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Niederlande: Kongolesischer Folterer verurteilt
Prozess gegen "König der Bestien" ein Meilenstein
(Brüssel, 7. April 2004) - Das heute verkündete Rotterdamer Urteil gegen einen kongolesischen Folterer wird dazu beitragen, so Human Rights Watch, die Niederlande für Menschenrechtsverbrecher zu einer "no-go" Zone zu machen.


"Die heutige Verurteilung macht die Niederlande sozusagen zu einer Gefahrenzone für schwere Menschenrechtsverbrecher. Wir hoffen, dass die niederländischen Behörden ganz energisch in diesem Sinne weiterarbeiten werden."

Richard Dicker
Direktor des Programms Internationale Justiz von Human Rights Watch


 
Sebastien Nzapali, ein Offizier der Armee des Ex-Diktators Mobutu Sese Seko, wurde für schuldig befunden zwischen 1995 und 1996 in der Demokratischen Republik Kongo Menschen gefoltert zu haben. Zum ersten Mal wurde ein Prozess unter dem niederländischen Umsetzungsakt der UN-Anti-Folterkonvention von 1988 geführt.


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"Die heutige Verurteilung macht die Niederlande sozusagen zu einer Gefahrenzone für schwere Menschenrechtsverbrecher," sagte Richard Dicker, Direktor des Programms Internationale Justiz von Human Rights Watch. "Wir hoffen, dass die niederländischen Behörden ganz energisch in diesem Sinne weiterarbeiten werden."

Nzapali, der von seinen Armeekameraden auch "König der Bestien" genannt wurde, hatte 1998 in den Niederlanden um Asyl gebeten. Besorgt wegen seiner Verwicklung in schwere Menschenrechtsverstöße, verweigerten ihm die niederländischen Immigrationsbehörden den Flüchtlingsstatus. Ermittlungen gegen Nzapali wurden schließlich eingeleitet, als einige seiner früheren Opfer die niederländische Polizei einschalteten.

Der Fall wurde von einer fachübergreifenden polizeilichen Sondergruppe bearbeitet, in der Einwanderungsbehörden, staatlicher und militärischer Geheimdienst sowie das Außenministerium zusammenarbeiteten.

Mehrere Monate lang verbrachten niederländische Beamte damit, vor Ort in der Demokratischen Republik Kongo gemeinsam mit den kongolesischen Behörden sowie kongolesischen Nichtregierungsorganisationen Ermittlungen anzustellen. Ein niederländischer Untersuchungsrichter und der Verteidiger des Angeklagten flogen im Februar in den Kongo, um die Zeugenvernehmung zu erleichtern - keiner der Zeugen musste so extra in die Niederlande reisen.

Zwar lassen auch viele andere europäische Regierungen zu, dass Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Folter in ihren Gerichten ähnlich wie in den Niederlanden angeklagt werden, aber bisher sind nur sehr wenige in Europa lebende Täter auf diese Weise vor Gericht gebracht worden.

"Solche Fälle bringen für die Behörden eines Landes immer Schwierigkeiten mit sich," erklärt Dicker, "vor allem die notwendigen Ermittlungen im Ausland sind problematisch. Die Niederländer haben jedoch gezeigt, wie ordentlich und effektiv so etwas vonstatten gehen kann."

Selbstverständlich sollten Menschenrechtsverbrechen weiterhin hauptsächlich in dem Land verfolgt werden, in dem sie begangen wurden, folgert Dicker weiterhin. Oft ist aber eindeutig, dass dem Täter in dem fraglichen Land nie der Prozess gemacht werden wird. In so einem Fall sollten ihn die Behörden, auf deren Gebiet er sich aufhält, vor Gericht stellen können und auch alles dafür tun, dass dies geschieht.