Letters about Uzbekistan
  • Mit großer Sorge habe ich den augenscheinlichen Versuch wahrgenommen, meinen Befund herunterzuspielen, dass die Anwendung von Folter in Usbekistan systematisch ist. Diesem Befund wird ein anderes Zitat aus dem Bericht gegenübergestellt, wodurch man sich auf mögliche Gründe beruft, warum die Zentralbehörden keine Kenntnis (und damit auch keine Verantwortlichkeit) für diese Praxis gehabt hätten. Ich möchte klarstellen, dass dieses Zitat, das auf der Seite 4 der Entscheidung des Generalbundesanwalts erscheint, einer Fußnote meines Berichts entnommen wurde, in welcher der Begriff "systematisch" erklärt wird, wie er von dem UN-Komitee gegen Folter verwendet wird; es handelt sich dabei um ein direktes Zitat aus der Definition des Komitees, und nicht was ich oder das Komitee bezüglich Usbekistan festgestellt haben.

    Jun 12, 2006