Frage: Was sind die wichtigsten Veränderungen bezüglich Menschenrechtsthemen, die beim bevorstehenden UN-Gipfel zur Debatte stehen?
Antwort: Viele der Punkte, die beim UN-Gipfel behandelt werden, haben einen wichtigen Bezug zum Thema Menschenrechte, wie unter anderem der Schutz der Zivilbevölkerung, die Definition von Terrorismus und die Millenniumsentwicklungsziele. Darüber hinaus stehen zwei entscheidende Veränderungen zur Diskussion, die die Art und Weise wie die Vereinten Nationen Menschenrechtsangelegenheiten bearbeiten entscheidend wandeln können. Zur Debatte stehen der Vorschlag, die aktuelle Menschenrechtskommission durch einen Menschenrechtsrat, ein permanent tagendes und somit stärkeres Gremium, zu ersetzen, sowie die Forderung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, die verfügbaren Mittel für ihr Büro im regulären UN-Haushalt innerhalb der nächsten fünf Jahre zu verdoppeln (derzeit betragen sie nur 1,7 Prozent des Gesamtbudgets der Vereinten Nationen).
Frage: Warum ist es nötig die Menschenrechtskommission neu zu gestalten oder gar durch ein anderes Organ zu ersetzen?
Antwort: In seinem Bericht „In Larger Freedom“ (In größerer Freiheit) erklärt Kofi Annan, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, daß die Arbeit der Menschenrechtskommission „durch schwindende Glaubwürdigkeit und abnehmende Professionalität“ gefährdet sei. Nachdem Staaten, in denen schwere Vergehen gegen die Menschenrechte begangen werden (wie z.B. der Sudan), Sitze in der Kommission erhalten haben, ist das Gremium nicht mehr bereit, gravierende Missstände in manchen Ländern auch nur zum Thema ihrer Beratungen zu machen. In ihrer letzten Versammlung zeigte die Kommission keinerlei Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen in China, Tschetschenien, dem Iran oder Zimbabwe. Es ist unbedingt notwendig etwas gegen dieses „Glaubwürdigkeits-Defizit“ zu unternehmen.
Frage: Warum würde ein neuer Menschenrechtsrat eine Verbesserung der aktuellen Menschenrechtskommission darstellen?
Antwort: Über das Mandat und die Zusammensetzung des neuen Menschenrechtsrates wird noch diskutiert, so dass es noch keine endgültige Antwort auf diese Frage gibt. Zwei gute Gründe lassen jedoch hoffen, dass die ernsten Probleme, die zurzeit mit der Menschenrechtskommission in Zusammenhang gebracht werden, mit dieser Reform beseitigt werden können:
1. Der Menschenrechtsrat wäre ein ständiges Organ, das ohne Unterbrechung arbeiten könnte. Im Gegensatz dazu tritt die Menschenrechtskommission nur zu einer sechswöchigen Tagungsperiode pro Jahr zusammen (die Möglichkeit, Extraversammlungen einzuberufen, wurde bisher kaum wahrgenommen). Ein ständiges Gremium würde dem Manko des jetzigen Systems entgegenwirken, dass Staaten große aber oberflächliche Gesten (z.B. die Freilassung eines politischen Gefangenen zu Beginn einer Sitzung der Kommission) oder breite Zugeständnisse machen. Da es keine Möglichkeit gibt die Einhaltung ihrer Versprechen über einen längeren Zeitraum hinweg zu überwachen (der Gefangene kann z.B. nach Beendigung der Sitzungsperiode wieder verhaftet werden), können Länder genaue Untersuchungen ihrer Menschenrechtslage vermeiden. Ein ständiges Organ könnte auf drohende Krisen umgehend reagieren und dringende Themen sofort bearbeiten.
2. Mehrere Möglichkeiten werden in Betracht gezogen, um die Wahl der Mitglieder eines zukünftigen Menschenrechtsrat selektiver als in der bestehenden Kommission zu gestalten. Der aktuellste Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit von der UN-Generalversammlung gewählt werden, was den Zugang für Länder mit einer problematischen Menschenrechtslage erschweren sollte. Zudem sollen die Staaten nicht nur nach ihrer geografischen Lage, sondern auch in Hinblick auf ihren Beitrag zum Schutz und zur Propagierung der Menschenrechte ausgewählt werden. Human Rights Watch hat vorgeschlagen, die Mitgliedsstaaten des Rates als erste zum Gegenstand sogenannter „peer reviews” (gegenseitige Überprüfungen) zu machen, einem Prozess bei dem die Menschenrechtssituation eines jeden Landes gründlich durch den Rat untersucht würde. Nachdem eine erste Entscheidung über die Einrichtung eines Menschenrechtsrats getroffen worden ist, wird HRW weitere Vorschläge bezüglich Wahlverfahren und
-methoden machen, die dazu beitragen sollten die Auswahl der Mitglieder zu verbessern.
Frage: Wer befürwortet die Bildung des Menschenrechtsrats?
Antwort: Die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen befürwortet die Bildung eines Menschenrechtsrats. Der Vorschlag hat bei praktisch allen latein- und südamerikanischen Staaten, der Europäischen Union und vielen afrikanischen und asiatischen Ländern, sowie den USA Zustimmung gefunden. Eine vor kurzem in den Vereinten Nationen geführte Diskussion ergab, daß sich offenbar nur eine kleine Gruppe von 15 Staaten der Gründung eines Menschenrechtsrates widersetzen würde. Darunter waren Länder wie Cuba, Venezuela, Myanmar, Vietnam, Turkmenistan, Weißrussland, Pakistan und Syrien. Sicherlich ist es kein Zufall, daß die Menschenrechtssituation in alle Staaten die sich gegen die Einrichtung des Rates aussprechen, problematisch ist. Unter der verstärkten Überwachung des neuen UN-Gremiums zum Schutz der Menschenrechte wären die Tatsachen nicht mehr so leicht zu verschleiern.
Frage: Was bedeuten diese Veränderungen für die Rolle der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte?
Antwort: Wie der Generalsekretär in seinem Bericht „In Larger Freedom“ forderte, hat die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, einen Plan zur Aufwertung der Rolle ihres Büros herausgegeben. Nur ein erweitertes Hochkommissariat mit einem ausgedehnteren Operationsradius, so Human Rights Watch, kann die Herausforderungen denen sich die Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte ausgesetzt sehen, bewältigen. Vor allem ist es notwendig den regulären Etat des Büros in den nächsten fünf Jahren zu verdoppeln. Mit zusätzlichen Mitteln kann das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte einen zukünftigen Menschenrechtsrat besser und schneller mit zeitnahen und genaueren Informationen unterstützten.