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Uganda: Exekutionen durch ugandische Sicherheitskräfte
(New York, 3. Oktober 2003) Die ugandische Regierung sollte umgehend die angeblichen außergerichtlichen Hinrichtungen vierer Inhaftierter untersuchen, sagte Human Rights Watch heute. Weiterhin sollten die Behörden den Aufenthalt von zehn willkürlich inhaftierten Personen ermitteln und diese entweder anklagen oder freilassen.


Zu diesem Thema

Letter to Ugandan President Museveni
HRW Brief, 2. Oktober 2003



"Die Regierungsbehörden, die in diese Exekutionen verwickelt waren, müssen gemäß internationalen Rechtsstandards strafrechtlich verfolgt werden. Die zehn anderen willkürlich inhaftierten Personen müssen entweder sofort angeklagt und vor Gericht gestellt oder umgehend freigelassen werden."

Jemera Rone
Researcher in der Afrika Abteilung von Human Rights Watch


 
Berichten zufolge waren 14 Männer - unter denen auch die Opfer der Hinrichtungen - bei einer Operation der Joint Anti-Terrorism Task Force (JATF), einer Einheit aus verschiedenen Staatssicherheitsbehörden, inhaftiert worden. Angeblich wurden die Männer hingerichtet, weil ihnen Verbindungen zu einer Rebellengruppe nachgewiesen wurden.

Die 14 Gefangenen wurden in verschiedene unbekannte Haftanstalten gebracht, in denen sie Berichten zufolge massiv misshandelt wurden. Ihr genauer Aufenthaltsort ist noch immer unbekannt. Human Rights Watch fand heraus, dass vier der 14 Gefangenen im September dieses Jahres in Katikamu im Luwero Bezirk Zentralugandas hingerichtet worden waren.

"Die Regierungsbehörden, die in diese Exekutionen verwickelt waren, müssen gemäß internationalen Rechtsstandards strafrechtlich verfolgt werden," sagte Jemera Rone, Researcher in der Afrika Abteilung von Human Rights Watch. "Die zehn anderen willkürlich inhaftierten Personen müssen entweder sofort angeklagt und vor Gericht gestellt oder umgehend freigelassen werden."

In einem offenen Brief an den ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni drängte Human Rights Watch auf eine unabhängige Untersuchung der vier Exekutionen, der Inhaftierung der 14 Männer und der Vorgehensweisen der CMI und JATF im allgemeinen.

Auch forderte Human Rights Watch die ugandische Regierung auf, den rechtlichen Status der JATF und ihre Beziehung zu anderen Sicherheitsbehörden zu überprüfen. Insbesondere müsse die CMI und der gesamte interne Sicherheitsapparat überprüft werden. Grundsätzlich sollte die ugandische Regierung Inhaftierungen ohne entsprechende strafrechtliche Anklagen sowie Überführungen in unbekannte Einrichtungen unterlassen.