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Frankreich

Ereignisse in 2008

Im Rahmen des UPR-Verfahrens des UN-Menschenrechtsrats im Mai und der Bewertung durch den UN-Menschenrechtsausschuss im Juli wurden schwerwiegende Bedenken gegenüber der französischen Politik und Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung geäußert. Der Menschenrechtsausschuss rief Frankreich auf, Terrorverdächtige nicht bis zu 72 Stunden nach ihrer Festnahme den Zugang zu einem Anwalt und die Aufklärung über ihr Schweigerecht zu verwehren.

Zudem wird bei einem Berufungsverfahren gegen eine Abschiebung nicht automatisch die Ausweisung aufgeschoben, wenn die nationale Sicherheit als besonders gefährdet betrachtet wird. So können Verdächtige, noch bevor ihr Urteil geprüft wird, in Länder abgeschoben werden, wo ihnen Folter oder Misshandlung droht. Ähnliches gilt auch bei beschleunigten Asylverfahren. Im April forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich auf, die Abschiebung von Kamel Daoudi nach Algerien auszusetzen. Daoudi war als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft worden. Die Richter unterstrichen die Notwendigkeit eines effizienten Verfahrens im Inland.

Eine begrüßenswerte Entwicklung war die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter im Juli. Einen Monat davor hatte Frankreich mit der Ernennung des ersten Generalinspekteurs für Haftanstalten die Verpflichtungen des Protokolls erfüllt.

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Im Februar trat ein Gesetz in Kraft, das die präventive Inhaftierung bestimmter Gewalttäter erlaubt, die ihre Haftstrafe bereits abgeleistet haben. Die Haft kann zu diesem Zweck mehrmals um je ein Jahr verlängert werden. Diese Regelung untergräbt das Prinzip der Unschuldsvermutung, das Recht auf persönliche Freiheit und das Verbot, für dasselbe Verbrechen mehrmals bestraft zu werden.

Im Juni verweigerte das Oberste Verwaltungsgericht einer mit einem Franzosen verheirateten Marokkanerin die französische Staatsbürgerschaft. Die Richter argumentierten, dass die „radikalen" religiösen Praktiken der Muslimin, etwa das Tragen des Niqab, französischen Werten wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprächen.