Frauenrechte
Frauen als Flüchtlinge und intern Vertriebene; geschlechtsspezifische Asylanträge auf Englisch


Eine ältere serbische Frau wartet darauf Prizren am 14. Juni 1999 in einem serbischen Flüchtlingskonvoi zu verlassen. © 1999 Joanne Mariner/ Human Rights Watch

Frauen als Flüchtlinge und intern Vertriebene; geschlechtsspezifische Asylanträge

Frauen als Flüchtlinge und intern Vertriebene sind Regierungen, aufständischen Gruppen sowie anderen Flüchtlingen schutzlos ausgesetzt. Dies ist besonders in Situationen von bewaffneten Konflikten, politischer Verfolgung oder Naturkatastrophen der Fall - wenn Frauen auf die Hilfe von Fremden angewiesen sind. Intern vertriebene Frauen sind einem weiteren Risiko ausgesetzt, weil die Regierung, die sie schützen sollte, häufig die Regierungen ist, die sie verfolgt. Flüchtlinge haben dazu keinen oder nur beschränkten rechtlichen Schutz vor sexuellen Übergriffen oder Gewalt in der Familie. Dies liegt teils an einem Mangel an Vertrauen zu den lokalen Behörden und teils am Fehlen rechtzeitiger, systematischer und sensibler Unterstützung durch die relevanten internationalen und lokalen Einrichtungen. Zum Beispiel haben burundische Frauen in Tansanias Flüchtlingslagern furchtbare sexuelle Übergriffe und Gewalt in der Familie erleiden müssen. Sie hatten jedoch kaum die Möglichkeit, die Täter vor ein tansanisches Gericht zu bringen. Obwohl ein großer Anteil von Flüchtlingen und Vertriebenen Frauen sind, haben Regierungen und internationale Organisationen erst in der letzten Zeit damit begonnen, auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in Flüchtlings- und Vertriebenensituationen einzugehen.

Jahrelang wurden Anträge asylsuchender Frauen, die von Polizei oder Soldaten in ihrem Heimatland vergewaltigt worden waren, von Richtern zurückgewiesen - diese Art von Verfolgung wurde als eine Privatangelegenheit abgetan. In den frühen 90er Jahren entschied Kanada als erstes Land, dass Frauen, die geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen waren, Asylschutz unter der Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt werden sollte. Seitdem wurden viele Formen geschlechtsspezifischer Verfolgung anerkannt: bei Verbrechen, die begangen wurden, um eine sog. Familienehre wieder herzustellen, bei Genitalverstümmelungen und sexueller Gewalt, besonders in militärischen Konflikt-Situationen. Jedoch hat es sich als schwieriger erwiesen, die potentiellen Aufnahmeländer davon zu überzeugen, dass das Versagen eines Staates, den Opfern von Gewalt in der Familie zu ihrem Recht zu verhelfen, qualitativ einer Verfolgung gleichkommen kann.

  

  


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