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Irland: Einschränkungen bei Abtreibung verletzen Menschenrechte

Politik erschwert Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen im In- und Ausland

(Dublin, 28. Januar 2010) – Die irische Regierung versucht, den Zugang zu Abtreibungen sowie zu entsprechenden Informationen einzuschränken. Dies gilt nicht nur in Irland, sondern auch für irische Staatsbürger, die sich im Ausland behandeln lassen möchten, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 57-seitige Bericht „A State of Isolation: Access to Abortion for Women in Ireland“ beschreibt, wie Frauen versuchen, die finanziellen, logistischen, körperlichen und seelischen Hürden zu überwinden, die ihnen durch restriktive Gesetze und Richtlinien in den Weg gestellt werden. Deshalb lassen sie sich oftmals ohne jegliche Unterstützung durch den Staat im Ausland behandeln. Jedes Jahr reisen Tausende Frauen und Mädchen aus Irland in andere europäische Staaten, um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

„Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, sollen in dieser schwierigen Situation mit der Unterstützung ihrer Regierung rechnen können – das ist nicht nur eine Frage des internationalen Rechts, sondern auch des menschlichen Anstands“, so Marianne Mollmann, Advocacy-Direktorin der Abteilung Frauenrechte von Human Rights Watch. „In Irland werden sie stigmatisiert und im Stich gelassen.“

Abtreibungen sind in Irland unter nahezu allen Umständen rechtlich eingeschränkt und können mit bis zu lebenslangen Haftstrafen sowohl für die Patienten als auch für die behandelnden Ärzte bestraft werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Es gibt nur wenige rechtliche Leitlinien und Maßgaben, anhand derer sich klären lässt, wann genau eine Abtreibung in Irland legal vorgenommen werden kann. Infolgedessen lehnen manche Ärzte es bereits ab, bei einer Fehlbildung des Fötus vorgeburtliche Untersuchungen für Schwangere durchzuführen. Kaum eine Frau erhält Zugang zu einer legalen Abtreibung in Irland. Die Regierung erklärte, sie plane derzeit nicht, den Geltungsbereich der Strafen zu klären. Es gibt keine offiziellen Statistiken über legal bzw. illegal durchgeführte Abtreibungen in Irland oder über die Zahl der Frauen, die eine Abtreibung im Ausland durchführen lassen.

„Die irischen Abtreibungsgesetze sind schon an sich ein Affront gegen die Menschenrechte“, so Mollmann. „Doch selbst wenn Frauen zu einer legalen Abtreibung berechtigt wären, können sie diese nicht in Anspruch nehmen, weil politische Vorgaben bewusst unklar formuliert sind und die unausgesprochene Drohung einer Strafverfolgung enthalten.“

Die gesundheitliche Entscheidungsfreiheit der Frauen wird sogar durch den irischen Staat aktiv untergraben. Während der letzten zwanzig Jahre hat die Regierung immer wieder Verordnungen dazu benutzt, Frauen von Auslandsreisen abzuhalten, wenn sie dort eine Abtreibung vornehmen lassen wollten. Noch im Jahr 2007 musste eine 17-Jährige, die vom staatlichen Gesundheitsdienst in Gewahrsam genommen worden war, vor Gericht die Erlaubnis erkämpfen, für eine Abtreibung nach Großbritannien reisen zu dürfen.

Organisationen, die über den Zugang zu Abtreibungen im Ausland informieren, unterliegen Einschränkungen, wann und wie solche Informationen weitergegeben werden dürfen. Zudem unternimmt die Regierung nichts gegen sogenannte „rogue agencies“, die sich als Beratungsstellen für Abtreibungen darstellen und offensichtlich irreführende oder falsche Informationen verbreiten.

„Frauen sollen Entscheidungen, die ihre Gesundheit oder ihr Leben betreffen, nicht auf der Grundlage von Lügen treffen müssen“, so Mollmann. „Doch das Gesetz verhindert ‚rogue agencies‘ nicht und droht seriösen Organisationen mit Geldstrafen oder Schlimmerem, wenn sie einer betroffenen Frau helfen, eine Klinik im Ausland anzurufen.“

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