Frauenrechte

Häufig gestellte Fragen auf Englisch

Antworten auf häufig gestellte Fragen über die Frauenrechtsabteilung von Human Rights Watch


Was ist die Frauenrechtsabteilung von HRW?

    Wir sind eine Gruppe von Frauenrechtsaktivistinnen, die internationale Menschenrechte und Normen nutzen, um die weltweite Anerkennung von Frauenrechten zu fördern. Durch Untersuchungsprojekte vor Ort und die Zusammenarbeit mit örtlichen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), versuchen wir Regierungen (wie auch bewaffnete Rebellengruppen), für gegen Frauen begangene Menschenrechtsverletzungen, verantwortlich zu machen. Wir benutzen Presseaufmerksamkeit und setzen uns auf örtlichem, nationalem und internationalem Niveau ein, um Regierungen zu stigmatisieren und sie zu veranlassen, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten. Wir sind eine von drei thematisch abgegrenzten Abteilungen von Human Rights Watch. (Die beiden anderen befassen sich mit den Kinderrechten bzw. mit Waffen.)


Wie ist die Frauenrechtsabteilung entstanden?

    Wir haben 1990 als das Frauenrechtsprojekt von HRW angefangen. Unsere Gründungsdirektorin war Dorothy Q. Thomas, die die Frauenrechtsabteilung von Oktober 1998 bis Februar 2001 leitete und derzeit als internationale Menschenrechtsberaterin arbeitet. Von April 1998 bis April 2001 war Regan E. Ralph Direktorin der Frauenrechtsabteilung. Jetzt ist sie Direktorin des Fund for Global Human Rights. Die derzeitige Direktorin LaShawn R. Jefferson hat die Leitung der Abteilung im Juli 2001 übernommen, nachdem sie über sieben Jahre bei HRW gearbeitet hatte - als Stipendiatin, wissenschaftliche Mitarbeiterin und stellvertretende Direktorin. Unser Personal von Mitarbeiterinnen ist ständig gewachsen und besteht nun aus einer Direktorin, einer Vize-Direktorin, einer Fürsprachedirektorin , wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen für fast jede geografische Region, die von HRW abgedeckt wird, sowie Verwaltungspersonal.


Was wollen Sie erreichen?

    Als Frauenrechtsaktivistinnen besteht unsere Arbeit darin, dafür zu sorgen, dass den Menschenrechtsverletzungen, die ausschließlich Frauen betreffen, oder die Frauen betreffen, einfach weil sie Frauen sind, durch das internationale Menschenrechtssystem eine stärkere Beachtung geschenkt wird. Vieles von dem, was wir tun, beispielsweise sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten zu dokumentieren, dient dazu, hervorzuheben, wie verschiedene Arten von Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen im Grunde Menschenrechtsverletzungen sind, die gegen internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstoßen.


Sind Frauenrechte ein neues Konzept?

    Das Konzept der Frauenrechte geht auf das sich seit langem entwickelnde Feld der Menschenrechte zurück, ist aus diesen aber als eigenständiger Aspekt während der Frauenrechtsbewegung der 1980er Jahre hervorgegangen. Die Einbettung in die Menschenrechte sorgte für einen universalen rechtlichen Kontext, innerhalb dessen Aktivistinnen und Akademikerinnen weltweit Frauenrechte zu fördern und zu schützen suchen. Das Recht der Frau auf Nichtdiskriminierung ist am umfassendsten dargelegt im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18. Dezember 1979 (CEDAW).


Weshalb benötigt HRW eine eigenständige Frauenrechtsabteilung?

    Wir glauben, dass es wichtig ist, innerhalb von HRW eine unabhängige Abteilung zu haben, die über Fachkenntnis im Bereich der Frauenrechte verfügt, sie entwickelt und dem Rest der Institution zur Verfügung stellt. Es gibt uns auch, weil die Mitarbeiter in den geografischen Abteilungen von HRW nicht in allen Fällen auf eigenes Spezialwissen im Bereich der Frauenrechte zurückgreifen können. Außerdem stellt eine eigenständige Frauenrechtsabteilung sicher, dass die Rechte der Frau weltweit dauerhaft im Blickfeld bleiben.


Wie arbeiten Sie mit den anderen Abteilungen von HRW zusammen?

    Wir kooperieren auf vielfältige Weise, u.a. durch gemeinsame Untersuchungen, Veröffentlichungen und das gemeinsame Eintreten für eine Sache. Wir prüfen die Arbeit anderer Abteilung im Hinblick auf geschlechtsspezifische Themen und Angelegenheiten. Wir halten interne Seminare über Frauenrechtsthemen ab. Wir arbeiten bei Pressemitteilungen und offenen Briefen zusammen. Von Zeit zu Zeit führen wir gemeinsame Spendenaktionen durch.


Mit welchen Fragen und Problemen beschäftigen Sie sich?

    Wir setzen uns mit vielfältigen Problemfeldern auseinander, die für Frauen von Bedeutung sind: Arbeitsbedingungen für Frauen, Gewalt in der Familie, sexuelle Gewalt, Frauen und bewaffnete Konflikte, internationales Recht, Frauenhandel, Frauen als Flüchtlinge und Vertriebene, geschlechtsspezifische Anerkennungsgründe bei Asylverfahren, die Rechte der Frau in der Familie, der Rechtsstatus von Frauen, Haftbedingungen für Frauen und sexuelle Unabhängigkeit.


Wir setzen Sie Ihre Prioritäten?

    Jedes Jahr führt HRW einen einmonatigen Planungsprozess für die gesamte Organisation durch. Jede Mitarbeiterin macht Projektvorschläge, nachdem sie sich mit NGOs der Region, mit der sie sich beschäftigt, konsultiert und die dortige Situation das gesamte Jahr über beobachtet hat. Diese werden dann von Vertretern der gesamten Organisation diskutiert. Außerdem werden Prioritäten nach aktuellen Notstandssituationen in Menschenrechtsfragen gesetzt.


Wie viele Missionen werden jedes Jahr durchgeführt?

    Im Allgemeinen führt jede Mitarbeiterin der Frauenrechtsabteilung mindestens eine Untersuchungsmission pro Jahr durch, mit dem Ziel, am Ende einen neuen Bericht zu veröffentlichen und in der Folge massiv über ihre Mission zu propagieren. Auf Grund der Komplexität einiger Menschenrechtsfragen sind bisweilen zusätzliche Missionen erforderlich.


Wie nehmen Sie konkret Einfluss?

    Wir arbeiten auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, um Standards zu setzen, die Umsetzung dieser Standards zu beobachten und um die Staaten verantwortlich zu machen, die es versäumen, Frauenrechte zu fördern und zu schützen. Beispielsweise war die Frauenrechtsabteilung an den Verhandlungen über den Internationalen Strafgerichtshof beteiligt, am UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und am Fakultativprotokoll der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Wir arbeiten mit nationalen Frauenrechtsorganisationen zusammen, um Regierungen dazu zu bewegen, Gesetze und Praktiken zu ändern, die Frauen diskriminieren, und um sicherzustellen, dass Staaten schnell und angemessen reagieren, wenn Frauen zu Opfern von Gewalt oder Diskriminierung werden.


Wie finanzieren Sie Ihre Arbeit?

    Wir finanzieren uns teils aus Mitteln der Ford-Stiftung, der John D. and Catherine T. MacArthur-Stiftung, des Moriah Fund, der Oak-Stiftung und vieler anderer. Wir erhalten auch Unterstützung von privaten Stiftungen und von Einzelpersonen, denen daran gelegen ist, Frauenfragen voranzubringen.


Wie viele Mitarbeiterinnen haben Sie?

    Wir verfügen derzeit über acht bezahlte Vollzeitstellen und eine wechselnde Anzahl von engagierten Stipendiatinnen und Praktikantinnen. Außerdem stützen wir uns auf ein exzellentes Beratungskomitee, das sich regelmäßig trifft, um die Themen und Projekte zu besprechen, die untersucht werden sollen, bzw. für die wir uns einsetzen wollen.


Wie kann ich mich um eine Stelle in der Frauenrechtsabteilung bewerben?

    HRW hat ein äußerst selektives und konkurrenzbetontes Einstellungsverfahren. Es kommt uns bei der Auswahl potenzieller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf eine Kombination aus erwiesenem Engagement in Menschenrechtsfragen, thematischer oder regionaler Sachkenntnis, Sprachkenntnissen, akademischer Vorbildung und anderen Erfahrungen an. Eine Mitarbeit bei HRW als Praktikant/-in oder als Stipendiant/-in ist für uns ebenfalls eine gute Möglichkeit Sie kennenzulernen - und umgekehrt. Auf unserer Internetseite, unter http://www.hrw.org/jobs/, finden Sie ebenfalls ständig aktualisierte Informationen über Jobangebote.


Wie kann ich Sie kontaktieren?

    Sie können bei HRW in New York unter +1-212-290-4700 anrufen oder der Frauenrechtsabteilung unter wrd@hrw.org ein E-Mail schicken.


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