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Irak: Kein Schauprozess für Saddam Hussein
Teilnahme internationaler Juristen entscheidend
(New York, 14. Dezember 2003) - Der irakische Regierungsrat darf keinen politischen Schauprozess gegen Saddam Hussein führen, warnte Human Rights Watch heute.


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"Saddams Verhaftung ist sehr willkommen. Jetzt ist wichtig, dass ein Verfahren unter den Augen des irakischen Volkes geführt wird. Doch genauso wichtig ist, dass das Verfahren nicht als eine Rachejustiz geführt wird. Aus diesem Grund müssen internationale Juristen in den Prozess einbezogen werden."

Kenneth Roth
Direktor von Human Rights Watch


 
Saddam Hussein wurde gestern von der 4. US-Infanteriedivision in Haft genommen. Doch wurde bisher nicht bekannt gegeben, wie mit Saddam weiter vorgegangen werden soll. Die Vereinigten Staaten haben bereits früh klargestellt, dass die im Irak begangenen Verbrechen vor einem irakischen Tribunal verhandelt werden sollen. Erst letzte Woche ist vom irakischen Regierungsrat ein Sondertribunal geschaffen worden, um die im Irak begangenen Verbrechen zu verhandeln.

"Saddams Verhaftung ist sehr willkommen. Jetzt ist wichtig, dass ein Verfahren unter den Augen des irakischen Volkes geführt wird, sagte Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch. "Doch genauso wichtig ist, dass das Verfahren nicht als eine Rachejustiz geführt wird. Aus diesem Grund müssen internationale Juristen in den Prozess einbezogen werden."

Human Rights Watch hat substantielles Beweismaterial über die Verbrechen des ehemaligen irakischen Führers gesammelt und zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverletzungen unter seiner Herrschaft veröffentlicht - darunter Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Am 10. Dezember wurde vom irakischen Regierungsrat ein Gesetz zur Errichtung eines Sondertribunals verabschiedet, das zuständig für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Das Gesetz beinhaltet Bestimmungen über die Rechte des Angeklagten und stimmt weitestgehend mit Verbrechenstatbeständen des internationalen Völkerrechts überein. Jedoch geben einige Bestimmungen Grund zur Sorge.

Das Gesetz setzt nicht voraus, dass Richter und Ankläger Prozesserfahrung in komplexen strafrechtlichen Fällen und Fällen über ernsthafte Menschenrechtsverbrechen haben müssen. Auch sieht das Gesetz nicht voraus, dass erfahrene nicht irakische Ankläger oder Untersuchungsrichter ernannt werden können.

"Der Irak hat noch nie Verhandlungen geführt, die länger als drei Tage dauerten", sagte Roth. "Um ein faires und effektives Verfahren bei Verbrechen, wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu gewährleisten, muss eine internationale Expertise zugelassen werden".

Human Rights Watch sagte, dass das verantwortliche Gericht unabhängig von politischem Einfluss, unparteiisch und vorurteilsfrei sein müsse. Das Verfahren müsse weiterhin alle unter internationalem Völkerrecht geltenden Garantien für die Angeklagten bieten. Saddam Hussein müssen alle Rechte einer effektiven Verteidigung gewährt werden, darunter das Recht auf juristischen Beistand zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.

Das Gesetz verbietet nicht die Todesstrafe und erfordert nicht, dass die Schuld, dem amerikanischen Strafverfahren entsprechend, "jenseits eines vernünftigen Zweifels" bewiesen werden muss. Außerdem werden der Schutz von Zeugen und des Gerichtspersonals nicht ausreichend gewährt.

"Ein Verfahren gegen Saddam Hussein muss internationale Justizstandards beachten", so Roth. "Alles andere würde eine Unterscheidung zwischen der Zeit der Herrschaft der Baath-Partei und dem zukünftigen Irak unmöglich machen".

Human Rights Watch empfiehlt, eine Expertengruppe, bestehend aus irakischen und internationalen Spezialisten, zu bilden, um angemessene Verantwortungsmechanismen vorzuschlagen und Beweismaterial zu sammeln und zu sichern. Irakische Juristen würden von der internationalen Erfahrung, die aus Verfahren von ernsthaften Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone stammen, lernen.

"Der irakische Regierungsrat sollte mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um ein gerechtes Tribunal zu schaffen", sagte Roth. "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen."

Einige der Verbrechen für die sich Saddam Hussein verantworten muss, umfassen:

  • Der Völkermord an den irakischen Kurden (auch bekannt als die Anfal-Kampagne), bei dem zirka 100.000 Zivilisten getötet und mehr als 4.000 Dörfer zerstört wurden;
  • die Anwendung von chemischen Waffen gegen iranische Soldaten und kurdische Zivilisten;
  • die weitverbreiteten Tötungen, die den fehlgeschlagenen Aufständen im Jahre 1991 im Norden und Süden des Iraks folgten;
  • die Zerstörung und Unterdrückung der Sumpf-Araber; und
  • die Vertreibung von ethnischen Minderheiten im Nordirak während der "Arabisierungskampagne".