Skip to main content

Äthiopien: Geberorganisation DAG sollte Menschenrechte thematisieren

Brief an Kenichi Ohashi, Landesdirektor der Weltbank für Äthiopien

Sehr geehrter Herr Ohashi,

am 21. Oktober hat die Development Assistance Group (DAG) in Addis Abeba eine Erklärung zu dem jüngsten Human Rights Watch-Bericht „Development without Freedom: How Aid Underwrites Repression in Ethiopia“ veröffentlicht. Dazu möchte ich im Folgenden unsere Position erläutern.

Unser Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die äthiopische Regierung, dass von internationalen Gebern finanzierte Programme zweckentfremdet und zu repressiven Zwecken genutzt werden. Der Bericht empfiehlt Äthiopiens Gebern, darauf zu bestehen, dass eine glaubwürdige und unabhängige internationale Untersuchung dieser Missstände durchgeführt wird.

Bislang hat es die DAG versäumt, eine angemessene Untersuchung der Vorwürfe einzuleiten. Wir rufen Sie auf, glaubwürdige und unabhängige Ermittlungen zu den benannten Problemen zu veranlassen. Sollte Ihnen dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, etwa aufgrund der Schwierigkeiten, in Äthiopien solch sensible Informationen zu sammeln, möchten wir Sie bitten, dies öffentlich zu machen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Programme in Äthiopien entsprechend anzupassen.

Über die Durchführung der notwendigen Untersuchungen und die Verbesserung der fachlichen Kontrolle Ihrer Programme ruft Human Rights Watch Sie auch dazu auf, die in unserem Bericht genannten allgemeineren Menschenrechtsprobleme zu berücksichtigen.
Wir fordern die Geber unter anderem auf, das Democratic Institutions Program – ein Projekt, das staatliche Institutionen finanziell unterstützt, um die politische Rechenschaftspflicht im Inland zu stärken – solange zu suspendieren, bis die Regierung ihr drakonisches Gesetz über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (Charities and Societies Proclamation) ändert und andere wichtige Kriterien auf dem Gebiet der Menschenrechte erfüllt.
Die Geber spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie müssen den Menschenrechten und dem Prinzip der Rechenschaftspflicht in Äthiopien Gewicht verleihen. Die Geber sollen – etwa mithilfe der hier aufgezählten Maßnahmen – zeigen, dass sie sich der Notwendigkeit ernsthafter und rascher Fortschritte beim Menschenrechtsschutz in Äthiopien bewusst sind und sich aktiv für konkrete Verbesserungen einsetzen.

Grenzen der DAG-Studie

Die Reaktion der Gebergemeinschaft auf den Human Rights Watch-Bericht, wie sie aus der Erklärung der DAG vom 21. Oktober und aus der im Juli veröffentlichten Studie „Aid Management and Utilisation in Ethiopia“ hervorgeht, lässt eine Reihe schwerwiegender Anschuldigungen unbeachtet.

In ihrer Erklärung vom 21. Oktober beteuert die DAG: „Wir nehmen die Vorwürfe der Zweckentfremdung von Entwicklungshilfe sehr ernst“, und kommt zu dem Schluss, dass „die [im Juli von der DAG veröffentlichte] Studie keine Anzeichen für systematischen oder flächendeckenden Missbrauch hervorgebracht hat.“1

Wie Sie wissen, handelt es sich bei der DAG-Studie nicht um eine Untersuchung der in unserem Bericht dokumentierten systematischen Verstöße, sondern um eine unvollständige, am Schreibtisch verfasste Auswertung verfügbarer Berichte über einige wenige ausgewählte Kontrollmechanismen. Die DAG-Studie hat nie den Anspruch erhoben, eine Untersuchung im eigentlichen Sinne zu sein, ihre Autoren bemerken bereits in der Einleitung:

„Diese Studie konzentriert sich auf Systeme und Schutzmechanismen, die in spendenfinanzierten Projekten zum Einsatz verwendet werden. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung. Sie [die Studie] hat nicht zum Ziel, angebliche Missstände zu belegen oder zu widerlegen.“ (Abs. 18)

Die Studie betont die Notwendigkeit, Ermittlungen im Feld durchzuführen, um über die rein theoretische Erfassung der Funktionsweise des Projektmonitorings hinauszugehen:

„Um zu verstehen, wie die Programme, die Systeme und ihre Schutzmechanismen in der Praxis funktionieren, wäre es erforderlich, über die Auswertung von Dokumenten hinauszugehen und zusätzliche Erkenntnisse im Feld zu sammeln. Die vorliegende Studie bleibt – wenngleich sie von den besten verfügbaren Materialien Gebrauch macht – als solche explorativ.“ (Fußnote Nr. 22, S. 34)

Schwachstellen in bestehenden Monitoring-Mechanismen

In der Erklärung der DAG vom 21. Oktober werden Fakten und Schlussfolgerungen aus der DAG-Studie verfälscht wiedergegeben. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass vier der untersuchten Programme „der Erstellung und Verbreitung von Informationen, dem unabhängigen Monitoring und den für bessere Leistungen nötigen Anreizen größere Beachtung schenken“ sollten (S. vi). Weiterhin bemerkt die Studie, dass zwei der Programme „vor bedeutenden Herausforderungen bei den Strukturen zur Rechenschaftspflicht stehen, hinsichtlich Schutzmechanismen und Monitoring-Verfahren“ (S. iv).

Sogar in den beiden Programmen, denen „gute“ Schutzmechanismen und Monitoring-Verfahren bescheinigt werden, zeigt die Studie Schwachpunkte auf, insbesondere der Erkennung von Manipulation und Politisierung in den Hilfsprogrammen, also genau jener Missstände, über die Human Rights Watch berichtet hat. Über das „Protection of Basic Services (PBS)“-Programm erklärt die Studie: „Die Schutzmechanismen würden nicht erkennen, wenn der Zugang zu Beschäftigung, Gütern oder Dienstleistungen sich entsprechend der politischen Zugehörigkeit gestalten würde oder wenn PBS-Gelder für politische Schulungen und Bildung zweckentfremdet würden” (Abs. 66).

Ebendiese Probleme werden auch durch die Recherchen von Human Rights Watch belegt. Sie bedürfen weiterer Untersuchungen mit dem Ziel, den Missbrauch von Entwicklungshilfegeldern zu beenden und die notwendigen Schutzmechanismen zu schaffen, um weitere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der internationalen Entwicklungshilfe zu verhindern.

Das Fazit des DAG-Berichts, wonach das bestehende Monitoring nicht in der Lage sei, die von Human Rights Watch dokumentierten Verstöße aufzudecken, deckt sich mit privaten Äußerungen hinsichtlich der Begrenztheit bestehender Monitoring-Mechanismen, die mehrere Geber-Vertreter gegenüber Human Rights Watch gemacht haben. Vertreter von DfID (Großbritannien), CIDA (Kanada), USAID (USA), der Weltbank und der Europäischen Kommission erklärten gegenüber Human Rights Watch, Politisierung sei „kein Kriterium des Monitorings“. Ein Beamter sagte: „Ich glaube nicht, dass die schnellen Eingreifteams‘ reagieren würden, wenn Leute aus politischen Gründen ausgeschlossen werden.“ Im Juni 2010 wurden Sie von IRIN-News mit den Worten zitiert: „Solange man nicht irgendwelche geheimen Recherchen anstellt, wird man das kaum entdecken.“2

Abschließend ist zu bemerken, dass sich die DAG-Studie nicht mit allen spendenfinanzierten Programmen befasst, die in dem Human Rights Watch-Bericht untersucht wurden, etwa mit dem Programm zum Kapazitätsaufbau im öffentlichen Sektor (PSCAP) oder dem Projekt zur Verbesserung der Qualität der allgemeinen Bildung (GEQIP). In Anbetracht dessen betrachten wir es als beunruhigend und kontraproduktiv, dass die Development Assistance Group die Ergebnisse unserer Recherchen zurückweist, ohne einem einzigen der in dem Bericht dokumentierten konkreten Vorwürfe nachzugehen.

Das Problem der Beschaffung unabhängiger Informationen in Äthiopien

Laut der im Juli veröffentlichten DAG-Studie sind für die Untersuchung konkreter Vorwürfe über Politisierung nicht die Geber, sondern die äthiopischen Behörden zuständig. Für die Geber würde eine entsprechende Verpflichtung eine „Überschreitung unserer Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche“ (Abs. 16) bedeuten, so die Studie. Der DAG-Bericht bemerkt zudem wiederholt, viele der Monitoring-Mechanismen seien auf die Kooperation der Ministerien, die Kapazitäten und Daten der äthiopischen Regierung oder auf kollaborative Prozesse angewiesen.

Die DAG-Studie weist indirekt auf die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung in Äthiopien hin, indem sie die Sorge äußert, dass „jene, die versuchen, ihre Beschwerden vorzubringen, mit Inhaftierung und Strafe rechnen [müssen]“ (Abs. 27).

Dennoch vermeiden es sowohl die Erklärung der DAG vom 21. Oktober als auch die im Juli veröffentlichte Studie, das zentrale Problem anzusprechen, mit dem sich die Geber konfrontiert sehen: Die Tatsache, dass es heute in Äthiopien fast unmöglich ist, unabhängige Untersuchungen über Menschenrechtsverletzungen durchzuführen, weil die Regierung die Rede-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit flächendeckend unterdrückt, das Land unter drakonischen Gesetze leidet und sich ein Klima der Angst breit macht.

Die Menschenrechtslage und das Verhalten der staatlichen Institutionen in Äthiopien sind vor allem wegen ihrer unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag, die Sicherheit und die Lebensgrundlagen von Millionen Äthiopiern besorgniserregend. Darüber hinaus beeinträchtigen sie jedoch auch direkt und indirekt die Fähigkeit der Geber, in transparenter und verantwortlicher Weise Entwicklungshilfe zu leisten.

Entwicklungshilfe-, Menschenrechts- und humanitäre Organisationen sowie Journalisten in Äthiopien, die normalerweise wichtige Aufgaben bei der Überwachung der Regierungsarbeit und der Einhaltung der Rechenschaftspflicht erfüllen, sind praktisch zum Schweigen gebracht worden. Sie stehen unter ständigem Druck, der mithilfe von Einschüchterung, Verfolgung und rechtlicher Repressalien aufrechterhalten wird.

Einigen unserer Bedenken über den Missbrauch von Hilfsprogrammen in Äthiopien kann mit formalen Verbesserungen beim Projektmonitoring begegnet werden. Die allgemeineren politischen Probleme gehen jedoch weit über diese formalen Belange hinaus und müssen von der Politik aufgegriffen werden. Wie die Wahlen im Mai dieses Jahres unmissverständlich gezeigt haben, ist Äthiopien faktisch zu einem autoritären Einparteienstaat geworden, in dem Menschenrechtsverletzungen regelmäßig straflos bleiben. In Anbetracht dessen dürfen die Geber sich nicht auf die Bereitschaft des Staates verlassen, Menschenrechtsverletzungen entschlossen entgegenzutreten.

Angesichts des seit Einführung der NGO- und Anti-Terror-Gesetze im Jahr 2009 herrschenden repressiven Rechtsklimas ist es äußerst fraglich, ob Geberländer und -organisationen weiter darauf vertrauen können, dass eine unabhängige Zivilgesellschaft und freie Medien die Menschenrechtslage überwachen und Menschenrechtsverletzungen an die Öffentlichkeit bringen.

Zuletzt bedeutet die fortwährende Straflosigkeit für Regierungsvertreter und Staatsbeamte, dass selbst öffentlich gewordene Verstöße nur mit geringer Wahrscheinlichkeit strafrechtliche Ermittlungen oder Anklagen nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass die Geber die allgemeinen Menschenrechtsprobleme, die unvermeidbar auch die Empfänger von Hilfsleistungen betreffen, regelmäßig zur Sprache bringen und alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Hilfsprogramme zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Human Rights Watch appelliert an die Weltbank, die Europäische Kommission und an alle Entwicklungshilfebehörden, die für Entwicklungshilfeprojekte in Äthiopien verantwortlich sind, eingehend und umfassend zu den von Human Rights Watch erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine glaubwürdige Reaktion soll folgende Fragen beantworten:

  1. Angesichts der Schwierigkeit, glaubwürdige Informationen zu sammeln, und Ihres Eingeständnisses, dass verdeckte Recherchen nötig wären, um das Ausmaß der politischen Einflussnahme auf die Hilfsprogramme festzustellen: In welcher Weise planen die Geber, den Anschuldigungen nachzugehen?
  2. Angesichts der Tatsache, dass die Monitoring-Mechanismen des PBS-Programms „nicht erkennen [würden], wenn der Zugang zu Beschäftigung, Gütern oder Dienstleistungen sich entsprechend der politischen Zugehörigkeit gestalten würde oder wenn PBS-Gelder für politische Schulungen und Bildung zweckentfremdet würden”: Welche Veränderungen an den Monitoring-Mechanismen planen die Geber, um derartige Verstöße künftig aufdecken zu können?
  3. Wie können die Geberländer ihrer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, den Missbrauch von Hilfsleistungen durch die äthiopische Regierung zu verhindern, gerecht werden, wenn sie erklären, die äthiopische Regierung trage selbst die Hauptverantwortung für die Untersuchung konkreter Manipulationsvorwürfe?
  4. Das neue NGO-Gesetz hat die Menschenrechts- und Lobbyarbeit äthiopischer Nichtregierungsorganisationen größtenteils zum Erliegen gebracht und gefährdet die Komponente „soziale Verantwortlichkeit“ des PBS-Programms. Wie wollen die Geber auf die negativen Auswirkungen des NGO-Gesetzes auf die Aktivitäten der Zivilgesellschaft reagieren?

Ich wäre über eine Stellungnahme Ihrerseits sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Kenneth Roth

Executive Director




Dieses Schreiben geht in Kopie an:

Französische Botschaft in Äthiopien

Botschaft des Königreichs der Niederlande in Äthiopien

Kgl. Dänische Botschaft in Äthiopien

Norwegische Botschaft in Äthiopien

Kanadische Botschaft in Äthiopien

Britische Botschaft in Äthiopien

Italienische Botschaft in Äthiopien

Irische Botschaft in Äthiopien

Schwedische Botschaft in Äthiopien

Finnische Botschaft in Äthiopien

Spanische Botschaft in Äthiopien

Delegation der EU-Kommission in Äthiopien

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Äthiopien

Italienisches Außenministerium

Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)

Niederländische Entwicklungsorganisation (SNV)

Europäische Kommission

Spanische Agentur für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (AECID)

Schwedische Behörde für internationale Entwicklungszusammenarbeit (SIDA)

Kanadische Internationale Entwicklungsagentur (CIDA)

Norwegische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit (NORAD)

Dänisches Außenministerium

Irische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit (Irish Aid)

US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID)

Finnisches Außenministerium

Britisches Ministerium für internationale Entwicklung (DFID)

Französische Entwicklungsagentur (AFD)

Frau Obiageli Katryn Ezekwesili, Weltbank-Vizepräsidentin für die Region Afrika

Your tax deductible gift can help stop human rights violations and save lives around the world.

Region/Land