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Niederlande

Ereignisse in 2008

Ein Gesetzesantrag über behördliche Maßnahmen für die nationale Sicherheit, das Terrorakte verhindern soll, erhielt im März 2007 die Zustimmung der Zweiten Kammer des Parlaments und liegt derzeit dem Senat vor. Die Vorlage enthält Bestimmungen, die die Freizügigkeit und die Privatsphäre von Personen deutlich einschränken, die in Verdacht stehen, mit terroristischen Aktivitäten „in Verbindung zu stehen" oder sie zu unterstützen. Menschenrechtsorganisationen kritisierten den Gesetzentwurf wegen seiner mangelnden sprachlichen Präzision und der ungenügenden richterlichen Kontrolle über die vorgesehenen Maßnahmen.

Im Januar entschied das Berufungsgericht in Den Haag, das Hofstad-Netzwerk sei nicht als „Terroristische Vereinigung" einzustufen. Das Gericht sprach sieben Männer, darunter den Mörder des Filmemachers Theo Van Gogh, vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung frei. Im Oktober bestätigte das Amsterdamer Berufungsgericht die Verurteilung von Samir Azzouz und vier weiteren Angeklagten wegen terroristischer Straftaten.

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zeigte sich in einem im Februar veröffentlichten Bericht besorgt über die Verlegung von Terrorverdächtigen in besondere Hochsicherheits-Trakte, so genannte „Terroristen-Abteilungen". Die Häftlinge lebten dort unter äußerst strikten Haftbedingungen und seien fast völlig isoliert.

Zudem gab es erfolgreiche Klagen gegen diskriminierende Gesetze und Richtlinien zum Familiennachzug. Im Juli befand ein Gericht in Amsterdam es für rechtswidrig, dass Einwanderer aus bestimmten Staaten, die versuchen zu Angehörigen in den Niederlanden zu ziehen, einen Integrationstest ablegen müssen, um Kenntnisse der niederländischen Sprache und Gesellschaft nachzuweisen. Die Richter beurteilten jedoch nicht, ob die Bestimmung auch gegen Menschenrechtsstandards verstößt. Der Test, den überproportional viele marokkanische und türkische Muslime ablegen müssen, wurde von niederländischen Parlamentariern und NGOs kritisiert. Ebenfalls im Juli verwarf ein Gericht in Roermond ein ähnliches Gesetz, nach dem nur Bürger, die mindestens 120 Prozent des Mindestlohns verdienen, einen ausländischen Ehepartner in die Niederlande bringen dürfen. Das Justizministerium ging gegen beide Urteile in Berufung. Die Regierung prüft derzeit ihre Politik beim Familiennachzug.