Kinderrechte
Der Internationale Strafgerichtshof

Am 17. Juli 1998 hat eine überwältigende Mehrheit von Delegierten aus 160 Ländern den Vertrag zur Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verabschiedet. Der IStGH wird Personen verhandeln, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord angeklagt werden. Alleine durch seine Existenz wird der Gerichtshof eine Abschreckung im Bezug auf die Einberufung, Anwerbung oder den Einsatz von Kindern in Kampfahndlungen im Alter unter fünfzehn Jahren darstellen, da dies als ein Kriegsverbrechen gemäß dem IStGH-Statut definiert ist. Das Statut beinhaltet weitere Maßnahmen, um Kinder in bewaffneten Konflikten zu schützen; so werden gezielte Angriffe auf Bildungseinrichtungen als Kriegsverbrechen betrachtet, spezielle Bedingungen für Kinder als Opfer und Zeugen definiert und Kinder unter achtzehn Jahren von der Strafverfolgung durch den Gerichtshof ausgenommen.


Mehr zum Thema Internationaler Strafgerichtshof...

Promises Broken: Eine Bewertung von Kinderrechten anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Konvention über die Rechte des Kindes: Der Internationale Strafgerichtshof. (auf Englisch)


Pressemitteilungen: (auf Englisch)

Argentina Embraces War Crimes Court
Februar 2001


Germany Commended on International Court
Dezember 2000

South Africa Praised on International Court
November 2000

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