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World Report 2014: Europäische Union

Die Ereignisse von 2013

EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

© Reuters 2012

Inmitten von Wirtschaftskrise und kontroversen Sparmaßnahmen stellten Diskriminierung, Rassismus und Homophobie in der Europäischen Union (EU) auch im vergangenen Jahr ein erhebliches Problem dar. Besonders Roma, Migranten und Asylsuchende waren von Ausgrenzung betroffen.

Der Rat der Europäischen Union hat erstmals anerkannt, dass weitaus mehr getan werden muss, um zu gewährleisten, dass die EU angemessen auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Union reagiert. Es wird weiterhin diskutiert, mit welchen politischen Mitteln die EU antworten soll, wenn ein Rechtsstaat in die Krise gerät. Unterdessen bedienten sich zahlreiche Mitgliedsstaaten weiter menschenrechtswidriger Praktiken, ohne dass die EU-Institutionen und andere Mitgliedsstaaten mit angemessenen Maßnahmen reagierten.

Deutschland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien | Italien | Kroatien | Niederlande | Polen | Rumänien | Spanien | Ungarn

Einwanderungs- und Asylpolitik der EU 

Mit der Verabschiedung eines Asyl-Pakets durch das Europäische Parlament, mit dem die Dublin-Vorschriften sowie die Richtlinien zu Asylverfahren und Aufnahmebedingungen überarbeitet wurden, unternahm die EU im Juni letzte Schritte zur Einrichtung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Das Asyl-Paket enthielt zwar eine Reihe von Verbesserungen, schafft jedoch auch eine breite Grundlage für die Inhaftierung von Asylsuchenden. Zudem verpflichtet es die Mitgliedsstaaten nicht, eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen und nimmt auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende wie Folteropfer und unbegleitete Kinder nicht von den beschleunigten Prozeduren aus.

Die im Juli in Kraft getretenen Dublin III-Vorschriften halten an der Grundregel fest, dass das Ersteinreiseland innerhalb der EU für die Bearbeitung des Asylantrags verantwortlich ist. Verbessert wurden einige Schutzbestimmungen, darunter das Recht auf Information, eine persönliche Befragung und Beschwerdemöglichkeiten im Falle einer Verlegung. Vor einer Überführung in einen anderen EU-Staat müssen die Mitgliedsstaaten nunmehr prüfen, ob den Betroffenen dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass ein Mitgliedsstaat die Asylansprüche unbegleiteter Kinder auch dann prüfen muss, wenn diese bereits in anderen Ländern einen Antrag gestellt haben.

Im November entschied der EuGH, die sexuelle Orientierung eines Antragstellers/einer Antragstellerin könne als Asylgrund genügen, wenn diese/r aus einem Land stamme, in dem gleichgeschlechtliches Sexualverhalten strafrechtlich verfolgt wird. Dabei betonte das Gericht, dass von keinem Menschen erwartet werden dürfe, seine sexuelle Orientierung zu verheimlichen.

Die EU-Mitgliedsstaaten gingen sehr unterschiedlich mit Asylsuchenden aus Syrien um. Beispielsweise versprach die schwedische Regierung, allen Menschen aus Syrien, die bislang einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten haben, dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Demgegenüber versuchte Griechenland, syrische Asylsuchende in die Türkei abzuschieben. Während Deutschland und Österreich sagten zu, 5.000 beziehungsweise 500 syrische Geflüchtete aufzunehmen. Kamen die meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht über symbolische Zusagen hinaus.

Im Juni forderten die Europäische Kommission und die EU-Außenbeauftragte eine konzertierte Reaktion auf die Krise in Syrien mit Schwerpunkt auf der humanitären Versorgung der Geflüchteten in den Nachbarstaaten. Sie unterstrichen die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens der Mitgliedsstaaten.

Die Zahl der Migranten, die Europa auf dem Seeweg erreichten, stieg im vergangenen Jahr an. Bis Ende Oktober kamen mehr als 35.000 Migranten und Asylsuchende auf Booten an. Schätzungsweise 500 Menschen kamen bei der Überfahrt ums Leben, allein 360 von ihnen bei einem Bootsunglück im Oktober. Im Juli verbot der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Malta, eine Gruppe Somalier nach Libyen abzuschieben.

Die Verhandlungen über neue Richtlinien für die EU-Grenzschutzagentur Frontex dauern derzeit noch an. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission soll die Rolle von Frontex bei Such- und Rettungsaktionen auf See und bei Ausschiffungen klären. Allerdings sieht er auch vor, dass die Agentur auf hoher See aufgegriffene Personen nach einer oberflächlichen Prüfung ihres Schutzanspruchs sowie der Situation im betreffenden Land in Drittstaaten abschieben kann. Im April empfahl der damalige europäische Bürgerbeauftragte nach einer Untersuchung, die Rechtsgrundlagen für Frontex-Einsätze und die Verantwortung der Agentur für Rechtsbrüche zu klären.

Im September forderte das Europäische Parlament neue, über den Aktionsplan der Europäischen Kommission hinausgehende strategische Richtlinien für den Schutz unbegleiteter Kinder. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muižnieks erinnerte die Staatengemeinschaft daran, dass das Interesse der Kinder bei der Umsetzung einwanderungspolitischer Vorschriften Vorrang habe.

Der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Migranten François Crépeau kritisierte, dass die Einwanderungspolitik der EU von Sicherheitsbedenken geprägt sei und sich einseitig auf die Sicherung der Außengrenzen sowie auf Haft und Abschiebung konzentriere. In einem im April veröffentlichten Bericht empfahl Crépeau, Schutzmaßnahmen zu verbessern, unter anderem durch Alternativen zur Haft und die Aufnahme von Menschenrechtsregeln in Kooperationsabkommen mit nicht-EU-Staaten im Bereich Migration. Er appellierte zudem an die Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einzuleiten, welche die Rechte von Migranten verletzen.

Diskriminierung und Intoleranz 

Die EU-Institutionen und der Europarat zeigten sich besorgt über fremdenfeindliche Ressentiments und Gewalt. Im März forderte das EP in einer Resolution, sogenannte Hassverbrechen angemessen zu dokumentieren, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Zudem solle für die Betreuung, den Schutz und die Entschädigung der Opfer gesorgt werden. Im Juni sprach sich der Rat der EU dafür aus, extreme Formen der Intoleranz wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie stärker zu bekämpfen. Im Mai forderte der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks, Polizei, Staatsanwälte und Richter systematisch und kontinuierlich aus- und weiterzubilden, um Vorurteile innerhalb der Strafverfolgungsbehörden wirksam zu bekämpfen.

Nachdem es in Italien wiederholt zu rassistischen Anfeindungen gegen einen dunkelhäutigen Minister gekommen war, unterzeichneten im September 17 EU-Minister eine Erklärung, in der sie Intoleranz und Extremismus verurteilen.

Politiker in Großbritannien und die Behörden im spanischen Katalonien schlugen vor, muslimische Gesichtsschleier zu verbieten. Im Schweizer Kanton Tessin (nicht der EU zugehörig) stimmten die Wähler bei einem Referendum im September für ein Verbot. Im November befasst sich der EGMR mit der Klage einer Frau, die sich gegen Frankreichs Verbot von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit richtete. Sie machte geltend, das Gesetz verstoße gegen ihr Recht auf Privat- und Familienleben und gegen ihre Religions- und Meinungsfreiheit.

Eine im Mai veröffentlichte Umfrage der EU-Grundrechteagentur kam zu dem Ergebnis, dass 47 Prozent der lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Teilnehmenden in den vergangenen 12 Monaten diskriminiert oder belästigt worden waren. 25 Prozent gaben an, sie seien in den vorausgegangenen fünf Jahren gewaltsam angegriffen worden oder ihnen sei Gewalt angedroht worden. Aus einer anderen Umfrage der Grundrechteagentur im November ging hervor, dass 21 Prozent der jüdischen Befragten in den vorausgegangenen 12 Monaten antisemitische Beleidigungen erlebt hatten oder belästigt worden waren, während zwei Prozent angaben, sie seien im gleichen Zeitraum körperlich angegriffen worden.

Roma litten überall in der EU unter Diskriminierung und Armut. Im Juni veröffentlichte die Europäische Kommission Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung von Strategien für die Integration von Roma in den Mitgliedsstaaten. Im September behauptete der französische Innenminister, die meisten Roma wollten sich nicht integrieren. Im gleichen Monat wurde bekannt, dass die schwedische Polizei mit illegalen Roma-Registern arbeitet. Nachdem zahlreiche Medien fälschlicherweise berichteten, in Griechenland und Irland seien blonde, blauäugige Kinder von Roma-Familien entführt worden, warnte der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks im Oktober vor verantwortungsloser Berichterstattung.

Im Februar ratifizierte Portugal als erster EU-Mitgliedsstaat die Konvention des Europarats zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Italien folgte im September.

Im November urteilte der EGMR, Griechenland verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht der Beschwerdeführer auf Schutz von Privat- und Familienleben, weil es gleichgeschlechtliche Paare von eingetragenen Lebenspartnerschaften ausschließe.

Terrorismusbekämpfung 

Im Dezember 2012 sprach der EGMR sein erstes Urteil über die europäische Mitverantwortung am Verschleppungs- und Haftprogramm der CIA. Das Gericht entschied, Mazedonien habe gegen das Folterverbot verstoßen und die Rechte des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri auf Freiheit und Sicherheit, einen wirksamen Rechtsbehelf und Schutz von Privat- und Familienleben verletzt. Die mazedonischen Behörden hatten el-Masri im Jahr 2003 widerrechtlich festgehalten, in US-Gewahrsam übergeben und seine Misshandlungsvorwürfe nicht angemessen untersucht.

In zwei ähnlichen Fällen war bei Redaktionsschluss noch kein Urteil ergangen: Die Klagen der ehemaligen Guantánamo-Häftlinge Abu Zubaydah (gegen Polen und Litauen) und Abd al-Rahim al-Nashiri (gegen Polen und Rumänien). Der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks und das Europäische Parlament wiederholten im September beziehungsweise Oktober ihre Forderung, die Verantwortlichen für die Zusammenarbeit europäischer Staaten mit der CIA zur Rechenschaft zu ziehen. Zudem forderten sie die USA auf, bei den Ermittlungen zu kooperieren.

Im September initiierte das EP eine Untersuchung der Auswirkungen des Überwachungsprogramms der Nationalen Sicherheitsbehörde der USA (National Security Agency, NSA) auf die Privatsphäre von EU-Bürgern. Voraussichtlich im Januar 2014 wird das Parlament in dieser Frage seine Schlussfolgerungen und Empfehlungen verabschieden.

Außenpolitik der EU 

Die EU-Mitgliedsstaaten und -Institutionen setzten im Laufe des Jahres 2013 einige erfreuliche Initiativen um. So richteten sie den Europäischen Fonds für Demokratie ein und schufen zwei neue EU-Richtlinien über LGBTI-Rechte sowie zur Religions- und Glaubensfreiheit. Insgesamt legten sie in Menschenrechtsfragen jedoch nicht das Engagement und die Einigkeit an den Tag, die vor der Verabschiedung des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie durch die EU-Außenminister im Juni 2012 zu beobachten waren.

Die 28 Mitgliedsstaaten der EU und ihre Institutionen machen weiterhin nicht von ihrer gemeinsamen Verhandlungsmacht Gebrauch. In Menschenrechtsfragen vermochten sie es nicht, gegenüber strategischen Partnern wie Russland und China mit einer Stimme zu sprechen und einen gemeinsamen Ansatz zu finden, obwohl das Europäische Parlament sie ebendies angemahnt hatte. Zwar sprach die EU-Außenbeauftragte in einigen Stellungnahmen Probleme an, ein prinzipientreues und einheitliches Vorgehen der EU, das Menschenrechtsbedenken auf höchster Ebene in politischen Dialogen und öffentlichen Debatten mit Russland und China verankert, war jedoch nicht zu erkennen.

Die EU war auch im letzten Jahr der größte humanitäre Geber in Syrien. Doch obwohl sich die Union erklärtermaßen zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und zum Prinzip der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei schweren Verbrechen bekennt, sorgte die Außenbeauftragte nicht dafür, dass die Union mit gemeinsamer Stimme und Strategie auftritt. Beides könnte dazu beitragen, dass die Verbrechen in Syrien vor den IStGH gebracht werden. 27 EU-Mitgliedsstaaten – alle außer Schweden – schlossen sich einer Initiative der Schweiz an, die den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu auffordert, den IStGH mit der Untersuchung der Lage in Syrien zu beauftragen.

Nachdem bewaffnete islamistische Gruppen Gebiete im Norden Malis besetzt hatten, kam Frankreich dem Gesuch des malischen Präsidenten um militärische Unterstützung nach und leitete die „Operation Serval“ ein. Wenig später entsandte auch die EU eine Mission, die malische Sicherheitskräfte ausbilden und beraten soll. Die Schulungen beinhalten auch eine Komponente „Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“.

Im Jahr 2013 begann eine neue Ära in den Beziehungen zwischen der EU und Burma. Im April hob die EU alle Sanktionen gegen Mitglieder und Beschaffungsstellen der burmesischen Armee und Regierung auf, mit Ausnahme des Exportverbots für Waffen. Im Juli billigten die EU-Außenminister eine Rahmenvereinbarung über die Politik der EU gegenüber Burma und über Hilfen an das Land. Im gleichen Monat verurteilte das Europäische Parlament in einer Resolution die „schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und die Gewalt gegen die muslimischen Rohingya in Burma/Myanmar“. Die Europäische Kommission stellte 14,5 Millionen Euro für humanitäre Unterstützung bereit, zusätzlich zu den 5,5 Millionen Euro, die bereits im Dezember 2012 vergeben worden waren. Diese Gelder sollen vor allem im Rakhaing- bzw. Kachin-Staat und in den östlichen Grenzregionen zugutekommen. Im UN-Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung unterstützte die EU weiterhin kritische Resolutionen zu Burma.

Beim Ministertreffen des EU-Golfkooperationsrats in Bahrain im Juni wurden Menschenrechtsfragen offenbar ausgeklammert. Trotz wiederholter Apelle des Europäischen Parlaments und aus den Reihen der Zivilgesellschaft, versäumten die EU-Außenbeauftragte und die Mitgliedstaaten es, ihren gemeinsamen Einfluss geltend zu machen und sich deutlich und öffentlich für die sofortige und bedingungslose Freilassung inhaftierter bahrainischer Aktivisten stark zu machen. Drei der Inhaftierten besitzen neben der bahrainischen auch eine EU-Staatsbürgerschaft.

Während des gesamten Jahres 2013 erweckte die EU den Eindruck, als verfüge sie über keinerlei Strategie, um auf Fortschritte in Ländern hinzuwirken, in denen die Menschenrechte systematisch verletzt werden, etwa in Äthiopien, Usbekistan, Turkmenistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi Arabien.

Im Umgang mit Menschenrechtsproblemen in Zentralasien, im Kaukasus und Nicht-EU-Staaten in Osteuropa verfolgte die EU unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Ansätze. So hob sie ein seit 2011 geltendes Einreiseverbot für den weißrussischen Außenminister auf, damit dieser im Juli als erster weißrussischer Spitzenpolitiker seit 2010 nach Brüssel reisen konnte. Zugleich betonte die EU im Jahresverlauf wiederholt, dass der Dialog nur dann wieder aufgenommen werde, wenn Weißrussland die Zielvorgaben der EU in Bereich der Menschenrechte erreiche, einschließlich der unverzüglichen Entlassung politischer Gefangener.

Menschenrechtsfragen in EU-Mitgliedsstaaten

Deutschland 

Asylsuchende und Geflüchtete initiierten im ganzen Jahr Proteste und Hungerstreiks gegen die schlechten Bedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen und die Einschränkungen ihrer Freizügigkeit und ihres Arbeitsmarktzugangs.

Im Mai begann der Prozess gegen eine mutmaßliche Angehörige und vier mutmaßliche Komplizen einer Neonazi-Zelle, der die Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin zur Last gelegt wird. Eine nationale Untersuchungskommission empfahl im August, die Praktiken der deutschen Polizei zu verbessern. Insbesondere mahnte sie an, Hassverbrechen größere Aufmerksamkeit zu schenken, die Diversität innerhalb der Polizei zu verbessern und bei der Ausbildung von Polizisten einen Schwerpunkt auf die Menschenrechte zu legen. Gesetzentwürfe, mit denen das Strafmaß für rassistisch motivierte Verbrechen erhöht beziehungsweise „Hassverbrechen“ als spezifischer Tatbestand eingeführt werden sollte, lehnte der Bundestag ab.

Im April trat in Baden-Württemberg eine Verordnung in Kraft, nach der eine individuelle Risikoüberprüfung durchgeführt werden muss, bevor Roma in den Kosovo abgeschoben werden können. Dennoch schoben die Behörden im April 127 und im Juli erneut 90 Personen nach Serbien und Mazedonien ab. Mindestens drei Bundesländer schoben Roma weiter ohne angemessene Risikoüberprüfung in den Kosovo ab, obwohl sie dort diskriminiert werden und die Integrationsmaßnahmen unzureichend sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtete im Juni, dass die Praxis des Ethnic Profiling, also polizeilicher Personenkontrollen auf Grund ethnischer Merkmalen, weit verbreitet ist, insbesondere zum Zweck der Einreisekontrolle an Verkehrskontenpunkten. Das Institut empfahl, die entsprechenden Gesetze und politischen Richtlinien zu reformieren.

Obwohl gegenteilige Informationen veröffentlicht wurden, wies die Regierung wies Vorwürfe zurück, die deutschen Geheimdienste und die Polizei hätten von der Überwachungstechnologie der USA profitiert und mit ihren Geheimdiensten zusammengearbeitet.

Im September ratifizierte Deutschland die ILO-Konvention über die Rechte von Hausangestellten. Im Dezember billigte der Bundestag ein Gesetz, mit dem klargestellt wurde, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, solange dabei medizinische Standards gewahrt werden.

Frankreich 

Das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma und die Liga für Menschenrechte berichteten, dass zwischen Januar und September 13.400 Roma aus informellen Siedlungen vertrieben wurden. Im Vorjahr betrafen die Zwangsräumungen insgesamt 9.400 Personen. Im August bezeichnete die Nationale Beratungsausschuss für Menschenrechte es als „administrative Belästigung“, dass die französischen Behörden massenhaft Abschiebungsanordnungen gegen Roma ausgestellt hatten. Die Kommission forderte die Regierung auf, die Zwangsräumungen von Armenvierteln und besetzten Häusern zu beenden, solange den Betroffenen keine adäquaten Ersatzunterkünfte angeboten werden. Zudem solle die Regierung die Reisefreiheit und Freizügigkeit von EU-Bürgern respektieren.

Im Oktober befand der EGMR, Frankreich habe das Recht auf Privat- und Familienleben einer Gruppe französischer Roma verletzt, als die Behörden deren Vertreibung von einem Grundstück anordneten, auf dem sie jahrelang gelebt hatten.

Im Rahmen der UPR-Prüfung durch den UN-Menschenrechtsrat akzeptierte Frankreich im Juni die Empfehlung Rates, ethnisch selektive Personenkontrollen, sogenanntes Ethnic Profiling, zu beenden. Die Regierung kündigte an, den Verhaltenskodex von Polizei und Gendarmerie zu überarbeiten, unternahm jedoch keine zusätzlichen Schritte, um diskriminierende Identitätskontrollen zu verhindern. Im Oktober wies ein Pariser Gericht die Beschwerde mehrerer Personen ab, die gegen Ethnic Profiling geklagt hatten. Die Richter führten als Begründung an, Nichtdiskriminierungsnormen seien in diesem Fall nicht anwendbar.

Im Mai äußerte sich das UN-Komitee gegen das Verschwindenlassen besorgt darüber, dass in Frankreich bei beschleunigten Asylverfahren keine Möglichkeit besteht, eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung einzureichen. Dadurch komme es zu Abschiebungen in Länder, in denen den Betroffenen eine Verschleppung drohe. Das Komitee kritisierte zudem, dass zu häufig Personen in Polizeigewahrsam genommen würden.

Im Juli kam es im Pariser Vorort Trappes zu Unruhen, nachdem die Polizei eine Frau angehalten hatte, die einen Gesichtsschleier trug. Ein 14-Jähriger verlor ein Auge, als er offenbar von einem Gummigeschoss der Polizei getroffen wurde. Menschenrechtsorganisationen verzeichneten eine Zunahme der Anzahl von Übergriffen auf Muslime, insbesondere auf muslimische Frauen.

Im April äußerte sich der französische Ombudsmann besorgt über die etwa 3.000 unbegleiteten Flüchtlingskinder im Übersee-Departement Mayotte, von denen Hunderte völlig auf sich allein gestellt sind.

Im Juli änderte das Parlament den Tatbestand der Präsidentenbeleidigung, nachdem der EGMR im März entschieden hatte, dass dieser die Meinungsfreiheit unzulässig einschränke.

In April stellte das Parlament gleichgeschlechtliche Ehen gesetzlich gleich. SOS Homophobie, eine Organisation, die sich gegen homophobe Diskriminierung und Gewalt einsetzt, verzeichnete bis November über 3.200 homophobe Vorfälle, vergleichen mit insgesamt rund 2.000 im gesamten Jahr 2012. Im März kündigte die Regierung an, ab 2014 Statistiken zu homophober Gewalt zu veröffentlichen.

Im August führte die Regierung den Tatbestand der „Versklavung“ gesetzlich ein, mit dem Zwangsarbeit, Versklavung und die Ausbeutung von versklavten Personen unter Strafe gestellt werden.

In zwei unabhängigen Fällen urteilte der EGMR im September und November, dass Frankreich gegen das Folterverbot verstoßen würde, falls das Land nicht von der Abschiebung eines abgewiesenen, tamilischen Asylsuchenden nach Sri Lanka bzw. eines kongolesischen Staatsbürgers in die Demokratische Republik Kongo absehe.

Nach Berichten über das massenhafte Abfangen von Kommunikationsdaten durch US-amerikanische und britische Geheimdienste stritt Premierminister Ayrault in einem im Juli veröffentlichten Artikel in der Zeitung Le Monde ab, dass die französischen Geheimdienste in Frankreich systematisch Kommunikationsdaten sammeln. Bei Redaktionsschluss prüfte das Parlament einen Gesetzesentwurf, der die Kontrolle der Geheimdienste geringfügig verbessern soll.

Griechenland 

Das dritte Jahr der Wirtschaftskrise in Griechenland war geprägt von politischer Unsicherheit. Im Mai warnte der Unabhängige Experte der UN für Auslandsschulden und Menschenrechte, die Bedingungen des Eurorettungspakets könnten die Achtung der Menschenrechte untergraben. Die plötzliche Schließung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt im Juni weckte Bedenken hinsichtlich der Medienfreiheit und führte zu einer Regierungsumbildung.

Obwohl die Polizei im Januar Sondereinheiten gegen rassistische Straftaten bildete und einige Täter verhaftet wurden, dauerten die Angriffe auf Migranten und Asylsuchende an. Ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen verzeichnete bis Ende August 104 Vorfälle. Augenscheinlich nahmen auch die gewaltsamen Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu. Der griechische Ombudsmann warnte im September, rassistische Gewalt und die Straffreiheit für die Täter gefährdeten den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Rechtsstaatlichkeit. Im November legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der zwar Hassrede und Anstiftung zu Gewalt unter Strafe stellt, die Probleme in der bestehenden Gesetzgebung und Rechtspraxis im Hinblick auf rassistische Gewalt jedoch nicht löst. Im gleichen Monat wurden zwei Angeklagte nach einem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Gesetz verurteilt, das eine rassistische Motivation als erschwerenden Tatumstand berücksichtigt.

Im September erstach ein mutmaßliches Mitglied der Partei „Goldene Morgenröte“ in Athen einen linken Aktivisten. Die Regierung reagierte mit einem massiven Polizeieinsatz gegen die Partei, ließ den Parteiführer und fünf Parlamentsabgeordnete verhaften und klagte sie wegen der Führung einer kriminellen Vereinigung an. Eine interne Untersuchung der Polizei kam im Oktober zu dem Ergebnis, dass zehn griechische Polizeibeamte Verbindungen zu Goldene Morgenröte unterhielten.

Im November wurden zwei Mitglieder der Goldenen Morgenröte vor einem Parteibüro in Athen ermordet, ein dritter wurde schwer verletzt. Bislang hat Vorfall noch keine Verhaftung nach sich gezogen.

Im April wurden drei griechische Vorarbeiter verhaftet, die auf 100 bis 200 bangladeschische Erdbeersammler geschossen hatten, als diese ihre nicht ausgezahlten Löhne eingefordert hatten. Die 35 verletzen Personen erhielten aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Vorarbeiter und der Besitzer der Plantage befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

Im Juli kritisierte das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, die Wiedereinführung eines Gesetzes zum Gesundheitsschutz, das in der Vergangenheit dazu genutzt wurde, mutmaßliche Sexarbeiter zu verhaften und zwangsweise auf HIV zu testen. Zudem ist weiterhin ein Gesetz in Kraft, das der Polizei ermöglicht, Ausländer auf der Grundlage vage definierter Risiken für den Gesundheitsschutz festzunehmen.

Im Oktober stellte der EGMR fest, das oberste griechische Gericht habe gegen das Recht eines HIV-Infizierten auf Nichtdiskriminierung und Schutz des Privatlebens verletzt, weil es der Klage des Mannes gegen seinen Arbeitgeber nicht stattgegeben habe. Das Unternehmen hatte den Kläger auf Grund seiner Krankheit entlassen.

Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an der Grenze zur Türkei zwangen irreguläre Migranten und Asylsuchende, insbesondere Menschen aus Syrien, über Inseln im Ägäischen Meer einzureisen. Bei der Überfahrt starben mindestens zehn Personen. Das UN-Flüchtlingshilfswerk äußerte sich besorgt über die Vorwürfe, die griechischen Behörden hätten Migranten, darunter auch Flüchtlinge aus Syrien, zur Umkehr zurück in die Türkei gezwungen.

Die UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Inhaftierung, der UN-Sonderberichterstatter Crépeau und der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks kritisierten menschenrechtswidrige Polizeikontrollen und willkürliche Verhaftungen im Zuge der andauernden Polizeioperation „Xenios Zeus“ gegen irreguläre Migranten. Sie wiesen zudem darauf hin, dass Migranten und Asylsuchende unter unwürdigen Bedingungen festgehalten und oft systematisch und überzogen lange inhaftiert würden. Der EGMR verurteilte Griechenland in drei getrennten Fällen wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung in der Abschiebe- und Einreisehaft. In der Einrichtung in Amgydalia kam es im August zu einem Häftlingsaufstand.

Im Juni begann die neue Asylbehörde in Athen mit der Bearbeitung von Anträgen. Im Rest des Landes und in den Hafteinrichtungen blieb der Zugang zu Asyl schwierig. Im vergangenen Jahr veröffentlichte Zahlen zeigen, dass der Anteil der in erster Instanz anerkannten Schutzgesuche in Griechenland der geringste in der ganzen EU war (0,9 Prozent im Jahr 2012).

Im Mai urteilte der EGMR zum dritten Mal seit 2008, dass die Segregation von Roma in Griechenlands Schulen eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks äußerte sich besorgt zu den anhaltenden Berichten über Misshandlungen von Roma durch die Strafverfolgungsbehörden. In den ersten neun Monaten des Jahres gab es 1.131 Polizeieinsätze in Roma-Camps im ganzen Land, was Bedenken laut werden ließ, die Polizei selektiere Zielpersonen nach ethnischen Kriterien.

Im März äußerte das UN-Komitee zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) Bedenken über Griechenlands Umgang mit Gewalt gegen Frauen. Insbesondere kritisierte der Ausschuss, dass statistische Daten fehlten. Weiter forderte er die Behörden auf, zu gewährleisten, dass die Betroffenen rasch entschädigt und geschützt und die Täter verfolgt und bestraft werden.

Großbritannien 

Führende Minister übten immer wieder heftige Kritik am britischen Menschenrechtsgesetz (Human Rights Act) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Innenministerin Teresa May kündigte an, die konservative Partei werde das Gesetz im Falle ihrer Wiederwahl im Jahr 2015 streichen und möglicherweise aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten.

Rückschritte gab es auch bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Antiterrormaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen in Übersee. Ein im April verabschiedetes Gesetz erweiterte die Möglichkeiten, aus Gründen der nationalen Sicherheit geheime Anhörungen vor Zivilgerichten durchzuführen. Die Regierung veranlasste keine weitere Untersuchung der britischen Beteiligung am CIA-Programm für Gefangenenüberstellungen und die Folter von Verdächtigen in Übersee. Auch der Zwischenbericht der abgebrochenen Gibson-Untersuchung wurde bislang nicht veröffentlicht.

Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte Großbritannien im Mai auf, die Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlung während der Militärintervention im Irak in den Jahren von 2003 bis 2009 umfassend zu untersuchen. Im selben Monat stellte das Oberste Gericht fest, dass nur in einem einzigen Fall der Tod eines irakischen Staatsbürgers in britischer Gefangenschaft angemessen untersucht wurde. In einer zweiten Entscheidung im Oktober ordnete es eine öffentliche Untersuchung mutmaßlicher Tötungen von Irakern durch britische Streitkräfte an. Im März begann eine öffentliche, von einem Richter geleitete Untersuchung der Folter- und Hinrichtungsvorwürfe gegen britische Soldaten, die im Jahr 2004 bis zu 20 Iraker getötet haben sollen. Im November verurteilte ein Militärgericht einen britischen Marinesoldaten, der im September 2011 einen verletzen afghanischen Gefangenen in Afghanistan getötet hatte.

Der jordanische Geistliche Abu Qatada wurde im Juli an Jordanien ausgeliefert, wo er wegen Terrorismusvorwürfen angeklagt ist. Die Abschiebung erfolgte auf der Grundlage eines Vertrags, der Qatada ein faires Gerichtsverfahren zusichert. Dennoch bleibt zu befürchten, dass in dem Verfahren unter Folter erpresste Beweise verwendet werden.

Im Juli wurde die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt.

Im November begann der Prozess gegen zwei Männer, die den britischen Soldaten Lee Rigby im Mai in London brutal ermordet haben sollen. In den Monaten nach seiner Verhaftung kam es vermehrt zu Angriffen gegen Muslime und islamische Einrichtungen, darunter auch Brandanschläge. In London verzeichnete die Polizei bis zum Oktober einen Anstieg der Straftaten gegen Muslime um 51 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im Juli forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau die britische Regierung auf, den negativen Auswirkungen der Budgetkürzungen bei staatlichen Leistungen für Frauen entgegenzuwirken, insbesondere bei Frauen mit Behinderungen und älteren Frauen. Im September kritisierte der UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Wohnraum Raquel Rolnik die Folgen der Sparmaßnahmen. Er betonte, dass Beweise dafür vorliegen, dass Roma, Migranten und Asylsuchende auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden.

Menschenrechtsgruppen beklagten eine Zunahme der Menschenrechtsverletzungen gegen Migranten, die als Hausangestellte arbeiten, seit dieser Gruppe im Jahr 2012 das Recht abgesprochen wurde, den Arbeitgeber zu wechseln.

Im September forderten die UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit bzw. Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung Auskunft über die Festnahme von David Miranda im August. Miranda ist der Partner eines Guardian-Reporters, der über die Überwachungsprogramme der USA berichtet hatte. Er wurde neun Stunden lang am Flughafen Heathrow festgehalten, die maximale, nach dem britischen Antiterrorgesetz zulässige Dauer. Das Oberste Gericht prüfte Mirandas Beschwerde gegen seine Inhaftierung im November. Im Oktober erwähnte Premierminister David Cameron ausdrücklich den Guardian, als er drohte, die Regierung könne unbestimmte Maßnahmen gegen Zeitungen ergreifen, die bei ihrer Berichterstattung über die Massenüberwachung keine „soziale Verantwortung“ zeigten.

Im Mai forderte der UN-Ausschuss gegen Folter einen „umfassenden Rahmen für die Übergangsjustiz“ in Nordirland. Eine interfraktionelle Gruppe der nordirischen Exekutive plante, zum Jahresende Empfehlungen zu den noch strittigen Themen zu veröffentlichen.

Im Februar setzte das Oberste Gericht Abschiebungen von Tamilen nach Sri Lanka aus, bis die Überarbeitung der Länderrichtlinien zu Sri Lanka durch das Einwanderungstribunal abgeschlossen sei. Die im Juli veröffentlichten neuen Richtlinien erkannten Folter, Bestechung und fehlende Behandlungsmöglichkeiten für geistige Erkrankungen als wichtige Faktoren an, reduzierten jedoch gleichzeitig den Personenkreis ein, deren Asylanträge Aussicht auf Erfolg haben.

Italien 

Bis zum Oktober hatten mehr als 35.000 Personen Italien auf dem Seeweg erreicht, deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Ein Viertel der Flüchtlinge und Migranten stammte aus Syrien. Verschiedene Stellen berichteten, die Regierung habe angeordnet, Handelsschiffe sollten aus Seenot gerettete Migranten in libysche Häfen bringen, sofern diese die nächstgelegenen seien. Dabei könnte es sich um Refoulement handeln.

Am 31. März lief der Nordafrika-Notfallplan zur Aufnahme von Migranten offiziell aus, der im Jahr 2011 während des Konflikts in Libyen initiiert und später mehrmals verlängert worden war. Dies führte zur Schließung von Notunterkünften. Abgewiesene Asylsuchende durften sich entweder erneut bewerben oder erhielten eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung und 500 Euro. Viele reisten in andere europäische Staaten. Im September kündigte die Regierung an, die Zahl der Plätze in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Geflüchtete von 3.000 auf 16.000 zu erhöhen. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), das den Schritt begrüßte, hatte bereits im Juli betont, dass das italienische Aufnahmesystem umfassend reformiert werden muss, um die völlig unzureichenden Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge zu verbessern.

Im April kritisierte UN-Sonderberichterstatter Crépeau die italienische Einwanderungshaft, insbesondere die schlechten Lebensbedingungen und den unzureichenden Zugang zur Justiz. Inhaftierte protestierten in mehreren Einrichtungen, unter anderem nach dem Tod eines Marokkaners in der Aufnahmeeinrichtung in Crotone im August. Crépeau kritisierte erneut die automatischen Sammelabschiebungen nach Griechenland und das Fehlen von Schutzbestimmungen in Abkommen über „schnelle Rückführungen“ mit Tunesien und Ägypten. Weiterhin forderten er und das UNHCR Italien auf, ein effektives Verfahren zur Altersfeststellung einzuführen und zu gewährleisten, dass Kinder angemessen geschützt werden.

Drei UN-Experten äußerten sich besorgt über die illegale Abschiebung der Frau und der Tochter des kasachischen Regierungskritikers Mukhtar Ablyazov aus Rom im Mai und kritisierten den Vorgang als „außerordentliche Überstellung“. Im Juli erkannte die Regierung an, dass die kasachischen Behörden in unzulässiger Weise an der Abschiebung beteiligt waren, und hob die Abschiebeanordnung auf. Allerdings befinden sich die Frau und das Kind derzeit noch immer in Kasachstan, wo sie Reisebeschränkungen unterliegen.

Im November kritisierte ein Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter die Überbelegung von Gefängnissen sowie Misshandlungen, vor allem von Ausländern, durch Polizei und Carabinieri.

Die Abgeordnetenkammer des Parlaments billigte im September die Ausweitung der Schutzbestimmungen gegen Hasskriminalität auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT). LGBT-Organisationen kritisierten eine Bestimmung der neuen Vorschrift, die noch vom Senat bestätigt werden muss und vorsieht, dass eine Reihe von Organisationen nicht wegen krimineller Hassrede belangt werden können.

Im Februar verurteilte ein Berufungsgericht drei US-Bürger, darunter den ehemaligen Leiter der CIA-Außenstelle in Rom, weil sie an der Entführung eines ägyptischen Geistlichen im Jahr 2003 in Mailand beteiligt waren. Damit hob das Gericht die frühere Entscheidung auf, die Verantwortlichen auf Grund ihrer diplomatischen Immunität nicht zu verfolgen. Unabhängig davon sprach das Gericht auch fünf Mitarbeiter des italienischen Geheimdiensts schuldig, deren Beteiligung im Rahmen des Staatsgeheimnisses verschleiert worden war.

Im Januar ratifizierte Italien als erster EU-Mitgliedsstaat die ILO-Konvention zur menschenwürdigen Arbeit für Hausangestellte. Im Oktober gab das Parlament einem Erlass der Regierung aus dem August Gesetzeskraft, und schuf damit neue rechtliche Handhabe gegen häusliche Gewalt und Stalking, einschließlich höherer Strafen in bestimmten Fällen und der Erteilung humanitärer Visa für Opfer ohne Aufenthaltstitel. Der UN-Experte Joy Ngozi Ezeilo forderte die Regierung im September auf, alle Formen des Menschenhandel mit einem landesweiten Vorgehen zu bekämpfen, insbesondere Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder zur Beschaffung von Arbeitskräften.

Kroatien 

Kroatien trat im Juli trotz weiterhin bestehender Menschenrechtsbedenken der EU bei. Im März forderte die Europäische Kommission Verbesserungen in den Bereichen Justiz, Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Minderheitenschutz.

Die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen wurde auf nationaler und internationaler Ebene fortgesetzt. Im Januar verurteilte ein Bezirksgericht den kroatischen Staat zur Entschädigung der serbischen Kinder, die bei dem Angriff auf Varivode im Rahmen der „Operation Sturm“ im Jahr 1995 ihre Eltern verloren hatten.

Die Zahl freiwilliger Rückkehrer nach Kroatien stieg im vergangenen Jahr an. In den ersten fünf Monaten des Jahres kamen 358 Menschen zurück, im gesamten Jahr 2012 waren es 132. Dabei blieb die Reintegration von Angehörigen der serbischen Minderheit problematisch. In einigen Regionen des Landes wurden sie weiterhin diskriminiert, waren Anfeindungen ausgesetzt und konnten ihr Recht auf Wohnraum nicht geltend machen. Im November stoppte der Stadtrat von Vukovar die Einführung der Zweisprachigkeit, nachdem es zu Protesten gegen Straßenschilder in kyrillischer Schrift gekommen war.

Roma, insbesondere staatenlose Roma, begegneten weiter erheblichen Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen wie Gesundheitsversorgung, soziale Unterstützung und Bildung.

Nur wenige Menschen beantragten in Kroatien Asyl, bis Mitte Oktober betrug ihre Zahl 928. Die drittgrößte Gruppe waren Personen aus Syrien. Trotz der geringen Zahlen waren die Aufnahmeeinrichtungen überfüllt und es gab Berichte, wonach Asylsuchende in geschlossenen Hafteinrichtungen untergebracht wurden. Insbesondere unbegleitete Kinder wurden unzureichend geschützt. Ihre staatlich ernannten Vormunde waren oft schlecht geschult und wohnten weit entfernt von den Einrichtungen, in denen die Kinder lebten und die als Unterkünfte oftmals ungeeignet waren.

Das Wahlrecht von Menschen mit geistigen Behinderungen wurde im Dezember 2012 wiedereingeführt. Aber selbst die Pläne, Tausende Menschen aus der Abhängigkeit von ihrem gesetzlichen Vormund zu befreien, sahen vor, dass Gerichte die Rechtsfähigkeit der Betroffenen massiv einschränken können. Das im Jahr 2011 eingeleitete Vorhaben, die Versorgung von Personen mit geistigen Behinderungen aus Krankenhäusern auszulagern, wurde nur schleppend umgesetzt. Im Mai begannen zwei Projekte mit insgesamt 400 Teilnehmern, während weiterhin fast 9.000 Menschen mit geistigen Behinderungen in geschlossenen Einrichtungen leben.

Infolge eines Urteils des Obersten Gerichtshofs im Dezember 2012 wurde die türkische Journalistin Vicdan Özerdem aus der Haft entlassen und nach Deutschland überführt, wo sie politisches Asyl erhielt. Özerdem befand sich seit Mitte 2012 in Haft, weil sie in die Türkei abgeschoben werden sollte, wo sie als Terroristin verfolgt wird. Dieses Vorgehen der kroatischen Behörden war international auf Kritik gestoßen.

Niederlande 

Die Einwanderungs- und Asylpolitik der Niederlande gibt weiterhin Anlass zu Kritik. Im Juni kritisierte das UN-Komitee gegen Folter, dass unbegleitete Kinder und Familien mit Kindern, deren Alter behördlich festgestellt werden muss, oft länger als die gesetzlich erlaubten 18 Monate in Einreisehaft blieben. Das Komitee beanstandete zudem die Haftbedingungen und die Behandlung der Inhaftierten. Es empfahl der niederländischen Regierung, konsequent auf Alternativen zur Haft zurückzugreifen. Im Mai traten in Rotterdam und am Flughafen Schiphol inhaftierte Migranten in den Hungerstreik, um gegen die schlechte Behandlung zu protestieren.

Bei Redaktionsschluss prüfte das Parlament einen Gesetzesentwurf, der irregulären Aufenthalt im Land zu einer Straftat erklärt, die mit Bußgeldern von bis zu 3.900 € bzw. bis zu sechs Monaten Haft für Wiederholungstäter geahndet werden kann. Das Ministerium für Sicherheit und Justiz formulierte für die Polizei die Zielvorgabe, jährlich 4.000 irreguläre Migranten festzunehmen.

Noch im Juni wurden auch Asylanträge, die von unbegleiteten Kindern gestellt wurden, im beschleunigten Asylverfahren bearbeitet. Antragssteller im Alter von über 16 Jahren, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, konnten mit sofortiger Wirkung abgeschoben werden. Ausnahmen von dieser Regelung waren nur möglich, wenn im Herkunftsland keine angemessene Betreuung zur Verfügung stand oder wenn das Kind nicht in der Lage war, für sich selbst zu sorgen. Der niederländische Beauftragte für Kinderrechte kritisierte, in diesem Verfahren werde das Interesse des Kindes nicht angemessen berücksichtigt.

Im April bestätigte die Regierung, dass fast 300 Personen trotz laufender Asylverfahren fälschlicherweise als „abschiebefähig“ eingestuft wurden. Unter ihnen befand sich auch ein Russe, der im Januar in Abschiebehaft Selbstmord beging. Im September kündigte die Regierung an, die Inhaftierung von Asylsuchenden künftig einzuschränken.

Im gleichen Monat gewährte die Regierung 620 Kindern (und 690 Angehörigen) eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die seit mindestens fünf Jahren in den Niederlanden gelebt und Asylanträge gestellt hatten. Damit wurde jedoch nur die Hälfte der Anträge, die im Rahmen der Maßnahme eingereicht wurden, bewilligt.

Die niederländische Regierung hatte Ende 2012 entschieden, dass abgelehnte Asylbewerber nach Somalia abgeschoben werden dürfen. Dennoch verhinderten Berufungsgerichte solche Abschiebungen über das gesamte letzte Jahr. Im September, unmittelbar nachdem der EGMR in einem Verfahren gegen Schweden entschieden hatte, dass Rückführungen aufgrund der verbesserten Sicherheitslage in der somalischen Hauptstadt zulässig seien, führten die Niederlande erste Abschiebungen nach Somalia durch. Im November wurde ein Somalier drei Tage nach seiner Abschiebung durch eine Bombenexplosion in Mogadischu verletzt.

Bei Redaktionsschluss prüfte der Senat einen Gesetzesentwurf, mit dem die operative Geschlechtsumwandlung als Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags in Ausweisdokumenten abgeschafft werden soll. Die erste Kammer hatte den Entwurf bereits im Februar angenommen.

Polen 

Die seit fünf Jahren laufenden Ermittlungen zu CIA-Geheimgefängnissen in Polen wurden fortgesetzt und blieben intransparent. Im November drängte das UN-Komitee gegen Folter darauf, die Untersuchung in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen. Im Frühjahr wurde bekannt, dass die Anklage gegen den ehemaligen Leiter des polnischen Geheimdienstes, welche nie offiziell bestätigt worden war, fallen gelassen werden sollte. Im Oktober erkannte die Generalstaatsanwaltschaft einen in Guantánamo inhaftierten jemenitischen Staatsbürger offiziell als Opfer an.

Im Januar sprach ein Berufungsgericht den Betreiber der Website Antykomor.pl von dem Vorwurf frei, den Präsidenten diffamiert zu haben. Nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung im September 2012 hatte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa die polnische Regierung aufgefordert, den Straftatbestand der Verleumdung abzuschaffen.

Im Februar verurteilte der EGMR Polen wegen Verstoßes gegen das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, weil die polnischen Behörden eine querschnittsgelähmte Person in einem Gefängnis festgehalten haben, das für Menschen mit Behinderungen ungeeignet war.

Das Parlament prüft derzeit einen Gesetzentwurf, der vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Gender-Identität schützen und den Tatbestand der Belästigung erweitern soll.

Der Senat prüft ein neues Gesetz zur Einrichtung von Hochsicherheitsgefängnissen für Straftäter, die als Bedrohung für das Leben, die Gesundheit oder die sexuelle Freiheit ihrer Mitbürger bzw. von Kindern eingestuft werden. Obwohl der Gesetzentwurf Schutzbestimmungen enthält, könnte er zu einer unbegrenzten Inhaftierung von Personen führen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben.

Rumänien 

Im Januar stellte die Europäische Kommission fest, mit der Umsetzung ihrer Empfehlungen habe Rumänien die Verfassungskrise des Jahres 2012 zwar abgewendet, die Probleme in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Gerichte und Stabilität bestünden jedoch fort und gingen zumindest teilweise auf die Einschüchterung und Belästigung von Richtern zurück.

Roma wurden auch im vergangenen Jahr diskriminiert und waren von Zwangsräumungen betroffen, die oft kurzfristig und ohne Bereitstellung von Ersatzunterkünften durchgeführt wurden. Im August zerstörten die Behörden 15 Unterkünfte in der Roma-Siedlung in Craica nahe der Stadt Baia Mare. Die Räumung der verbleibenden 15 Familien stand bei Redaktionsschluss noch aus. Im September vertrieben die Lokalbehörden in Eforie Sud 100 Roma aus ihren Unterkünften, darunter 60 Kinder. Im selben Monat erklärte der Staatssekretär für Minderheiten, er würde seine Kinder nicht auf Schule mit hohem Roma-Anteil schicken. Damit verstärkte er Vorurteile und lieferte Argumente für die Ausgrenzung im Bildungswesen.

Spanien 

Im Januar kritisierte der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Mutuma Ruteere, dass sich die Situation von Migranten in Spanien verschlechtert habe. Viele seien arbeitslos, hätten nur eingeschränkt Zugang zu Gesundheitsversorgung. Wohngebiete mit hohem Migrantenanteil würden de facto ausgegrenzt, Ressentiments gegen Roma seien weiter verbreitet. Im Oktober äußerte sich der Menschenrechtskommissar des Europarats Muižnieks besorgt über die Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen. Er kritisierte auch die Straflosigkeit für Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, denen Misshandlungen und Folter vorgeworfen werden.

Das Parlament lehnte zwar ein von zivilgesellschaftlichen Gruppen gefordertes Gesetz zum Erlass von Hypothekenschulden ab, verabschiedete im Mai jedoch einige Maßnahmen zur Eindämmung der Immobilienkrise, die eine bessere juristische Prüfung von Hypothekenverträge erlauben. Damit reagierte die Regierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im Mai befunden hatte, die bestehenden Gesetze verletzten EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Die neuen Vorschriften sehen zudem Maßnahmen zur Minderung von Hypothekenschulden vor und erweitern das Moratorium für Zwangsräumungen.

Der spanische Bürgerbeauftragte rief die Polizei im Mai auf bei Personenkontrollen schriftliche Belege auszustellen, welche die ethnische Herkunft und/oder Nationalität der kontrollierten Person sowie die Gründe der Kontrolle dokumentieren. Im Juni erklärte der Vertreter der Zentralregierung im katalonischen Lleida, die Polizei gehe bei einwanderungsbezogenen Personenkontrollen auch nach ethnischen Auswahlkriterien vor.

Im Oktober forderte ein argentinisches Gericht unter Berufung auf die universelle Gerichtsbarkeit die Auslieferung zweier wegen Folter gesuchter ehemaliger Beamter des Franco-Regimes. Im November rief der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen die spanische Regierung auf, alle Fälle zu untersuchen, unabhängig davon, wann die betroffenen Personen verschwunden sind. Der Ausschuss betonte, Isolationshaft verletze das Verbot von geheimer Inhaftierung im Rahmen der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen.

Im Februar erklärte der spanische Oberste Gerichtshof einen Erlass der Stadtverwaltung von Lleida in Katalonien für ungültig, der das Tragen gesichtsverdeckender Schleier verboten hatte. Das Dekret verletzte nach Einschätzung der Richter die Religionsfreiheit. Die Regionalregierung gab im Juli bekannt, Gesichtsbedeckungen in der Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen verbieten zu wollen. Im August wurde bekannt, dass die katalonische Polizei Daten über vollverschleierte Frauen sammelt.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter äußerte sich im April besorgt über die mutmaßliche Misshandlung von Terrorverdächtigen in Isolationshaft bzw. von Personen in Polizeigewahrsam. Das Komitee kritisierte auch die Bedingungen in den Gefängnissen und die „gefängnisähnliche“ Atmosphäre in Aufnahmeeinrichtungen für Migranten.

Im Oktober bestätigte der EGMR sein Urteil aus dem Jahr 2012, wonach die rückwirkende Verlängerungen von Gefängnisstrafen und die Einschränkung der Bewährungsfähigkeit von Personen, die wegen terroristischer Vergehen verurteilt wurden, die Verfahrensrechte der Betroffenen verletzt. In Folge des Urteils wurden bis Mitte November 31 Gefangene entlassen, darunter auch 24 Mitglieder der ETA.

Das Innenministerium berichtete im September, seit Januar hätten rund 3.000 Migranten versucht, in die spanische Enklave Melilla zu gelangen – doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum im Vorjahr. Mehr als Dreiviertel von ihnen seien an der Einreise gehindert worden. Den spanischen Strafverfolgungsbehörden wird weiter vorgeworfen, sie führten Sofortabschiebungen durch und lieferten die Migranten so dem Risiko der Misshandlung durch die marokkanische Polizei aus.

Ungarn 

Die Regierung nahm erneut Gesetzesänderungen vor, welche die Rechtsstaatlichkeit bedrohen und den Schutz der Menschenrechte schwächen. Durch die im März verabschiedeten Verfassungsänderungen wurde die Unabhängigkeit der Justiz weiter ausgehöhlt, wichtige Kompetenzen des Verfassungsgerichts beschnitten und Bestimmungen eingeführt, die zuvor verfassungswidrig gewesen wären.

Obwohl im März geringfügige Änderungen im Medienrecht vorgenommen wurden, ist die zentrale Kontrollinstanz, der Medienrat, weiterhin nicht politisch unabhängig. Journalisten können auch weiterhin mit überzogenen Bußgeldern sanktioniert werden. Die Kriterien, nach denen Medieninhalte reguliert werden, sind immer noch unklar. Im März konnte der unabhängige Nachrichtensender Klubradio nach vier positiven Gerichtsentscheiden seine Lizenz erneuern.

In Reaktion auf die internationale Kritik und nahm die Regierung im September einige kosmetische Verfassungsänderungen vor. Dem vorausgegangen waren eine ausführliche Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europarats und ein vernichtender Bericht des Europäischen Parlaments, die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, der rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften und politischer Werbekampagnen geäußert hatten. Die Verfassungsänderungen setzten jedoch weder der Diskriminierung von Religionsgemeinschaften ein Ende noch hoben sie die Einschränkungen für politische Werbung in privaten Medien vollständig auf.

Roma begegneten auch im vergangenen Jahr Diskriminierung und Belästigung. Der Bürgermeister der Stadt Ozd im Norden Ungarns ließ Roma-Siedlungen mit schätzungsweise 500 Familien vom öffentlichen Wassernetz trennen. Im Januar befand der EGMR Ungarn für schuldig, zwei Roma-Schüler diskriminiert zu haben, weil die Behörden diese in Sonderschulen eingewiesen hatten. Im Juli bestätigte das Gericht das von einem ungarischen Gericht erlassene Verbot der Ungarischen Garde, einer Roma- und Juden-feindlichen Gruppierung. Im August verurteilte ein Budapester Gericht vier Männer wegen Mordes, die an rassistischen Übergriffen in den Jahren 2008 und 2009 beteiligt gewesen waren, bei denen sechs Roma getötet wurden, darunter auch ein Kind.

Der Antisemitismus in Ungarn bleibt problematisch. Die Polizei ermittelt derzeit wegen des Übergriffs auf den Präsidenten der Raoul Wallenberg-Stiftung am Rande eines Fußballspiels im April, bei dem auch „Sieg Heil“-Rufe laut geworden waren.

Im März forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau die ungarischen Behörden auf, den gesetzlichen Schutz für die Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern und die Kapazität der Aufnahmeeinrichtungen zu erhöhen. Im Juli wurde häusliche Gewalt als Straftatbestand eingeführt, was härtere Strafen ermöglicht und die Strafverfolgung der Täter erleichtert. Die Regelung schließt zudem Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz und ohne gemeinsame Kinder aus und gilt nur bei wiederholtem Missbrauch. Im September empfahl der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung, eine Regelung in der Verfassung zu überarbeiten, die das Wahlrecht von Menschen einschränkt, die von einem rechtlichen Vormund vertreten werden. In sechs Fällen forderte der Ausschuss, Personen wieder ins Wahlregister aufzunehmen.

Im Juli führte die Regierung die Möglichkeit wieder ein, Asylsuchende aufgrund übermäßig weit gefasster Umstände zu inhaftieren. Im Oktober forderte die UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Inhaftierung wirksamere Maßnahmen, um die willkürliche Inhaftierung von Asylsuchenden und irregulären Migranten zu verhindern. Bis Ende August hatten 15.069 Personen in Ungarn Asyl beantragt, darunter 588 Menschen aus Syrien. Dies entspricht einem erheblichen Zuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem die Zahl der Asylanträge nur 1.195 betragen hatte.

Im September nahm das Parlament ein Gesetz an, das den Regionalbehörden regionalen Regierungen ermöglicht, Obdachlosigkeit mit Bußgeldern, Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit oder sogar Gefängnisstrafen zu ahnden.