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EU: Flüchtlingskontrolle vor den Toren Europas gefährdet Menschenrechte

Richtlinien sollen die Rechte von Migranten und Asylbewerbern schützen

(Brüssel, 17. Oktober 2006) – Die Europäische Union gefährdet die Menschenrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen, wenn sie die Verantwortung für Migration auf Länder außerhalb der EU abschiebt. Human Rights Watch veröffentlicht dazu heute einen Hintergrundbericht. Auf dem informellen Gipfeltreffen der EU am Freitag in Lahti wird erwartet, dass die Staats- und Regierungschefs die Migrationspolitik diskutieren.

" Das Thema Migration stellt EU-Länder vor große Herausforderungen, sowohl in den Mitgliedsstaaten selbst als auch gegenüber Ländern außerhalb der EU. Dieses Problem lässt sich allerdings nicht lösen, indem man der Verantwortung für die Rechte von Migranten und Asylbewerbern aus dem Weg geht. "
Holly Cartner, Leiterin der Abteilung für Europa und Zentralasien von Human Rights Watch
  

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Mit der gegenwärtigen Einwanderungspolitik will die Europäische Union vermeiden, dass Migranten und Asylbewerber die Grenzen der EU überschreiten. Die Rechte von Migranten und Asylbewerbern sind dabei jedoch nicht gesichert. Dies betrifft besonders die benachbarten Transitländer im Osten und jenseits des Mittelmeers.  
 
„Das Thema Migration stellt EU-Länder vor große Herausforderungen, sowohl in den Mitgliedsstaaten selbst als auch gegenüber Ländern außerhalb der EU“, so Holly Cartner, Leiterin der Abteilung für Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Dieses Problem lässt sich allerdings nicht lösen, indem man der Verantwortung für die Rechte von Migranten und Asylbewerbern aus dem Weg geht.“  
 
Die Entwicklung einer gemeinsamen Politik für Migration und Asyl innerhalb der EU sieht sich immer stärkerer Kritik ausgesetzt, auch aus dem Europäischen Parlament. Der Bericht von Human Rights Watch konzentriert sich auf die weniger bekannte „externe“ Dimension der EU-Migrationspolitik, die aus einer Mischung aus Unterstützung und Druck besteht. Die Verantwortung für Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber soll auf Transitländer wie die Ukraine oder Libyen sowie auf die Herkunftsländer abgeschoben werden.  
 
Die Europäische Union fordert Nachbarstaaten dazu auf, mehr Verantwortung im Bereich Migration zu übernehmen. In dem Bericht wird am Fallbeispiel Ukraine erläutert, in welchen Bereichen viele Nachbarländer bereits heute grundlegende Pflichten nicht erfüllen. Dazu zählen beispielsweise ein geeignetes Asylverfahren, adäquate Haftbedingungen und der Schutz vor Folter oder Verfolgung in den Herkunftsländern. Wie die meisten Nachbarländer ist auch die Ukraine sehr daran interessiert, mit der EU enger zusammenzuarbeiten. Einerseits fordert die EU deshalb von der Ukraine, Migranten aufzunehmen, zu verhaften, und der Rückkehr einer immer größeren Anzahl von ihnen zuzustimmen; andererseits jedoch wird in Brüssel dabei der Flüchtlingsschutz und die Einhaltung der Rechte von Migranten kaum betont. Durch eine engere Kooperation seitens der Ukraine könnten Migranten- und Flüchtlingsrechte noch stärker missachtet werden, als dies jetzt schon der Fall ist.  
 
„Wenn die EU anderen Ländern mehr Verantwortung im Bereich Migration übertragen will, muss zuerst gewährleistet werden, dass diese Länder dazu auch in der Lage sind“, so Cartner. „Zudem sollte die EU als Vorbild gelten, indem sie ihren eigenen Verpflichtungen in Bezug auf Migranten und Asylbewerbern gerecht wird.“  
 
Der am stärksten umstrittene Aspekt der Externalisierungspolitik - die Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU - wurde anscheinend inzwischen zurückgestellt. Die Europäische Union will jedoch weiterhin sowohl die Migrationskontrolle als auch die Entscheidung über Asylanträge außerhalb der EU regeln. Diese Vorgehensweise setzt sich derzeit aus folgenden Komponenten zusammen:  
     
  • Asylbewerbern soll die Einreise in die Europäische Union verweigert werden, wenn sie aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ oder Transitländern kommen, die als „sichere Drittstaaten“ bezeichnet werden.
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  • Personen sollen noch auf dem Meer abgefangen werden, bevor sie EU-Gebiet erreichen.
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  • Mit Ländern außerhalb der Europäischen Union sollen „Rücknahmevereinbarungen“ abgeschlossen werden. Migranten und Asylbewerber sollen dadurch von EU-Gebiet in die Länder zurückgeführt werden, welche die Flüchtlinge auf dem Weg in die EU durchquert haben.
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  • Benachbarte Transitländer sollen bei der Grenzüberwachung und dem Ausbau von Inhaftierungsmöglichkeiten unterstützt werden.
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Die Europäische Union hat zudem vorgeschlagen, außerhalb der EU liegenden Ländern Entwicklungshilfe und humanitäre Unterstützung anzubieten, damit sie Flüchtlinge aus der jeweiligen Region aufnehmen können. Dies soll im Rahmen des von der Europäischen Kommission entworfenen „Regional Protection Programme“ erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob dadurch Migranten besser geschützt werden oder ob die EU-Staaten dies lediglich als Vorwand verwenden, um Asyl in der EU zu verweigern und die Abschiebung in so genannte „sichere“ Länder zu erleichtern. Dabei wird sich herausstellen, ob die Europäische Union ihren Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Personen gerecht wird.  

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