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Frankreich

Menschenrechtslage 2018 – aus dem EU-Kapitel

Unaccompanied teens queue outside the Paris evaluation facility (Dispositif d’evaluation des mineurs isolés étrangers, DEMIE) to seek formal recognition as unaccompanied migrant children, October 3, 2018. 

© Anna Chaplin/Human Rights Watch

Im August verabschiedete Frankreich ein fehlerhaftes Asyl- und Einwanderungsgesetz. Der französische Ombudsmann, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Gesetz als Untergrabung des Zugangs zu Asyl, unter anderem durch die Schwächung der Widerspruchsrechte und Sicherheitsmechanismen für diejenigen, die beschleunigten Asylverfahren unterliegen. Das Gesetz hat die Inhaftierung von minderjährigen Migranten nicht verboten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in sechs Fällen entschieden hat, dass eine solche Inhaftierung durch Frankreich die Rechte der Betroffenen verletzt hat.

Im April und Mai warnte der französische Ombudsmann vor den katastrophalen Lebensbedingungen von Migranten und Asylbewerbern im Lager von La Villette, Paris, und in Grande-Synthe, Nordfrankreich. Er forderte, dass eine Auflösung der Lager nur erfolgen dürfe, wenn nachhaltige Lösungen unter Achtung der Grundrechte umgesetzt werden. Die Behörden haben die Lager Ende Mai bzw. Anfang September geräumt. Die Lebensbedingungen für Migranten und Asylbewerber im Raum Calais sind nach wie vor katastrophal, und die Helfer vor Ort wurden weiter durch die Polizei schikaniert.

Die Kinderschutzbehörden in Paris wenden noch immer fehlerhafte Verfahren zur Altersbestimmung von unbegleiteten Migrantenkindern an. Viele von ihnen erhalten somit nicht die nötige Fürsorge, die ihnen zusteht. Hunderte wurden obdachlos. 

Im Juli entschied der Verfassungsrat, dass Solidarität zu den höchsten Werten der französischen Republik gehört und dass die Unterstützung von nicht dokumentierten Migranten daher nicht unter Strafe gestellt werden darf, wenn diese Handlungen humanitären Zwecken dienen. Dieses Urteil wurde im Einwanderungs- und Asylgesetz vom August verankert. Nichtregierungsorganisationen kritisieren jedoch, Richter könnten diese humanitäre Ausnahme so eng interpretieren, dass Strafverfolgungsmaßnahmen dennoch möglich sind.

Seit Ende 2017 hat das französische Asylbüro 458 Flüchtlinge, die sich derzeit in Lagern in Niger und Tschad befinden, für eine Umsiedlung ausgewählt. Frankreich verpflichtete sich hierbei, bis Oktober 2019 3.000 Flüchtlinge aus dieser Region umzusiedeln.

Im Mai sagte die Nichtregierungsorganisation SOS Homophobie, dass ihnen 2017 im Vergleich zum Vorjahr 15 Prozent mehr körperliche Angriffe auf LBGT-Personen gemeldet wurden. Im November berichtete Premierminister Edouard Philippe von einer Zunahme von antisemitischen Angriffen um 69 Prozent in den ersten neun Monaten 2018 im Vergleich zu 2017. Die Nationale Menschenrechtskommission berichtete im März, dass Gewalttaten gegen Muslime im Jahr 2017 um 8 Prozent gegenüber 2016 zugenommen hätten.

Es ist begrüßenswert, dass der Zugang zu integrativer Bildung in die im April eingeleitete nationale Strategie für Autismus aufgenommen wurde. Zugleich wurde jedoch im Oktober ein Wohngesetz verabschiedet, das die Verpflichtung abschwächt, neue Wohnungen und Häuser rollstuhlgerecht zu bauen.

Im August verabschiedete Frankreich ein neues Gesetz gegen sexuelle Gewalt, das darauf abzielt, sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen. Das Gesetz macht sexuelle Belästigung auf der Straße zu einer Straftat, erhöht die Verjährungsfrist für Sexualverbrechen gegen Kinder von 20 auf 30 Jahre und gibt den Richtern die Befugnis, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob es sich bei Sex von einem Erwachsenen mit einem Kind unter 15 Jahren um Vergewaltigung handelt. Somit wird Sex von Erwachsenen mit einem Kind unter 15 Jahren jedoch nicht allgemein unter Strafe gestellt. Im September wurde ein Mann nach dem neuen Gesetz erstmals wegen Belästigung verurteilt und mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt.

Die allgemeine regelmäßige Überprüfung Frankreichs durch den UN-Menschenrechtsrat fand im Januar statt. Der entsprechende Bericht wurde im Juni angenommen. Frankreich akzeptierte die Empfehlungen, „ethnic profiling“ bei Identitätskontrollen zu beenden. Es wurden jedoch keine entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen verabschiedet.

Bei einem Besuch in Frankreich im Mai äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung besorgt über das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2017, das die Befugnisse des Ausnahmezustands in das ordentliche Recht einbezieht und unzureichende Schutzmechanismen bei der Anwendung nichtstrafrechtlicher Maßnahmen gegen Terrorverdächtige enthält.

 

 

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