Frauen in bewaffneten Konflikten; internationale Justiz
auf Englisch
Leider bedeutet ein Ende von Kriegshandlungen nicht automatisch das Ende von Gewalt gegen Frauen. Nicht selten sind Frauen während der Post-Konflikt-Phase Diskriminierung in Wiederaufbauprogrammen ausgesetzt und leiden unter sexueller und innerfamiliärer Gewalt in Flüchtlingslagern. Oft werden sie zu Opfern von Gewalt wenn sie versuchen, in ihre Häuser zurückzukehren. Sogar noch nach dem Fall der Taliban ist es für Frauen aller ethnischen Gruppen in Afghanistan unmöglich, am öffentlichen Leben teil zu nehmen - zu leicht werden sie Opfer von Gewalthandlungen. Auch gibt es immer noch Gruppen die die repressiven Gesetze der Taliban-Ära wieder einführen wollen. Vor allem außerhalb Kabuls, müssen Frauen nach wie vor um ihre körperlichen Unversehrtheit fürchten. Dies nimmt ihnen die Möglichkeit, ihre essentiellen Menschenrechte auszuüben und beim Aufbau Afghanistans mitzuwirken. Bis vor kurzem wurde Gewalt gegen Frauen oft als eine unvermeidbare, wenn auch bedauerliche Folge des Krieges angesehen. Diese Einstellung führt nicht nur zu Straffreiheit für die Täter, sondern bringt auch die Opfer, die schrecklichen sexuellen und körperlichen Missbrauch erleiden mussten, zum Schweigen. Mit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda und des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gibt es jedoch Anlass zu Hoffnung, dass Frauen in Kriegsituationen endlich bessere Chancen auf Gerechtigkeit für Verbrechen von sexueller Gewalt haben. Diese Instanzen haben seit 1998 mehrere Angeklagte wegen Vergewaltigung als ein Instrument des Genozids, als eine Form von Folter, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
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