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Ukraine: EU sollte Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ukraine-Gipfel ansprechen
(New York, 7. Oktober 2003) – Auf dem EU-Ukraine-Gipfel sollten die Menschenrechtsverletzungen der ukrainischen Regierung angesprochen werden, sagte Human Rights Watch.


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HRW Bericht, 27. August 2003



„Die EU-Mitglieder müssen der ukrainischen Regierung klar machen, dass die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Vorraussetzung für weitere Kooperationen ist."

Rachel Denber
amtierende Direktorin der Europa und Zentralasien Abteilung von Human Rights Watch


 
Der heutige Gipfel in Jalta stellt das wichtigste diesjährige Treffen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine dar.

Human Rights Watch forderte die EU-Regierungshäupter auf, den Gipfel zu nutzen, um die ukrainische Regierung auf konkrete Fortschritte in der Lage der Menschenrechte anzusprechen. Insbesondere sollten Folter und Misshandlungen an Gefangenen, Meinungsfreiheit und Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt besprochen werden.

„Die EU-Mitglieder müssen der ukrainischen Regierung klar machen, dass die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Vorraussetzung für weitere Kooperationen ist,“ sagte Rachel Denber, amtierende Direktorin der Europa und Zentralasien Abteilung von Human Rights Watch. „Dieser Gipfel darf nicht ohne konkrete Zugeständnisse seitens der ukrainischen Regierung enden. Viele Menschen haben ihr Leben riskiert, um die Menschenrechtsverletzungen der Regierung öffentlich zu machen.“

Die EU hatte bereits einige Male die Menschenrechtspolitik der ukrainischen Regierung angesprochen. Dieser Gipfel sollte nun genutzt werden, um konkrete Verpflichtungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu fordern. Anlässlich des dritten Jahrestages des „Verschwindens“ und der Ermordung des ukrainischen Journalisten Georgiy Gongadze, hatte die EU in einer Erklärung vom 16. September Befürchtungen über mangelnde Untersuchungen zur Aufklärung der Ermordung und der anhaltenden Einschränkungen der freien Meinungsäußerung geäußert.

Aufgrund der bevorstehenden Erweiterung der EU ist die Beziehung zwischen der EU und der Ukraine an einem entscheidenden Punkt angelangt. Als Teil ihrer Erweiterungspläne arbeitet die EU zur Zeit an neuen Rahmenbedingung für die Beziehungen zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn – darunter auch die Ukraine. Dabei handelt es sich um Länder, die zur Zeit keine Aussicht auf eine Mitgliedschaft haben, aber bald an die EU angrenzen werden. Individuelle „Aktionspläne“ werden eine Komponente für Fortschritte in diesen Ländern darstellen und politische und wirtschaftliche Maßstäbe enthalten.

Human Rights Watch forderte die EU-Regierungshäupter dazu auf, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Folter und Gefängnisbedingungen: Die EU sollte die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates verstärken. So sollte die ukrainische Regierung ihre Rechtspraxis bezüglich Untersuchungshaft überprüfen, insbesondere im Hinblick, inwieweit Freiheitsrechte von Personen eingeschränkt werden. Die EU sollte darauf bestehen, dass Untersuchungshaft nicht routinemäßig angewandt wird. Weiterhin darf Polizeigewahrsam nicht als Mittel eingesetzt werden, um Personen ohne ausreichenden Tatverdacht festzuhalten. Die ukrainische Regierung sollte das Innenministerium auffordern, entsprechende Instruktionen an alle Polizeikräfte auszugeben, um die Einhaltung von strikten Verfahrensmaßnahmen bei Verhaftungen zu gewährleisten.
  • Medienfreiheit: Die EU sollte ihre Beziehungen zur Ukraine von ihrer Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäußerung abhängig machen. Die EU sollte darauf bestehen, dass die ukrainische Regierung grundlegende Maßnahmen unternimmt, um eine staatliche Zensur abzuschaffen, um willkürliche Verwaltungsmaßnahmen und rechtliche Schritte gegen Fernsehanstalten und andere Medien zu verbieten und um Bedrohungen und Gewalt gegen Journalisten zu beenden.
  • Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt: Die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und Frauenhandel müssen ein wichtiger Bestandteil in allen weiteren Gespräche zwischen der EU und der Ukraine sein. Diskriminierungen dieser Art sollten verboten und bestraft werden. Außerdem sollte die ukrainische Regierung ihre Gesetzgebung im Bezug auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz dem EU-Standard anpassen. Des weiteren sollten Arbeitsrechtsbedingungen in den bilateralen Marktzugangsvereinbarungen zwischen der EU und der Ukraine, die den Zugang der Ukraine zur Welthandelsorganisation fördern sollen, verstärkt werden.