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Die Bundesanwaltschaft von Deutschland sollte mit Ermittlungen gegen den usbekischen Innenminister Sakir Almatow wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit beginnen, auch wenn er Deutschland verlassen haben sollte, fordert Human Rights Watch.

Unbestätigten Berichten zufolge hat Almatow nach seiner Krebsbehandlung in Hannover Deutschland wieder verlassen.

Deutschland hatte dem usbekischen Innenminister ein Einreisevisa gewährt, obwohl die Europäische Union ein Einreiseverbot für 12 Personen ausgesprochen hat, die für das Andischan-Massaker verantwortlich gehalten werden. Almatows Name steht ganz oben auf der Liste. Deutschland gewährte Almatow ein Visum aus humanitären Gründen für die Krebsbehandlung. Aber es scheint, das Almatow das Land verlassen hat, nachdem in den Medien berichtet worden war, dass seine Verbrechen untersucht werden sollen.

"Die Opfer der blutigen Niederschlagung in Andischan mussten unter Almatow schrecklich leiden", erklärte Holly Cartner, Leiterin der Abteilung für Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. "Sie verdienen ihr Recht, und er sollte nicht einfach davonkommen, nur weil er Deutschland verlassen hat."

Das Weltrechtsprinzip besagt, dass manche Verbrechen die Menschheit so verletzen, dass sie vor jedem Gericht zur Anklage gebracht werden können, ohne dass es eine Rolle spielt, wo die Straftaten begangen wurden. Laut internationalem Recht können einzelne Staaten Gesetze erlassen, die ihren Gerichten ermöglichen, Ermittlungen durchzuführen. Deutschland hat die entsprechenden Gesetzesänderungen durchgeführt. Die Bundesrepublik ist in dieser Hinsicht beispielgebend.

"Die Bundesanwaltschaft hätte laut dem Weltrechtsprinzip sofort als Almatow in Deutschland ankam mit Ermittlungen beginnen müssen", betonte Cartner. "Dies wurde leider verabsäumt. Aber wir appellieren an die Bundesanwaltschaft, dass sie ohne weitere Verzögerungen Erhebungen einleitet, auch wenn Almatow das Land wieder verlassen hat."

Eine Anklage durch den Generalbundesanwalt hätte sehr wahrscheinlich einen internationalen Haftbefehl für Almatow zur Folge. Der usbekische Innenminister könnte danach in fast jedem Land verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert werden. "Die Beweise gegen Almatow sind so überwältigend und machen deutlich, dass die Bundesrepublik sofort ermitteln sollte", so Cartner.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter über Folter Manfred Nowak und sein Vorgänger Theo van Boven forderten, Almatow müsse in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Und in ein Gutachten zum Thema Immunität stellte der ehemalige Vorsitzende des Jugoslawien-Tribunals Antonio Cassese fest, dass der usbekische Innenminister keine diplomatische Immunität besitze.

Die Opfer von Misshandlungen und Überlebende des Massakers in der usbekischen Stadt Andischan forderten mit der Unterstützung von Human Rights Watch die Bundesanwaltschaft am 12. Dezember auf, ein Ermittlungsverfahren gegen Almatow einzuleiten und in drei Punkten Anklage zu erheben: Einerseits wegen einzelner Fälle von Folter. Zweitens wegen Folter als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und zuletzt wegen dem Andischan-Massaker, das ebenfalls ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Almatow muss sich nicht in Deutschland befinden, um wegen den letzen beiden Anklagepunkten mit Erhebungen zu beginnen.

Der UNO-Menschenrechtskommissar, die OSCE, Human Rights Watch und andere Organisationen hatten berichtet, dass Hunderte Demonstranten in Andischan von Regierungstruppen erschossen wurden. Als Innenminister ist Almatow letztendlich für die Sicherheitskräfte verantwortlich.

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