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Innerhalb der EU werden Auslandszahlungen zu Inlandszahlungen

Sehr geehrte SpenderIn,

seit 1. Juli 2003 gilt die neue EU-Verordnung für den europäischen Binnenzahlungsverkehr, die die Banken verpflichtet, dem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen dieselben Konditionen wie im Inlandszahlungsverkehr zu verrechnen. Diese Spesenbegünstigung bringt sowohl für Sie als Spender als auch für uns als Empfänger wesentliche Kostenvorteile.

Voraussetzungen für die Spesenbegünstigung:

  • Auftragswährung: EUR
  • Überweisungsbetrag: maximal EUR 12.500.00
  • Angabe der BIC (Bank Identifier Code) der Bank des/der Empfängers/in
  • Angabe der IBAN (International Bank Account Number) des/der Empfängers/in
  • Bankspesen: nur Spesenteilung möglich (Beide zahlen jeweils die in ihrem Inlandszahlungsverkehr anfallenden Spesen.)

Zu beachten:

  • Die spesenbegünstigte Durchführung erfolgt nur unter diesen Voraussetzungen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
  • Diese Regelung gilt nicht für Schecks und Lastschriften.

Wichtig:

Bitte geben Sie bei künftigen EU-Überweisungen unbedingt unsere IBAN, den BIC unserer Bank und als Verwendungszweck Ihren Namen (Firma) und vollständige Adresse an. Wenn Sie eine Spende mittels Beleg erteilen, sollten Sie auf jeden Fall nur die Belege für Auslandsüberweisungen erteilen.

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