Europa und Zentralasien

Usbekistan: Aufhebung des Artikels 120

Bitte füllen Sie unsere elektronische Petition zur Aufhebung des Artikels 120 aus oder klicken Sie hier für eine Druckversion (auf Englisch) zum Abschicken.



Präsident Islam Karimow,
Republik Usbekistan
Dom Pravitelstva
Taschkent 70000
Usbekistan

Sehr geehrter Herr Präsident Karimow,

die Verurteilung des Menschenrechtlers und Journalisten Ruslan Scharipow erfüllt uns mit Besorgnis über ein noch aus Sowjetzeiten stammendes Gesetz, welches einvernehmlichen homosexuellen Kontakt zwischen Männern untersagt. Dieses Gesetz ist in Usbekistan immer noch in Kraft, obwohl es gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und das Recht auf Privatsphäre verletzt.

Artikel 120 des usbekischen Strafgesetzbuches, aufgrund dessen männliche Homosexualität strafbar ist, stammt noch aus der Stalin-Zeit. Fast alle Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben dieses Gesetz inzwischen aufgehoben. Auch in den meisten europäischen Staaten und in anderen Staaten weltweit wurden vergleichbare Gesetze bereits abgeschafft.

Für das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, das die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) überwacht, stehen Gesetze, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen strafbar machen, im Widerspruch zum IPBPR. Usbekistan hat, wie Sie wissen, den IPBPR 1996 ratifiziert.

Wir möchten Sie daher dringend ersuchen, Artikel 120 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und dadurch die usbekische Gesetzgebung an internationale Rechtsnormen anzugleichen.


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