Internationale Justiz


Der Internationale Strafgerichtshof auf Englisch

Am Ende des blutigsten Jahrhunderts in der Geschichte der Menschheit hat die internationale Staatengemeinschaft einen Vertrag zur Errichtung des ersten unabhängigen und ständigen Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet. Der Strafgerichtshof wird nun Realität. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist zur Ermittlung und Verhandlung von Personen befugt, die angeklagt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der IStGH wird die bestehenden nationalen Strafgerichte ergänzen und nur dann einschreitend tätig werden, wenn nationale Strafgerichte nicht willens oder nicht in der Lage sind, solche Straftaten zu verfolgen oder zu verurteilen. Auch hat der IStGH die Aufgabe, diejenigen zu verteidigen, denen die Rechte oft verwehrt werden, wie z.B. Frauen und Kindern.

Anlässlich einer internationalen Konferenz in Rom wurde das Statut zur Errichtung des Strafgerichtshofs am 17. Juli 1998 in Rom verabschiedet. Nach fünf Wochen intensiver Verhandlungen haben 120 Länder der Annahme des Vertrages zugestimmt. Nur sieben Länder stimmten dagegen (darunter China, Israel, Irak und die Vereinigten Staaten), während 21 Länder sich der Stimme enthielten. 139 Länder haben den Vertrag vor Ablauf der Zeichnungsfrist am 31. Dezember 2000 unterzeichnet. 66 Länder - 6 mehr, als zur Errichtung erforderlich waren - haben den Vertrag bis zum 11. April 2002 ratifiziert. Dies bedeutet, dass die Gerichtsbarkeit des IStGH am 1. Juli 2002 begann. Am 3. September 2002, fand die historische erste Tagung der Versammlung der Vertragsstaaten, die den Aufsichtsrat des Gerichtshofes darstellt, am Sitz der Vereinten Nationen in New York statt. Ein Vorausteam in Den Haag arbeitet bereits an einer technischen und administrativen Infrastruktur für die Aufnahme der Arbeit des Gerichtshofs im Jahr 2003. Zum Stand vom 14. Mai 2003 haben 90 Staaten den Vertrag ratifiziert. Der Strafgerichtshof trat am 1. Juli 2002 in Kraft.

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