Background Briefing

Niederlande

Nuriye Kesbir (Aktualisierung)29

Am 15. September 2006 bestätigte der holländische Oberste Gerichtshof die Entscheidung eines Berufungsgerichts, wodurch die Abschiebung einer in der Türkei gesuchten Kurdin verhindert wurde. Nuriye Kesbir, ein Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK; jetzt auch als „Kongra-Gel“ bekannt) mit damaligem Wohnsitz in den Niederlanden, war Gegenstand eines Auslieferungsgesuchs der Türkei. Sie wurde beschuldigt, während ihres Einsatzes im Bürgerkrieg im Südosten der Türkei als PKK-Soldatin Kriegsverbrechen begangen zu haben. Im Mai 2004 entschied ein holländisches Kreisgericht, dass sie aufgrund unzulänglicher Gründe gegen die Abschiebung ausgeliefert werden könne, obwohl ihre Furcht vor Folter und einem unfairen Gerichtsverfahren in der Türkei nicht ganz unbegründet sei. Das Gericht übertrug der Regierung das alleinige Entscheidungsrecht darüber, ob dem Auslieferungsgesuch stattgegeben oder ob es abgelehnt werden solle. Es riet dem holländischen Justizminister jedoch, von der Türkei erweiterte Zusicherungen gegen Folter und gegen ein unfaires Gerichtsverfahren einzuholen.

Das holländische Berufungsgericht entschied sich am 20. Januar 2005 gegen Kesbirs Auslieferung. Es begründete seine Entscheidung damit, dass diplomatische Zusicherungen keine Garantie dafür darstellen, dass Kesbir nach ihrer Rückkehr in die Türkei weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden würde. Am 15. September 2006 schloss sich der holländische Oberste Gerichtshof der Entscheidung des Berufungsgerichts an und verhinderte Kesbirs Auslieferung in die Türkei. Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass „die Auslieferung zu einer Verletzung europäischer Menschenrechtsstandards führen könnte“, da Kesbir „tatsächlich gefoltert oder anderweitig auf menschenunwürdige oder erniedrigende Weise behandelt werden könnte“, wenn sie in die Türkei zurückkehrt.30 Der Oberste Gerichtshof akzeptierte die Argumente des Berufungsgerichts, wonach die von der Türkei angebotenen diplomatischen Zusicherungen gegen Folter und andere Arten der Misshandlung im Falle einer Rückkehr Kesbirs nicht ausreichend wären.



29 Human Rights Watch, „Still at Risk“ (Englisch), S. 72 - 76.

30 „Dutch Court Blocks Extradition of PKK Leader“ (Englisch), Reuters News, 15. September 2006.