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Rumsfelds Kritik an belgischem “Anti-Gräueltaten”-Gesetz ist verfehlt
(Brüssel, 13. Juni 2003) – US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfelds Attacke gegen das belgische Gesetz von 1993 ist verfehlt, sagte Human Rights Watch heute.


Zu diesem Thema

Q&A on Belgium's Anti-Atrocity Law
Human Rights Watch Backgrounder, June 13, 2003



“Das belgische Gesetz bietet ein “Gericht letzter Instanz” für Opfer von Gräueltaten und enthält nun eine Schutzklausel gegen fehlleitende Klagen.”

Reed Brody
Rechtsberater bei Human Rights Watch


 
Auf einer Pressekonferenz am Donnerstagabend in Brüssel drohte Rumsfeld Belgien damit, dass es sein Status als Gastgeberland des NATO-Hauptquartiers verlieren würde. Das Gesetz ermöglicht eine weltweite Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Belgien, unabhängig davon, wo sie begangen werden.

Das Gesetz kam nach einem Grundsatzverfahren vierer Ruander wegen ihrer Beteiligung in dem Völkermord in Ruanda im Jahre 1994 zustande. Zusätzlich wurden noch duzende weitere Klagen gegen hochrangige Politiker– darunter US-Beamte – eingereicht. Nachdem sowohl belgische Politiker, als auch Menschenrechtsgruppen ihre Befürchtungen über einen möglichen Missbrauch des Gesetzes äußerten, stimmte das belgische Parlament im April 2003 einer Gesetzesänderung zu. Die Gesetzesänderung enthielt Beschränkungen, die die direkte Einreichung von Klagen von Opfern ohne Bezug zu Belgien einschränken und eine Verweisungsmöglichkeit für die belgische Regierung, Klagen an anderer Länder zu verweisen.

“Das belgische Gesetz bietet ein “Gericht letzter Instanz” für Opfer von Gräueltaten und enthält nun eine Schutzklausel gegen fehlleitende Klagen,” sagte Reed Brody, Rechtsberater bei Human Rights Watch. “Rumsfeld hätte das Gesetz lesen sollen, bevor er Belgien droht.”

Die belgische Regierung hat kürzlich unter der Gesetzesänderung eine Klage gegen den General Tommy Franks, den US-Kommandeur im Irak-Krieg, an die USA verwiesen.