Skip to main content

Europäische Union

Menschenrechtslage 2017

„Rettungskräfte der SOS MEDITERRANEE helfen einer Frau aus Somalia aus einem Schlauchboot, um an Bord der Aquarius zu kommen. 11. Oktober 2017.“

© 2017 ANTHONY JEAN/SOS MEDITERRANEE

Fremden- und menschenrechtsfeindliche Populisten prägten die europäische Politik auch dann, wenn sie an den Wahlurnen scheiterten. Derweil zeigten sich die EU-Regierungen entschlossen, Migranten aus Europa fernzuhalten – koste es, was es wolle. Allerdings deutete sich in den Reaktionen auf die Krise in Polen an, dass einige führende Politiker in Europa langsam erkennen, dass die Zukunft der EU davon abhängt, ob sie bereit sind, für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit einzutreten.

Migration und Asyl

Die EU und ihre Mitgliedstaaten versuchten immer stärker, Migranten von der Einreise abzuhalten und die Verantwortung für die Migrationskontrolle auf Länder außerhalb der EU abzuschieben. Insbesondere in Libyen verfolgte die EU eine Eindämmungsstrategie in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, obwohl sich die Belege dafür häuften, dass überall im Land routinemäßig Gewalt gegen Asylsuchende und andere Migranten angewandt wurde. Diese wurden von eben diesen Behörden willkürlich inhaftiert oder anderweitig ihrer Freiheit beraubt. Libyen hat weder die Flüchtlingskonvention unterzeichnet noch verfügt das Land über ein funktionierendes Asylsystem.

Bis Mitte November 2017 erreichten knapp über 150.000 Personen Europa auf dem Seeweg, weniger als halb so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Besonders stark zurück gingen die Ankünfte auf den griechischen Inseln und die Überfahrten aus Libyen. Demgegenüber nahmen Migrationsbewegungen per Boot im westlichen Mittelmeer, von Marokko nach Spanien, deutlich zu, wobei die Zahlen insgesamt niedrig blieben. Die westliche Balkanroute blieb weitgehend geschlossen, wozu auch das menschenrechtswidrige ungarische Grenzregime und Rückschiebungen an der kroatischen Grenze beitrugen.

Das Mittelmeer war auch im Jahr 2017 eine Todesfalle. Bis Mitte November starben 3.000 Menschen bei Überfahrten oder galten als vermisst. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) führten in der ersten Jahreshälfte etwa 40 Prozent aller Rettungsaktionen im zentralen Mittelmeer durch. Allerdings setzten viele NGOs Mitte September ihre Aktivitäten wegen Sicherheitsbedenken und zunehmender Abfangversuche aus, die von der libyschen Küstenwache zum Teil fahrlässig und gewaltsam durchgeführt wurden. Mit Unterstützung der EU-Institutionen forderte Italien von NGOs, einen „Verhaltenskodex“ für Seenotrettungen einzuhalten. Dem war eine Kampagne vorausgegangen, die Rettungsmaßnahmen delegitimierte und kriminalisierte.

Trotz Forderungen nach mehr sicheren und legalen Einreisemöglichkeiten, etwa über Familienzusammenführungen und humanitäre Visa, trieben die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten ausschließlich die Umsiedlung anerkannter Flüchtlinge nach Europa voran. Die Europäische Kommission gab im September bekannt, dass die Mitgliedstaaten in den vergangenen zwei Jahren 22.518 Flüchtlinge aufgenommen hatten. Zudem empfahl sie, in den nächsten zwei Jahren weiteren 50.000 Flüchtlingen zu ermöglichen, nach Europa zu kommen. Die Mitgliedstaaten reagierten nur langsam auf frühere Forderungen der Kommission, verbindliche Aufnahmezusagen zu machen.

Diejenigen EU-Länder, die nur in geringem Umfang von direkten Ankünften betroffen sind, übernahmen weiterhin nur widerwillig Verantwortung für Asylsuchende. Der auf zwei Jahre angelegte, verbindliche Plan, knapp 100.000 Asylsuchende aus Griechenland und Italien in andere EU-Länder umzuverteilen, lief offiziell im September aus. Zu diesem Zeitpunkt waren nur 29.401 Personen tatsächlich umverteilt worden, ein Drittel weniger als geplant. Allerdings nahmen einige Länder auch danach noch Flüchtlinge auf, bis Mitte November wurden mehr als 2.000 weitere Personen umverteilt. Im Juni leitet die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien ein, weil diese Länder sich nicht angemessen am Umverteilungsplan beteiligt hatten. Im September wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen den Umverteilungsplan zurück.

Unter der Dublin-Verordnung, nach der das Land der Ersteinreise in den meisten Fällen für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig ist, schoben EU-Mitgliedstaaten weiterhin Asylsuchende nach Italien ab und begannen wieder damit, nach Griechenland abzuschieben. Im März urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Ungarn wegen der Art und Weise, wie die Regierung Asylsuchende inhaftiert und mit dem Argument des „sicheren Drittstaates“ nach Serbien abschiebt, seine menschenrechtlichen Verpflichtungen verletzt. Im April forderte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), Abschiebungen unter der Dublin-Verordnung nach Ungarn auszusetzen. Deutschland setzte solche Abschiebungen Ende August aus und eine Reihe anderer EU-Staaten traf ähnliche Entscheidungen.

Reformen der EU-Asylgesetze gingen kaum voran. Problematisch waren insbesondere Vorschläge, diese zu vereinfachen, Asylanträge pauschal abzulehnen, Personen auf Grundlage des Konzepts des „sicheren Drittstaates“ in Länder außerhalb der EU abzuschieben, und Menschen ihren Flüchtlingsstatus zu entziehen. Währenddessen waren Asylsuchende innerhalb der EU weiterhin mit weit auseinandergehenden Anerkennungsraten konfrontiert.

Diskriminierung und Intoleranz

Populistische extremistische Parteien beeinflussten die europäische Politik im Jahr 2017 massiv. In den Präsidentschaftswahlen in Frankreich und Österreich und bei den Parlamentswahlen in den Niederlanden nahmen sie den zweiten Platz ein, in Deutschland zogen Rechtspopulisten in den Bundestag ein. Nach Wahlen im August fanden in Österreich bei Redaktionsschluss Koalitionsgespräche mit einer rechtspopulistischen Partei statt. Noch besorgniserregender war es, dass die etablierten Parteien in vielen EU-Staaten weiterhin Elemente aus einwanderungs-, flüchtlings- und islamfeindlichen populistischen Programmen übernahmen.

Rassistische, fremden- und islamfeindliche Einstellungen und Gewalttaten blieben überall in der EU weit verbreitet. Muslime waren in der ganzen Region mit Anfeindungen und Intoleranz konfrontiert. Auch Antisemitismus und antisemitische Hassverbrechen blieben ein ernstes Problem.

In ihrem im Juni veröffentlichten Jahresbericht stellte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates (ECRI) fest, dass nationalistischer Populismus und fremdenfeindliche Hassrede Einzug in den politischen Mainstream in Europa gefunden haben. In einem im April veröffentlichten Bericht wies die Grundrechteagentur der EU (FRA) darauf hin, dass viele Hassverbrechen in der EU nicht angezeigt werden und so unsichtbar bleiben. Entsprechend werden die Betroffenen nur selten entschädigt. Die Agentur forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, den Opfern einen besseren Zugang zu Rechtsinstrumenten zu ermöglichen.

In einer im August beendeten Analyse über die Unterstützung von Roma kam die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass ganze 80 Prozent der in der EU lebenden Roma von Armut bedroht sind. Sie forderte intensivierte Bemühungen, den Zugang dieser Gruppe zu schulischer Bildung und zum Arbeitsmarkt zu verbessern.

Im August identifizierte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft und außerhalb von Institutionen, das Recht auf die eigene Rechtspersönlichkeit und das Recht auf inklusive Bildung als wichtigste Herausforderungen mit Blick auf Personen mit psychosozialen und geistigen Behinderungen in Europa. Im September forderte Muižnieks, die Segregation von Kindern mit Behinderungen, minderjährigen Roma, Flüchtlingen und Migranten im Schulsystem zu beenden.

Im März stützte der EuGH das Verbot von Kopftüchern an Arbeitsplätzen im Privatsektor und unterminierte damit das Recht von Frauen auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung massiv. Im Juli bestätigte der EGMR das belgische Verbot von Burkas und islamischen Schleiern, die das Gesicht vollständig bedecken.

Im Juni verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution, in der sie forderte, die Straflosigkeit für sexualisierte Gewalt und Belästigung von Frauen im öffentlichen Raum zu beenden und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Im Juni unterzeichnete die EU die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Elf EU-Mitgliedstaaten – darunter Großbritannien, Griechenland und Ungarn – haben die Konvention bislang nicht ratifiziert.

Im Mai betonte der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, dass Angriffe auf lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender (LGBT) überall in Europa weit verbreitet und wirksame Nichtdiskriminierungsgesetze erforderlich sind. Im April entschied der EGMR, dass es Menschenrechte verletzt, wenn Transgender sich sterilisieren lassen müssen, damit ihr Geschlecht offiziell anerkannt wird.

Terrorismus und Terrorismusbekämpfung

Bei Anschlägen in Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Schweden und Spanien starben mehr als 60 Personen, Hunderte wurden verletzt. Zu den Anschlägen mit den meisten Todesopfern bekannte sich der Islamische Staat (auch bekannt als ISIS). Zu einigen Taten bekannten sich rechtsextreme, linksextreme und regional-separatistische bewaffnete Gruppen oder sie wurden ihnen zugerechnet. Im Jahresverlauf wurden in Frankreich, Großbritannien, Polen, Schweden und Spanien gezielt Anschläge auf Polizisten oder Soldaten verübt.

Deutschland, Frankreich und die Niederlande verabschiedeten Gesetze, die der Exekutive weitreichende Befugnisse verliehen oder diese ausweiteten, um die Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit von Personen einzuschränken, die als Gefahr für die nationale Sicherheit gelten.

Im März bestätigten alle EU-Regierungen eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die den existierenden europäischen Rahmen stärkt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, „öffentliche Aufforderungen zur Begehung einer terroristischen Straftat“ sowie verschiedene vorbereitende Handlungen zu kriminalisieren, die in keinem direkten Zusammenhang mit Anschlägen stehen. Menschenrechtsgruppen kritisierten die mangelhaften Schutzvorschriften, die vage Formulierung der Richtlinie und deren Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit.

Im Laufe des Jahres wurden in Frankreich und Spanien Personen wegen Verstößen gegen Anti-Terror-Gesetze verurteilt, weil sie im Internet Kommentare veröffentlicht hatten, die als Glorifizierung oder Entschuldigung von Terrorismus verstanden wurden. In einigen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass eine direkte Verbindung zwischen diesen Kommentaren und Aufrufen zu Gewalt bestanden.

Im Juni beschleunigte die Europäische Kommission die Umsetzung bestehender Pläne, mit denen Radikalisierung bekämpft und terroristische Inhalte im Internet gelöscht werden sollen. Ein im gleichen Monat veröffentlichter, britisch-französischer Aktionsplan enthielt Vorschläge, wie extremistische Inhalten aus dem Internet entfernt und auf verschlüsselte Inhalte zugegriffen werden kann, was Kritikern zufolge die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre gefährdet.

Die strafrechtliche Untersuchungen der mutmaßlichen Verwicklung polnischer und litauischer Behörden in Folter und Geheimhaft durch den Auslandsgeheimdienst der USA (CIA) stagnierten weiter. In Großbritannien hatte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2016 die Untersuchungen der Vorwürfe eingestellt, Großbritannien habe sich an Verschleppungen von Gefangenen durch den CIA nach Libyen beteiligt. Eine richterliche Überprüfung dieser Entscheidung wurde im Jahr 2017 nicht abgeschlossen. Darüber hinaus war vor dem EGMR weiterhin eine Klage gegen Litauen und Rumänien anhängig, denen vorgeworfen wird, am CIA-Folter- und Geheimhaftprogramm beteiligt gewesen zu sein.

Deutschland

Die Zahl der ankommenden Asylsuchenden und Migranten ging das zweite Jahr in Folge zurück. Bis Ende Juli wurden 105.000 neue Asylsuchende registriert. In der ersten Jahreshälfte entschieden die Behörden über mehr als 408.000 Asylanträge, von denen viele noch aus dem Vorjahr anhängig waren. Bis August nahm Deutschland 1.730 Flüchtlinge aus anderen Ländern auf, davon 1.700 Personen aus Syrien. Bis Ende September nahm die Regierung 3.641 Asylsuchende aus Italien und 4.838 aus Griechenland auf.

In der ersten Jahreshälfte dokumentierten die Behörden 143 Anschläge auf Unterkünfte von Asylsuchenden und 642 Angriffe auf Flüchtlinge und Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft.

Der Bundestag bestätigte eine Reihe von Überwachungsbefugnissen, mit denen das Recht auf Privatsphäre und die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden können. Bei Redaktionsschluss war eine Vorschrift noch nicht in Kraft, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen soll, Malware auf Mobiltelefonen, Tablets und Computern zu installieren, um Verschlüsselung zu umgehen. Eine weitere trat im Oktober teilweise in Kraft und verpflichtet Unternehmen aus dem Bereich soziale Medien unter Androhung hoher Geldstrafen dazu, „illegale Inhalte“ zu löschen, ein vage definierter Begriff, der Hassrede umfasst. Eine dritte Vorschrift, die seit Juli gilt, befugt die Strafverfolgungsbehörden, an Grenzen Mobiltelefondaten von Flüchtlingen und Migranten zu untersuchen – ohne richterlichen Beschluss, einen begründeten Verdacht auf eine Straftat oder das Einverständnis der Betroffenen.

Eine im Juli in Kraft getretene Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes ermöglicht es, präventiv den Aufenthalt von Personen elektronisch zu überwachen und ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken, wenn sie als Gefahr für die nationale Sicherheit gelten. Dazu muss ein sogenannter „Gefährder“ keine Straftat verübt haben. Ähnliche Maßnahmen gegen ausländische Staatsbürger, die abgeschoben werden sollen, traten im gleichen Monat in Kraft.

Die deutschen Behörden setzten ihre Untersuchungen schwerer Völkerstraftaten im Zusammenhang mit den Konflikten in Syrien und im Irak fort. Prozesse wegen Kriegsverbrechen gegen Angehörige von ISIS, ehemalige Mitglieder der al-Nusra-Front sowie unterschiedlicher bewaffneter Oppositionsgruppen wurden vorbereitet oder abgeschlossen.

Im Juni sprach sich der Bundestag dafür aus, das Recht auf Eheschließung auf gleichgeschlechtliche Paare auszuweiten. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Oktober in Kraft.

Estland

Die Zahl der staatenlosen Personen in Estland ging im Jahr 2017 weiter zurück, obwohl Einbürgerungen nur langsam von statten gingen. Angaben des Innenministeriums zufolge beantragten im Jahr 2016 nur 1.450 staatenlose Personen ihre Einbürgerung, womit im Januar 2017 noch 79.438 Personen ohne Staatsangehörigkeit in Estland lebten. Im Januar 2016 waren es 82.561. Die meisten staatenlosen Personen sind ethnische Russen, die im Jahr 1991 nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ihre Staatsangehörigkeit verloren. Massive Hürden erschwerten weiterhin ihre soziale und wirtschaftliche Integration. Sowohl ihre politischen als auch ihre Arbeitnehmerrechte blieben eingeschränkt. Sie durften weiterhin nicht im nationalen oder regionalen öffentlichen Dienst, als Polizisten oder Zollbeamte arbeiten.

Zwar ergriff Estland in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen, um die Staatenlosigkeit unter Kindern einzudämmen, aber die Regierung löste das Problem nur teilweise. Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren sowie Kinder, die außerhalb von Estland geboren wurden und deren Eltern staatenlose Einwohner von Estland sind, erhalten die estnische Staatsbürgerschaft weiterhin nicht automatisch. Im Februar 2017 empfahl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, die Einbürgerung von Kindern ohne Staatsangehörigkeit im Alter von 15 bis 18 Jahren zu beschleunigen.

Im Januar 2017 wurde Estland zum ersten ehemaligen sowjetischen Staat, der im Ausland geschlossene, gleichgeschlechtliche Ehen anerkennt. Im Juli 2017 fand die erste Pride-Parade seit zehn Jahren im Land statt. Trotz dieser bedeutenden Schritte ist das Gesetz über Lebenspartnerschaften aus dem Jahr 2016 noch immer nicht in Kraft. Es verleiht Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die gleichen Rechte wie verheirateten Paaren, auch hinsichtlich Eigentum und Adoption.

Bis zum 25. September 2017 nahm Estland unter dem EU-Umverteilungsplan 141 Asylsuchende auf.

Frankreich

Seit den Anschlägen im November 2015 operierte die französische Regierung unter menschenrechtswidrigen Befugnissen zur Terrorismusbekämpfung.

Der Staatsnotstand ermöglichte es ihr, ohne angemessene Schutzvorschriften Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit zu ergreifen. Er wurde im Dezember 2016 und Juli 2017 erneut verlängert. Dieser Ausnahmezustand endete offiziell am 1. November, als das neue Gesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus in Kraft trat, das das Parlament im Oktober angenommen hatte.

Trotz umfangreicher Kritik von nationalen und internationalen Rechtsinstitutionen und -organisationen enthält das Gesetz einige Notstandsbefugnisse, auch solche, die bereits zu bedeutenden Menschenrechtsverletzungen geführt haben. Etwa können die Sicherheitsbehörden nun unabhängig vom Staatsnotstand anordnen, dass Personen, die als Gefahr für die nationale Sicherheit gelten, an ihnen zugewiesenen Orten leben müssen, und sie können ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen durchführen.

Der französische Ombudsmann, die Nationale Beratungskommission für Menschenrechte (CNCDH) und eine große NGO-Koalition kritisierten das Gesetz, weil es die Exekutive ohne angemessene Schutzvorschriften befugt, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre einzuschränken.

Ein im Januar veröffentlichter Bericht des Ombudsmanns bestätigte frühere CNCDH-Befunde, nach denen junge Männer, die aufgrund ihres Aussehens offensichtlich Minderheiten angehören, überproportional häufig von der Polizei kontrolliert und mit zwanzigfach höherer Wahrscheinlichkeit als Angehörige der Mehrheitsgesellschaft von der Polizei angehalten werden. Das neue Gesetz weitet die polizeilichen Kontrollbefugnisse an und im Umfeld von Grenzen aus, auch an internationalen Bahnstationen, was dazu führen könnte, dass diskriminierende Identitätskontrollen noch ausgedehnt werden.

Im April berichtete die CNCDH von einem Rückgang antisemitischer und islamophober Vorfälle im Jahr 2016 um 44,7 Prozent verglichen mit dem Jahr 2015.

Bis Oktober befanden sich Berichten zufolge zwischen 500 und 1.000 Migranten, darunter bis zu 200 unbegleitete Kinder, im Gebiet um Calais, obwohl das dortige verwahrloste informelle Lager Ende 2016 aufgelöst worden war. Laut dem Ombudsmann und örtlichen Organisationen herrschten dort schreckliche Bedingungen, Übergriffe durch die Polizei und Angriffen auf Migranten und Hilfsarbeiter seien an der Tagesordnung. All das trage zu „unmenschlichen Lebensbedingungen“ bei. Auch ein im Auftrag des Innenministers verfasster Untersuchungsbericht, der im Oktober erschien, stellte fest, dass Polizisten in Calais Migranten misshandelt haben.

Trotz mehrerer gerichtlicher Anordnungen behinderten die örtlichen Behörden in Calais weiter die Arbeit von Hilfsorganisationen und weigerten sich, Wasser und Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Bis Ende Oktober eröffnete die Zentralregierung vier neue Notunterkünfte und stellte Wasser, Toiletten und Duschen zur Verfügung.

Bis Ende September nahm Frankreich 377 Asylsuchende aus Italien und 4.091 aus Griechenland auf.

In seinem im März veröffentlichten Jahresbericht stellte der Gefängnisinspektor fest, dass inhaftierte Frauen Schwierigkeiten beim „Zugang zu psychiatrischer Versorgung“ haben.

Im Februar trat Frankreich als erstes ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates der Erklärung über sichere Schulen („Safe School Declaration“) bei.

Griechenland

Die Europäischen Kommission empfahl im Dezember 2016 Griechenland, härtere Maßnahmen einzusetzen, um deutlich mehr Asylsuchende in die Türkei abzuschieben. Dazu sollten der Schutz verletzlicher Gruppen geschwächt, Inhaftierungen ausgeweitet und Widerspruchsrechte eingeschränkt werden. In der Folge baute Griechenland seine Haftkapazitäten aus und zwang auch als „verletzlich“ identifizierte Personen, bis zu ihrer Asylanhörung auf den Inseln in der Ägäis auszuharren.

Trotz gewisser Fortschritte blieb der Zugang zu Asyl schwierig und zog sich mitunter lange hin, wobei die sehr geringen Anerkennungsraten auf den Inseln besonders besorgniserregend waren.

Das durch den EU-Türkei-Deal etablierte Verfahren, Asylsuchende auf den Inseln festzuhalten, führte dazu, dass Tausende dort in überfüllten Einrichtungen und unter schrecklichen Bedingungen festsaßen. Den meisten Betroffenen wurde der Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren oder zum Flüchtlingsschutz verwehrt.

Daten des UNHCR zufolge befanden sich bis Oktober mehr als 46.000 Asylsuchende und Migranten auf dem griechischen Festland und 13.652 auf den Inseln.

Dass die Behörden verletzliche Asylsuchende nicht identifizierten und auf das Festland überstellten, beeinträchtigte deren Zugang zu angemessener Betreuung und Diensten.

Die Vorschriften, Bedingungen, Unsicherheit und langsame Entscheidungen trugen dazu bei, dass sich der psychische Gesundheitszustand einiger Asylsuchender und Migranten auf den Inseln rapide verschlechterte. Zudem verschärfte die Gesamtsituation Spannungen, die sich manchmal in Gewalt entlud.

Die griechische Polizei stand wegen übermäßiger Gewaltanwendung gegen Asylsuchende in der Kritik, die im Juli in einem Hotspot auf Lesbos protestiert hatten. Außerdem sollen Polizisten einige misshandelt haben, die nach den Zusammenstößen festgenommen wurden. Bei Redaktionsschluss wurden die Vorwürfe untersucht.

Im September entschied der Staatsrat, dass zwei syrische Asylsuchende in die Türkei abgeschoben werden dürfen, ohne dass zuvor ihr Asylanspruch geprüft wird. Damit ebnete das Gericht den Weg für Sammelabschiebungen von Syrern unter dem EU-Türkei-Deal. Bei Redaktionsschluss waren die größeren Folgen des Urteils auf den Inseln noch nicht zu spüren. Bislang wurde noch kein Asylsuchender unter den seit der Entscheidung zulässigen Bedingungen abgeschoben.

Bis Ende Oktober wurden mehr als 1.390 Migranten in die Türkei abgeschoben, nachdem ihre Asylanträge als unbegründet abgelehnt worden waren, weil sie keinen Asylantrag gestellt oder einer freiwilligen Rückkehr zugestimmt hatten. Im Juni leitete der griechische Ombudsmann eine Untersuchung mutmaßlich rechtswidriger Rückschiebungen auch von türkischen Staatsbürgern an der griechisch-türkischen Landgrenze ein.

Bis zum 31. Oktober kamen schätzungsweise 1.390 unbegleitete Kinder nach Griechenland. Im Juli kritisierte der Ombudsmann deren übermäßig lange Inhaftierung in Polizeistationen und Flüchtlingslagern, während sie auf einen Platz im völlig überlasteten Heimsystem warteten. Bei Redaktionsschluss warteten etwa 2.016 Kinder auf einen Heimplatz, 107 von ihnen befanden sich in Haft.

Griechenland richtete Abendkurse ein, um asylsuchende Kinder und minderjährige Migranten auf dem Festland auf den Besuch einer öffentlichen Schule vorzubereiten. Dieses Angebot können Hunderte Kinder auf den Inseln allerdings nicht in Anspruch nehmen. Bei Redaktionsschluss plante das Bildungsministerium, auch Kurse auf den Inseln einzurichten, schloss davon jedoch alle Kinder aus, die älter als 15 Jahre sind oder in Lagern leben.

Auf der Insel Chios griffen rechtsextreme Gruppen wiederholt Asylsuchende an. Im April wurden zwei Männer im Zusammenhang mit diesen Übergriffen wegen rassistisch motivierter Straftaten verurteilt.

In einer wegweisenden Entscheidung wies der EGMR Griechenland im März an, etwa 600.000 € Entschädigung an 42 migrantische Erdbeerpflücker zu zahlen, weil die Regierung sie nicht vor Zwangsarbeit geschützt hat. Die Arbeitnehmer hatten gegen ausbleibende Lohnzahlungen protestiert, woraufhin Vorarbeiter des Betriebs das Feuer auf sie eröffneten.

Im September verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz über die Anerkennung der Geschlechtsidentität, das keine medizinischen Auflagen mehr vorsieht, die Personen bislang erfüllen mussten, um ihr Geschlecht offiziell ändern zu können.

Großbritannien

Mehr als sechs Monate nach Einleitung des Brexit-Prozesses bestanden weiterhin bedeutende Unsicherheiten darüber, welche Rechte und welchen Schutz alle Einwohner Großbritanniens nach dem Austritt aus der EU genießen werden. Derzeit werden zahlreiche Rechte und Schutzvorschriften zugunsten britischer Einwohner aus EU-Recht abgeleitet. Ein Entwurf, der vorsieht, nach dem Austritt EU-Recht in britisches Recht umzuwandeln, wurde kritisiert, weil er der Exekutive breite Befugnisse verleiht, menschenrechtlich problematische Gesetzesänderungen vorzunehmen, ohne dass diese vom Parlament überprüft werden könnten. Zudem enthielt der Entwurf unterschiedliche Rechte nicht, die derzeit durch die EU-Grundrechtecharta garantiert werden.

Im Juni zerstörte ein Großbrand einen Wohnblock in London, der zu großen Teilen aus Sozialwohnungen bestand. Der Vorfall warf Fragen darüber auf, inwieweit der Staat seiner Pflicht nachkommt, sicheren und angemessenen Wohnraum zu gewährleisten. 71 Menschen starben und Hunderte verloren ihre Wohnung. Die Regierung initiierte eine öffentliche Untersuchung darüber, wie das Feuer ausbrechen konnte.

Trotz aller Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Einwanderungshaft beharrte die Regierung darauf, die Inhaftierung von Migranten nicht zeitlich zu begrenzen, und inhaftierte weiterhin asylsuchende Kinder und minderjährige Migranten.

Entsprechend ihrer Zusage, 20.000 Syrer bis zum Jahr 2020 aufzunehmen, ermöglichte die britische Regierung bis Juni 8.535 syrischen Flüchtlingen die Einreise. Zudem revidierte die Regierung im April eine vielfach kritisierte Entscheidungen aus dem Februar, ein Programm einzuschränken, unter dem unbegleitete asylsuchende Kinder ohne familiäre Bindungen zu Großbritannien aus anderen europäischen Ländern aufgenommen werden.

Nach Anschlägen in London, Manchester und Nordirland, bei denen 36 Menschen starben und mehr als 250 verletzt wurden, wurden keine neuen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung vorgeschlagen. Drei der Anschläge, zu denen sich ISIS bekannte oder die von ISIS inspiriert waren, führten zu den meisten Todesfällen. Diese Anschläge dienten der Regierung auch als Begründung, um Druck auf Internetunternehmen auszuüben, damit diese als extremistisch eingestufte Inhalte entfernten.

Bei Redaktionsschluss war vor dem EGMR ein Verfahren zu den Auswirkungen der Massensammlung von Kommunikationsdaten durch die britischen Behörden auf die Privatsphäre anhängig.

Das Iraq Historic Allegations Team, ein Gremium, das mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen britischer Streitkräfte an Zivilisten im Irak im Zeitraum 2003 bis Juli 2009 untersuchte, wurde im Juni 2017 von der Regierung aufgelöst. Bis Redaktionsschluss hatte die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes eine Voruntersuchung über mögliche Kriegsverbrechen britischer Staatsangestellter im Irak noch nicht abgeschlossen.

Während der Zugang zu Abtreibung in Nordirland eingeschränkt blieb, kündigte der britische Gesundheitsminister im Juni an, dass Frauen und Mädchen aus dieser Region, die nach England reisen, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen, dafür nicht länger zahlen müssen.

Italien

Angaben des UNHCR zufolge erreichten mehr als 114.000 Migranten und Asylsuchende Italien bis Mitte November auf dem Seeweg, was das dortige Aufnahmesystem stark belastete. Inmitten einer aggressiven politischen Debatte über Migration verabschiedete die Regierung harte Maßnahmen.

In den ersten sieben Monaten des Jahres verdoppelte sich fast die Zahl der neuen Asylanträge verglichen mit dem Vorjahr. Die Behörden sprachen 43 Prozent der Antragsteller einen Schutzstatus zu. Die Mehrzahl erhielt ein temporäres, humanitäres Aufenthaltsrecht, auch auf Grund von Misshandlungen, die die Betroffenen in Libyen erlebt hatten.

Im Februar führte die Regierung Maßnahmen ein, um die Asylverfahren zu beschleunigen, unter anderem indem sie die Widerspruchsmöglichkeiten gegen negative Bescheide einschränkte. Zudem kündigte sie an, überall im Land neue Internierungseinrichtungen zu schaffen.

Die Zentralregierung hatte Probleme dabei, Asylsuchende unterzubringen, auch weil sich viele Gemeinden gegen Aufnahmezentren sperrten. In vielen der existierenden Einrichtungen gibt es keine Betreuung und Unterstützung für Überlebende sexualisierter Gewalt und anderer traumatischer Gewalterfahrungen. Dass Italien Personen, denen internationaler Schutz zugesprochen wurde, nicht langfristig unterstützt, zeigte sich deutlich im August, als die Polizei Hunderte obdachlose Flüchtlinge aus Eritrea gewaltsam aus einem besetzten Haus in Rom vertrieb.

Kinder machten bis zu 15 Prozent der neu ankommenden Personen aus, viele von ihnen reisten alleine ein. Im März verabschiedete das Parlament ein Gesetz zum besseren Schutz unbegleiteter Kinder. Es sieht unter anderem vor, sie vorrangig in Pflegefamilien statt in Heimen unterzubringen. Zudem soll jedes Kind einen Vormund erhalten.

Ein Vorschlag der Regierung, die Einbürgerung von in Italien geborenen Personen zu erleichtern, stieß auf massiven Widerstand und lag bei Redaktionsschluss auf Eis.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem Folter endlich kriminalisiert wird. Allerdings entsprechen weder die Definition noch die Verjährungsfrist internationalen Standards.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter veröffentlichte im September einen Bericht, in dem es die Behörden aufforderte, gegen die Überfüllung der Gefängnisse und die schlechten Haftbedingungen vorzugehen und Vorwürfe von Misshandlungen durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden besser zu untersuchen.

Im Juli empfahl der UN-Ausschuss für Frauenrechte stärkere Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Etwa sollen Opfer in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende besser identifiziert und geschützt und angemessene Maßnahmen gegen Menschenhandel ergriffen werden.

Kroatien

Bis August 2017 stellten 1.262 Personen in Kroatien Asylanträge, darunter auch Asylsuchende, die unter den EU-Richtlinien aus anderen Mitgliedstaaten zurückgeschoben wurden. Nur 76 Antragsteller erhielten bis Redaktionsschluss einen Schutzstatus. Kroatien nahm bis Ende September 78 Asylsuchende aus Griechenland und Italien auf.

Über den gesamten Jahresverlauf schob Kroatien Asylsuchende und Migranten nach Serbien zurück, ohne ihren Asylanspruch zu prüfen. Im Juli urteilte der EuGH, dass Kroatien gegen EU-Recht verstoßen hat, als es Asylsuchenden und Migranten die Weiterreise nach Slowenien und Österreich erlaubte, ohne zuerst ihren Asylanspruch zu prüfen.

Asylsuchende und Flüchtlinge blieben sozial isoliert und hatten Schwierigkeiten beim Zugang zu Sprachkursen, Bildung und Arbeit. Unbegleitete Kinder wurden weiterhin in Kinderheimen untergebracht, ohne dass angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz und für ihre Fürsorge getroffen wurden. Von 30 registrierten unbegleiteten Kindern wurde nur eines für das Schuljahr 2017/2018 an einer Schule angemeldet.

Menschen mit Behinderungen wurden weiterhin ihre Rechte auf eine eigene Rechtspersönlichkeit und auf ein Leben in der Gemeinschaft verwehrt. Erwachsene Menschen mit Behinderungen wurden auch im Jahr 2017 ohne ihr Einverständnis in Heimen untergebracht.

Angehörige nationaler Minderheiten, insbesondere ethnische Serben und Roma, wurden weiterhin diskriminiert, erlebten Intoleranz und waren das Ziel von Hassrede. Tausende Roma waren weiterhin staatenlos. Minderjährige Roma blieben im Schulsystem de facto segregiert.

Das kroatische Justizsystem machte auch im Jahr 2017 nur langsam Fortschritte bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen.

Lettland

Im Jahr 2017 machte Lettland kaum Fortschritte dabei, die Staatenlosigkeit unter seinen Einwohnern zu reduzieren. Ende 2016 lebten Angaben des UNHCR zufolge 242.736 staatenlose Personen im Land, die meisten von ihnen sind ethnische Russen. Sie verfügen nicht über alle politischen Rechte und werden sozial und wirtschaftlich diskriminiert. Unter anderem dürfen sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten und nur eingeschränkt Land besitzen.

Im September lehnte das Parlament Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes ab, die der Präsident im gleichen Monat vorgeschlagen hatte. Sie hätten Kindern, die in Lettland geboren wurden, automatisch die lettische Staatsangehörigkeit zuerkannt, sofern sich die Eltern nicht dagegen entschieden hätten oder selbst Bürger eines anderen Staates gewesen wären. Unter geltendem Recht können Personen ohne Staatsangehörigkeit ihre Kinder als lettische Staatsbürger registrieren lassen, aber der Vorgang findet nicht automatisch statt.

Das lettische staatliche Sprachzentrum sanktionierte weiterhin Personen, die in ihrem Beruf nicht Lettisch verwenden. Im Jahr 2016 sprach das Zentrum 160 Abmahnungen und Bußgelder aus, ein deutlicher Rückgang verglichen mit dem Vorjahr. Im zweiten Jahr in Folge wurde der Bürgermeister von Riga mit einem Bußgeld belegt.

Nach seinem Lettlandbesuch im September 2016 veröffentlichte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, im Dezember 2016 Empfehlungen, in denen er die Behörden dazu aufrief, Frauen, Kinder und LGBT-Personen besser zu schützen. Lettland hat die Istanbul-Konvention im Jahr 2016 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Bis Ende September nahm Lettland unter dem EU-Umverteilungsplan 321 Asylsuchende aus Italien und Griechenland auf.

Niederlande

Einwanderungsfeindliche und islamophobe Rhetorik durchzog die Wahlprogramme der etablierten Parteien im Vorfeld der Parlamentswahlen im März. Der amtierende Premierminister forderte Migranten, die niederländische Werte nicht akzeptierten, in einem offenen Brief an seine Wähler auf, „sich normal zu verhalten oder zu gehen“.

Die Regierung stand weiter dafür in der Kritik, dass sie abgelehnte Asylsuchende nur zeitlich begrenzt und unter bestimmten Bedingungen unterstützt. Im Juli bemängelte der UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte ein Gesetz, nach dem ein abgelehnter Asylsuchende nur dann Gesundheitsversorgung, Bildungsmöglichkeiten und Sozialhilfe erhält, wenn er „Bereitschaft zeigt, in sein Herkunftsland zurückzukehren“.

Im Jahr 2017 reduzierte die Zentralstelle für die Aufnahme von Asylsuchenden (COA) ihre Unterbringungskapazitäten von 48.700 auf 31.000 Plätze und schloss 45 Einrichtungen mit der Begründung, dies reflektiere den Rückgang der Zahl der Asylsuchenden.

Im März traten neue Gesetze zur Terrorismusbekämpfung in Kraft, die die Behörden dazu befugen, terrorverdächtige Personen unter anderem mit einer Meldepflicht, einem eingeschränkten Bewegungsradius, Kontakt- und Ausreiseverboten zu belegen. Zudem wurden die Möglichkeiten ausgeweitet, niederländischen Staatsangehörigen ab einem Alter von 16 Jahren bei Verdacht auf Beitritt in eine terroristische Vereinigung ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen, während sie sich im Ausland aufhalten. Im August bestätigte der amtierende Justizminister die erstmalige Anwendung dieser Vorschrift gegen eine für terroristische Straftaten verurteilte Person.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein weitreichendes, neues Überwachungsgesetz trotz umfangreicher Kritik daran, dass es die Privatsphäre verletzt. Unter dem Gesetz beaufsichtigt zwar ein spezielles Gremium, wie die Geheimdienste ihre breiten Abhör- und Ausspähbefugnisse anwenden. Aber nationale Menschenrechtsgruppen bezeichneten dieses Gremium als unangemessen.

Polen

Während des ganzen Jahres unterminierte die Regierung weiter die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte.

Im Juli nutzte die Regierung ihre Mehrheit im Parlament, um eine Reihe von Gesetzen zu verabschieden, die die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit bedrohen. Ein Gesetz ermächtigt den Justizminister, Richter zu ernennen. Ein zweites Gesetz aus dem gleichen Monat soll alle amtierenden Richter des Obersten Gerichts ablösen, mit Ausnahme der von der Regierung ernannten. Beide Gesetze zusammen verleihen der Regierung die Kontrolle über das Oberste Gericht.

Nach deutlicher internationaler Kritik legte der polnische Präsident Vetos gegen beide Gesetze ein und präsentierte dem Parlament eigene Vorschläge, die die Unabhängigkeit der Justiz ebenfalls nicht angemessen garantieren. Der Präsident unterschrieb ein drittes Gesetz, das den Justizminister dazu befugt, die Präsidenten gewöhnlicher Gerichte zu ernennen, das Renteneintrittsalter von Richtern herabzusetzen und die Präsidenten aller Gerichte zu entlassen.

Die Bestrebungen der Regierung, die Unabhängigkeit der Justiz zu unterminieren, trafen international auf deutliche Kritik, unter anderem seitens der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europarats und des UN-Sonderberichterstatters über die Unabhängigkeit der Justiz.

Die EU-Kommission leitet im Juli wegen des Gesetzes über gewöhnliche Gerichte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Zudem sprach die Kommission weitere Empfehlungen zum Schutz des Rechtsstaats aus und betonte ihre Bereitschaft, Artikel 7 des EU-Vertrags anzuwenden, wenn die polnischen Behörden die Probleme nicht beheben. Die EU-Mitgliedstaaten diskutierten die Lage des polnischen Rechtsstaates zweimal im Rat für Allgemeine Angelegenheiten. Dabei sprachen sich viele Regierungsvertreter für die Bemühungen der Kommission aus, es wurden aber keine fundierten Schlussfolgerungen formuliert. Im November nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, um die notwendigen Schritte dafür einzuleiten, den Rat der EU formal darum zu ersuchen, Artikel 7 gegen Polen anzuwenden.

Im September verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz, das sich negativ auf zivilgesellschaftliche Organisationen auswirkt. Es schafft ein von der Regierung kontrolliertes Gremium, das die Verteilung öffentlicher Gelder an NGOs überwacht. Vor seiner Verabschiedung äußerte sich das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE besorgt über das Gesetz. Es forderte den Gesetzgeber dazu auf, Schutzbestimmungen zu formulieren, um Eingriffe der Regierung in die Arbeit des Gremiums zu begrenzen. Staatlich finanzierte NGOs, die in den Bereichen Asyl und Migration, Frauenrechte und LGBT-Rechte arbeiten, berichteten, dass sie im Jahresverlauf nur schwer und verzögert auf die staatlichen Gelder zugreifen konnten, die ihnen bewilligt worden waren.

Asylsuchenden, die mehrheitlich aus der russischen Republik Tschetschenien und aus Zentralasien stammten und über die polnisch-weißrussische Grenze einreisen wollten, wurde regelmäßig der Zugang zum Asylverfahren verwehrt. Stattdessen wurden sie in Sammelabschiebungen nach Weißrussland zurückgedrängt.

Im Juni verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz, das den Zugang zu Notfallverhütung einschränkt, auch für Vergewaltigungsopfer.

Spanien

Die katalonischen Behörden hielten am 1. Oktober ein Unabhängigkeitsreferendum ab, obwohl das spanische Verfassungsgericht angeordnet hatte, dies auszusetzen, und es später für verfassungswidrig erklärte. Das Votum wurde von übermäßiger Gewaltanwendung durch die Guardia Civil und nationale Polizeieinheiten überschattet.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte rief die spanischen Behörden dazu auf, alle Gewalttaten gründlich, unabhängig und unparteilich zu untersuchen.

Die Zentralregierung wandte ihre verfassungsmäßigen Befugnisse an, löste die katalonische Regionalregierung am 27. Oktober auf, übernahm selbst die Regierungsgewalt und setzte Neuwahlen im Dezember an. Im November leitete die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung und anderer Vergehen Strafverfahren gegen 14 Angehörige der aufgelösten Regionalregierung ein.

Im August starben bei Anschlägen in Barcelona und Cambrils durch eine bewaffnete extremistische Gruppe 16 Personen, mehr als 100 wurden verletzt. ISIS bekannte sich zu beiden Anschlägen. Der Anschlag in Barcelona war der mit den meisten Todesopfern seit dem Jahr 2003 in Spanien.

Amtsträger warnten vor Islamophobie in Folge der Anschläge. Zu den registrierten islamophoben Vorfällen zählt ein Angriff auf ein 14-jähriges Kind aus Marokko. Ein pakistanischer Mann verklagte Spanien im Mai vor dem EGMR wegen „Racial Profiling“ durch die Polizei, was seit Jahren ein Problem im Land ist.

Die auf dem Seeweg in Spanien ankommenden Migranten erwarteten mangelhafte Bedingungen in polizeilichen Einrichtungen und Hürden beim Stellen von Asylanträgen. Mehr als 16.000 Personen erreichten Spanien in den ersten zehn Monaten des Jahres über das Mittelmeer, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als 5.000 Personen überquerten Landgrenzen nach Ceuta und Melilla, viele überkletterten dafür die Zäune entlang der spanischen Enklaven.

Im Oktober urteilte der EGMR, dass die Sammelabschiebung zweier Männer aus Subsahara-Afrika von Melilla nach Marokko im Jahr 2014 eine kollektive Ausweisung darstellte. Das Urteil bedeutet, dass Spanien ein Gesetz aus dem Jahr 2015 reformieren muss, das diese Praxis formalisiert, die über den Jahresverlauf 2017 hinweg kontinuierlich angewandt wurde. Asylsuchende in den spanischen Enklaven wurden nur mit großer Verzögerung auf das Festland überstellt. Das betraf auch LGBT-Personen, obwohl sie besonders gefährdet sind, misshandelt zu werden.

Im Januar rollte ein Berufungsgericht die Ermittlungen hinsichtlich des Todes von 15 Migranten in ceutischen Gewässern im Jahr 2014 neu auf. Sie waren gestorben, nachdem Polizisten der Guardia Civil Gummigeschosse und Tränengas ins Wasser gefeuert hatten.

Bis September nahm Spanien nur 1.257 der zugesagten 9.323 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien auf. Zudem hatte die Regierung bis Redaktionsschluss nur 631 der zugesagten 1.449 Flüchtlinge aus Ländern außerhalb der EU aufgenommen.

Der EuGH verwarnte Spanien zweimal wegen unfairer Hypothekenpraktiken, einmal im Dezember 2016 und einmal im Januar 2017. Damit ebnete das Gericht den Weg für Kunden, Banken zu verklagen.

Ungarn

In Ungarn ging die Zahl der neuen Asylanträge im Jahr 2017 deutlich zurück. Angaben des UNHCR zufolge wurden in den ersten zehn Monaten 3.035 Asylsuchende registriert, im gleichen Zeitraum im Vorjahr waren es 26.000. Im Jahr 2017 kamen die meisten Schutzsuchenden aus Afghanistan, dem Irak und Syrien.

Ein im März verabschiedetes Gesetz ermöglicht die automatische Inhaftierung aller Asylsuchender in zwei Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens. Das betrifft auch Kindern, die älter als 14 Jahre sind. Neue Verschärfungen des Asylrechts verwehrten Asylsuchenden de facto ein ordentliches Asylverfahren. In diesem Zusammenhang begrenzten die Behörde außerdem die Zahl der täglich ins Land zu lassenden Personen auf 20. In der Folge saßen Tausende Menschen unter schlechten Bedingungen in Serbien fest.

Im September forderte der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grande, Ungarn auf, den Zugang zu Asyl zu verbessern und die Transitzonen an den Grenzen aufzulösen.

Zum deutlichen Rückgang der Neuankünfte trugen auch ein im April errichteter, zweiter Zaun an der serbisch-ungarischen Grenze sowie zum Teil gewaltsame, rechtswidrige Rückschiebungen von Asylsuchenden bei.

Mitte Oktober waren 455 Asylsuchende in den zwei Transitzonen inhaftiert, darunter 243 Kinder, von denen 19 ohne Begleitung reisten, so der UNHCR.

Die Regierung führte eine Kampagne durch, um zivilgesellschaftliche Organisationen zu diskreditieren, insbesondere die, die vom Philanthropen George Soros finanziert werden. Sie bezeichnete NGOs als aus dem Ausland bezahlte Verräter, auch um Soros persönlich anzugreifen.

Im Februar äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über die Situation von Menschenrechtsverteidigern besorgt darüber, dass die Regierung Aktivisten anhaltend stigmatisiert.

Im April verabschiedete die Regierung ein Gesetz, das alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, die jährlich mehr als 27.000 US$ an ausländischen Mitteln erhalten, dazu verpflichtet, sich als „ausländisch finanziert“ registrieren zu lassen und diesen Terminus in alle publizierten Medien aufzunehmen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen geahndet und können schlussendlich dazu führen, dass die Organisation aus dem Register gestrichen wird. Bis Redaktionsschluss weigerten sich 200 Organisationen, sich als „ausländisch finanziert“ zu registrieren, nur 20 leisteten dem Gesetz Folge.

Eine Koalition aus 23 Organisationen, darunter prominente Menschenrechtsorganisationen, reichte im August Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. Die EU-Kommission initiierte im April wegen des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn.

Ebenfalls im April verabschiedete das Parlament ein primär gegen die Central European University in Budapest gerichtetes Gesetz, das Vorschriften einführt, die deren Tätigkeit in Ungarn unmöglich machten und die Freiheit der Wissenschaft unterminierten. Auf Grund des Gesetzes kam es in Budapest zu Protesten. Auch international wurde deutliche Kritik laut, unter anderem äußerten sich das US-Außenministerium und die Europäische Kommission, die ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einleitete.

Im Mai verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es betonte, dass sich die Menschenrechtslage in Ungarn in eine Richtung entwickelt, die die Grundwerte der EU gefährdet, und forderte, Artikel 7 des EU-Vertrages anzuwenden.

Viele Medien werden staatlich kontrolliert oder gehören Personen mit engen Verbindungen zur Regierung. Im September veröffentlichte die regierungsfreundliche Website 888.hu eine Liste mit den Namen von acht Journalisten, denen sie unterstellte, eine ausländische Agenda zu verfolgen und von Soros finanziert zu werden.

Roma wurden auch im Jahr 2017 beim Zugang zu Wohnraum, Bildung und dem Gesundheitssystem diskriminiert. Im Mai leitete die Europäische Kommission wegen der anhaltenden Diskriminierung von Roma-Kindern im Schulsystem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.

Die UN-Arbeitsgruppe für die Frage der Diskriminierung der Frau in Recht und Praxis wies in einem Bericht vor dem Menschenrechtsrat im Juni auf häusliche Gewalt in Ungarn hin und forderte die Regierung auf, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren und Angehörige der Strafverfolgungsbehörden besser auszubilden.

Im Juni ordnete das Berufungsgericht in Budapest eine Neuaufnahme des Verfahrens gegen einen syrischen Mann an, der im November 2016 zu zehn Jahren Haft wegen Terrorismus verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte im Jahr 2015 bei Zusammenstößen zwischen ungarischen Sicherheitskräften und Migranten und Asylsuchenden an der serbisch-ungarischen Grenze mit Steinen geworfen.

Außenpolitik

Zwar betonten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wiederholt ihre Verpflichtung zum Menschenrechtsschutz, jedoch traten diese bei außenpolitischen Initiativen oft hinter andere nationale Interessen zurück, darunter Sicherheit, Handel und Zugang zu natürlichen Ressourcen sowie das Interesse daran, Flüchtlinge, Asylsuchende und andere Migranten aus Europa fernzuhalten. Zudem gelang es dem Europäischen Auswärtigen Dienst nicht, im Sinne der Menschenrechte prinzipientreu und mit gutem Beispiel voran zu gehen.

Im April nahmen die EU-Außenminister eine Syrien-Strategie an, die unter anderem darauf abzielt, Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen herzustellen, Tausende Gefangene zu entlassen, Klarheit über gewaltsames „Verschwindenlassen“ herzustellen, Belagerungen und rechtswidrige Angriffe sowie den Einsatz illegaler Waffen zu beenden. Allerdings hat die EU keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um diese Prioritäten auch umzusetzen. Ebenfalls im April war die EU eine der Ausrichterinnen einer internationalen Geberkonferenz, die eine dauerhafte Unterstützung syrischer Flüchtlinge und ihrer Aufnahmeländer in der Region absichern sollte. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind derzeit die wichtigsten Geldgeber des internationalen, unparteilichen und unabhängigen Mechanismus‘ der UN, der in Syrien verübte Gräueltaten untersuchen soll.

Die EU-Mitgliedstaaten unterstützten, dass der UN-Sicherheitsrat einen Mechanismus zur Untersuchung von Verbrechen einrichtet, die ISIS im Irak verübt hat. Dabei beharrten sie nicht darauf, dass der Irak dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten soll, der dann für die Verbrechen aller Konfliktparteien zuständig wäre.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten kritisierten auch im Jahr 2017 die Ausweitung der israelischen Siedlungen, die Vertreibung von Palästinensern und die Zerstörung ihrer Wohnungen und anderer Infrastruktur in der besetzten West Bank als Völkerrechtsverletzungen und Hindernisse auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden. Mit Blick auf die arabischen Golf-Staaten forderte die EU nicht öffentlich die Entlassung zahlloser inhaftierter Menschenrechtsverteidiger, zu denen auch EU-Staatsbürger und ein Träger des Sacharow-Preises zählen.

Die EU schwieg oft über schwere Menschenrechtsverletzungen in den Ländern entlang der Mittelmeer-Migrationsroute, etwa in Ägypten, Libyen und Sudan, und versuchte gleichzeitig, diese Länder in Maßnahmen zur Migrationskontrolle einzubeziehen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten intensivierten ihre diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran und blieben überzeugte Unterstützer des Atomabkommens. Darüber hinaus begannen die EU und der Iran Gespräche über einen iranisch-europäischen Menschenrechtsdialog. Aber im Großen und Ganzen nutzten die EU und ihre Mitgliedstaaten ihr politisches und wirtschaftliches Gewicht nicht, um sich für die Entlassung inhaftierter Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie für umfassende Menschenrechtsreformen im Iran einzusetzen.

Die EU äußerte sich wiederholt besorgt über die Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Mitgliedern der Opposition in der Türkei. Während das Europäische Parlament auf die negativen Entwicklungen in der Türkei reagierte, indem es sich dafür aussprach, die der Türkei im Zuge der Beitrittsvorbereitungen bewilligten Mittel zu kürzen, waren sich die Mitgliedstaaten über die richtige Strategie uneins.

Trotz Uneinigkeiten unter den Mitgliedstaaten veröffentlichte die EU zahlreiche Stellungnahmen, in denen sie das aggressive Vorgehen Russlands gegen die Menschenrechte bedauerte und die bedrohten Menschenrechtsverteidiger im Land unterstützte.

Der EU versäumte es, Gespräche über ein neues Partnerschaftsabkommen mit Aserbaidschan dafür zu nutzen, konkrete Verbesserungen der Menschenrechtslage durchzusetzen.

Im UN-Menschenrechtsrat brachte die EU die Einrichtung und spätere Ausweitung des Mandats einer Untersuchungskommission entscheidend voran, die Menschenrechtsverletzungen in Rakhaing-Staat in Burma untersuchen und über sie berichten soll. Die EU-Außenminister verurteilten die Gräueltaten in Rakhaing-Staat, forderten die burmesische Regierung auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, betonten das Rückkehrrecht geflüchteter Rohingya und forderten, dass die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings hatte die EU bei Redaktionsschuss noch keine gezielten Sanktionen gegen burmesische Amtsträger erlassen, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren die wichtigsten humanitären Geber, die geflüchtete Rohingya in Bangladesch unterstützten.

Im Juni forderte die Hohe Vertreterin der EU China auf, den totkranken Nobelpreisträger Liu Xiaobo zur medizinischen Behandlung mit seiner Frau ins Ausland reisen zu lassen. Mehrere EU-Mitgliedstaaten griffen diese Forderung auf und Deutschland nutzte den G20-Gipfel in Hamburg, um gegenüber dem chinesischen Präsidenten darauf zu drängen, Liu Xiaobo gehen zu lassen. Aber China lehnte ab. Zugleich fand die EU keine deutlichen Worte für die sich ausweitenden Angriffe gegen Dissidenten und die Meinungsfreiheit in China.

Die EU und das Europäische Parlament verurteilten Kambodschas Angriffe auf die politische Opposition und die Medienfreiheit sowie das Verbot der Nationalen Rettungspartei Kambodschas. Sie betonten, dass die Achtung der Menschenrechte „eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Kambodscha weiterhin von den Einfuhrerleichterungen in die EU profitiert“, die das Land unter der „Everything but Arms“-Initiative genießt.

Die EU-Kommissarin für Handel äußerte sich besorgt über die philippinische Kampagne zur Drogenbekämpfung, in deren Zuge mutmaßliche Drogenkonsumenten und -dealer außergerichtlich hingerichtet wurden. Das Europäische Parlament nahm eine Resolution an, in der es diese Menschenrechtsverletzungen verurteilte und die Freilassung der Senatorin Leila de Lima forderte, die eine Delegation von Mitgliedern des Parlaments im Gefängnis besuchte.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten kritisierten die Angriffe der venezolanischen Regierung auf die Menschenrechte und beschlossen Einfuhrverbote für Waffen und Materialien, die für innerstaatliche Repression genutzt werden können. Außerdem nahmen die EU-Außenminister einen Rechtsrahmen an, um gezielte Strafsanktionen gegen Individuen erlassen zu können, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Bis Redaktionsschluss hatten sie allerdings noch keine Personen auf die Sanktionsliste gesetzt. Das Europäische Parlament verlieh den Sacharow-Preis 2017 an die demokratische Opposition und die politischen Gefangenen in Venezuela.