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USA: Trotz erster Entlassungen sind immer noch Kinder auf Guantanamo inhaftiert
Die Freilassung von drei Kindern ist ein willkommener Schritt
(New York, 29. Januar 2004) – Human Rights Watch begrüßte heute die Entlassung von drei Kindern aus der Haft auf Guantanamo Bay. Doch werden weiterhin Kinder auf der US-Militärbasis festgehalten, was eine Verletzung internationaler Standards darstellt.


„Es ist die richtige Entscheidung, die drei ehemaligen Kindersoldaten zur Resozialisierung nach Hause zu bringen. Doch sitzen auf Guantanamo weiterhin Kinder in Haft. Sie haben auch Anspruch auf Rückführung und besonderen Schutz“.

Jo Becker
Advocacy Director der Abteilung Kinderrechte von Human Rights Watch


 
„Es ist die richtige Entscheidung, die drei ehemaligen Kindersoldaten zur Resozialisierung nach Hause zu bringen“, sagte Jo Becker, Advocacy Director der Abteilung Kinderrechte von Human Rights Watch. „Doch sitzen auf Guantanamo weiterhin Kinder in Haft. Sie haben auch Anspruch auf Rückführung und besonderen Schutz“.

Die drei freigelassenen Kinder sind angeblich zwischen 13 und 15 Jahre alt. Sie wurden getrennt von den erwachsenen Gefangenen gehalten. Außerdem wurde ihnen Unterricht, Bewegungsmöglichkeiten und ein speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung gestellt. Sie sind jetzt in ihre Heimatländer zurückgeführt worden, wo ihre Resozialisierung von UNICEF betreut wird.

Das US-Verteidigungsministerium hat bestätigt, dass eine unbekannte Zahl Kinder im Alter zwischen 16 und 18 Jahren weiterhin auf Guantanamo festgehalten wird. Im Gegensatz zu den drei Kindern, die heute freigelassen wurden, sind diese Kinder nicht getrennt von den Erwachsenen untergebracht. Außerdem erhalten sie keinen Unterricht oder sonstige Unterstützung. Nach internationalem Völkerrecht wird als Kind eingestuft, wer noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat.

„Die Vereinigten Staaten sind innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit gesetzlich dazu verpflichtet, ehemalige Kindersoldaten zu resozialisieren“, so Becker. „Resozialisierung findet aber nicht in einer Zelle auf Guantanamo statt“.

Im Dezember 2002 haben die USA ein internationales Abkommen ratifiziert, dass das 18. Lebensjahr als Mindestalter für Zwangsrekrutierung oder Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt vorschreibt. Dieses Abkommen – das Zusatzprotokoll zur Konvention der Rechte des Kindes – verpflichtet die Vertragsstaaten, die Demobilisierung und Resozialisierung von ehemaligen Kindersoldaten zu unterstützen.
Eine besondere Verantwortung tragen Regierungen bei der Resozialisierung von Kindersoldaten innerhalb ihrer eigenen Gerichtsbarkeit.

Nach internationalen Standards werden Kinder unter 18 Jahren als besonders gefährdet anerkannt. Da ihre physische, geistige und emotionale Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, haben sie Anspruch auf spezielle Behandlung und Schutz. Diese Standards beinhalten spezielle Prinzipien, wie die Anwendung von Haftstrafen als letzte Maßnahme, die getrennte Unterbringung von Erwachsenen, das Recht der Kinder mit ihren Familien in Kontakt zu bleiben und das Recht auf eine schnelle Entscheidung ihres Falles. Dazu kommt, dass die Vereinigten Staaten an Abkommen gebunden sind, welche Kinder, die an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben, einen besonderen Schutz zusichern. Ihnen werden spezielle Rechte zur Demobilisierung und Resozialisierung anerkannt.

Kinder, die verdächtigt werden, Kriegsverbrechen begangen zu haben, können formell angeklagt werden. Ihnen muss rechtlicher Beistand zur Verfügung gestellt werden und die Verhandlung muss in Übereinstimmung mit internationalen Standards über Jugendgerichtsverfahren geführt werden.

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