohne Zugang zu einem Rechtsanwalt, und zwar nicht, weil sie eine Straftat begangen haben, sondern weil sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Im Laufe des Jahres wurden in mindestens vier weiteren Bundesländern ähnliche beunruhigende Bestimmungen vorgeschlagen oder verabschiedet.

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