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(Rabat) – Mädchen im Alter von gerade einmal acht Jahren werden in Marokko als Hausangestellte körperlich misshandelt und müssen für einen geringen Lohn hart arbeiten, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der 73-seitigen Bericht „Lonely Servitude: Child Domestic Labor in Morocco“ dokumentiert, dass minderjährige Hausangestellte, größtenteils Mädchen, zum Teil täglich zwölf Stunden und an sieben Tagen die Woche für gerade einmal 11 US-Dollar pro Monat arbeiten. Einige Mädchen berichteten gegenüber Human Rights Watch, dass sie von ihren Arbeitgebern verprügelt und beschimpft wurden, ihnen der Zugang zu Bildung und manchmal ausreichend Nahrung verweigert wurde.

Die marokkanische Regierung kann einen Rückgang bei der Kinderarbeit und höhere Einschulungsquoten über die letzten zehn Jahre verzeichnen. Nun gilt es, Gesetzen Geltung zu verschaffen, die eine Beschäftigung von Hausangestellten unter 15 Jahren verbieten. Die Regierung soll Strafen gegen Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verhängen und wirksame Instrumente auf den Weg bringen, um Kinder unter 15 Jahren, die als Hausangestellte arbeiten, ermitteln zu können. Zudem sollen die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte zwischen 15 und 17 Jahren kontrollieret werden.

„Mädchen werden ausgebeutet, misshandelt und gezwungen, für einen äußerst niedrigen Lohn hart zu arbeiten“, so Jo Becker, Direktorin der Abteilung Kinderrechte von Human Rights Watch. „Marokko hat wesentliche Schritte zur Reduzierung der Kinderarbeit unternommen. Die Regierung muss aber zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz dieser minderjährigen Hausangestellten ergreifen und den Gesetzen Geltung verschaffen.“

Human Rights Watch unternahm 2005 die ersten Recherchen zur Beschäftigung minderjähriger Hausangestellter in Marokko. Die für die Folgestudie durchgeführte Befragung ergab, dass die Zahl der Kinder, die als Hausangestellte arbeiten, in den letzten Jahren gesunken ist und dass Aufklärungskampagnen sowie eine verstärkte Medienberichterstattung zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema beigetragen haben.

Der Bericht stützt sich auf Untersuchungen, die im April, Mai und Juli 2012 in Casablanca, Rabat, Marrakesch und Imintanoute in der Provinz Chichaoua durchgeführt wurden. Human Rights Watch befragte 20 ehemalige Hausangestellte, die zum Zeitpunkt ihrer Beschäftigung minderjährig waren, sowie Regierungsvertreter, Anwälte, Lehrer und Vertreter von Nichtregierungs- und anderen internationalen Organisationen. Insgesamt 15 der ehemaligen Hausangestellten waren unter zwölf Jahre alt, als sie zu arbeiten begonnen hatten; alle bis auf vier waren zum Zeitpunkt der Befragung noch unter 18 Jahren.

Ein Großteil der insgesamt 20 Mädchen gab an, von ihrem Arbeitgeber beschimpft und körperlich misshandelt worden zu sein. Einige wurden mit Händen, Gürteln, Holzstöcken, Schuhen oder Kunststoffrohren geschlagen, drei berichteten von sexueller Belästigung oder sexuellen Übergriffen durch männliche Haushaltsmitglieder.

„Viele Mädchen, die in privaten Haushalten arbeiten, sind dort schrecklichen Bedingungen ausgesetzt und wissen nicht, an wen sie sich wenden können“, so Becker. „Marokko soll insbesondere der Isolation und Verwundbarkeit von minderjährigen Hausangestellten entgegenwirken und effektive Maßnahmen ergreifen, um Mädchen, die das Mindestalter von 15  Jahren noch nicht erreicht haben, aus diesen Haushalten herauszuholen. Zudem müssen die Arbeitsbedingungen für Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren überwacht werden.“

Die meisten Mädchen stammten aus armen, ländlichen Gegenden. In etwa der Hälfte der Fälle waren sie über Vermittler angeworben worden, um in größeren Städten zu arbeiten – oftmals mit leeren Versprechungen, was ihre Arbeitsbedingungen betraf.

Ein Arbeitsvermittler versicherte Latifa L. (Name zum Schutz der Betroffenen geändert), dass ihr Arbeitgeber „sehr freundlich sei“ und sie gut bezahlen würde. Stattdessen musste sie durchgehend von 6 Uhr morgens bis Mitternacht arbeiten, hatte keinen freien Tag und wurde oft von ihrem Arbeitgeber geschlagen.

„Die Arbeit macht mir nichts aus“, sagte sie. „Aber das Schlimmste war, geschlagen zu werden und nicht genug zu Essen zu haben.“

In nahezu allen von Human Rights Watch untersuchten Fällen war der Lohn zwischen den Eltern oder dem Vormund der Mädchen und dem Arbeitsvermittler oder Arbeitgeber ausgehandelt worden. Die meisten Mädchen berichteten, dass das Geld nicht direkt an sie, sondern an ihre Eltern gezahlt wurde. Ihr durchschnittlicher Lohn lag bei 545 Dirham pro Monat (61 US-Dollar), das ist weniger als ein Viertel des monatlichen Mindestlohns von 2.333 Dirham (261 US-Dollar), der in Marokko im industriellen Sektor bezahlt wird.

Im marokkanischen Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit für die meisten Arbeiter auf 44 Stunden pro Woche begrenzt, es schließt jedoch Hausangestellte nicht ein. Einige Mädchen gaben an, dass sie mehr als 100 Stunden pro Woche gearbeitet haben, nur acht von den insgesamt 20 Befragten hatten einen arbeitsfreien Tag pro Woche.

Keines der Mädchen besuchte in der Zeit, in der sie als Hausangestellte beschäftigt waren, die Schule. Nur zwei hatten die dritte Klasse beendet, bevor sie zu arbeiten begannen.

Angaben der marokkanischen Regierung zufolge ist die Zahl der arbeitenden Kinder in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Kinder, die eine Schule besuchen, stieg. Aus einer von der Regierung durchgeführten Studie geht hervor, dass die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die einer Beschäftigung nachgehen, von 517.000 im Jahr 1999 auf 123.000 im Jahr 2011 gesunken ist.

Gespräche mit Nichtregierungsorganisationen und den Vereinten Nationen ergaben, dass die Zahl der Kinder, die in Haushalten arbeiten, ebenfalls zurückgegangen ist. Es liegen allerdings keine aktuellen Daten vor. Untersuchungen aus dem Jahr 2001 gingen von 66.000 bis 86.000 Kindern unter 15 Jahren aus, die zu dem Zeitpunkt in Marokko als Hausangestellte arbeiteten, etwa 13.500 davon allein im Großraum Casablanca. Laut Regierung ist eine neue Untersuchung zur Erhebung aktueller Zahlen zur Kinderarbeit in Haushalten in Vorbereitung. Sie ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Marokkanische und UN-Organisationen glauben, dass die zunehmende Sensibilisierung für Kinderarbeit in Haushalten sowie für das gesetzliche Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren auch auf Aufklärungskampagnen und die Medienberichterstattung zurückzuführen ist.

Trotz der Fortschritte bei der Reduzierung von Kinderarbeit werden die Gesetze, die eine Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren verbieten, nicht ausreichend umgesetzt, so Human Rights Watch. Die zuständigen Inspektoren haben nicht die Befugnis, sich Zutritt zu privaten Haushalten zu verschaffen, um minderjährige Hausangestellte ermitteln zu können. Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen körperlicher Misshandlung von minderjährigen Hausangestellten sind selten. Auch werden so gut wie nie Geldstrafen gegen Arbeitgeber verhängt, die Kinder beschäftigen, die das Mindestalter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben. Minderjährige Hausangestellte wissen oft nicht um die vorhandenen Mechanismen für schutzbedürftige Kinder bzw. wie sie Zugang zu entsprechenden Einrichtungen erhalten.

Human Rights Watch forderte die marokkanische Regierung auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Kinderarbeit auszuweiten:

  • Das Mindestalter von 15 Jahren für jegliche Art der Beschäftigung soll strikt eingehalten und Geldstrafen für Arbeitgeber und Arbeitsvermittler verhängt werden, die Kinder unter 15 Jahren beschäftigen oder vermitteln;
  • die Aufklärungskampagnen zur Beschäftigung minderjähriger Hausangestellter sollen ausgeweitet und über bestehende Gesetze und Notrufstellen informiert werden, an die sich betroffene Mädchen wenden können;
  • ein wirksames Verfahren zur Ermittlung von minderjährigen Hausangestellten soll eingerichtet werden, die das Mindestalter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben, sowie für Hausangestellte im Alter von 15 bis 17 Jahren, die misshandelt werden;
  • diejenigen, die Gewalt gegen minderjährige Hausangestellte anwenden, sollen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Zudem forderte Human Rights Watch die marokkanische Regierung auf, einen seit Jahren diskutierten Gesetzesentwurf zu Hausangestellten zu verabschieden und ihn dahingehend zu ändern, dass die Forderungen aus dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte gewährleistet sind. Das im Jahr 2011 geschlossene Übereinkommen legt weltweit geltende Normen für Hausangestellte fest.
Gemäß dem Übereinkommen sollen die Arbeitszeiten von Hausangestellten denen der Beschäftigten in anderen Branchen entsprechen und die Vorschriften für Mindestlohn auch für Hausangestellte gelten. In dem Gesetzesentwurf sind aber keine Arbeitszeitregelungen für Hausangestellte festgelegt, außerdem könnten Arbeitgeber nur die Hälfte des im industriellen Sektor vorgesehenen Mindestlohns zahlen.

Marokko hat dem Übereinkommen für Hausangestellte auf der Internationalen Arbeitskonferenz 2011 zugestimmt, es aber noch nicht ratifiziert. Das Übereinkommen fand die überwältigende Zustimmung vieler Regierungen und wird 2013 in Kraft treten.

„Marokkos Gesetzesentwurf zu Hausangestellten enthält wichtige Bestimmungen beispielsweise zu Arbeitsverträgen und einem arbeitsfreien Tag pro Woche. In anderen Punkten wie Arbeitszeiten und Mindestlohn hingegen entspricht der Entwurf nicht den neuen international geltenden Normen“, so Becker. „Die Änderung und Verabschiedung des Gesetzes wird von Marokkos Engagement in dieser Frage zeugen und die Arbeitsbedingungen für die Hausangestellten im Land verbessern.“

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